Die juristische Presseschau vom 23. August 2012: Kein Rabatt auf Medikamente – Beliebtes BVerfG – Kein Ruhestand mit 65

23.08.2012

Kein Rabatt in ausländischen Online-Apotheken – der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat im Streit um Medikamentenpreise entschieden. Außerdem in der Presseschau: das allseits beliebte Bundesverfassungsgericht, Millionen-Schadensersatz nach Lehman-Pleite, ein Oberstaatsanwalt, der nicht in den Ruhestand will und eine Kaffeetasse als Mordwerkzeug.

Apothekenstreit: Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat entschieden, dass die deutschen Festpreise für Medikamente auch für ausländische Versandapotheken gelten. Geklagt hatte die deutsche Engel-Apotheke gegen die niederländische Versandapotheke Europa Apotheek Venlo, die beim Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente einen Rabatt von drei Prozent gewährt hatte. Die Einberufung des Gemeinsamen Senats war notwendig, weil der Bundesgerichtshof zuvor die Rabattaktion für rechtswidrig hielt, das Bundessozialgericht hingegen nicht. Es berichtet spiegel.de.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Strengere Regeln für Banken: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die europäischen Basel-III-Regeln in deutsches Recht umzusetzen. Insbesondere höhere Eigenkapitalanforderungen sollen zu mehr Stabilität in der Finanzwirtschaft führen. Die SZ (Claus Hulverscheidt) stellt Fragen und Antworten zusammen.

Steuer-Abkommen: Die FAZ (Jürgen Dunsch) erklärt das umstrittene Steuer-Abkommen mit der Schweiz und erläutert unter anderem, inwiefern Nachverhandlungen noch zu Änderungen führen könnten und was passiert, wenn das Abkommen scheitert.

Homo-Ehe: Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten spare die "relevanten Bereiche der Benachteiligung" aus, heißt es in der taz (Paul Wrusch). Es fehlten das Einkommensteuer- und das Adoptionsrecht.

Weitere Themen - Justiz

Ansehen des BVerfG: Max Steinbeis (verfassungsblog.de) kommentiert die Umfrage des Allensbach-Institutes, derzufolge das Bundesverfassungsgericht ein ausgesprochen hohes Ansehen in der Bevölkerung genießt. Das Gericht werde "als zuständige Institution für verfassungspolitische Entscheidungen im allerweitesten Sinne" betrachtet.

Bundeswehr im Innern: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswehreinsatz im Innern wird von Heinrich Wefing im Leitartikel der Zeit scharf kritisiert. Die Bundesrepublik habe damit "eine ihrer ältesten Grundüberzeugungen" aufgegeben. Die Voraussetzungen für einen Bundeswehreinsatz im Innern seien "so undurchsichtig formuliert, dass sie im Ernstfall kaum handhabbar, also gefährlich sind".

Pressearbeit im MAN-Prozess: Die Taktik der Verteidigung des ehemaligen MAN-Vorstandes Anton Weinmann im Korruptionsprozess vor dem Landgericht München, analysiert der Jurist und Berater Christopher Hauss für lto.de. In einem Strafprozess mit prominenter Besetzung komme es heutzutage vor allem auch auf die öffentliche Meinung an.

BAG zu Diplomaten-Prozess: Ein saudi-arabischer Diplomat, der ein Hausmädchen misshandelt haben soll, darf in Deutschland gerichtlich belangt werden, wenn seine Immunität aufgehoben ist, weil er mittlerweile ausgereist ist. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und verwies den Fall zurück an das Arbeitsgericht Berlin. Wegen fehlender Rechtshilfeabkommen sei es jedoch unwahrscheinlich, dass der Prozess statt finde, heißt es in einer knappen Meldung in der SZ.

VG Frankfurt a.M. zu Ruhestand: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einem Oberstaatsanwalt recht gegeben, der sich dagegen gewehrt hatte, mit Vollendung des 65. Lebensjahrs in den gesetzlichen Ruhstand zu treten. Er müsse weiterbeschäftigt werden, weil die beamtenrechtliche Altersgrenze gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstoße. Das meldet lto.de.

OLG Hamburg zu Lehmann-Zertifikaten: Ein Ehepaar aus Hannover hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg 7,4 Millionen Euro Schadensersatz erstritten, weil es beim Kauf von Zertifikaten der Lehman-Bank falsch beraten worden war. Das meldet unter anderem die FTD.

AG Waiblingen zu Polizisten als Werkzeuge: lawblog.de (Udo Vetter) schildert einen Fall vor dem Amtsgericht Waiblingen, in dem ein Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung wegen des Einsatzes von Pfefferspray verurteilt wurde. Das Pfefferspray hatten Polizeibeamte verwendet, um den Mann, der mit einer Axt herum lief, zu überwältigen - dabei erlitten mehrere umstehende Personen Augenreizungen. Das Gericht sah den Mann als mittelbaren Täter, die Polizisten als "Werkzeuge" an.

Doku-Soaps: Nach dem Urteil des Langerichts Berlin zur Doku-Soap "Frauentausch", erklärt der Rechtsanwalt Michael Kamps auf lto.de, worauf Produzenten und Laien-Darsteller bei entsprechenden Vertragsabschlüssen achten müssen.

Eliteanwältin: Die Zeit (Anna von Münchhausen) porträtiert Constanze Ulmer-Eilfort, die seit Ende Juni Managing Partner der Großkanzlei Baker & McKenzie ist.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Julian Assange: Der Strafrechtsprofessor Kai Ambos erläutert in der FAZ - auf der "Staat und Recht"-Seite -, warum er die Entscheidung Ecuadors, dem wikileaks-Gründer Julian Assange diplomatisches Asyl zu gewähren, für völkerrechtswidrig hält. Die Zeit (Marian Blasberg/Khue Pham/Jana Simon) widmet der "Allianz" zwischen Ecuador und Julian Assange das Dossier.

USA – Rating-Agenturen: Ein New Yorker Gericht hat den Einspruch mehrerer Rating-Agenturen abgewiesen, eine Klage von 15 Großinvestoren nicht zuzulassen. Damit könnte es erstmals zu einem Prozess wegen Betruges gegen die Rating-Agenturen kommen, erklärt die taz (Nicola Liebert).

USA – Guantanamo-Prozess: Der Prozess um die Attentate vom 11. Septembers 2001 in Guantanamo ist wegen eines aufziehenden Tropensturms verschoben worden. Am Mittwoch war bereits eine Sitzung wegen einer Computerpanne abgebrochen worden. spiegel.de (Matthias Gebauer) berichtet aus Guantanamo.

USA – Apple vs. Samsung: Im Patentstreit vor einem Geschworenengericht im US-amerikanischen San José haben die Anwälte von Apple und Samsung ihre Schlussplädoyers gehalten. Die FTD (Helene Laube) fasst sie zusammen.

Das Letzte zum Schluss

Kaffeetassen-Mord: Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles verdächtigt eine Frau, ihren Mann mit einer Kaffeetasse erschlagen zu haben. Die 70-Jährige wurde in New York festgenommen – sie sollte bei den US Open Tennis-Schiedsrichterin sein. Dazu spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. August 2012: Kein Rabatt auf Medikamente – Beliebtes BVerfG – Kein Ruhestand mit 65 . In: Legal Tribune Online, 23.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6905/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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