Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2022: GB gegen EGMR / Zivil­klage gegen Ex-Papst Bene­dikt XVI. / Bur­kinis bleiben in Grenoble ver­boten

23.06.2022

Großbritannien will sich dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht länger unterordnen. Früheres Missbrauchsopfer will Schuld von Joseph Ratzinger feststellen lassen. Grenoble durfte Burkinis in öffentlichen Bädern nicht erlauben.

Thema des Tages

Großbritannien – EGMR: Die britische Regierung will sich künftig über Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinwegsetzen können. Justizminister Dominic Raab stellte das entsprechende Gesetz am Mittwoch vor, das die "britische Tradition der Freiheit stärken und dem System eine gute Dosis gesunden Menschenverstand hinzufügen" werde. Anlass waren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der vergangene Woche, die vorläufig verhinderten, dass Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern noch vor dem Asylverfahren von Großbritannien nach Ruanda verbracht werden, um dort das Asylverfahren durchzuführen und ggf. Asyl zu gewähren. Eine neue englische "Bill of Rights" soll dafür sorgen, dass in solchen Fällen britische Gerichte künftig das letzte Wort haben. Der EGMR ist eine Einrichtung des Europarats, der über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wacht. Dem Europarat gehören 46 Mitgliedsstaaten an, inklusive Großbritannien. Es berichten LTO und spiegel.de.

Rechtspolitik

Dokumentation der Hauptverhandlung: In seiner LTO-Kolumne "Eine Frage an Thomas Fischer" begrüßt der ehemalige BGH-Richter das Vorhaben der Ampel-Koalition, die Hauptverhandlung in Strafsachen aufzuzeichnen. Die richterlichen, handschriftlichen Notizen seien ein Missstand, weil darin ein Willkürpotential bei der Tatsachenfeststellung liege, das die späteren Urteilsgründe entwerten könne. Das Gericht schaffe sich seine Tatsachengrundlage buchstäblich selbst und stütze sich dabei "auf nicht mehr als die verfassungsrechtlich formulierte und einfachgesetzlich bekräftigte Pflicht zur Neutralität und Sachlichkeit."

§ 219a StGB: Im FAZ-Einspruch kritisiert die Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär (CSU) das Vorhaben der Ampel-Koalition, das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu streichen. Die Norm sei ein wichtiger Teil des nach jahrelangem Ringen gut austarierten Kompromisses zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der Not ungewollt schwangerer Frauen und gehöre untrennbar zur Beratungslösung des § 218 StGB. Bär sieht das Vorhaben als mögliche Vorbereitung der Ampelkoalition, den Abtreibungstatbestand selbst zu streichen.

Suizidhilfe: Am Freitag findet im Bundestag eine erste Beratung zu drei Gesetzesentwürfen statt, die unterschiedliche Modelle einer regulierten Suizidhilfe vorschlagen. Eine Neuregelung war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidhilfe nach § 217 StGB im Jahr 2020 gekippt hatte. Im Interview mit der taz (Barbara Dribbusch) kritisiert der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Robert Roßbruch, alle drei Vorhaben wegen der jeweils vorgesehenen Beratungspflicht als zu eng und gibt Einblicke in die Arbeit der DGHS.

Über die Frage, wie stark der Staat an dieser Stelle regulieren darf, bringt die Zeit (Martin Spiewak) ein Streitgespräch mit dem Palliativmediziner Michael de Ridder und der grünen Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther. De Ridder war einer der Kläger in Karlsruhe und glaubt, dass nur ein Beratungsangebot, aber keine Beratungspflicht zulässig ist. Kappert-Gonther unterstützt den restriktivsten Gesetzesvorschlag, der eine mehrfache psychiatrische Begutachtung vorsieht und betont die Notwendigkeit des Lebensschutzes.

Corona – Triage: Im Interview mit der SZ (Michaela Schwinn) kritisiert die Rechtsprofessorin Tatjana Hörnle am Gesetzesentwurf zur Triage, dass die Ex-post-Triage explizit verboten werden soll. Danach dürfte die Behandlung von Patient:innen zugunsten anderer mit besseren Überlebenschancen nicht abgebrochen werden. Es sei zwar grundsätzlich richtig, auf die Überlebenswahrscheinlichkeit abzustellen, allerdings müsse eine ständige Neubewertung der Fälle stattfinden.

Justiz

LG Traunstein – Ex-Papst Benedikt XVI.: Ein heute 38-jähriges Opfer des wegen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilten Priesters Peter H. hat Klage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. und weitere Kirchenvertreter beim Landgericht Traunstein eingereicht. Benedikt war damals als Erzbischof von München-Freising tätig und soll H. laut Klageschrift wider besseren Wissens bei der Gemeindearbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt haben. Ein vom Erzbistum in Auftrag gegebenes Gutachten war bereits im Januar zu dem Ergebnis gekommen, dass Ratzinger Fälle sexuellen Missbrauchs in der Diözese nicht angemessen behandelt habe. Da die Taten strafrechtlich weitgehend verjährt sind, will der Kläger nur noch die Schuld mit einer zivilrechtlichen Feststellungsklage feststellen lassen. Es berichten die Zeit (Evelyn Finger/Holger Stark), br.de (Antje Dechert) und spiegel.de.

EuG zu Thyssenkrupp-Fusion: Das Gericht der Europäischen Union hat einen Beschluss der Europäischen Kommission bestätigt, der einen Zusammenschluss der deutschen Thyssenkrupp und der indischen Tata Steel in der EU untersagt. Grund waren negative Auswirkungen auf den Wettbewerb. Es berichten FAZ und LTO.

VerfGH Thü zu Kleinparteien bei Kommunalwahlen: Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Weimar hat der Thüringer Landtag die Chancengleichheit der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) bei einer Kreistagswahl im Juni 2021 verletzt, weil das Kommunalwahlgesetz nicht an die Situation während der Corona-Pandemie angepasst worden ist. Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften, die nicht in Parlamenten vertretene kleine Parteien vorlegen müssen, um bei Wahlen antreten zu können, war angesichts der Umstände unverhältnismäßig hoch und hätte gesenkt werden müssen. LTO berichtet.

OVG Nds zu Pflege-Impfpflicht: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover abgewiesen, wonach einer ungeimpften Mitarbeiterin eines Seniorenhauses kein Zwangsgeld zur Durchsetzung der Impfung angedroht werden darf. Die "einrichtungsbezogene Impfpflicht" stelle die Betroffenen lediglich vor die Wahl, sich impfen zu lassen oder ihre bisherige Tätigkeit aufzugeben. Das Gesundheitsamt könne daher allenfalls ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Ähnlich hatte in der vergangenen Woche bereits das VG Schleswig entschieden. Es berichten LTO und spiegel.de.

OLG Düsseldorf – Sturmgewehr: Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann die Bundeswehr 120 000 Sturmgewehre von Heckler & Koch im Wert von rund 200 Millionen Euro anschaffen. Nachdem zunächst dem Konkurrenz-Unternehmen C. G. Haenel der Vorzug gegeben worden war, warf Heckler & Koch dem Konkurrenten Patentrechtsverletzungen vor, woraufhin der Auftrag letztlich doch an Heckler & Koch ging. Daraufhin hatte C. G. Haenel beim OLG Düsseldorf Beschwerde eingelegt, die das OLG jedoch nun zurückwies. Jetzt muss nur noch der Bundestag grünes Licht geben, was aber als so gut wie sicher gilt. Es berichten SZ, FAZ (Oliver Schmale) und spiegel.de.

OLG Oldenburg zu TÜV-Fehler: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat als Berufungsinstanz entschieden, dass das Land Niedersachen wegen eines Fehlers des TÜVs Schadensersatz an einen Autohalter zahlen muss. Kurz nachdem das Auto beim TÜV war, klappte während der Fahrt die nicht ordnungsgemäß verriegelte Motorhaube hoch und es kam zum Totalschaden. Es sei keine andere Ursache denkbar, als dass der Prüfer die Arretierung der Motorhaube nicht korrekt überprüft hat. LTO berichtet.

LG Düsseldorf zu Kreuz im Garten: Das Landgericht Düsseldorf hat ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt, wonach eine gläubige Düsseldorferin ein über sieben Meter hohes Holzkreuz, das nachts zudem beleuchtet ist, aus ihrem Garten entfernen muss. Schon aufgrund der Höhe liege eine optische Beeinträchtigung des Zwei-Parteien-Hauses vor und auf einen vernünftigen Betrachter wirke das Kreuz wie ein störender Fremdkörper, so das OLG. LTO und spiegel.de berichten.

StA Köln – Cum-Ex/Dekabank: Die Staatsanwaltschaft Köln hat am Dienstag im Zusammenhang mit illegalen Cum-Ex-Geschäften Büros der Dekabank in Frankfurt durchsucht. Auch Privatwohnungen von acht Beschuldigten würden durchsucht. Es berichten FAZ (Hanno Mußler/Marcus Jung), SZ, Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier), LTO und spiegel.de.

In einem separaten Kommentar wertet Hanno Mußler (FAZ) den Rufschaden bei der Deka als besonders schlimm. Schließlich lobten sich ihre Eigentümer, rund 350 Sparkassen, ständig für ihre Gemeinwohlwohlorientierung, ihre Spendenfreude und für die hohen Steuerzahlungen, die sie im Gegensatz zu Großbanken regional leisten.

Sturm auf den Reichstag: LTO (Felix W. Zimmermann) berichtet über den Stand der Ermittlungen und Gerichtsverfahren zum sogenannte Sturm auf den Reichstag im Sommer 2020, der aus Corona-Demonstrationen mit über 40.000 Teilnehmer:innen hervorging. Von über 300 Ermittlungsvorgängen bei der Polizei wurden nur in 88 Fällen Tatverdächtige ermittelt. In 77 Fällen ging es um Landfriedensbruch. 82 Fälle sind von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegebenen worden, wovon 55 eingestellt wurden. In nur drei Fällen sind Verurteilungen erfolgt, aber auch nicht wegen Landfriedensbruch. Offenbar reiche dafür der bloße Auflauf unter Überwindung der Absperrgitter nicht aus.

Asylprozesse: Auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (Linke) teilte das Bundesinnenministerium mit, dass die Chancen geflüchteter Menschen, trotz abgewiesener Asylanträge mit gerichtlicher Hilfe einen Schutzstatus in Deutschland zu bekommen, deutlich gestiegen sind. 2021 haben Verwaltungsgerichte mehr als jeden dritten ablehnenden Bescheid, über den sie inhaltlich zu entscheiden hatten, als unrechtmäßig eingestuft und den Geflüchteten einen Schutzstatus eingeräumt (36 Prozent). 2020 lag diese Quote noch bei 31,2 Prozent, 2019 bei 26,4 Prozent. Die SZ (Jan Bielicki) berichtet.

Recht in der Welt

Frankreich – Burkini: Nach einer Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts in Frankreich bleiben Ganzkörper-Badeanzüge (Burkini) in öffentlichen Schwimmbädern in der französischen Stadt Grenoble weiter verboten. Die Änderung der Bekleidungsvorschriften in Grenoble habe das Ziel gehabt, "religiöse Forderungen zu erfüllen", was das Prinzips der Neutralität des öffentlichen Dienstes verletze. Hintergrund war eine Entscheidung der Stadt Grenoble, die bislang geltende Vorschrift einer "anständigen" Badebekleidung für Frauen abzuschaffen. Dazu zählt neben dem Burkini etwa auch das Verbot des Oben-ohne-Badens. spiegel.de berichtet.

Kolumbien – Guerrillagruppe Farc: In Kolumbien hat der ehemalige Anführer der kolumbianischen Guerrillagruppe Farc, Rodrigo Londoño, die Verantwortung für mehr als 21.000 Entführungen übernommen. Im Namen der 13.000 Kämpfer erkenne er die "individuelle und kollektive Verantwortung für eines der abscheulichsten Verbrechen" der Organisation an. Das Verfahren findet vor einem Spezialgericht statt, das 2016 im Rahmen eines Friedensdeals zwischen der kolumbianischen Regierung und der Farc eingerichtet. Wer wie Londoño zur Aufklärung von Taten beiträgt, kann eine Gefängnisstrafe umgehen. zeit.de berichtet.

Türkei – Putschversuch: Sechs Jahre nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei hat der Kassationsgerichtshof die Freilassung von 71 ehemaligen Militärschülern verfügt. Sie waren zunächst wegen Beteiligung an dem Umsturzversuch zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nun hat das Kassationsgericht ihre Unschuld festgestellt, weil sie sich den Befehlen ihrer Vorgesetzten nicht widersetzen konnten. spiegel.de berichtet.

China – Bürgerrechtler Xu Zhiyong: In China wurde am Mittwoch dem bekanntesten Bürgerrechtler des Landes, Xu Zhiyong, der Prozess gemacht. Wegen Kritik an Staats- und Parteichef Xi Jinping war er wegen der Untergrabung der Staatsgewalt angeklagt, wobei im Mittelpunkt der Vorwürfe ein Treffen mit Demokratieaktivst:innen stand. Das Urteil ist noch nicht bekannt, eine Haftstrafe gilt jedoch als sicher. Die FAZ (Friederike Böge) berichtet.

Iran – Jamshid Sharmahd: Die taz (Julia Neumann/Lisa Schneider) berichtet vom vierten Tag des Prozesses gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd in der iranischen Hauptstadt Teheran. Ihm wird vorgeworfen, ausländischen Geheimdiensten wie dem FBI Informationen über iranische Raketenstandorte angeboten zu haben. Westliche Menschenrechtsgruppen weisen die Anklagepunkte vehement zurück und fordern seine Freilassung.

USA – Waffengesetze: Mit 64 Stimmen haben Demokraten und Republikaner im US-Senat einen Gesetzentwurf für schärfere Waffengesetze zur Abstimmung zugelassen, der den Senat noch diese Woche passieren soll. Auch wenn dieser als historisch bezeichnet wird, enthält er keine allzu großen Restriktionen: Zum einen soll bei Waffenkäufer:innen, die zwischen 18 und 21 Jahren alt sind, künftig überprüft werden, ob Jugendstrafen gegen sie verhängt wurden oder ob sie früher psychisch auffällig waren. Zum anderen soll für Personen, die wegen häuslicher Gewalt verurteilt wurden, der Kauf von Waffen erschwert werden. Die bisherigen Einschränkungen galten nur für Ehe- und Lebenspartner. Flankiert werden sollen diese Regeln von Programmen, die die mentale Gesundheit von jungen Menschen fördern, wofür rund 500 Millionen Dollar zur Verfügung gestellt werden sollen. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach), SZ (Hubert Wetzel) und zeit.de.

USA – Bayer: Nachdem der US-Supreme Court einen Revisionsantrag des Bayer-Konzerns in Sachen des glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels "RoundUp" nicht zur Entscheidung angenommen hat, kündigte der Konzern nun an, sich bei anderen RoundUp-Fällen weiterhin um ein klärendes Glyphosat-Urteil auf höchstrichterlicher Ebene bemühen zu wollen. Noch letzten Freitag wurde die US-Umweltbehörde EPA von einem Berufungsgericht angewiesen, die Gesundheitsrisiken von Glyphosat erneut zu überprüfen. LTO berichtet.

USA – Bill Cosby: Der US-Komiker und Schauspieler Bill Cosby ist in einem weiteren Fall des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden worden. Erst vor einem Jahr war Cosby überraschend aus dem Gefängnis entlassen worden. Die Jury sah es nun als erwiesen an, dass Cosby die heute 64 Jahre alte Klägerin in der Playboy Mansion in Los Angeles missbrauchte, als sie 16 Jahre alt war. Die Klägerin erhält nun 500.000 Dollar (etwa 475.000 Euro) Schadenersatz. Es berichten FAZ, zeit.de, bild.de (Nelly Kühn) und spiegel.de.

CAS/Russland – Fußballturniere: Die russischen Beschwerden gegen einen Ausschluss aus den internationalen Fußballturnieren der UEFA und FIFA sollen im Juli vor dem Sportgerichtshof CAS gehört werden. Dafür wurden zwei Termine angesetzt. Die FAZ berichtet.

EuGH/Slowakei – Auerhuhn: Der Europäische Gerichtshof hat auf Klage der EU-Kommission hin einen Verstoß der Slowakei gegen die Habitat- und Vogelschutzrichtlinie festgestellt. In der Slowakei habe eine übermäßige Waldnutzung in den besonderen Schutzgebieten für das Auerhuhn stattgefunden. LTO berichtet.

Sonstiges

Besteuerung von Influencer:innen: Auf LTO berichtet Rechtsanwalt Maximilian Krämer über die Besteuerung von Influencer:innen, die vom neuen baden-württembergischen Steuerguide verständlich erklärt werde. Derartige Steuerguides trügen dazu bei, dass die Ausrede der Unkenntnis wohl nicht mehr gelte. Krämer berichtet, dass bereits erste Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Influencer:innen eröffnet wurden.

 

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LTO/tr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juni 2022: GB gegen EGMR / Zivilklage gegen Ex-Papst Benedikt XVI. / Burkinis bleiben in Grenoble verboten . In: Legal Tribune Online, 23.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48825/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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