Die juristische Presseschau vom 23. März 2021: BGH hält beA für "hin­rei­chend" sicher / Zweifel an geplanter Quellen-TKÜ / Klage gegen EU-Auf­bau­fonds

23.03.2021

Laut BGH bedarf es keiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des beA. Wissenschaftlicher Dienst äußert verfassungsrechtliche Bedenken zu geplanter Quellen-TKÜ im G-10-Gesetz. Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zum EU-Aufbaufonds.

Thema des Tages

BGH zu Verschlüsselung des beA: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte habe keinen Anspruch gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) auf Verwendung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der Übermittlung von Daten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Dies entschied der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs und wies damit die Sicherheitsbedenken klagender Anwälte zurück. Diese forderten, die Kommunikation innerhalb des beA durch eine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu schützen, sodass Nachrichten zwischen Sender und Empfänger durchgängig verschlüsselt und Nachrichtenschlüssel direkt vom Sender an den Empfänger übermittelt werden. Beim beA werden Nachrichten zwar verschlüsselt, allerdings werden diese Schlüssel unterwegs in einem "Hardware Sicherheitsmodul" auf den Servern der BRAK "umgeschlüsselt". Diese Verschlüsselungsmethode sei laut Gericht aber zulässig und könne grundsätzlich eine "hinreichende Sicherheit der Kommunikation" gewährleisten. Die Kläger, die auch von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt werden, kündigten bereits Verfassungsbeschwerde an. Es berichten swr.de (Michael Nordhardt), FAZ (Constantin van Lijnden), LTO (Martin W. Huff/Hasso Suliak) und anwaltsblatt.de (Christian Rath).

Rechtspolitik

Quellen-TKÜ/G-10-Gesetz: Wie LTO (Markus Sehl) weiß, hegt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Einführung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) für Geheimdienste. Diese Überwachungsmöglichkeit, die bereits in einigen Ländern, im BKA-Gesetz und in der Strafprozessordnung vorgesehen ist, soll nach einem Entwurf des Bundesinnenministeriums nun auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst eingeführt werden, wofür insbesondere Änderungen im G-10-Gesetz vorgesehen sind. Das Gesetz regelt in Bezug auf das Kommunikationsgrundrecht aus Artikel 10 Grundgesetz (GG) die Überwachung laufender Kommunikation durch Nachrichtendienste. Besondere Sorge bereitet dem Wissenschaftlichen Dienst dabei die geplante erweiterte Art der Quellen-TKÜ. Danach soll anstatt nur laufender, gegenwärtiger Kommunikation auch solche Kommunikation erfasst werden können, die im Zeitpunkt zwischen der Anordnung und der tatsächlichen Überwachung auf dem zu überwachenden Gerät gespeichert wurde. Dies käme einer sog. Online-Durchsuchung nahe, welche eine viel tiefergreifende Maßnahme als die Quellen-TKÜ ist.

Corona und Ausgangssperren: Der in der Nacht von Montag auf den heutigen Dienstag von der Bund-Länder-Konferenz gefasste Beschluss für neue Corona-Maßnahmen sieht auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Regionen mit einer 100er-Inzidenz vor. FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) erörtert die bereits zu ähnlichen Ausgangsbeschränkungen auf Landesebene ergangenen verwaltungsgerichtlichen Urteile. Diese zeigen vor allem, dass die Länder solche Beschränkungen gut begründen müssen.

Justiz

BVerfG – EU-Aufbaufonds: Der Bundestag will in dieser Woche das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) zu dem 750 Milliarden Euro umfassenden EU-Wiederaufbaufonds beschließen, mit dem die EU die durch die Corona-Pandemie entstanden Schäden ausgleichen will. Doch wie die FAZ (Corinna Budras) und das Hbl (M. Greive u.a.) berichten, hat das "Bündnis Bürgerwille" um den ehemaligen Mitbegründer der AfD Bernd Lucke bereits Verfassungsbeschwerde und einen Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht. Das Bündnis kritisiert vor allem die im Wiederaufbaufonds vorgesehene Art der Finanzierung. Der zugrundeliegende EU-Beschluss sei "ultra vires" ergangen. Die Kläger wollen verhindern, dass das Gesetz durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ausgefertigt wird, bevor das Bundesverfassungsgericht sich in der Sache geäußert hat.  

BGH zu Zugverspätungen von Privatbahnen: Verursacht die Netztochter der Deutschen Bahn AG (DB) bei privaten Bahnbetreibern Zugverspätungen, stehen letzteren neben der Minderung des Entgelts für die Trassenbenutzung auch Schadensersatzforderungen gegen die DB zu. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Urteil von Anfang Februar, über das beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet. Die von den Ländern Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern bezuschusste Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) hatte geklagt, da die Netzgesellschaft nicht bereit war, für durch sie verursachte Verspätungen und damit verbundene Folgen aufzukommen. Laut BGH benachteiligt diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des zwischen Betreiber und Netzanbieter bestehenden Mietvertrags enthaltene Haftungsfreizeichnungen des Netzbetreibers die ODEG jedoch unangemessen, zudem seien die AGB intransparent. 

BGH zu IS-Witwe: Die Verurteilung der Witwe des IS-Kämpfers Denis Cuspert zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf damit die Revision der Angeklagten Omaima A., so SZ und zeit.de. Diese war im Oktober 2020 vom Hanseatischen Oberlandesgericht insbesondere wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und der Verletzung ihrer Erziehungs- und Fürsorgepflicht verurteilt worden, da sie 2015 mit ihren Kindern zu ihrem Ehemann in das vom IS beherrschte Rakka zog.

Laut spiegel.de (Julia Jüttner) gab die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) Hamburg zeitgleich bekannt, dass erneut Anklage gegen die vierfache Mutter erhoben werde. Sie steht insbesondere unter Verdacht, Beihilfe zur Versklavung zweier jesidischer Mädchen geleistet zu haben. Die neuen Vorwürfe waren während des Prozesses im vergangenen Sommer aufgekommen.

BGH zu Gynäkologen-Urteil: Weil er den Intimbereich seiner Patientinnen mit einer versteckten Kamera filmte, wurde ein Gynäkologe wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses nach § 174c Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigte der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss, wie LTO (Maximilian Amos) berichtet. Dabei bejahte der BGH, dass es sich bei einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung um eine Behandlung "wegen" einer Krankheit iSd § 174c StGB handele, da auch hier bereits ein besonders schützenswertes Abhängigkeitsverhältnis zwischen Ärztin und Patient entstehe.

OVG NRW zu Corona-Beschränkungen im Einzelhandel: Die in der aktuellen Coronaschutzverordnung von Nordrhein-Westfalen enthaltenen Beschränkungen für Einzelhändler sind rechtswidrig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes vergangenen Freitag und setzte die Bestimmungen außer Vollzug. Nach der Verordnung durften seit Anfang März alle Einzelhändler ihre Läden wieder öffnen, allerdings galten für die verschiedenen Branchen unterschiedlich strenge Anforderungen. Diese Differenzierung sei aber "ohne einleuchtenden Grund" vorgenommen worden und verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, befand nun das Gericht, nachdem ein Media-Markt-Betreiber einen Eilantrag eingelegt hatte. Wie das Hbl (Florian Kolf), zeit.de, Tsp (Thorsten Mumme) und LTO berichten, gilt ab dem heutigen Dienstag nun die vom Land bereits erlassene Neufassung. Diese weitet, anders als vom Kläger erhofft, die Beschränkungen für den Einzelhandel aus.  

OVG NRW zu Asylbewerber: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass einem syrischen Asylbewerber, der in Syrien bereits den Wehrdienst geleistet hat, aber seinen Einzug als Reservist befürchtet, kein Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz zusteht. Bei einer Rückkehr nach Syrien drohe ihm keine politische Verfolgung, da das syrische Regime in der Vergangenheit Wehrdienstverweigerer in der Regel nur strafrechtlich verfolgte. Laut SZ steht das Gericht damit im Widerspruch zum Europäischen Gerichtshof.

VG Berlin zu Lebensmittelkontrollen: Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob in einem Restaurant lebensmittelrechtliche Kontrollen stattfanden, und die Berichte zu entsprechenden Beanstandungen von den Bezirksämtern zu erhalten. Außerdem müssen betroffene Gastronomie-Betreibende dulden, dass diese Berichte im Internet veröffentlicht werden. Damit wies das Verwaltungsgericht Berlin aus Verbraucherschutzgründen die Eilanträge mehrerer Gastronomen zurück, die in der Weitergabe und Veröffentlichung auf der Online-Plattform "Topf Secret" eine Verletzung ihrer Berufsausübungsfreiheit und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sahen, so Tsp (Heike Jahberg) und LTO.

LG Bielefeld – Drogenlabor: Am gestrigen Montag begann vor dem Landgericht Bielefeld der Prozess gegen zwei Deutsche und drei Niederländer, die in Oldendorf* ein Drogenlabor industriellen Ausmaßes betrieben haben sollen. Im April 2019 waren Ermittler nach einem Kabelbrand in der 660 Quadratmeter großen Lagerhalle zufällig auf das Labor gestoßen, dass nach Angaben der Staatsanwaltschaft einer Szenerie aus dem US-amerikanischen Serienhit "Breaking Bad" gleiche. Dort sollen Grundstoffe für synthetische Drogen wie Speed hergestellt worden sein. Die SZ und FAZ berichten.

LG Bamberg zu Juwelier-Einbruch: Wegen schweren Bandendiebstahls in einem Juweliergeschäft verurteilte das Landgericht Bamberg nun zwei Männer zu fünf Jahren und sechs Monaten bzw. vier Jahren und sechs Monaten Haft. Die Diebe und ihre Komplizen hatten im Januar 2019 in nicht einmal zwei Minuten die Scheiben des Juweliers zerbrochen und Diebesgut von 740 000 Euro erbeutet, so SZ und spiegel.de. Das LG verurteilte sie zudem, den Wert zu ersetzen.

Recht in der Welt

Portugal – Sterbehilfe/Suizidhilfe: Das portugiesische Verfassungsgericht hat die teilweise Entkriminalisierung von aktiver Sterbehilfe und Hilfe beim Suizid blockiert, nachdem der Präsident des Landes dem Gericht ein entsprechendes Gesetz zur Prüfung vorgelegt hatte. Die Voraussetzungen der Straffreiheit müssten präziser geregelt werden. Auf dem Verfassungsblog erläutert die wissenschaftliche Mitarbeiterin Teresa Violante (in englischer Sprache) das Urteil.

Großbritannien – Polizeigesetz: Wegen eines geplanten umstrittenen Polizeigesetzes ist es in der westenglischen Hafenstadt Bristol zu mitunter gewalttägigen Demonstrationen gekommen. Wie die FAZ (Jochen Buchsteiner) und zeit.de schildern, schafft die "Police, Crime, Sentencing and Court Bill" neben verschiedenen neuen Regelungen insbesondere eine Vielzahl neuer Polizeibefugnisse. So soll die Polizei Demonstrationen auch dann auflösen können, wenn diese "gewaltfrei sind", sofern sie "schwere Belästigungen" oder "schwere Unannehmlichkeiten" verursachen.

Italien – Corona-Aufarbeitung: Mehr als 300 italienische Familien haben Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Italien habe zu spät und falsch auf die Pandemie reagiert. Das Land sei überfordert gewesen, auch weil die Krisenpläne veraltet und mangelhaft gewesen seien. Fehler seien verheimlicht worden. Die Staatsanwaltschaft Bergamo will demnächst entscheiden, ob und gegen wen sie Anklage erhebt. spiegel.de (Jan Petter und Alessandro Puglia) berichtet und schildert auch Einzelschicksale.

Sonstiges

Anwältin Seda Başay-Yıldız: Die SZ (Annette Ramelsberger) portraitiert auf ihrer Seite 3 die Strafverteidigerin aus Frankfurt/M. Seda Başay-Yıldız. Sie vertrat sowohl Opfer des NSU als auch die IS-Frau Jennifer W. oder den angeblichen Leibwächter von Osama bin Laden. Seit einigen Jahren erhält sie jedoch Drohnachrichten gegen sich und ihre Familie unterzeichnet vom NSU 2.0, wobei die Spuren zum Täter immer wieder in die hessische Polizei führen.


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lto/ali

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Anm. d. Red.: Geographisch präzisiert am 23.03.21, 9.59 Uhr.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. März 2021: BGH hält beA für "hinreichend" sicher / Zweifel an geplanter Quellen-TKÜ / Klage gegen EU-Aufbaufonds . In: Legal Tribune Online, 23.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44560/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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