Die juristische Presseschau vom 23. März 2012: Väter gegen Väter - Beschwerde gegen Poli­zei­ku­geln - FDP-Pla­giator gegen den Makel

23.03.2012

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat schon oft benachteiligten Vätern geholfen. Diesmal aber wurde die Klage biologischer Väter (auf ein Anfechtungsrecht) abgelehnt. Ein entsprechendes Urteil wäre auch zu Lasten anderer Väter gegangen. Außerdem in der Presseschau: Vorschläge für ein Konzern-Insolvenzrecht und die sportliche Reaktion eines ertappten FDP-Politikers.

EGMR zu leiblichen Vätern: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Vaterschafts-Anfechtungsrecht für leibliche Väter abgelehnt. Deutschland durfte die Position rechtlicher Väter, die mit dem Kind zusammenleben, vor der Anfechtung durch leibliche Väter schützen. Das berichten unter anderem SZ (Helmut Kerscher) und taz (Christian Rath).

Heribert Prantl (SZ) lobt in seinem Kommentar die Entscheidung. Es sei gut, dass Blutsbande nicht mehr gelten als soziale Bande. 

Weitere Themen – Rechtspolitik

Vorratsdatenspeicherung: Die SZ (Martin Winter) erklärt, wie das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland bisher verlief. Patrick Beuth (zeit.de) kommentiert, dass Deutschland lieber ein Zwangsgeld zahlen solle, als die EU-Richtlinie umzusetzen. Laut taz (Reinhard Wolff) hat Schweden, als eines der letzten EU-Länder, jetzt die Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. 

Insolvenz im Konzern: Das Handelsblatt stellt Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Reform des Insolvenzrechts im Konzern vor. Wenn verschiedene Konzernfirmen betroffen sind, soll es ein Koordinierungsgremium geben. Eine konsolidierte Konzern-Insolvenz lehnt die Ministerin dagegen ab. 

Weitere Themen - Justiz

5-Prozent-Klausel im Saarland: Drei Tage vor der Landtagswahl kam das saarländische Landesverfassungsgericht nicht zum Ergebnis, dass die 5-Prozent-Sperrklausel der Landesverfassung widerspricht. Das berichtet die Saarbrücker Zeitung (Wolfgang Ihl). Der Gesetzgeber müsse die Klausel aber weiter prüfen.

Al-Qaida-Botschaften: Das OLG Koblenz verurteilte einen deutsch-afghanischen Studenten zu fünf Jahre Haft, weil er im Internet zwei Jahre lang Botschaften von Al Qaida verbreitet hat, so die FR.

Abofallen: Henning-Ernst Müller weist bei blog.beck.de  auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg hin. Danach können Betreiber von Internet-Abofallen wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt werden.

Gewinn-Mitteilungen:
Das Landgericht Mannheim hat Mitglieder einer Bande, die Senioren auf überteuerte Hotlines lockte, zu Haftstrafen verurteilt, berichtet die Badische Zeitung (Christian Rath).

Blogger:
Die SZ (Katharina Riehl) beschreibt das Problem, ob Blogger die gleichen Pflichten und Rechte wie klassische Journalisten haben oder ob sie als private Laien gelten. Derzeit sei die Verfassungsbeschwerde eines Bloggers beim BVerfG anhängig, der sich auf das Laienprivileg beruft.

Polizei-Notwehr:
 spiegel.de (Julia Jüttner) beschreibt einen Fall, bei dem eine Arbeitslose in der Agentur für Arbeit mit einem Messer herumfuchtelte und dann in angeblicher Notwehr von einer Polizistin erschossen wurde. Das Verfahren gegen die Polizistin ist inzwischen eingestellt. Dagegen haben Angehörige eine Beschwerde eingelegt.

Weitere Themen – Recht in der Welt

EGMR zu Elternurlaub: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Großen Kammer ein Kammer-Urteil aus dem Vorjahr bestätigt. Väter und Mütter müssen beim Elternurlaub in der russischen Armee gleich behandelt werden. Dies schildert der Verfassungsblog.

Pharma-Patente in Indien:
Im Handelsblatt-Rechtsboard befasst sich Alexander Harguth mit einer Entscheidung des indischen Patentamts, das dortigen Generika-Herstellern die Herstellung eines (noch) patentgeschützten Krebsmittels des Unternehmens Bayer erlaubt. Dies entmutige zukünftige Forschungen und Investitionen.

Das Letzte zum Schluss

Rechtssicherheit für die Promotion: Am Verwaltungsgericht Köln scheiterte jetzt der FDP-Politiker Jorgo Chatzimarkakis mit seiner Klage. Er hatte sich gegen die Aberkennung seines Doktortitels durch die Uni Bonn gewandt, die ihm Täuschung durch unausgewiesene Übernahme fremder Texte vorwarf. Das Gericht konnte jedoch keine Ermessensfehler der Uni erkennen. Der FDP-Mann reagierte allerdings laut spiegel.de sportlich und kündigte an, dass er nun eben eine neue Doktorarbeit verfassen werde. Dank der VG-Entscheidung habe er nun endlich "Rechtssicherheit für eine neue Promotion". Man muss eben auch das Positive sehen können.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. März 2012: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5850 (abgerufen am: 03.12.2024 )

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