Die juristische Presseschau vom 23. Februar 2016: Mid­del­hoff-Urteil rechts­kräftig / Bun­de­stro­janer im Ein­satz / Refe­ren­da­riat ohne Rechts­ex­t­remen

23.02.2016

Recht in der Welt

Frankreich – Dschungel: In einer Reportage über die Zustände im sogenannten Dschungel, einem Flüchtlingscamp in Calais, teilt die Welt (Thomas Kielinger) mit, dass Anwohner und Hilfsorganisationen eine einstweilige Verfügung gegen die bereits angeordnete Räumung des Lagers erreicht hätten. Am heutigen Dienstag wolle sich ein Richter vor Ort ein Bild von den Zuständen machen.

USA – Apple und Entschlüsselung: In der Auseinandersetzung zwischen US-amerikanischen Ermittlern und dem Apple-Konzern um die Entschlüsselung des Mobiltelefons eines der Attentäter von San Bernadino hat die Bundespolizei FBI ihre Forderung in einem Offenen Brief bekräftigt. Das FBI wolle keinen Generalschlüssel, zitiert die FAZ (Roland Lindner) aus dem Schreiben. Gleichzeitig werde anerkannt, dass die Forderung im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Privatsphäre stehe. Dieses aufzulösen, sei aber Aufgabe der Gesellschaft und nicht eines Unternehmens oder des FBIs. Das Hbl (Britta Weddeling) stellt "Staranwalt" Ted Olson vor, der von Apple verpflichtet wurde. Das "juristische Schwergewicht" sei unter anderem mit der Vertreung George W. Bushs bei dessen Auseinandersetzung um die Ergebnisse der US-amerikanischen Präsidentenwahl im Jahr 2000 bekannt geworden.

Sonstiges

TTIP: In einem Beitrag für lto.de untersucht Sebastian Roßner, wissenschaftlicher Mitarbeiter, welche Rechtsgrundlagen für die gegenwärtige, beschränkte Einsichtnahme von Bundestagsabgeordneten in Verhandlungsunterlagen zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP in Anschlag zu bringen sind. Der Autor schätzt ein, dass der Europäische Rat es 2013 versäumt habe, für eine angemessene Unterrichtung nationaler Parlamente und auch des Europaparlaments zu sorgen. Dieses Versäumnis lasse sich nun nur noch politisch, nicht jedoch juristisch ausgleichen.

Menschenrechtsbeauftragter: In einem Porträt des am gestrigen Montag zurückgetretenen Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer (SPD), sinniert die taz (Tobias Schulze) über mögliche Gründe für den jetzigen Schritt. Neben dem offiziell angegebenen, der Doppelbelastung durch Amt und Abgeordneteneigenschaft, könne Strässers Biographie als sozialliberal geprägter Bürgerrechtler und seine jüngst formulierte Ablehnung des Asylpakets eine Rolle gespielt haben.

Das Letzte zum Schluss

Verschobene Prüfung: Was bisher wohl nur in der Fantasie zahlreicher gestresster Examenskandidaten existierte, wurde in Wien Wirklichkeit: Wie spiegel.de berichtet, bemächtigten sich Einbrecher des Inhalts eines Tresors einer Schule der Hauptstadt. Der beherbergte auch die Aufgaben des Zentral-Abiturs für eine Nachprüfung in Englisch. Die Prüflinge konnten sich aber nicht lange freuen, statt wie geplant um 9 Uhr wurde die Prüfung mit neuen Aufgaben um 14:30 Uhr gestartet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Februar 2016: Middelhoff-Urteil rechtskräftig / Bundestrojaner im Einsatz / Referendariat ohne Rechtsextremen . In: Legal Tribune Online, 23.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18503/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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