Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2019: Ver­kehrs­ge­richtstag in Goslar / Mil­li­ar­den­for­de­rung gegen Deut­sche Bank / Erin­ne­rungen von Ver­fas­sungs­rich­tern

23.01.2019

Beim Verkehrsgerichtstag wird auch über den Tagungsort debattiert. Außerdem in der Presseschau: die Deutsche Bank sieht sich einer extrem hohen Forderung gegenüber und Verfassungsrichter erinnern sich an besondere Verfassungsbeschwerden.

Thema des Tages

VGT: Beim heute beginnenden 57. Verkehrsgerichtstag (VGT) steht auch dessen Zukunft in Goslar auf der Tagesordnung. Teilnehmer klagten seit Jahren über unzureichende Tagungsräume und fehlende Übernachtungsmöglichkeiten, schreibt lto.de (Hasso Suliak). Auf der jetzigen Tagung solle aber zunächst ein Meinungsbild erstellt werden. Teilnehmer hätten sich aus Platzgründen nur für einen der acht angebotenen Arbeitskreise anmelden können. Als somit populärstes Thema habe sich die "(Kapital-)Abfindung bei (schweren) Personenschäden" erwiesen, zu dem der Beitrag Probleme und vertretene Auffassungen vorstellt. Weitere Themen beträfen strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit autonomen Fahrsystemen sowie mit Alkoholtests verbundene Wegfahrsperren. Zu diesen "Alkolocks" bringt spiegel.de eine Übersicht.

Im Vorfeld des VGT hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Diesel-Fahrverbote angesichts "irrationaler" und "willkürlich gewählter" Grenzwerte als "ökonomischen und ökologischen Wahnsinn" bezeichnet. Eine Sprecherin des DAV hat sich auf Nachfrage von lto.de (Hasso Suliak) im Namen des Präsidenten Ulrich Schellenberg von der Mitteilung distanziert.

Rechtspolitik

Beschleunigung von Strafverfahren: Rechtsprofessor Hans Kudlich befasst sich auf lto.de mit den jüngsten Vorschlägen zu einer Reform der Strafprozessordnung. Die von Unterstützern und Kritikern vorgebrachte "Argumentation mit dem Rechtsstaat" erfordere "einen angemessenen Ausgleich" zwischen gerichtlicher Reaktion auf den Missbrauch von Verteidigungsrechten und der Möglichkeit einer effektiven Verteidigung. Angesichts des Ausnahmecharakters tatsächlich missbräuchlicher Rechtswahrnehmung sei es problematisch, wenn "prozessuale Rechte per se auch für nicht dysfunktional agierende Verteidiger verkürzt" würden. Daher müssten Sanktionen missbräuchlichen Verhaltens auf Extremfälle beschränkt bleiben, sorgfältig begründet werden und strenger revisionsrechtlicher Kontrolle unterliegen.

Fachkräfteeinwanderung: Den gegenwärtig dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegenden Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes unterzieht Rechtsanwalt Gunther Mävers (HBl-Rechtsboard) einer vertieften Analyse. Im Fazit würden die Regelungen den Aufenthalt und Zuzug von Fachkräften "dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend" öffnen und systematisieren, ohne dass hierdurch der ganz große Wurf eines "Einwanderungsgesetzbuches" unternommen worden sei.

Abschiebehaft: Rechtsprofessor Winfried Kluth erkennt im FAZ-Einspruch die rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten an, rechtskräftig ausgewiesene Ausländer abzuschieben, wendet sich aber entschieden gegen den Vorschlag, neben Gefährdern auch Abschiebehäftlinge in regulären Justizvollzugsanstalten unterzubringen. Die rechtliche Unzulässigkeit des Vorhabens ist vom Europäischen Gerichtshof bereits festgestellt worden.

Parité-Gesetz: Der brandenburgische Landtag plant für die kommende Woche die Verabschiedung eines "Parité-Gesetzes", nach dem die Wahllisten antretender Parteien geschlechtergerecht zu besetzen sind. Die rot-rote Landesregierung sei sich bewusst, "juristisches Neuland" zu betreten und erwarte letztlich eine verfassungsgerichtliche Klärung, so die SZ (Jens Schneider).

AfD/Verfassungsschutz: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Felix Thrun (juwiss.de) plädiert dafür, das ausstehende Prüfergebnis des Bundesamts für Verfassungsschutz hinsichtlich der AfD "auch als Prüffall für den Verfassungsschutz" zu nutzen. Verdachts- und Prüffälle und ihre öffentliche Kommunikation bedürften angesichts ihrer Auswirkungen auf den demokratischen Prozess einer gesetzlichen Regelung.

Justiz

EGMR – Terrorist: Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet zu einer Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über die Zulässigkeit der Abschiebung eines wegen Terror-Aktivitäten verurteilten Algeriers aus Frankreich. In der Anhörung sei deutlich geworden, dass das Gericht eine bislang ausgebliebene verbindliche diplomatische Zusicherung des Empfängerlandes, das Folterverbot achten zu wollen, für ausreichend einstufe.

EuG zu Energie-Label: Im vergangenen November entschied das Gericht der Europäischen Union auf Klage eines Staubsaugerherstellers, dass die Berechnungsmethoden für Energie-Labels nicht der Alltagspraxis bei der Verwendung von Staubsaugern entsprächen. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig geworden, eine Verpflichtung, Staubsauger mit einem Label auszustatten, damit hinfällig. Über die Angelegenheit informieren u.a. Welt (Michael Gassmann) und lto.de.

BGH – Schmähgedicht: Nach Meldung der FAZ hat der Anwalt des Satirikers Jan Böhmermann eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Berufungsentscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zum teilweisen Verbot der Veröffentlichung großer Teile des sogenannten Schmähgedichts eingelegt.

BAG zu Urlaubsabgeltung: Endet ein Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers, haben die Erben einen Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs. Dies entschied unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung das Bundesarbeitsgericht. Es schloss sich damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen November an, erläutert lto.de.

LG Frankfurt/M. – Deutsche Bank: Das HBl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) schreibt über eine astronomische Schadensersatzforderung eines Unternehmers gegen die Deutsche Bank. Weil er sich vom Geldhaus im Zusammenhang mit einem letztlich gescheiterten Immobiliengeschäft unter Beteiligung der damaligen Deutschland-Dependence von Donald Trump übervorteilt und um die möglichen Erträge einer Erfindung geprellt gefühlt habe, fordert der Kläger nun elf Milliarden Euro. In der Klage sei Donald Trump als Zeuge benannt, ein Gerichtsvorschuss von 329.000 Euro bezahlt. Nach den Berichten von lto.de und FAZ (Marcus Jung/Hanno Mußler) wird neben der Deutschen Bank auch eine Privatbank verklagt.

LG Essen - "Ehrenmord": Wegen versuchten Mordes bzw. Beihilfe hierzu müssen sich dreizehn Mitglieder einer syrischen Großfamilie vor dem Landgericht Essen verantworten. Sie sollen einen Landsmann wegen der Beziehung zu einer Tochter der Familie schwer misshandelt haben, Rechtsmediziner haben beim Geschädigten eine "Teilskalpierung" festgestellt. Über den unter strengen Sicherheitsvorkehrungen erfolgten Prozessauftakt berichten SZ (Jana Stegemann), FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de (Julia Jüttner/David Walden). Nach dem Bericht der Welt (Kristian Frigelj) hat ein Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens wegen erheblicher Mängel bei der Übersetzung der Anklageschrift vom Deutschen ins Kurdische beantragt.

LG Siegen zu Burbach: Der ehemalige Leiter der Flüchtlingsunterkunft Burbach ist vom Landgericht Siegen wegen Freiheitsberaubung in 33 Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei der Strafe sei das umfassende Geständnis des Mannes sowie dessen fehlende Ausbildung berücksichtigt worden, schreiben FAZ (Reiner Burger) und taz (Andreas Wyputta) über das Urteil.

LG Oldenburg – Niels Högel: Im Strafverfahren gegen den früheren Krankenpfleger Niels Högel ist nun der erste Mediziner als Zeuge vernommen worden. Nach dem Bericht von spiegel.de (Wiebke Ramm) habe sich ein vernommener Oberarzt äußerst zurückhaltend zur Tätigkeit des Angeklagten geäußert. Ein ehemaliger Kollege habe dagegen vom kursierenden Spitznamen "Todes-Högel" berichtet.

LG Stuttgart – Heckler & Koch: Vor den am morgigen Donnerstag geplanten Plädoyers im Strafprozess gegen Ex-Manager des Waffenherstellers Heckler & Koch, denen am Landgericht Stuttgart Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen werden, beschreibt eine Reportage der Welt (Andreas Ellinger) das Verfahren als "Lehrstück über Moral und Interessen". Im Prozess hätten sich Aufsichtsmängel des für Ausfuhrgenehmigungen zuständigen Wirtschaftsministeriums offenbart, zumindest drei der fünf Angeklagten dürften so auf Freisprüche hoffen.

VG Berlin zu Bundespolizei-Kontrollen: In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin am 11. Januar die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei, nach der das Mitführen gefährlicher Werkzeuge in Zügen und Bahnhöfen der Hauptstadt verboten ist, wiederhergestellt. Angesichts des weiterhin anhängigen Hauptsacheverfahrens werden die Kontrollen allerdings weitergeführt. Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz erklärt auf lto.de die verwaltungsprozessualen Hintergründe.

VG Neustadt a.d.W. zu "Reichsbürger": Der von der Stadt Kaiserslautern gegenüber einem sogenannten Reichsbürger verfügte Widerruf mehrerer Waffenbesitzkarten ist nach einem zwei Wochen alten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d.W. zu Unrecht erfolgt. Es sei nicht auszuschließen, dass fragwürdige Angaben des Mannes in einem Antrag "Ausrutscher" und "Einzelfälle" seien, gibt lto.de das nicht rechtskräftige Urteil wieder. Hieraus könne nicht auf die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit des Klägers geschlossen werden.

VG Bremen – Offshore-Terminal: Am morgigen Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Bremen zur Klage des BUND gegen einen Planfeststellungsbeschluss für ein Offshore-Terminal in Bremerhaven. Im Eilverfahren hatte das Oberverwaltungsgericht im vergangenen Jahr Zweifel am Bedarf angemeldet, erläutert die taz-Nord (Klaus Wolschner). Der separate Kommentar von Klaus Wolschner (taz-Nord) weist darauf hin, dass durch die wirtschaftlichen Realitäten in Gestalt des nahen Terminals Cuxhaven das Projekt längst überholt hätten. Es sei bezeichnend, dass der Wirtschaftssenator der Freien Hansestadt nun beabsichtige, "das Verbandsklagerecht der Naturschutzverbände genau in dem Punkt zu beschneiden, wo ihm derzeit eine Niederlage vor Gericht droht".

GBA – IS-Rückkehrerinnen: Der Generalbundesanwalt ermittelt gegenwärtig gegen mehrere deutsche Frauen nach deren Rückkehr aus dem Herrschaftsgebiet des sogenannten IS. Der SWR RadioReportRecht (Claudia Kornmeier/Markus Sehl) und tagesschau.de (Claudia Kornmeier/Markus Sehl) stellen Einzelfälle vor und beschreiben die Voraussetzungen einer Strafbarkeit dieser Rückkehrerinnen.

Anwaltswerbung: Seit den sogenannten Bastille-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1987, mit denen die damaligen Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts für verfassungswidrig erklärt wurden, sei das anwaltliche Werbeverbot fast vollständig erodiert. Zu dieser mit zahlreichen Entscheidungen zu Verfassungsbeschwerden sowie des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs belegten Einschätzung gelangt der Akademische Rat Christian Deckenbrock in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch. Der Gesetzgeber solle "daher in Erwägung ziehen, für die Bestimmungen des Werberechts allein auf die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zu verweisen".

Verfassungsbeschwerden: Aus Anlass der am 29. Januar 1969 erfolgten Verankerung der Verfassungsbeschwerde im Grundgesetz erinnern sich die früheren Verfassungsrichter Karin Graßhof, Dieter Grimm, Paul Kirchhof, Gertrude Lübbe-Wolff, Hans-Jürgen Papier und Christine Hohmann-Dennhardt im FAZ-Einspruch an herausragende oder besondere Verfahren unter ihrer jeweiligen Beteiligung.

Verfassungsrichter Stephan Harbarth: Der FAZ-Einspruch (Marcus Jung) hat den neuen Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, bei dessen erster Verhandlung zur Zulässigkeit von Sanktionen beim Leistungsbezug nach Hartz IV beobachtet und dabei das gewissenhafte Bemühen, "alle Mitglieder seines Senats einzubinden", ausgemacht.

Recht in der Welt

EuGH – Österreich: Die österreichische Regelung, den Karfreitag nur für Angehörige bestimmter christlicher Kirchen als bezahlten Feiertag anzuerkennen, stellt nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion dar. Über das Urteil berichten FAZ (Christian Geinitz) und lto.de.

USA – Urheberrecht: Wegen der Abbildung von Tätowierungen von Basketball-Stars in Spiel-Simulationen verklagt eine US-amerikanische Firma die Spieleentwickler in New York auf Schadensersatz. Bislang habe in den USA Einigkeit darüber bestanden, dass Tattoos zwar formal den Urheberrechtsregeln unterstehen würden, ihre Anwendung aber unpassend sei, schreibt der FAZ-Einspruch (Christoph Becker). Eine "digitale Reproduktion zwecks Monetarisierung des eigenen Abbilds" sei dagegen rechtliches Neuland, auch in Europa.

Sonstiges

EU-Finanzen: In seiner Kolumne für den FAZ-Einspruch beschreibt der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof ein mögliches Scheitern der europäischen Rechtsgemeinschaft infolge der Finanzkrise. Aufgaben wie Umverteilungspolitik, Bankenaufsicht und Staatensanierung müssten Gegenstand parlamentarischer Entscheidung sein und dürften nicht durch den Europäischen Gerichtshof definiert werden.

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lto/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Januar 2019: Verkehrsgerichtstag in Goslar / Milliardenforderung gegen Deutsche Bank / Erinnerungen von Verfassungsrichtern . In: Legal Tribune Online, 23.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33389/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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