Die juristische Presseschau vom 22. November 2017: Urteil gegen Mladić / Nie­der­lage mit Erfolg vor dem BVerfG / Keine Sperr­klausel in NRW

22.11.2017

Der ICTY verkündet heute das Urteil gegen Ratko Mladić. Außerdem in der Presseschau: Kommunen verlieren vor dem BVerfG und können sich trotzdem freuen, der VerfGH NRW kassiert die Sperrklausel bei Kommunalwahlen und Strafe für Mankini.

 

 

Thema des Tages

ICTY – Ratko Mladić: Nach fünfjähriger Verfahrensdauer verkündet der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) am heutigen Mittwoch in Den Haag sein Urteil gegen Ratko Mladić. Dem bosnischen Serben werden in elf Anklagepunkten Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Der Bericht der SZ (Peter Münch) erinnert daran, dass sich Mladić nach dem Ende des Bosnien-Konflikts 16 Jahre einer Verhaftung entziehen konnte. Vor Gericht habe er sich bisweilen "bizarre Auftritte" erlaubt. Die Welt (Boris Kalnoky) geht in ihrem Bericht auch auf die Bilanz des ICTY ein. 161 Anklagen stünden 83 Schuld- und 19 Freisprüchen gegenüber. Problematisch sei die mangelnde Befriedung durch das Tribunal; so würden Kriegsverbrecher auch weiterhin in ihrer jeweiligen Bevölkerungsgruppe als Helden verehrt.

In einer Reportage beschreibt die taz (Erich Rathfelder) die fortgesetzte Spaltung der bosniakischen und der serbischen Landeshälfte Bosnien-Herzegowinas. Nach dem Abkommen von Dayton besitzen Vertriebene zwar das Recht zur Heimkehr und Inbesitznahme ihres Eigentums. In der Praxis nähmen dieses Recht jedoch nur wenige wahr.

Die SZ (Ronen Steinke) interviewt Serge Brammertz, der seit 2008 Chefankläger der Tribunals ist. Der Belgier spricht über die Bilanz des Tribunals und den ihm gegenüber erhobenen Vorwurf der Serbienfeindlichkeit.

Rechtspolitik

Minderheitsregierung/Neuwahlen: Die taz (Martin Reeh u.a.) bringt eine Übersicht zu den wichtigsten Aspekten einer denkbaren Minderheitsregierung, die Welt (Claudia Ehrenstein/Robin Alexander) eine solche zur Handlungsfähigkeit von Parlament, Regierung und Bundesrat. In der FAZ (Stefan Tomik, ausführlicher auf faz.net) werden die Kosten möglicher Neuwahlen beziffert. Marc Beise (SZ) beschreibt im Leitartikel Chancen einer Minderheitsregierung. Die grundgesetzlich "zwar ungeliebte, aber zulässige Regierungsform" bedeute vor allem eine Aufwertung des Bundestags. Durch die Notwendigkeit, im Parlament für Mehrheiten werben zu müssen, könnte sich eine "neue, bessere Debattenkultur" entwickeln. In einem Gastbeitrag für zeit.de erklärt Philipp Gassert, Geschichtsprofessor, die historischen Gründe dafür, "warum das Grundgesetz von vorgezogenen Neuwahlen nichts hält."

NetzDG: In einem Gastbeitrag für den Wirtschafts-Teil der FAZ bezeichnet Rechtsanwalt Roger Mann das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als "ordnungspolitisch bedenklich – aber nicht sinnlos". Ausreichend wäre auch eine Verpflichtung für die Dienste-Anbieter gewesen, inländische Zustellungsbevollmächtigte zu bestellen und Betroffenen ein Auskunftsrecht in solchen Fällen einzuräumen, in denen der Anbieter nicht haftet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. November 2017: Urteil gegen Mladić / Niederlage mit Erfolg vor dem BVerfG / Keine Sperrklausel in NRW . In: Legal Tribune Online, 22.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25639/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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