Weitere Themen – Justiz
LG Hamburg zu Piraten: Das Landgericht Hamburg hat zehn Somalier wegen Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubs zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Darüber berichten u.a. die Samstags-FAZ (Johannes Ritter) und die Samstags-Welt (Jörn Lauterbach). Die Montags-taz (Christian Rath) geht auf weitere Aspekte der Begründung ein. Die Samstags-taz (Dominic Johnson) gibt einen Überblick über Piraten-Prozesse auf der Welt. Reinhard Müller (FAZ) hält akkurate Prozesse in Deutschland für wenig abschreckend.
LG Bonn zu Salafist: Das Landgericht Bonn hat den Salafisten Murat K. wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte während einer Demonstration zwei Polizisten mit Messerstichen ins Bein verletzt. Die Samstags-Welt (Jan David Sutthoff) berichtet über das Urteil und portraitiert den Täter.
BVerwG zu Apotheken: Die Wissenschaftler Florian Wittmann und Hendrik Lauster besprechen auf lto.de zustimmend ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Danach dürfen rezeptpflichtige Medikamente in Apotheken nicht in Selbstbedienung abgegeben werden, um eine Beratung vor der Kaufentscheidung zu sichern.
LG Tübingen zu Beleidigung/homosexuell: Der Blog strafrecht-bundesweit.de berichtet über ein Urteil des Landgerichts Tübingen aus dem Juli. Danach ist es keine Beleidigung, jemanden als "homosexuell" zu bezeichnen. Strafbar wird dies erst, wenn es einen abwertenden Unterton habe, zum Beispiel "dreckiger Schwanzlutscher".
AG Freiburg zu Beleidigung/Bullenschweine: Der Lawblog (Udo Vetter) referiert ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Freiburg. Danach ist es eigentlich nicht strafbar, ein Punkstück mit dem Refrain "Wir wollen keine Bullenschweine" abzuspielen, weil das nur eine Kollektivbeleidigung darstellt. Geschehe das aber in Gegenwart von Polizisten auf einer Demonstration, sei es doch eine Beleidigung der anwesenden Beamten.
AG Passau zu Polizeigewalt: Gisela Friedrichsen (Der Spiegel) schildert einen Prozess am Amtsgericht Passau, bei dem ein Augenarzt angeklagt war. Er war von zwei Polizisten verprügelt worden, die ihn dann auch noch anzeigten. Das Verfahren wurde am Ende eingestellt. Friedrichsen kritisiert, dass solche Verfahren das Vertrauen in den Rechtsstaat gefährdeten.
Verfassungsbeschwerde gegen Fluglärm: Der Spiegel (Matthias Bartsch) stellt eine Verfassungsbeschwerde von Anwohnern des Frankfurter Flughafens vor. Sie wende sich gegen den Fluglärm an der neuen Landebahn und die vermeintlich zu hohen Grenzwerte.
Jugendschutz und Witt: Das Familienministerium hat für das Video Gloria von Joachim Witt, in dem eine Vergewaltigung durch Bundeswehrsoldaten angedeutet wird, eine Jugendschutz-Indizierung beantragt. Der Anwalt Philip Lüghausen stellt auf lto.de das Verfahren vor und kommt zum Schluss: "Jugendschutzrechtlich ist das Video nicht zu beanstanden und sollte daher nicht auf den Index gesetzt werden." Der Jugendschutz habe nichts mit dem Schutz der Soldatenehre zu tun.
Stammheimer Todesnacht: spiegel.de (Michael Sontheimer) berichtet von einem Pressegespräch mit Gottfried Ensslin, dem Bruder von Gudrun Ensslin. Er fordert eine Neuaufnahme des Todesermittlungsverfahrens bezüglich der RAF-Anführer Gudrun Ensslin, Andreas Baader und Jan-Carl Raspe, die nach offizieller Ansicht 1977 Selbstmord begangen.
Anwaltsnetzwerk CBBL: Die Montags-FAZ (Bernd Freytag) stellt im Wirtschaftsteil das Anwaltsnetzwerk Cross Border Business Lawyers vor, das 2011 vom deutschen Anwalt Emil Epp gegründet wurde.
Die juristische Presseschau vom 20. - 22. Oktober: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7357 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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