Die juristische Presseschau vom 22. September 2017: "Die Par­tei" darf Zuschüsse behalten / Vor­läu­figes Inkraft­t­reten von Ceta / BGH zu Google-Vor­schau­bil­dern

22.09.2017

Justiz

EGMR zur Verpixelung bei Mordprozessen: Die richterliche Anordnung in Mordprozessen, dass Fotos vom Angeklagten aus dem Gerichtssaal zu dessen Schutz verpixelt werden müssen, ist rechtmäßig. Mit diesem Urteilsspruch, den die SZ (Wolfgang Janisch) zusammenfasst, wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Klagen des Axel-Springer-Verlags und von RTL ab. Die Richter stützten sich auf die zugunsten des Angeklagten greifende Unschuldsvermutung. Diese gelte zunächst auch bei einem noch nicht auf seine Tragfähigkeit überprüften Geständnis.

EuGH zu Mehrwertsteuer: Bei gemeinnützigen Dienstleistungen muss der deutsche Gesetzgeber häufiger von der Mehrwertsteuer befreien. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof in einem Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitet hatte. Nach der auszulegenden Richtlinie müssten nicht nur Berufe aus dem Gesundheitssektor von der Steuer ausgenommen werden, sondern auch Zusammenschlüsse von Selbständigen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) fasst die Entscheidung zusammen.

BGH zu Vorschaubildern: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Suchmaschinen rechtswidrig veröffentlichte Fotos als Vorschaubilder anzeigen dürfen, wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de berichten. Für die Bilder müssten Google und Co. nur haften, wenn sie ihre Rechtswidrigkeit kannten oder hätten kennen müssen. Geklagt hatte der Anbieter der Erotikunterhaltung Perfect 10 gegen AOL, da kostenpflichtige Bilder aus dessen Erotikangebot bei der öffentlichen Internetsuche aufgetaucht waren.

BAG zu Mindestlohn bei Nachtzuschlag: Rechtsanwalt Jochen Keilich erläutert auf lto.de das jüngste Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Nachtarbeitszuschlag und das tarifliche Urlaubsentgelt auf der Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns berechnet werden müssten. Der Autor hält fest, das Gericht schließe damit für Arbeitgeber eine weitere Lücke, was den gesetzlichen Mindestlohn bei Zuschlägen betreffe.

OLG Frankfurt zu Stadionverboten: Bundesweite Stadionverbote sind grundsätzlich rechtmäßig, wenn die Gefahr besteht, dass Fußballfans Spiele stören werden. So gab das Oberlandesgericht Frankfurt dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) gegenüber Fußballfans Recht, die im März 2013 vor einem Bundesligaspiel an einer gewalttätigen Auseinandersetzung am Dortmunder Flughafen beteiligt waren. spiegel.de meldet, dass die Richter auch Schadensersatzansprüche der Fans gegen den DFB abwiesen.

BVerwG zur Abschiebung von Gefährdern: Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei islamistischen Gefährdern keinen vorläufigen Rechtsschutz gegen ihre Abschiebung gewährt. Die Innenministerien von Nordrhein-Westfalen und Hessen hatten jeweils Abschiebungsanordnungen gegen Männer aus Tunesien und der Türkei auf der Grundlage von § 58a Aufenthaltsgesetz erlassen. Im Falle der Männer sah das Bundesverwaltungsgericht die Prognose der Ministerien zur Abwehr einer "terroristischen Gefahr" als gerechtfertigt an. Das Gericht verlangte aber, dass vom Herkunftsstaat jeweils die Zusicherung für eine rechtsstaatliche Behandlung eingeholt wird. lto.de (Tanja Podolski) berichtet.

EuGH – Investitionsschutzabkommen: Auch die FAZ (Helene Bubrowski) setzt sich mit dem Verhältnis bilateraler Investitionsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und dem Unionsrecht auseinander. Aufgrund eines Rechtsstreits um ein niederländisch-slowakisches Investitionsschutzabkommen und einer Vorlage des Bundesgerichtshofs beschäftige diese Frage derzeit den Europäischen Gerichtshof. In seinem Votum habe der Generalanwalt verneint, dass das Investitionsabkommen gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot verstoße. Die alleinige Kompetenz des EuGH für die Anwendung und Auslegung des EU-Rechts sehe dieser durch die Schiedsgerichte im Rahmen eines Investitionsabkommens nicht in Gefahr, denn diese könnten selbst jederzeit den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. September 2017: "Die Partei" darf Zuschüsse behalten / Vorläufiges Inkrafttreten von Ceta / BGH zu Google-Vorschaubildern . In: Legal Tribune Online, 22.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24655/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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