Die juristische Presseschau vom 22. September 2017: "Die Par­tei" darf Zuschüsse behalten / Vor­läu­figes Inkraft­t­reten von Ceta / BGH zu Google-Vor­schau­bil­dern

22.09.2017

"Die Partei" muss keine Strafzahlungen wegen ihrer Aktion "Geld kaufen" an Bundestagsverwaltung leisten. Außerdem in der Presseschau: Ceta startet vorläufig. Suchmaschinen dürfen rechtswidrig veröffentlichte Fotos als Vorschaubilder zeigen.

Thema des Tages

VG Berlin zu "Die Partei": Wegen ihrer Aktion "Geld kaufen" aus dem Jahr 2014 muss "Die Partei" der Bundestagsverwaltung weder Zuschüsse zurückzahlen noch Strafzahlungen leisten. So fällt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus, über das taz.de (Christian Rath) und Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichten. Durch die satirische Aktion sollte seinerzeit auf Lücken im Parteiengesetz aufmerksam gemacht werden. Dieses sieht vor, dass die staatliche Parteienfinanzierung sich als "relativer Obergrenze" an den Einnahmen einer Partei orientiert. Hierzu zählten 2014 auch die unternehmerischen Umsätze einer Partei. Die Gesetzeslage hatte sich zuerst die AfD durch einen Goldhandel zunutze gemacht. Als Parodie auf diese Praxis bot "Die Partei" jedem, der 105 Euro an sie überwies, einen 100-Euro-Schein und zwei Partei-Postkarten an. Die Bundestagsverwaltung hatte daraufhin Rück- und Strafzahlungen von "Die Partei" gefordert, da die erhaltenen Zuschüsse auf einem falschen Rechenschaftsbericht beruhten. Der bloße Austausch von Geld sei – anders als der Verkauf von Gold – kein echtes Geschäft. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte diesen Trick jedoch für rechtmäßig. Unter den Einnahmenbegriff in der 2014 geltenden Gesetzesfassung falle "jede von der Partei erlangte Geld- oder geldwerte Leistung". Erst seit einer Novelle von 2015 werden statt der Umsätze zur Berechnung der "relativen Obergrenze" Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit berücksichtigt.

Rechtspolitik

Arbeitsrecht/Familien/Verbraucher: Kurz vor der Bundestagswahl setzt sich lto.de (Annelie Kaufmann) mit den Reformen auseinander, die CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke und AfD laut ihrer Wahlprogramme in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienpolitik und Verbraucherschutz durchsetzen wollen. Die Autorin beleuchtet insbesondere die Pläne der Parteien zu einem flexibleren Arbeitszeitrecht, zur Entgeltgleichheit von Männern und Frauen, zu Finanzhilfen für Familien und zur Betreuungspolitik. Außerdem stellt sie die unterschiedlichen Positionen zur Musterfeststellungsklage und zur Mietpreisbremse vor.

Justiz in Deutschland: In einem Gastbeitrag für lto.de stellt die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger fest, dass ein Mangel an Ressourcen und zu viele Gesetze die Justiz in Deutschland überlasteten. Die Bundesjustizministerin a.D. fordert neben einer Entrümpelung des Strafrechts und der Entlastung der Strafverfolgungsbehörden von Nebensächlichkeiten, dass die Digitalisierung in der Justiz vorangetrieben wird.

Umverteilung von Flüchtlingen: Eine am 26. September 2017 auslaufende Frist für die Durchführung des EU-Umverteilungsbeschlusses nimmt die SZ (Daniel Brössler/Thomas Kirchner) zum Anlass, um die Frage nach den weiteren Folgen zu erörtern. Gerade aufgrund der Verweigerungshaltung Ungarns und der Slowakei, die vor dem Europäischen Gerichtshof erfolglos gegen den Beschluss geklagt hatten, sei es schwierig, einen langfristigen Kompromiss zu finden. In Brüssel werde dennoch mit einer Lösung durch ein permanentes Flüchtlingsverteilungssystem für Krisenlagen, als Teil der Dublin-Reform, bis Ende des Jahres gerechnet. 

Unternehmenssteuern: Die FAZ (Werner Mussler) befasst sich mit den Plänen der EU-Kommission, Internetfirmen wie Google, Apple oder Facebook stärker zu besteuern. Problematisch sei, dass ein Mitgliedstaat ein Unternehmen nur besteuern dürfe, wenn dieses in seinem Hoheitsgebiet physisch präsent sei, also über eine "permanente Betriebsstätte" verfüge. Die Kommission wolle daher an dem Konzept einer "virtuellen dauerhaften Betriebsstätte", aber auch an Übergangslösungen zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit im EU-Raum arbeiten.

Ceta: Das vorläufige Inkrafttreten des EU-Handelsvertrags mit Kanada (Ceta) nutzt die FAZ (Hendrik Kafsack), um die nun eintretenden praktischen Veränderungen zu beleuchten. So würden unter anderem bereits Zölle gesenkt und europäische Unternehmen erlangten besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Ausgenommen von der vorläufigen Anwendung des Abkommens seien neben Fragen des geistigen Eigentums das Arbeitsrecht oder strafrechtlichen Fragen sowie der Investorenschutz. Der Autor erörtert auch, wie der viel kritisierte Aspekt des Investorenschutzes in Freihandelsabkommen mit anderen Staaten gestaltet werden könnte.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. September 2017: "Die Partei" darf Zuschüsse behalten / Vorläufiges Inkrafttreten von Ceta / BGH zu Google-Vorschaubildern . In: Legal Tribune Online, 22.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24655/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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