Die juristische Presseschau vom 22. August 2019: Sank­tionen gegen Unter­neh­mens­kri­mi­na­lität / Abschaf­fung von Soli­da­ri­täts­zu­schlag / Falk-Pro­zess hat begonnen

22.08.2019

Bundesjustizministerin Lambrecht plant ein neues Verbandssanktionengesetz. Außerdem in der Presseschau: Das Bundeskabinett beschloss Gesetzentwurf zum Solidaritätszuschlag und in Frankfurt/M. hat der Prozess gegen Alexander Falk begonnen.

Thema des Tages

Unternehmenskriminalität: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit einem neuen Gesetz die Verfolgung von Unternehmenskriminalität erleichtern. Dazu sollen insbesondere mögliche Geldbußen gegen Unternehmen erheblich erhöht werden, auf künftig bis zu zehn Prozent des Umsatzes für Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz. Zudem soll für Ermittlungen gegen Unternehmen künftig statt des Opportunitäts- das Legalitätsprinzip gelten, nach dem ermittelt werden muss, sobald ein Anfangsverdacht besteht. Schließlich wird vorgeschlagen, unternehmensinterne Compliance-Maßnahmen zu stärken. So soll die Mithilfe bei der Aufklärung durch unternehmensinterne Untersuchungen strafmildernd berücksichtigt werden können. Das geplante Gesetz bezwecke, im Koalitionsvertrag geschlossene Vereinbarungen umzusetzen. Die Ministerin stellt ihr Vorhaben im Interview mit der SZ (Robert Rossmann/Ronen Steinke) vor.

Anlässlich des Gesetzentwurfs widmet sich Rechtsprofessor Michael Kubiciel in einem Beitrag für FAZ-Einspruch der bereits lange währenden Debatte über die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Er sieht im geplanten Verbandssanktionengesetz die "größte Reform des Wirtschaftsstrafrechts seit Jahrzehnten". Die angeblich fehlende Straf- und Schuldfähigkeit von Unternehmen sei ahistorisch und schwach fundiert. Letztlich handele es sich um eine politische, nicht um eine dogmatische Frage.

Rechtspolitik

"Arbeit-von-Morgen-Gesetz": In einem Gastbeitrag für Hbl-Rechtsboard befasst sich der Rechtsanwalt Lars Mohnke mit einem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplanten Gesetz, mit dem dieser dem laufenden Strukturwandel entgegentreten wolle. Die mit dem Gesetz geplante Vereinfachung des Kurzarbeitergeldes wird vom Autor begrüßt, da sie sich bei konjunkturellen Schwächen bereits bewährt habe und helfen könne, Arbeitsplätze zu erhalten. Mit Blick auf die geplante Förderung von Weiterbildung ist Mohnke skeptisch, inwieweit diese beitragen kann, die "strukturellen Herausforderungen, insbesondere infolge Digitalisierung, Energiewende und E-Mobilität, zu meistern". Gefordert seien hier vielmehr die Unternehmen selbst.

Solidaritätszuschlag: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz verabschiedet, nach dem der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der bisherigen Zahler wegfallen soll. 6,5 Prozent der Steuerzahler sollen teilweise entlastet werden, 3,5 Prozent jedoch müssten ihn auch weiterhin entrichten. Gegen den Vorschlag formiert sich Widerstand, wie das Hbl (Martin Greive/Jan Hildebrand) berichtet. Demnach wurde vor dem Finanzgericht Nürnberg eine Klage gegen die geplante Erhebung der Sonderabgabe im Jahr 2020 initiiert, an der unter anderem der ehemalige Leiter der Steuerabteilung im Finanzministerium beteiligt ist. Da die Finanzhilfen für die ostdeutschen Länder zum Jahresende ausliefen, habe auch der "Soli" keine Legitimation mehr. Zudem werde der Zuschlag als Reichensteuer missbraucht, so die Kläger.

Auf verfassungsrechtliche Zweifel weist Jan Hildebrand (Hbl) auch im Leitartikel hin. Diese seien zwar auch von den Unionsparteien erkannt worden. Dass die CDU/CSU dem Gesetz trotzdem beigepflichtet habe, sei "noch mal eine besondere Demonstration eigener Unfähigkeit". Man setze offenbar "von vornherein darauf, dass Karlsruhe schon als Reparaturbetrieb einspringen wird".

Internetrecht: netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) berichtet über die geplante Änderung des Telemediengesetzes (TMG), die der Umsetzung einer EU-Richtlinie dient. Die Änderung könne etwas Klarheit darüber bringen, wann Influencer-Videos als Werbung anzusehen seien. Die Richtlinie verpflichte Plattformanbieter, einen "Werbe-Button" bereitzustellen, mit dem Werbung gekennzeichnet werden kann. In dem Beitrag geht es außerdem um das Verhältnis des TMG zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Polizeigesetz HH: Die Nord-Ausgabe der taz (André Zuschlag) berichtet über wachsende Kritik an der geplanten Reform des Hamburger Polizeigesetzes. Dabei geht es insbesondere um § 49 des Entwurfs, mit dem der Polizei die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten durch automatisierte Datenanalyse, das sogenannte Predictive Policing, erlaubt werden soll. Aufgrund der fehlenden Begrenzung der Überwachung stelle die Vorschrift einen intensiven Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, wird der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar zitiert. Ihre Rechtmäßigkeit sei deshalb fraglich.

Justiz

EGMR zu Europäischem Haftbefehl: In einem Beitrag für verfassungsblog.de schreibt der Rechtsstudent Luc von Danwitz (in englischer Sprache) über ein in einem Verfahren gegen Belgien ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das sich vor dem Hintergrund des Europäischen Haftbefehls mit dem Verhältnis des Straßburger Gerichtshofs zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) befasst. Der EGMR habe seine Prüfkriterien jenen des EuGH erheblich angenähert. Das Urteil sei ein weiterer Schritt im Bemühen der Gerichte, die Anforderungen von EU-Recht in diesem Bereich mit solchen der Menschenrechtskonvention (EMRK) in Einklang zu bringen.

BVerfG zu Mietpreisbremse: Nun schreibt auch Rechtsprofessor Heiko Sauer für verfassungsblog.de ausführlich über den dieser Tage veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse. Dieser sei bemerkenswert, da er "auf dem Höhepunkt der politischen Diskussionen die Sozialbindung des Eigentums betont". community.beck.de (Michael Selk) fragt nach Implikationen für die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten "Mietendeckels". Zahlreiche Ausführungen seien "durchaus übertragbar". Das BVerfG betone zudem den Spielraum des Gesetzgebers, so dass der Autor von der Rechtmäßigkeit des "Deckels" ausgeht.

BGH zu Mitbestimmung: Nun berichtet auch die SZ über das am Dienstag veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs zur Ermittlung der Schwellengrenze, ab der ein Unternehmen zur Einrichtung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrates verpflichtet ist.

In einem gesonderten Kommentar begrüßt Sibylle Haas (SZ) die Entscheidung. Gestärkt würden nicht nur die Leiharbeiter selbst, sondern die gesamte Belegschaft von Unternehmen. Zudem habe der BGH es mit der gewählten Zählweise Arbeitgebern schwer gemacht, das Urteil auszuhebeln. Dies zeige, dass sich "die Richter mit der betrieblichen Praxis beschäftigt haben und die Mechanismen durchschauen".

BGH zu Belehrungspflicht: lawblog.de (Udo Vetter) berichtet über einen im Juni ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Aufklärungspflicht in Bezug auf das Recht auf Verteidigerkonsultation. Diese bestehe demnach erneut, wenn ein Beschuldigter zunächst keinen Verteidiger erreichen konnte. Die Polizei dürfe nicht einfach mit der Vernehmung fortfahren, sondern müsse klarmachen, dass das Recht auf Verteidigerkonsultation weiterhin besteht.

BAG zu sachgrundloser Befristung: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kommt das in § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankerte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung regelmäßig nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt wird. Es berichtet lto.de.

OLG Frankfurt/M. zu Airbnb-Vermietung: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat laut lto.de ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/M. bestätigt, nach dem eine Frau eine Geldbuße zahlen muss, weil sie ihre Wohnung ohne Genehmigung als Ferienwohnung über die Zimmervermittlung Airbnb vermietet hatte. Damit habe sie gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz verstoßen, so das OLG.

LAG Düsseldorf zu Tanztheater-Intendantin: Nun berichtet auch die taz (Astrid Kaminski) über die vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf für unwirksam erklärte Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Wuppertal, Adolphe Binder.

VG Aachen zu Ausreiseverbot: Laut lto.de hat das Verwaltungsgericht Aachen ein 2015 gegen einen 35-jährigen Mann verhängtes Ausreiseverbot aufgrund "veränderter Tatsachenlage" aufgehoben. Der Mann hatte unter dem Verdacht gestanden, als Syrer an Kämpfen islamistischer Gruppen teilgenommen zu haben.

VG Berlin zu "Weihnachtszirkus": Ein seit 25 Jahren in der Weihnachtszeit vor dem Olympiastadion in Berlin stattfindender Zirkus mit Wildtieren kann dort nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin 2019 nicht mehr stattfinden. Das Land Berlin habe seine bisherige behördliche Praxis beendet und der Nutzungszweck sei rechtmäßig beschränkt worden, so das Gericht laut lto.de.

VG Halle zu Badeordnung: Entgegen der dortigen Badeordnung ist es einer gläubigen Muslimin nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle aus Gründen der Glaubensfreiheit erlaubt, im Schwimmbad beim Schwimmunterricht im Badeanzug zu duschen. Dies meldet lto.de.

LG Frankfurt/M. – Falk-Prozess: Vor dem Landgericht Frankfurt/M. hat der Prozess gegen Alexander Falk, Erbe des Falk-Verlags und Internet-Unternehmer, begonnen. Ihm wird versuchte Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen. Am ersten Tag hat der Angeklagte eine Erklärung abgegeben. Zudem wurde ein ihn belastender Gesprächsmitschnitt vorgespielt. Über den leicht skurrilen Fall und den ersten Prozesstag berichten lto.de (Anja Hall), SZ (Susanne Höll) und FAZ (Anna-Sophia Lang).

LG Gera zu Ex-NPD-Funktionär: Laut Meldung der Welt ist Tino Brandt, ein früherer Thüringer NPD-Funktionär, Chef des "Thüringer Heimatschutzes" und V-Mann des Verfassungsschutzes, wegen Versicherungsbetrugs vom Landgericht Gera zu sechs Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

LG Osnabrück zu Blindgänger: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück haftet der Grundstückseigentümer nicht für Schäden an benachbarten Gebäuden, wenn ein Weltkriegsblindgänger gesprengt wird. Die kontrollierte Sprengung sei als Störung nicht dem Eigentümer zurechenbar. Deshalb bestehe kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, so das Gericht laut lto.de.

LG Stuttgart – Windkraft-Unternehmer: taz (Benno Stieber) und FAZ berichten über den am gestrigen Mittwoch begonnenen Prozess gegen den Eigentümer des Windparkentwicklers "Windreich", Willi Balz. Dieser hat sich, neben sieben anderen Personen, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrug, vor dem Landgericht Stuttgart zu verantworten. Balz' Unternehmen hatte im September 2013 Insolvenz angemeldet.

GBA – Fall Lübcke: Ein wegen Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke Beschuldigter durfte nach Bericht der SZ (Julian Feldmann u.a.) legal Waffen besitzen, obwohl er den Behörden als Rechtsextremist bekannt war. Bei den drei Tatverdächtigen in Bezug auf die Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten sind insgesamt 46 Schusswaffen gefunden worden.

In seinem Kommentar beklagt Ronen Steinke (SZ) einen zu sorglosen Umgang mit Waffenbesitzkarten. Schon wer fünf Jahre lang nicht den Verfassungsschutz beschäftigt habe, könne einem Schützenverein beitreten. Das Waffenrecht sei "lasch bis zur Lächerlichkeit".

Recht in der Welt

Australien – Missbrauch: Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Victoria im australischen Melbourne hat die gegen Kurienkardinal George Pell ergangene Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Chorjungen zu sechs Jahren Gefängnis aufrechterhalten. Der 78-Jährige kann sich nun noch an den australischen High Court wenden. Über die Entscheidung schreiben die SZ (Jan Bielicki) und die taz (Urs Wälterlin).

Italien – "Open Arms": Nach der Anordnung der Beschlagnahmung des privaten Rettungsschiffes "Open Arms" durch den leitenden Staatsanwalt von Agrigent auf Sizilien, Luigi Patronaggio, durften die noch an Bord verbliebenen 83 Flüchtlinge im Hafen von Lampedusa an Land gehen. Zudem wurden Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Freiheitsberaubung eingeleitet. FAZ (Matthias Rüb) und taz (Michael Braun) berichten.

Sonstiges

Eigentums-Quiz: lto.de bringt ein kleines Quiz zum Eigentum im Zivil- und Verfassungsrecht.

Datenschutzbeauftragter: Der italienische Jurist Giovanni Buttarelli war Europäischer Datenschutzbeauftragter und ist nun gestorben. Auf netzpolitik.org (Alexander Fanta) findet sich ein Nachruf.

Das Letzte zum Schluss

Oscar-Diebstahl: Es scheinen keine schlechten Zeiten zu sein für Menschen, die sich gern mit fremden Federn schmücken. Jedenfalls ist in den USA das Verfahren gegen einen Mann eingestellt worden, dem vorgeworfen wurde, der Schauspielerin Frances McDormand im Anschluss an die Oscar-Verleihung bei einem Ball die frisch gewonnene Trophäe stibitzt zu haben. spiegel.de berichtet.

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lto/jng

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. August 2019: Sanktionen gegen Unternehmenskriminalität / Abschaffung von Solidaritätszuschlag / Falk-Prozess hat begonnen . In: Legal Tribune Online, 22.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37181/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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