Die juristische Presseschau vom 22. August 2012: Prozesswelle gegen Banken – Filesharing-Pranger – Lance Armstrong droht lebenslange Sperre

22.08.2012

Besorgte Anleger und kritische Bürger sorgen für eine Klagewelle gegen Banken, die die Justiz überlastet. Außerdem in der Presseschau: Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzentwurf zur Homo-Ehe vor, die FDP und das Steuerabkommen mit der Schweiz, kein Schadenersatz bei Pilotenstreik und warum das Urteil gegen "Pussy Riot" auch Lenins Zustimmung gefunden hätte.

Prozesswelle gegen Banken: handelsblatt.com (Nicole Bastian / Axel Höpner / Robert Landgraf / Rolf Benders / Frank M. Drost) bringt eine Serie von Artikeln zu den aktuellen juristischen Problemen deutscher Banken, von Kirch bis Libor. Dazu gehört auch ein Interview mit Christoph Frank, dem Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes (Jan Keuchel). Laut Frank, der Oberstaatsanwalt in Freiburg ist, fehlten bundesweit 3.000 Richter und Staatsanwälte. Deshalb komme die Justiz bei den zum Teil hochkomplexen Anklagen nicht mehr hinterher.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Gesetzentwurf stellt Lebenspartnerschaften gleich: Wie die SZ (Heribert Prantl) berichtet, hat das Bundesjustizministerium den anderen Ressorts einen Gesetzentwurf zugeleitet, demzufolge in zahlreichen Gesetzen nach dem Wort "Ehegatte" der Passus "oder Lebenspartner" eingefügt werden solle. Damit werde die seit 2001 erforderliche rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe besiegelt.

bild.de berichtet, die Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche (CDU), habe nach einem "Shitstorm" ihre Facebook-Seite vom Netz genommen. Reiche habe eine Initiative von Unionspolitikern kritisiert, die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe gefordert hatten, deshalb sei sie unter anderem als "schwulenfeindlich" tituliert worden.

Rechtsanwaltsgebühren blockiert: Die Bundesländer blockieren die Einführung neuer Gebühren für Rechtsanwälte und Notare, berichtet die FAZ (Joachim Jahn). Sie fürchteten, dass ohne das bereits in Aussicht gestellte Gesetz gegen den Missbrauch der Prozessbeihilfe die in den Landesjustizverwaltungen mühsam eingesparten Mittel von Dritten, den Anwälten nämlich, abgeschöpft würden.

Islamunterricht in NRW: Die taz (Pascal Beucker) stellt das Konzept für islamischen Religionsunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen vor. Die erstmalige Etablierung als ordentliches Lehrfach verstehe sich als Schritt zur Gleichbehandlung der verschiedenen Religionen.

In seinem Kommentar meint Pascal Beucker (taz): "Der seit Jahrzehnten andauernde Streit über den islamischen Religionsunterricht könnte dazu genutzt werden, endlich generell über die Abschaffung des überkommenen 'bekenntnisorientierten Unterrichts' zu diskutieren." Dieser sei in einer säkularen Gesellschaft obsolet geworden.

50 Jahre Ehegattensplitting: Anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums der Einführung des Ehegattensplittings, analysiert die FAZ (Manfred Schäfers) die finanzpolitische Wirkung und familienrechtliche Intention dieser Konstruktion und verweist auf Ansätze, stattdessen lieber kinderreiche Familien zu fördern.

Grundgesetz wird nicht geändert: Jetzt berichtet auch die FR (Steffen Hebestreit), dass die Bundesregierung nicht beabsichtige, das Grundgesetz nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswehreinsatz im Innern zu ändern.

Christian Bommarius (FR) fasst die wichtigsten – und durchweg ablehnenden  - Kommentare zur Entscheidung zusammen.

Die FDP und das Steuer-Abkommen: Unter anderem spiegel.de (Fabian Reinbold) berichtet, die FDP sei wieder zu Nachverhandlungen über das Steuerabkommen mit der Schweiz bereit. Nach einem Vorstoß der SPD zur Anhebung des Steuersatzes für Altvermögen von 21 auf 25 Prozent, müsse sich jetzt Bundesfinanzminister Schäuble äußern. Verhandelt werden müsse ferner über die bisher vorgesehene Anonymität von Steuerhinterziehern und die Notwendigkeit, zahlreiche Schlupflöcher zu schließen.

Heike Göbel (FAZ) kommentiert: "Die Sozialdemokraten verzeichnen also einen ersten Erfolg ihrer Blockadestrategie: Sie haben die Koalition gespalten."

Weitere Themen – Justiz

Oberste Gerichtshöfe – Arzneimittel-Import: Über die heutige Sitzung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes über die Geltung der deutschen Preisbindung für ausländische Versandapotheken berichtet nun auch die SZ (Wolfgang Janisch). Anlass sind divergierende Auffassungen zwischen dem ersten Zivilsenat des Bundesgerichtshofs und dem Bundessozialgericht, ob die Preisbindung auch für europäische Versandapotheken gilt (BGH) oder nicht (BSG).

BVerfG – Referendum zur Fiskalunion: Wolfgang Münchau (FTD) hält die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag, im Fall einer Fiskalunion ein Referendum durchzuführen, für "aberwitzig": "Wer ein Referendum für die europäische Integration verlangt und für nichts anderes, will, dass sie scheitert."

BGH – Kick-Back VI: Mehr Rechtsprechung, mehr Unklarheit. So charakterisiert Rechtsanwalt Nicolai von Holst (FAZ-Recht) die mittlerweile sechste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu so genannten "Innenprovisionen", auch kick-backs genannt. Ob und wann die Bank eine Auskunftspflichtverletzung gegenüber ihrem Kunden begangen habe, sei auch durch das letzte Urteil nicht eindeutig geklärt.

BGH – Pilotenstreik: Wenn Flüge wegen eines Streiks ausfallen, haben Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz. Diese für gestrandete Flugpassagiere enttäuschende Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt die FAZ (Joachim Jahn) auf ihrer Rechtseite vor.

BGH – Unterlizenzen in der Insolvenz: Professor Heribert Hirte (blog.handelsblatt.com) hält es für möglich, dass mit einer Entscheidung des ersten Zivilsenats des BGH der Streit, um den Charakter von Lizenzen – Vertrag oder eine in der Insolvenz gesondert zu behandelnde "Sache" -  entschieden ist. Im Falle von Computersoftware habe die Insolvenz des Hauptlizenznehmers nicht zum Erlöschen der Unterlizenz geführt, die Entscheidung stütze sich auf den Gedanken des Sukzessionsschutzes.

BAG – Treueprämien in der Krise: Die Rechtsanwälte Christian Pleister und Patrick Mückl (FAZ-Recht) stellen in einem Vorbericht die kommende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu den Risiken bei der Zahlung von Treueprämien an vermeintlich unverzichtbare Mitarbeiter während einer Unternehmenskrise vor. Ein Vorsatz zur Schädigung des Unternehmens sei in solchen Fällen zwar zu verneinen, trotzdem sei Zurückhaltung geboten.

Filesharing-Pranger: Rechtanwalt Martin W. Huff setzt sich in einem Beitrag für lto.de mit dem Vorhaben einer Regensburger Anwaltskanzlei auseinander, die Namen von Gegnern ihrer Mandanten zu veröffentlichen. Da sich die Abmahn-Anwälte auf den Download pornografischer Inhalte spezialisiert hätten, sollten Abgemahnte zeitnah gegen diesen unzulässigen "Internet-Pranger" vorgehen.

Rechtsanwalt Thomas Stadler (internet-law.de) meint, die allgemeine Aussage des Bundesverfassungsgericht, dass ein Anwalt Gegnerlisten veröffentlichen dürfe, dürfe nicht als Legitimation schwerwiegender Verletzungen der Intimsphäre herangezogen werden.

BFH – Körperschaftssteuer: Die FTD (Mareeke Buttjer) porträtiert Tony Schönbeck. Der Taxiunternehmer aus Hamburg hält die fehlende Möglichkeit, bereits gezahlte Gewerbesteuer bei der Ermittlung der Körperschaftssteuer aufrechnen zu können für verfassungswidrig. Der Bundesfinanzhof wird darüber demnächst entscheiden.

LG Hamburg – Alexander Falk: Seine Strafe wegen Internetbetrugs hat er abgesessen. Jetzt kämpft Alexander Falk vor dem Landgericht (LG) Hamburg dagegen, dass 20 Millionen Euro aus seinem Vermögen eingezogen werden, die laut Staatsanwaltschaft aus Falks Betrügereien stammten. Über den Prozess berichtet FTD (Elke Spanner).

StA München – Anklage gegen ehemaligen Sicherungsverwahrten: spiegel.de (Jens Witte) berichtet von der Anklage gegen einen ehemaligen Sicherungsverwahrten. Dem 41-jährigen Mann, der mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet war, wird zur Last gelegt, ein Mädchen schwer sexuell missbraucht zu haben. Ihm droht eine lange Haftstrafe und erneute Sicherungsverwahrung.

Mordanklage gegen Zschäpe schwierig: zeit.de (Frank Jansen) hält es für schwierig, eine Mordanklage gegen Beate Zschäpe zu begründen. Die Tatsache, dass sie den Alltag und die Finanzen der NSU organisiert habe, bedeute nicht, dass sie an den Tötungsdelikten unmittelbar beteiligt gewesen sei.

Weitere Themen – Ausland

Lance Armstrong: Ein Bezirksgericht in Austin hat den Widerspruch des siebenmaligen Gewinners der Tour de France, Lance Armstrong, gegen eine Anklage wegen Dopings zurückgewiesen, berichtet die SZ (Andreas Burkert) in ihrem Sportteil. Jetzt habe Armstrong, der als Triathlet nach wie vor an Wettkämpfen teilnimmt, nur noch die Wahl zwischen einer lebenslangen Sperre und einem Prozess, in dem er vollständig unter Eid stehe.

Sonstiges

BVerfG – Bollwerk für Bürger: In der Serie Deutsche Fragen – Deutsche Antworten der FAZ untersucht Prof. Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach, warum das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein derart außergewöhnlich hohes Ansehen in der Bevölkerung genießt. Das Gericht in Karlsruhe sei eine Institution, die als Wahrer nationaler Interessen ebenso gesehen werde wie als Garant der gesellschaftlichen und politischen Ordnung.

Mehr Ehrensold für Wulff: Heribert Prantl (SZ) kommentiert die Vorstöße, Christian Wulff die Erhöhung seines Ehrensoldes zu verweigern: "Wulff hat gefehlt; aber er hat es nicht verdient, noch als Ex-Präsident getreten zu werden."

Christian Bommarius (FR) hält die Erhöhung der Zahlungen an Wulff für unvermeidlich, das entsprechende Gesetz jedoch für reformbedürftig. Wulff sei als Präsident der "Rüpel-Republik" seinem Amt nicht gerecht geworden.

Florent Thouvenin – Geistiges Eigentum: Udo Vetter (lawblog.de) weist auf einen Beitrag von Florent Thouvenin in der Neuen Zürcher Zeitung hin. Nach Ansicht des Assistenzprofessors der Law School der Universität St. Gallen sei das Recht des geistigen Eigentums ein Mythos. Es gebe keinen Grund, Produkte, die eigentlich Gemeingut seien, gesondert individualrechtlich zu schützen.

Notfallpläne für Euro-Austritt: Die SZ (Catherine Hoffmann) berichtet, wie die Planungen für einen möglichen Zerfall der Euro-Zone bei Unternehmen als streng geheime Kommandoaktion durchgeführt werden. Dabei seien Juristen mit zentralen Aufgaben betreut, vor allem mit haftungs-, bilanz- und steuerrechtlichen Fragen.

Das Letzte zum Schluss

Lenin und das Rowdytum: Bodo Mrozek (FAZ-Feuilleton) zeigt, dass der Anklagepunkt "Rowdytum" gegen die Band "Pussy Riot" jahrzehntelang zum Instrumentatrium politischer Verfolgung im Ostblock gehört habe und der Kampf gegen "Säufer, Rowdys, konterrevolutionäre Junker" von Lenin bereits 1917 in einem Flugblatt propagiert worden sei. Immer seien allerdings auch ganze Generationen durch die Unterdrückung ihrer Musik politisiert und radikalisiert worden.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)Hinweis für Journalisten

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. August 2012: Prozesswelle gegen Banken – Filesharing-Pranger – Lance Armstrong droht lebenslange Sperre . In: Legal Tribune Online, 22.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6895/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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