Die juristische Presseschau vom 22. Juli 2026: Dau­er­kranke Leh­rerin klagt / EGMR hilft Vega­nern / Google vor DMA-Strafe

22.07.2026

Eine seit 17 Jahren krankgeschriebene Lehrerin klagt gegen ihre Versetzung in den Ruhestand. Der EGMR erkannte Veganismus als nichtreligiöse Weltanschauung an. Die EU-Kommission will Google ein Bußgeld wegen DMA-Verstößen auferlegen.

 

Thema des Tages

VG Düsseldorf – dauerhaft krankgeschriebene Lehrerin: Am Verwaltungsgericht Düsseldorf wehrt sich eine seit 17 Jahren krankgeschriebene Lehrerin gegen ihre von der Bezirksregierung angeordnete Versetzung in den Ruhestand. Diese folgte einer amtsärztlichen Untersuchung, die ihrerseits erst nach einem im vergangenen Herbst ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden konnte. Der Fall hatte bundesweites Aufsehen erregt, weil die Lehrerin – bei vollen Bezügen – wegen einer psychischen Krankheit bereits seit 2009 keinen Dienst mehr versehen hatte. Ob sie während dieser Zeit, wie kolportiert, auch als Heilpraktikerin tätig war, werde immer noch von der Staatsanwaltschaft Duisburg untersucht. Über den Fall und seine Vorgeschichte schreiben spiegel.de (Miriam Olbrisch) und bild.de (Uwe Wojtuschak).

Rechtspolitik

Leihmutterschaft: In der Debatte über das Verbot der Leihmutterschaft fasst die FAZ (Stephan Klenner) die Positionen der Parteien zusammen und erklärt die im Embryonenschutzgesetz geregelte Rechtslage. Während sich Parteien außerhalb von Union und AfD zumindest für nichtkommerzielle Leihmutterschaft offen zeigten, dürfte es für eine Änderung des geltenden Rechts derzeit keine Mehrheit geben. 

Rechtsprofessorin Elisa Hoven spricht sich auf spiegel.de in einem aktualisierten Gastbeitrag aus dem Mai für eine Änderung aus. Es sei vor allem tradierten Rollenbildern von Müttern zuzuschreiben, dass auch Freundschaftsdienste etwa zugunsten einer "kinderlosen Schwester" verboten seien. Christian Rath (anwaltsblatt.de) schlägt vor, den "scheinheiligen Umweg" über Leihmütter im Ausland durch eine Legalisierung von gut bezahlter und gut regulierter Leihmutterschaft in Deutschland zu ergänzen. Ein völliges Zurückdrängen der günstigeren Ausland-Leihmutterschaft sei damit aber nicht zu erreichen. 

Oliver Weber (FAZ) widerspricht den Aussagen von Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf. Die von ihr dargelegte Auslegung des Grundgesetzes als "Absolutform von Selbstbestimmung" möge vertretbar sein, naheliegend sei sie nicht. Vielmehr lasse sich Menschenwürde auch verstehen als Schutz des "Menschen davor, zum Objekt gemacht zu werden", wie dies bei Leihmutterschaftsverträgen regelmäßig der Fall sein dürfte.

Geschlechtliche Identität: Lorenz Bode und Max Kolter kritisieren auf LTO die Forderung von Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) nach einem wirksameren Schutz vor Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG). Für die Frage, in welcher Haftanstalt Häftlinge nach einer Änderung des Geschlechtseintrags untergebracht werden, sei das Strafvollzugsrecht der Länder zuständig. Regelungen zur geschlechtergetrennten Unterbringung – bzw. Ausnahmen hiervon – seien daher den jeweiligen Vollzugsgesetzen vorbehalten. Eine Klarstellung des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches liege als Referentenentwurf auch seit April vor. In seiner jetzigen Fassung sei das Gesetz zu unflexibel. 

Nachrichtendienste/Rechtsweg: LTO (Markus Sehl) macht auf "eine eher unauffällige Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung" innerhalb des BMI-Referentenentwurfs zur Geheimdienstreform aufmerksam. Nach dem neu formulierten § 50 VwGO-E sollen sich Vereinigungen und Parteien gegen "die Information der Öffentlichkeit durch den Verfassungsschutz" (VS) ausschließlich an das Bundesverwaltungsgericht wenden dürfen. Nach Mitteilung des Innenministeriums beruhe die "etwas zu kurz geratene" Formulierung auf einem Versehen, tatsächlich solle auch die Einstufung einer Partei durch den VS erst- und letztinstanzlich in Leipzig verhandelt werden. Eine Rückwirkung auf die zahlreichen Verfahren der Bundes-AfD bzw. einzelner Landesverbände der Partei gegen Einstufungen des VS sei nicht zu erwarten.

Künstliche Intelligenz: Nachdem der Bundesrat auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet hat, kann das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) noch im nächsten Monat in Kraft treten. Die Regelungen der nationalen Umsetzung der vor zwei Jahren beschlossenen EU-KI-Verordnung (AI Act) stellt Rechtsprofessor Karsten Löw auf LTO vor und teilt sie in drei Bereiche ein: Marktaufsicht für KI-Systeme, Bußgeldverfahren und Innovationsförderung. Bezüglich der Aufsicht nehme die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle ein, aufgrund weiterer Zuständigkeiten ergebe sich jedoch ein "nicht ganz leicht zu durchschauendes Geflecht verschiedenster Akteure". Ebenfalls fragwürdig sei die im KI-MIG begründete erstinstanzliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für Auseinandersetzungen über Bußgelder. Innovationsförderung wolle der Gesetzgeber durch Reallabore erreichen.

Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: Mit der Novellierung des Gewaltschutzgesetzes sind Anordnungen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel gegen schlagende Personen bundesweit möglich. Die Überwachung und Steuerung der Einsätze wird bundesweit zentral in der gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen erfolgen, deren Personal nun massiv ausgebaut werde. Über einen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dort wahrgenommenen Pressetermin berichten Welt (Ricarda Breyton) und beck-aktuell.

Steuerhinterziehung: Die von Justiz- und Finanzministerium erarbeiteten Pläne zur besseren Bekämpfung von Finanzkriminalität bespricht die Welt (Vinzenz Neumaier) in einem Interview mit Margrit Lichtenhagen, einer früheren Steuerermittlerin und Richterin. Sie hält ein öffentliches Register steuerverkürzender Unternehmen für sinnvoll.

Meinungsfreiheit: Aus Anlass des soeben von der EU-Kommission veröffentlichten Rechtsstaatsberichts und des mit ihm verbundenen Förderprogramms "AgoraEU" beklagt Fatina Keilani (Welt) im Leitartikel ein sich Raum greifendes Freiheitsverständnis, das "zwischen nützlicher und gefährlicher Rede" unterscheide. Unter dem Stichwort "Kampf gegen Desinformation" werde in der EU mithilfe von staatlich finanzierten NGOs entschieden, was der "europäischen Demokratie" diene. US-Vizepräsident J.D. Vance habe in seiner Münchener Rede auf diesen Widerspruch hingewiesen.

Amtszeitbegrenzung: Ein von der ÖDP betriebenes Volksbegehren will die Ausübung des Amts des bayerischen Ministerpräsidenten auf zehn Jahre begrenzen und die Landesverfassung entsprechend anpassen. Dass die im Freistaat mitregierende CSU dies als "verfassungsrechtlich bedenklich" kritisiert, verwundert Rechtsanwalt Daniel Schön auf LTO. 2018 hatte sie einen wortgleichen Antrag im Landtag eingebracht, jedoch die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit verpasst. Der Beitrag beschreibt die in Bayern durchaus starken und teils auch erfolgreichen Elemente direkter Demokratie und den Weg vom Volksbegehren zum Gesetz. Eine Amtszeitbegrenzung dürfte jedenfalls nicht an der Ewigkeitsgarantie der Landesverfassung scheitern.

Justiz

EGMR – Veganismus: Die Schweiz muss zwei Veganer entschädigen, deren Ernährungswünschen in Untersuchungshaft bzw. einem psychiatrischen Krankenhaus nicht entsprochen worden war. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hierin auch einen Verstoß gegen Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention – Schutz der Gewissensfreiheit – erkannte, sei hinsichtlich des "aus ethischer Überzeugung praktizierten Veganismus" eine Premiere, bemerkt LTO (Franziska Kring). Das Gericht verwies insoweit auf Erkenntnisse, nach denen die Vertragsstaaten "Veganismus als nichtreligiöse Weltanschauung betrachten." Darüber hinaus konnten sich die Beschwerdeführer erfolgreich auf einen Verstoß gegen das Recht auf wirksame Beschwerde nach Art. 13 EMRK berufen, da der von ihnen beschrittene Schweizer Rechtsweg "in der Praxis wirkungslos geblieben" sei.

BVerfG zu Heizung/Abgeordnetenrechte: Juniorprofessor Philipp Overkamp unterzieht auf dem Verfassungsblog die jüngste Verwerfung von Eilanträgen gegen die vorschnelle Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht einer Grundsatzkritik. Indem das BVerfG den Antragstellenden zur Last gelegt habe, ihrer sogenannten Konfrontationsobliegenheit nicht nachgekommen zu sein - und auf dieser Grundlage ein Rechtsschutzbedürfnis verneinte – leiste es der "Verrechtlichung des politischen Prozesses" Vorschub. In der Sache fordere Karlsruhe, dass Abgeordnete im Parlament Rechtsverletzungen in der "Sprache des Rechts" vortragen, um sie später erfolgreich vor Gericht rügen zu können. Dies greife nicht nur unzulässig in den politischen Prozess ein, sondern erhöhe auch die Anforderungen an die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens.

BGH zu DSGVO-Schadensersatz/Xing: Nach nun veröffentlichter, vor einem Monat verkündeter Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht einem Kläger, dessen Gehaltsabsage vom potenziellen Arbeitgeber irrtümlich auch einem Ex-Kollegen per Xing zugesandt wurde, ein Schadensersatz nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu. Über die Höhe muss nun noch das Oberlandesgericht Frankfurt/M. befinden. LTO (Hasso Suliak) beschreibt vertieft, wie damit ein fast acht Jahre währender Grundsatzstreit zu Ende geht. Erst im vergangenen September habe der Europäische Gerichtshof die Anwendbarkeit der DSGVO für solche Fälle bejaht und auch negative Gefühle als immateriellen Schaden anerkannt.

LG Berlin II zu Block-Anwalt Costard: Der im Hamburger Block-Verfahren mitangeklagte "Familienanwalt" Andreas Costard muss es nach einem in der vergangenen Woche verkündeten Urteil des Landgerichts Berlin II hinnehmen, in Berichterstattungen auch unverpixelt dargestellt zu werden. Aus der Prominenz des Prozesses folge die Einordnung der von ihm beanstandeten Bilder einer Tageszeitung als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne des Kunsturhebergesetzes, so das LG laut beck-aktuell.

LG Itzehoe zu Ermordung des eigenen Kindes: Wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen hat das Landgericht Itzehoe ein Elternpaar zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Angeklagten hatten ihr gemeinsames vier Monate altes Baby, offenbar aus Überforderung, verhungern lassen. beck-aktuell berichtet.

VG Berlin zu Zurückweisungen an der Grenze: Ronen Steinke (anwaltsblatt.de) kritisiert den Umgang des Bundesinnenministers mit zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin über Zurückweisungen an der Grenze. Wer wie Alexander Dobrindt und seine CSU reklamiert, eine "Herrschaft des Rechts" in der europäischen Migrationspolitik wiederherstellen zu wollen, dürfe sich nicht mit einem "Gestus der Gleichgültigkeit gegenüber der Justiz" umgeben.

Recht in der Welt

USA – Tate-Brüder: bild.de (Bernd Peters) berichtet, dass die in den USA vorläufig festgenommenen Brüder Andrew und Tristan Tate vor einem Strafprozess in ihrer britischen Heimat stehen, wo sie u.a. wegen Vergewaltigung und Menschenhandel angeklagt sind. Präsident Donald Trump soll einer Auslieferung zugestimmt haben. In einer ersten Anhörung an einem Bundesgericht im US-Staat Florida hatten Anwälte der Brüder "eine politische Entführung" behauptet, schreibt die FAZ (Christiane Heil) und erklärt, dass die Auslieferungsentscheidung letztendlich bei Außenminister Marco Rubio liegt.

USA - KI-Training/Anthropic: Ein Bundesgericht in San Francisco billigte den Vergleich im Fall Bartz vs. Anthropic, in dem sich die KI-Firma verpflichtete, je 3.000 Dollar an Autor:innen zu zahlen, deren Bücher für KI-Training benutzt wurden. In der Summe hat sich Anthopic zur Zahlung von 1,5 Mrd. Dollar verpflichtet. Das Unternehmen hatte die Bücher aus illegalen Piraterie-Datenbanken heruntergeladen. SZ (Philipp Bovermann) und beck-aktuell berichten.

USA – Wissenschaftsleitfaden für Justiz: US-Präsident Donald Trump hat den seit 30 Jahren im Umlauf befindlichen gerichtlichen Leitfaden "Reference Manual on Scientific Evidence" kritisiert und eine Prüfung gefordert. Im Zentrum der in gewohnt grandiosen Worten vorgetragenen Kritik stehe ein Kapitel über den Klimawandel, das allerdings bereits im Februar entfernt wurde, so beck-aktuell.

Belgien – Tod von Patrice Lumumba: Der ARD-RadioReportRecht (Paul Hildebrandt) beleuchtet die Hintergründe der 1961 erfolgten Ermordung der Symbolgestalt der kongolesischen Unabhängigkeit, Patrice Lumumba, und die jahrzehntelangen Bemühungen seiner Nachkommen, Beteiligte in Belgien strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Nachdem es im Frühjahr gelungen war, die Anklage gegen den späteren Spitzenpolitiker Etienne Davignon zuzulassen, verstarb jener im vergangenen Mai. Die u.a. vom Berliner Anwalt Wolfgang Kaleck vertretene Familie will nun den belgischen Staat zivilrechtlich in Haftung nehmen.

Russland – Strafverteidigerin: In einer Seite Drei-Reportage schreibt die FAZ (Friedrich Schmidt) über eine Moskauer Strafverteidigerin, die sich immer noch traut, auch sogenannte politische Fälle anzunehmen. Mittlerweile gelte es ihr als Erfolg, "mikroskopische Siege" zu erringen, bei denen eben nicht die Höchststrafe verhängt oder wenigstens eine angeschlagene Gesundheit der Mandantschaft berücksichtigt wird. Darüber hinaus hoffe sie, dass – analog zur Verfolgung in der Stalin-Ära – in einer unbestimmten Zukunft die aktuellen Rechtsbrüche benannt werden. Hierfür sei es notwendig, diese zu dokumentieren.

Juristische Ausbildung

LG Stuttgart zu Rückenschmerzen im Examen: Wer es im Vorfeld von Examensklausuren unterlässt, grundsätzlich mögliche Nachteilsausgleichungen zu beantragen, kann nach dem Nichtbestehen keinen Amtshaftungsanspruch geltend machen. Dies entschied bereits Anfang März das Landgericht Stuttgart in einem Prozesskostenhilfe-Beschluss. Die unterlegene Antragstellerin hatte u.a. geltend gemacht, dass ihre notenbedingte Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung auf gesundheitlichen Umständen beruhten, die sie als über 30-Jährige in einem besonderen Maße träfen und auf die hätte Rücksicht genommen werden müssen. Das LG bemerkte dagegen, dass subjektiv unterschiedlich belastende Bedingungen durch einzelne Personen noch keine Diskriminierung begründeten. beck-aktuell berichtet.

Sonstiges

DMA/Google: Dem Google-Konzern steht ein Bußgeld der EU bevor. Wie das Hbl (Philipp Alvares de Souza Soares/Olga Scheer) exklusiv berichtet, wird die Kommission am morgigen Donnerstag eine Strafzahlung auf Grundlage der DMA-Verordnung verhängen, über deren Höhe noch entschieden wird. Google wird in zwei Verfahren der Missbrauch seiner Marktmacht, u.a. durch Bevorzugung eigener Dienste bei Onlinesuchen vorgeworfen. Eine heftige Reaktion des US-Präsidenten werde erwartet. Auch deshalb sei die Entscheidung bis nach dem jüngsten NATO-Gipfel verschoben worden.

Letzterer Aspekt "widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip", bemerkt Jens Münchrath (Hbl) in einem Kommentar. Gleichwohl sei die Strafe überfällig, Ausdruck politischer Souveränität und diene letztlich auch Sinn und Zweck der DMA-Verordnung, die Wettbewerb fördern soll.

Resiliente Demokratie in Sachsen-Anhalt/geschäftsführende Regierung: In einem Talkshow-Auftritt brachte der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) die Idee auf, nach der kommenden Landtagswahl auf eine Ministerpräsidentenwahl im Landtag vorerst zu verzichten. Im Interview mit beck-aktuell (Pia Lorenz) unternimmt Rechtsanwalt Sebastian Roßner eine verfassungsrechtliche Einordnung und erklärt die Voraussetzungen für eine geschäftsführende Regierung.

Parteifinanzierung: In einem Gastbeitrag für die SZ beschreibt Rechtsprofessorin Sophie Schönberger die vielfachen Wege der AfD, ihre Öffentlichkeitsarbeit und Wahlwerbung aus öffentlichen Mitteln bestreiten zu lassen. "Das politische Establishment" akzeptiere dies, weil dies quasi jede andere Partei ebenso mache. Von diesen "großzügigen Mechanismen" nicht abkommen zu wollen, räche sich nun in Sachsen-Anhalt und anderswo.

ZDF vs. Danger Dan: In einem Gastbeitrag für zeit.de nehmen Rechtsprofessorin Elisa Hoven und der wissenschaftliche Mitarbeiter Marco Vöhringer die Ausladung des Musikers Danger Dan aus einer ZDF-Sendung zum Anlass, "das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und strafrechtlichem Rechtsgüterschutz" im Lichte des gesellschaftlichen Umgangs "mit erstarkenden rechten Tendenzen" zu beleuchten. Angesichts der Mehrdeutigkeit des beanstandeten Texts desn Kunstwerks sei eine Billigung von Straftaten wohl auszuschließen, dies gelte aber nicht bezüglich der öffentlichen Aufforderung hierzu sowie einer Volksverhetzung. Das ZDF sei mitnichten zur grundrechtsfreundlichen Interpretation verpflichtet und könne im Angesicht der eigenen Rundfunkfreiheit auch nicht verpflichtet werden, bestimmten Künstlern eine Bühne zu bieten.

KI in der anwaltlichen Praxis: Speziell für die anwaltliche Tätigkeit maßgeschneiderte KI-Angebote erleben aktuell einen Boom. Die FAZ (Marcus Jung) bringt ein großes Feature über das bereits länger am Markt befindliche Unternehmen Harvey, das seit der Gründung im Jahr 2022 "auf die spezifischen Anforderungen juristischer Arbeit ausgelegt" sei.

Das Letzte zum Schluss

Verdächtig: Die eigene Freigiebigkeit wurde einem Kuchendieb in Bremen zum Verhängnis. spiegel.de berichtet, dass ein 31-Jähriger beim Einbruch in ein Eiscafe Waren im Wert mehrerer Tausend Euro mitgehen ließ. Im Anschluss verschenkte er dann Teile der Beute an Passanten und zog so die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60485 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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