In einer Umfrage votierte die Mehrheit gegen einen freiwilligen Rückzug der Rechtsprofessorin. Eine Analyse des Referentenentwurfs für ein neues Wehrpflicht-Modell offenbart ungelöste Fragen. Ein Jurastudent hatte am LAG München Erfolg.
Thema des Tages
BVerfG-Richterwahl/Frauke Brosius-Gersdorf: Eine RTL-Umfrage ergab, dass nur 24 % der befragten Deutschen einen freiwilligen Rückzug der Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht befürworten. Dagegen waren 57 % der Befragten gegen einen Rückzug. Die befragten CDU/CSU-Anhängerinnen hatten die gleiche Präferenz. beck-aktuell berichtet.
Rechtsprofessor Christian Hillgruber kritisiert im FAZ-Einspruch die von Frauke Brosius-Gersdorf vertretene Auffassung einer erst ab Geburt bestehenden Menschenwürde. Angesichts der überragenden, auf historischen Erfahrungen beruhenden Bedeutung von Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und dessen "maximal inklusiver" Geltung verbiete sich jegliche Abstufung der Schutzverpflichtung. Die "Fundamentalbestimmung unserer Verfassung" werde von Brosius-Gersdorf "krass" missverstanden.
BVerfG-Richterwahl/Wahlverfahren: Markus Sehl (LTO) schlägt vor, dass Fraktionen ihre BVerfG-Kandidat:innen in einem öffentlichen Format ähnlich einer Pressekonferenz vorstellen, erklären und dafür werben, warum diese Persönlichkeiten als Richter:in ans Bundesverfassungsgericht gehören. Damit wäre ein konstruktiver Ton gesetzt. Zuvor sollte die Kandidatur aber im Stillen mit allen maßgeblichen Beteiligten abgestimmt sein. Ein derart "positives Auftaktformat" könnte dem Entstehen einer "toxischen Gemengelage" wie in der Causa Brosius-Gersdorf vorbeugen.
Die SZ (Ronen Steinke) erinnert daran, dass "die selbsterklärten Parteien der demokratischen Mitte im Bundestag" auch zusammengerechnet keine Zweidrittelmehrheit mehr haben. Es sei wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Vorschlagsrechte neu verhandelt werden und auch Nominierungen der Linken oder der AfD möglich werden.
Schwangerschaftsabbruch: Die taz (Patricia Hecht) gibt einen Überblick über die durch Frauke Brosius-Gersdorf zu Aufmerksamkeit gelangte Vereinbarung des Koalitionsvertrags, Schwangerschaftsabbrüche künftig durch die gesetzliche Krankenversicherung finanzieren zu lassen. Dies erfordere eine vorherige Legalisierung der Abbrüche.
Rechtspolitik
Wehrpflicht: Rechtsanwalt David Werdermann und Jurist Lennart Armbrust analysieren auf LTO den Referentenentwurf des Verteidigungsministeriums zur Reaktivierung einer Wehrpflicht. Dass mit der verpflichtenden Ausfüllung von Fragebögen eine große Anzahl freiwilliger Verpflichtungen motiviert werden kann, bezweifeln die Autoren. Auch das Verteidigungsminister scheine daran zu zweifeln, weil ab 2027 wieder eine verpflichtende Musterung eingeführt werden soll. Allerdings führe der Entwurf keinerlei Einberufungskriterien an. Dies stehe im Widerspruch zum Grundsatz der Wehrgerechtigkeit, der aus dem Gleichheitssatz abgeleitet wird. Für eine Auswahlwehrpflicht nach schwedischem Modell wäre auch eine Grundgesetzänderung erforderlich.
AfD-Verbot: Auch LTO (Markus Sehl) spricht nun mit der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) über die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsantrags und denkbare Alternativen hierzu. Für erfolgversprechender und sinnvoller hält sie den Antrag auf ein Verbot des AfD-Landesverbands Thüringen und den Antrag auf eine Grundrechtsverwirkung gem. Art 18 GG von Björn Höcke, des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden.
Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: Der Deutsche Richterbund forderte den Gesetzgeber auf, die Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaften gegenüber ministeriellen Weisungen rasch zu regeln. Ein entsprechendes Vorhaben der Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung keine Aufnahme gefunden. beck-aktuell berichtet.
Gerichtszuständigkeiten NRW: Zum 1. Juli traten umfangreiche Änderungen der nordrhein-westfälischen Justizzuständigkeitsverordnung in Kraft, mit der Spezialzuweisungen für bestimmte Zivilverfahren neu geregelt wurden. Rechtsanwalt Martin W. Huff nennt auf beck-aktuell Beispiele und argumentiert, dass wegen der eher kurzfristigen und doch eher versteckten Veröffentlichung der Änderungen die nun unrichtig angerufenen Gerichte eine Weiterleitungspflicht treffe.
Justiz
LAG München zu Kündigungs-Entschädigung: Für den klagenden Jurastudenten endete eine Anfang Juni am Landesarbeitsgericht München entschiedene Kündigungsschutzklage überaus erfolgreich. Während der Kläger bereits am Arbeitsgericht erfolgreich die Unwirksamkeit seiner Kündigung als Kellner erstritten hatte, waren in der Berufungsinstanz auch darüber hinaus gehende Zahlungsansprüche erfolgreich. So muss der beklagte Arbeitgeber eine Entschädigung leisten, weil die Kündigungsbegründung den tatsächlichen Grund zu verschleiern versuchte – der Kläger hatte versucht, einen Betriebsrat zu gründen. Weitere Ausgleichsansprüche ergaben sich aus entgangenen Trinkgeldern und Sachbezügen, nicht ordentlich abgerechneten Überstunden, Waschkosten, Annahmeverzugslohn und Urlaubsentgelt. Über die so zustande gekommene Summe von 100.000 Euro hinaus ist der Beklagte auch zur Abgabe einer Entschuldigung verurteilt worden. Rechtsassessorin Anastassia Liutyi berichtet auf LTO.
BVerfG zu US-Drohnen und Ramstein: Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden Sué Gonzalez Hauck und Jens Theilen untersuchen auf dem Verfassungsblog, inwiefern sich die Ramstein-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche dazu eignet, deutsche Waffenlieferungen an Israel auf dem Rechtsweg zu unterbinden. Selbst unter dem "eigentlich sehr permissiven Vertretbarkeitsmaßstab", den das BVerfG bezüglich der US-Drohnenangriffe auf Ziele im Jemen entwickelt habe, seien Völkerrechtsverstöße Israels bei seinem Vorgehen in Gaza evident und wohl auch systematisch im Sinne des Urteils. Dies eröffne deutsche Schutzpflichten.
BGH zu Kündigungsfrist für Datingportal: Nun berichtet auch LTO über das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kündigungsrechten und diesbezüglichen Fristen in den AGB eines Datingportals.
OLG Frankfurt/M. zu Information über Verwahrentgelte: Mitte Juni urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt/M., dass die Information einer Bank über die Unwirksamkeit von erhobenen Verwahrentgelten für Spareinlagen nicht lediglich im Online-Auftritt übermittelt werden darf. Erforderlich sei vielmehr eine individualisierte Ansprache per Post oder via E-Mail. beck-aktuell berichtet.
OVG S-A zu Abschiebungshindernis Ukraine-Krieg: Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt verweigerte Ende Juni einem Russen tschetschenischer Volkszugehörigkeit die von ihm beantragte Anerkennung eines Abschiebungshindernisses. Dass er wie behauptet Gefahr laufe, als Grundwehrdienstleistender am russischen Angriff auf die Ukraine teilnehmen zu müssen, sei angesichts der jetzigen Rekrutierungspraxis nicht mehr aktuell. Der immerhin mögliche Einzug in ein tschetschenisches Freiwilligenbataillon könne durch Aufenthalt in einer anderen Region der Teilrepublik vermieden werden, so beck-aktuell über die Entscheidung.
LG Nürnberg-Fürth zu Tierheim-Katzen: Nach einem Ende Mai ergangenen Hinweisbeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth konnte ein jahrelanger Rechtsstreit über die Herausgabe behördlich in Gewahrsam genommener Katzen beendet werden. Weil der angebliche Eigentümer der Haustiere – ein Nachbar der vormaligen Besitzerin - nicht einmal deren Namen kannte und auch sonst keine Angaben zu deren Erwerb oder Zustand machen konnte, wurde der von ihm eingelegten Berufung keine Erfolgschance eingeräumt. LTO berichtet.
LG Köln zu Redigat: Am Landgericht Köln wurde eines von mehreren Verfahren des freien Journalisten Werner Rügemer gegen die "Berliner Zeitung" wegen unabgesprochener Textkürzungen mit der Zuerkennung von Schadensersatz beendet. Laut FAZ (Jochen Zenthöfer) begründete das LG die Entscheidung damit, dass die nach der Veröffentlichung veränderte Fassung sinnentstellend und ein erklärender Hinweis geeignet sei, den Verfasser als unsachgemäßen oder tendenziösen Berichterstatter darzustellen. Dies müsse sich der Kläger aufgrund seiner urheberrechtlichen Beziehung zum Werk nicht gefallen lassen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.
Recht in der Welt
USA – Trump/Epstein: US-Präsident Donald Trump hat u.a. Rupert Murdoch als Eigentümer des Wall Street Journals auf Schadensersatz in Höhe von mindestens zehn Milliarden Dollar verklagt. Grund ist die Berichterstattung des Blatts über Verbindungen Trumps zum toten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein. beck-aktuell berichtet.
USA – KI-Training: Die Anfang des Monats in den USA ergangenen Urteile über urheberrechtliche Klagen gegen KI-Unternehmen, die ihre Modelle mit urheberrechtlich geschützten Texten trainieren, ordnet die FAZ (Marcus Jung u.a.) ein. Obgleich die konkreten Verfahren nach der sogenannten fair-use-Regelung zugunsten der Unternehmen entschieden wurden, sei festgestellt worden, dass die verwendeten Daten zunächst rechtmäßig hätten erworben werden müssen. Angesichts des bevorstehenden Ganges durch die Instanzen in diesen und anderen Fällen verfolgten auch andere Bereiche der Kreativ-Industrie die Entwicklung mit Interesse.
Italien – Gondelunglück: Den Hinterbliebenen des 2013 bei einem Gondelunglück in Venedig verstorbenen Rechtsprofessors Joachim Vogel ist nach einer noch nicht rechtskräftigen Berufungsentscheidung eine Entschädigung von vier Millionen Euro zugesprochen worden. Leisten müssen diese die städtischen Verkehrsbetriebe sowie zwei maßgeblich für den Unfall verantwortliche Gondolieri. beck-aktuell berichtet.
Italien – Ko-Mutterschaft: Am 22. Mai entschied das Verfassungsgericht Italiens, dass eine an das örtliche Geburtsregister gerichtete Anordnung der Staatsanwaltschaft Padua, die Aufnahme einer zweiten Mutter in Geburtsurkunden zu streichen, verfassungswidrig ist. Damit sei der Weg geebnet für die standesamtliche Anerkennung "nichtbiologischer Mütter als Elternteile", schreibt die taz (Sophia Hörhold) im Rahmen einer großen Reportage über die schwierige Lage der queeren Community im Land.
Sonstiges
BfV-Hintergrundgespräche: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) bestätigt, die im Mai vorerst gestoppten Hintergrundgespräche mit Journalist:innen wieder aufgenommen zu haben. Die Einstellung dürfte mit der Stillhaltezusage im Verfahren über die Einstufung der AfD gestanden haben.
Zusätzlich befragt der Tsp (Jost Müller-Neuhof) Rechtsprofessor Markus Ogorek zur Thematik. Ogorek kritisiert fehlende gesetzliche Regelungen für derartige Hintergrundgespräche, gibt aber gleichzeitig zu bedenken, dass die Öffentlichkeitsarbeit des Dienstes ein legitimes Mittel sei und seiner gesetzlichen Aufgabe entspreche.
Weidel-Interview: Reinhard Müller (FAZ) macht bei den Verursachern der Störungen des ARD-Interviews mit AfD-Chefin Alice Weidel "ein merkwürdiges Grundrechtsverständnis" als Ausdruck einer "selektiven Auffassung von Freiheit" aus. Auf Seiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergebe sich eine "Pflicht zur Ausgewogenheit", bei deren Ausübung durchaus erwartet werden könne, “spontan auf eine Änderung der Umstände reagieren zu können.”
Maßregelvollzug: Die FAZ (Sebastian Eder) interviewt Julia Krebs, Ärztliche Leiterin des Berliner Krankenhauses des Maßregelvollzugs, über die besonderen Herausforderungen ihrer Arbeit und deren Alltag.
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LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 22. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57722 (abgerufen am: 13.12.2025 )
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