Die juristische Presseschau vom 22. April 2026: EuGH zu unga­ri­schem LGBTIQ-Gesetz / VGH Mann­heim zu Rund­funk­bei­trag / Fahr­läs­sige Tötung durch Pes­ti­zid­ein­satz?

22.04.2026

Der EuGH verurteilte Ungarn u.a. wegen Verletzung der EU-Grundwerte. Der VGH BaWü hält das öffentlich-rechtliche Programm für ausgewogen und ignoriert BVerwG-Vorgaben. In Istanbul begann der Prozess um die Vergiftung einer Familie im Hotel.

Thema des Tages

EuGH/Ungarn – LGBTIQ+: Das im Jahr 2021 in Ungarn verabschiedete "Kinderschutzgesetz" verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit von Medienproduzenten, gegen die Menschenwürde der betroffenen LGBTIQ-Minderheiten und gegen die Grundwerte der EU im Sinne von Art. 2 des EU-Vertrags. Dies urteilte der Europäische Gerichtshof nach einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission, die von 16 EU-Staaten, inklusive Deutschland, unterstützt wurde. Das Gesetz untersagt pauschal die "Förderung" von Homosexualität und Geschlechtsumwandlung gegenüber Personen unter 18 Jahren. Die betroffenen Minderheiten würden dadurch stigmatisiert, marginalisiert und gezielt hassgetriebenem Verhalten ausgesetzt. Der EuGH traf die Entscheidung im Plenum aller 27-Richter, weil die Verletzung der EU-Werte gem. Art. 2 EUV erstmals als eigenständiger Maßstab für die Feststellung einer Vertragsverletzung genutzt wurde. taz (Christian Rath), LTO, beck-aktuell und tagesschau.de (Alena Lagmöller) berichten.

Der wissenschaftliche Mitarbeiter Benedikt Riedl bedauert im FAZ-Einspruch, dass der EuGH mit seiner Entscheidung weit über einen "sorgfältig begründeten Schlussstrich unter ein schlechtes Gesetz" hinausgegangen sei. Er habe Artikel 2 EUV in einem Vertragsverletzungsverfahren "zur selbständigen Norm gemacht, deren Verletzung er selbst feststellt, deren Maßstab er selbst bestimmt und deren Anwendungsbereich er selbst zieht". En passant habe er auch Art. 4 Abs. 2 EUV, den Schutz der nationalen Verfassungsidentität, entkernt. Diese sei nunmehr "keine selbständige Größe mehr neben den Unionswerten", sondern lediglich "eine Funktion von ihnen." In einem weiteren Beitrag des gleichen Autors Benedikt Riedl auf dem Verfassungsblog wird die Argumentation rechtsdogmatisch vertieft. Auch wenn die Problematik "mit Blick auf das Ergebnis verschmerzbar" sei, wäre es vorzugswürdig gewesen, das Gesetz nur an einer Verletzung der Dienstleistungsfreiheit und der EU-Grundrechtecharta scheitern zu lassen. Art. 2 EUV hätte hierbei als Auslegungshilfe herangezogen werden können.  

Stephan Löwenstein (FAZ) begrüßt, dass der EuGH das "in einem diskriminierenden bis niederträchtigen Duktus" gehaltene Gesetz verworfen hat. Gleichzeitig müsse bedauert werden, dass der abgewählte Ministerpräsident Viktor Orbán "einem an sich vertretbaren konservativen Ansinnen durch Maßlosigkeit und taktische Indienstnahme geschadet" habe.

Rechtspolitik

Banken-AGB: Postdoktorand Sebastian Krafzik fordert auf LTO den Gesetzgeber auf, die in § 675g BGB geregelte Zustimmungsfiktion auch auf Bankmassengeschäfte auszudehnen. Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom April 2021 dürfen Banken die Zustimmung der Kundschaft zu AGB-Änderungen nicht mehr aus deren Schweigen ableiten. Dies binde selbst bei geringfügigen Änderungen erhebliche personelle Ressourcen der Banken. Und wer – sei es aus "Lethargie, intellektueller Überforderung oder schlichter Krankheit" – zu einer Rückmeldung nicht in der Lage ist, sei ständig vom Verlust des eigenen Kontos bedroht, weil Banken in derartigen Konstellationen zur Kündigung gezwungen seien.

Schwarzfahren: In der Debatte über eine Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens meinen die Rechtsprofessor:innen Jochen Bung und Georgia Stefanopoulou auf beck-aktuell, "das einzig Richtige" wäre, "die kostenlose Inanspruchnahme öffentlicher Beförderungsleistungen endlich vom Stigma des sozialschädlichen Verhaltens zu befreien und zu einem selbstverständlichen Angebot des sozialen Leistungsstaats zu machen." Die geltende Rechtslage sei "nicht nur inhuman, sondern auch unvernünftig", da die Verfolgung Fahrscheinloser und die Vollstreckung von Urteilen eine erhebliche Belastung öffentlicher Kassen darstelle, die auch durch eine Neueinstufung als Ordnungswidrigkeit lediglich verlagert werde. Auch andere Lösungen – wie eine flächendeckende Installation von Zugangssperren – würden lediglich neue Probleme schaffen, statt das vorliegende zu lösen.

Immobilien-Vorkaufsrecht der Kommunen: Nun schreibt auch die Doktorandin Alina Holze auf dem JuWissBlog über den Novellierungsentwurf des Bundesbauministeriums zum Baugesetzbuch, der sich derzeit in der Verbändeanhörung befindet. Über den im vergangenen Jahr verabschiedeten "Bau-Turbo" hinaus soll die Neuregelung auch das Städtebau- und Raumordnungsrecht reformieren und hierbei insbesondere wieder kommunale Vorkaufsrechte einführen. Die Autorin begrüßt das Vorhaben und macht Vorschläge zum "Fine-Tuning".

Online-Spiele: Eine von mehr als einer Million Personen unterschriebene Petition verpflichtet die EU-Kommission dazu, bis Ende Juni zur Problematik der von Publisher-Firmen eigenmächtig abgeschalteten Online-Spiele Stellung zu nehmen. Bei diesen Multi-Player- oder auch Live-Service-Games halten Firmen Server bereit, die das Spielerlebnis ermöglichen. Der Betrieb unterliegt jedoch auch wirtschaftlichen Zwängen. Dies hat in der Vergangenheit zu kurzfristigen Abschaltungen geführt und die Games-Community verärgert, nicht zuletzt, weil auch In-Game-Käufe verloren gehen. Die wissenschaftlichen Mitarbeitenden Jasmin Dolling und Tasmin Frei legen auf beck-aktuell unter Verweis auf geltendes Recht und Rechtsprechung dar, dass die beanstandete Praxis wohl zulässig sei. Gleichwohl sei denkbar, dass die EU schutzwürdige Verbraucherinteressen auch in der Erwartung dauerhafter Verfügbarkeit erkennt und dies regulatorisch absichert.

Wehrdienst/Auslandsaufenthalte: In der Debatte über die Genehmigungspflicht bei längeren Auslandsaufenthalten junger Männer unternimmt der Historiker Jonas Stephan auf dem Verfassungsblog eine "rechtshistorische Spurensuche". Offenbar ohne größere Diskussion im Verteidigungsausschuss wurde die Norm im Jahr 1965 in das Wehrpflichtgesetz aufgenommen und vier Jahre später beim Versuch einer Präzisierung "erst richtig kompliziert", wie teils skurril anmutende Einzelfallentscheidungen belegen. Angesichts dieser Entstehungs- und Anwendungsgeschichte sei es "umso dringender", "die öffentliche Debatte endlich nachzuholen".

Justiz

VGH BaWü zu Rundfunkbeitrag: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies Klagen von sieben Privatpersonen ab, die geltend gemacht hatten, dass der Rundfunkbeitrag rechtswidrig geworden sei, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht inhaltlich ausgewogen berichte. Der VGH sah keine evidenten und regelmäßigen Defizite hinsichtlich der Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms. Eigentlich seien für solche Fragen auch die Rundfunkräte der Sender zuständig, so der VGH. Allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Oktober entschieden, dass der Beitrag dann unrechtmäßig sei, wenn im gesamten Angebot Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit "über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt" werde. Die diesbezüglich vom BVerwG von Klägern geforderte Beibringung eines Sachverständigengutachtens hielt der VGH jedoch nicht für nötig: angesichts erheblicher Kosten verletzte dies den Grundsatz effektiven Rechtsschutzes. Revision wurde nicht zugelassen. SZ (Wolfgang Janisch), spiegel.de (Dietmar Hipp), FAZ (Michael Hanfeld), swr.de (Max Bauer) und LTO berichten.

EuGH zu "Metall auf Metall": Das in der vergangenen Woche verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit von Sampling als sogenannte Pastiches wird nun auch von Privatdozentin Viktoria Kraetzig im Recht und Steuern-Teil der FAZ analysiert. Ständig wachsende technische Möglichkeiten belegten die Notwendigkeit einer Reform des Urheberrechts.

BGH zu Wochenendhaus: Am Bundesgerichtshof blieben die Erwerber eines Wochenendhauses mit ihrer gegen die Verkäufer gerichteten Schadensersatzforderung zunächst erfolglos. Der BGH wies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Berliner Kammergericht zurück und gab diesem auf, zu prüfen, ob den Verkäufern bewusst war, dass in der von ihnen als "Einfamilienhaus" angebotenen Immobilie dauerhaftes Wohnen überhaupt nicht erlaubt war. Nur in diesem Fall sei von Arglist auszugehen. beck-aktuell berichtet.

BGH zu Schadensersatz: Das Ende März verkündete Urteil zu Schadensersatzansprüchen von Geschädigten eines Verkehrsunfalls wird nun auch von LTO (Xenia Piperidou) analysiert. Der BGH entschied, dass ein weiterer Unfall dem aus dem ersten Unfall folgenden Schadensersatzanspruch nicht im Weg steht. Im Rahmen einer – hier vorliegenden – fiktiven Abrechnung komme es allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des ersten Schadens an.

KG Berlin zu Familie von Helene Fischer: Mit nun veröffentlichtem Hauptsacheurteil entschied das Kammergericht bereits im Januar, dass die Sängerin Helene Fischer bzw. ihre Familie es nicht dulden muss, dass über den Geburtstag ihrer Tochter berichtet wird. Zwar betreffe das Geburtsdatum lediglich die Sozialsphäre der mittlerweile Vierjährigen. Ihre Minderjährigkeit verschiebe die anzustellende Abwägung mit dem öffentlichen Informationsinteresse jedoch zu ihren Gunsten. beck-aktuell berichtet.

OLG Köln zu Redigat: Die Berliner Zeitung hat nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts Köln ihre Berufung gegen ein zugunsten des freien Autors Werner Rügemer ergangenes erstinstanzliches Urteil zurückgenommen. Damit ist rechtskräftig entschieden, dass Rügemer ein Schadensersatz wegen nicht autorisierter Kürzungen in einem von ihm für die Zeitung angefertigten Text zusteht. Über Fall und Entscheidung berichtet die FAZ (Jochen Zenthöfer).

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: spiegel.de (Julia Jüttner) und LTO (Jakob Hoffmann) bringen nun auch ausführliche Berichte vom 44. Verhandlungstag im Verfahren gegen Christina Block. Die Aussage der zuständigen Hauptermittlerin der Polizei wurde immer wieder durch prozessrechtliche Diskussionen sowie einen emotionalen Zusammenbruch der Hauptangeklagten unterbrochen. In der nächsten Woche sind Video-Vernehmungen israelischer Zeugen geplant.

AG München zu Liefertermin: Vereinbaren die Parteien eines Kaufvertrages einen ungewöhnlich kurzfristigen Liefertermin, muss dies nach den gängigen zivilprozessualen Darlegungsregeln bewiesen werden. Weil es nach dieser Maßgabe der Käuferin von Eheringen nicht gelang, die mündliche Vereinbarung über die Lieferung der Ringe innerhalb von 14 Tagen zu beweisen, wies das Amtsgericht München bereits im Februar ihre auf Kaufpreisrückzahlung gerichtete Klage ab. Weil gleichzeitig der auf Abnahme gerichteten Widerklage entsprochen wurde, darf sich die neue Ehefrau damit inklusive des Ersatzkaufs über vier Ringe freuen. LTO berichtet.

Recht in der Welt

Türkei – vergiftete Familie: Am 30. Strafgericht in Istanbul müssen sich sechs Angeklagte u.a. gegen den Vorwurf einer mehrfachen fahrlässigen Tötung verteidigen. Durch unsachgemäßen Einsatz eines Pestizids sollen sie im vergangenen November den Tod einer Hamburger Familie in einem Istanbuler Hotel verursacht haben. Angeklagt sind der Hotelbesitzer, zwei Rezeptionisten, der Besitzer der Reinigungsfirma, dessen Sohn und jener Mitarbeiter, der das Gift ausgebracht hatte. Zum Prozessauftakt zeigte sich, dass der Eigentümer der Reinigungsfirma keine behördliche Genehmigung oder überhaupt Fachkenntnis zum Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln hatte. Es berichten FAZ (Friederike Böge), SZ (Raphael Geiger), spiegel.de (Cathrin Schmiegel/Anna-Sophie Schneider), zeit.de (Marion Sendker) und beck-aktuell.

EuGH/Österreich – Brenner-Transit: Nach Klage Italiens verhandelte der Europäische Gerichtshof über die Zulässigkeit der im österreichischen Bundesland Tirol geltenden Be- und Einschränkungen des Transitverkehrs. In den Maßnahmen wie einem LKW-Nachtfahrverbot oder einem Wochenendfahrverbot sieht die italienische Regierung einen Verstoß gegen die EU-Warenverkehrsfreiheit. Österreich berufe sich dagegen zur Rechtfertigung auf Umwelt- und Gesundheitsschutz, so die FAZ (Michaela Seiser). Die EU-Kommission nimmt als Streithelferin auf Seiten Italiens am Verfahren teil.

EGMR/Niederlande – Berichterstattung zu MH-17-Abschuss: Wie schon der Europäische Gerichtshof vor zwei Jahren, entschied nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die nur teilweise Veröffentlichung von Ermittlungsdokumenten zum Abschuss des Flugs MH-17 durch die niederländische Regierung rechtens war. Die Regierung hatte sich u.a. auf den Schutz der Beziehungen zu anderen Staaten berufen. Der damit einhergehende Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit der klagenden Medien sei gerechtfertigt gewesen, entschied der EGMR, die niederländischen Gerichte hätten eine gründliche Abwägung der Interessen vorgenommen. Es berichtet beck-aktuell.

Italien – Distomo-Entschädigungen: Griechische Angehörige der Opfer eines 1944 in Griechenland verübten Massakers der Waffen-SS in Distomo dürfen ihre Entschädigungsforderungen gegen Deutschland auch weiterhin in deutsches Vermögen in Italien vollstrecken. Dies entschied das italienische Kassationsgericht. Ein 2022 verabschiedetes italienisches Gesetz über einen Vollstreckungsstopp italienischer Forderungen sei für die griechischen Kläger unbeachtlich, weil sie keinen Zugang zu einem staatlichen italienischen Entschädigungsfonds haben, so das Gericht laut taz (Michael Braun/Ferry Batzoglou) und beck-aktuell.

Spanien – Collien Fernandes vs. Christian Ulmen: Die anwaltliche Vertretung der Moderatorin Collien Fernandes hat ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines Gerichts in Palma/Spanien eingelegt, die weitere Bearbeitung der von Fernandes erstatteten Strafanzeige nach Deutschland zu überweisen. Dies berichtet u.a. spiegel.de.

USA – Objection: Die SZ (Philipp Bovermann) berichtet über das u.a. von Peter Thiel finanzierte Start-up "Objection", das nach eigener Aussage die Ehrlichkeit in den Journalismus zurückbringen will. Wer sich durch Artikel verleumdet oder falsch dargestellt fühlt, könne für 2.000 Dollar ein von der App organisiertes digitales "Gerichtsverfahren" starten, an dem sich das "verklagte" Medium beteiligen könne. Die App arbeite nach eigenen Beweisregeln und erstelle dann mithilfe eines KI-Tools ein "Urteil", das durch die Veröffentlichung eine Prangerwirkung erzielen solle. Diese Überwindung des "mittelalterlichen", weil zu langsamen, staatlichen Gerichtssystems solle zukünftig auch auf "Vertragsstreitigkeiten, geschäftliche Meinungsverschiedenheiten, Ansprüche wegen Rufschädigung, wissenschaftliche und technische Streitigkeiten" ausgedehnt werden.

Sonstiges

Amnesty-Jahresbericht: Bei der Präsentation des Jahresberichts zur weltweiten Lage der Menschenrechte hat die NGO Amnesty International eine verschärfte globale Menschenrechtskrise beschrieben. Auch in demokratisch verfassten Ländern würden friedliche Proteste unterdrückt, rechtsstaatliche Prinzipien missachtet und die Rechte schutzbedürftiger Menschen verletzt. Konkrete Vorwürfe erhob die Organisation auch gegen die deutsche Regierung: mit ihrer Schwerpunktsetzung auf Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen gehe eine Appeasement-Politik gegenüber den systematischen Angriffen auf Menschenrechte durch die US-Regierung einher. Um Israel von der Verübung von Kriegsverbrechen abzuhalten, solle die EU ihr Assoziierungsabkommen mit dem Land aussetzen, so eine Forderung von Amnesty. Die Berichte von LTO (Hasso Suliak) und netzpolitik.org (Markus Reuter) geben auch politische Reaktionen wieder.

Joachim Käppner (SZ) bezeichnet den gegen Deutschland gerichteten Vorwurf des Appeasements angesichts dessen historischer Prägung als "besonders schräg". Eine "klare Kante" zu zeigen, wie dies AI fordere, müsse man sich zudem leisten können.

Latham & Watkins: In ihrem Unternehmens-Teil stellt die FAZ (Marcus Jung) die US-amerikanische Großkanzlei Latham & Watkins. Nach ihren Umsatzzahlen steht die Kanzlei unter den zehn erfolgreichsten in den USA. Beim deutschen Ableger stehe ein Wechsel an der Führungsspitze an.

Das Letzte zum Schluss

Döner-Rechte: Wie schwer es Unternehmen in Deutschland haben, die ihre Kundschaft mit wirklich innovativen Neuigkeiten beglücken wollen, beweist dieser Fall: kaum kündigt der Fast-Food-Riese KFC die Weltneuheit "Krispy Kebab" an, meldet sich auch schon ein echter Dönerladen mit einer Beschwerde. bild.de (Charlotte Mahnke) berichtet, dass ein Bielefelder Unternehmer die Bezeichnung bereits 2017 als Marke eintragen ließ.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59783 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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