Die juristische Presseschau vom 22. März 2013: Neuregelung der Bestandsdatenauskunft – EuGH kippt Gasklauseln – Anwälte nach Karlsruhe

22.03.2013

Kaum beschlossen, droht ihr schon wieder Ärger. Auch gegen die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft wird eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Außerdem in der Presseschau: Schlechte Nachrichten für Gegner des Leistungsschutzrechts, gute Aussichten für Gaskunden, Verfassungsrichter - mal befangen, mal zu staatsdienend und ein Nicht-Idiot, der rehabilitiert werden will.

Bestandsdatenauskunft: Das Telekommunikationsgesetz wird geändert und die Bestandsdatenauskunft damit neu geregelt – das heißt, die Voraussetzungen, unter denen Telekommunikationsunternehmen Kundendaten an die Strafverfolgungsbehörden weiter geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2012, wonach die bisherige Regelung verfassungswidrig war. Wie zeit.de (Kai Biermann) berichtet, hat der damalige Beschwerdeführer Patrick Breyer angekündigt, auch gegen die neue Regelung Verfassungsbeschwerde zu erheben.

Thomas Stadler (internet-law.de) widerspricht der vorangegangenen Berichterstattung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. So hatte netzpolitik.org berichtet, Ermittlungsbehörden könnten künftig "per Knopfdruck" Internetnutzer anhand ihrer IP-Adresse identifizieren. Dies suggeriere eine vollautomatisierte Abfrage, die aber gerade nicht vorgesehen sei, so Stadler.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Mitwirkungsrechte des Bundestages: Der Bundestag berät heute über einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen, der die Mitwirkung des Parlaments in europäischen Angelegenheiten regeln soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juni vorigen Jahres die Mitwirkungsrechte des Bundestages gestärkt, insbesondere im Hinblick auf die Verhandlungen über den Euro-Rettungsschirm. Die SZ (Daniel Brössler) stellt den Gesetzentwurf vor. In einem gesonderten Kommentar begrüßt er das Vorhaben, vor allem, weil der Bundestag damit auch dann eine Rolle spielt, wenn die Regierungen der Mitgliedstaaten außerhalb der klassischen EU-Strukturen Absprachen treffen.

Leistungsschutzrecht: Zum Leistungsschutzrecht wird der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung offenbar nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. Nachdem die nordrhein-westfälische SPD diesen Kurs angekündigt hatte, bestätigte das auch SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. zeit.de (Kai Biermann) erläutert die Auseinandersetzung – der Bundesrat hätte mit dem Vermittlungsausschusses das Gesetz zwar nicht verhindern, aber verzögern können.

Organtransplantationen: Die SZ (Christina Berndt) stellt im Feuilleton eine Studie des Universitätsklinikums Regensburg vor, wonach Ärzte in vielen Fällen nicht die Richtlinien für Transplantationen eingehalten haben. Heike Haarhoff (taz) fordert, die Frage der Organverteilung müsse der Gesetzgeber regeln – er dürfe sie nicht den Richtlinien der Bundesärztekammer überlassen. Schließlich gehe es um "die brutale Entscheidung darüber: wer soll leben, wer sterben".

Mietrechtsreform – Mietnomaden: Im Rahmen der Themenwoche zur Mietrechtsreform erklärt der Rechtsanwalt Axel Wetekamp auf lto.de, wie sich Vermieter künftig stärker gegen sogenannte "Mietnomaden" wehren können.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. März 2013: Neuregelung der Bestandsdatenauskunft – EuGH kippt Gasklauseln – Anwälte nach Karlsruhe . In: Legal Tribune Online, 22.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8388/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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