Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2013: Bundesverfassungsgericht 2013 – Meldegesetz zum Zweiten – Unzählige Kaffeekapseln

22.02.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Südafrika – Pistorius: Der Fall um den Sportler Oscar Pistorius hat eine spektakuläre Wendung genommen, indem bekannt wurde, dass der Chefermittler Hilton Botha wegen versuchten* siebenfachen Mordes angeklagt ist. Er soll während eines Einsatzes im Oktober 2011 zusammen mit zwei weiteren Beamten auf einen Minibus geschossen haben. Botha wurde nun abgesetzt. Das berichtet unter anderem die taz (Martina Schwikowski). spiegel.de (Simone Utler) stellt das Verteidigerteam vor, das vor allem versuche, Pistorius Glaubwürdigkeit zu stärken.

Großbritannien – Terror-Prozess: Ein Londoner Gericht hat drei Männer schuldig gesprochen, einen achtfachen Terroranschlag geplant zu haben. Wie spiegel.de berichtet, soll das Strafmaß im April oder Mai verkündet werden, dabei seien langjährige bzw. lebenslängliche Haftstrafen zu erwarten.

Schweiz – Debatte um Völkerrechts-Vorrang: Der Rechtswissenschaftler Rafael Häcki befasst sich auf verfassungsblog.de mit einem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom Oktober vorigen Jahres. Das Gericht hatte entschieden, dass die Niederlassungsbewilligung eines Mazedoniers nicht widerrufen werden durfte und dabei auf den Vorrang von Völkerrecht vor der Bundesverfassung verwiesen. Dies werde nun politisch ausgeschlachtet – gebe aber lediglich die geltende Rechtslage wieder.

Robert Badinter: Die Welt (Sascha Lehnartz) führt ein Interview mit dem Rechtsphilosophen und ehemaligen französischen Justizminister Robert Badinter. Er erhält am Sonntag den erstmals vergebenen europäischen Carl-Heymann-Preis.

Das Letzte zum Schluss

Anwalt googlen: Wer sich in Polizeigewahrsam befindet, muss einen Anwalt googlen dürfen. Das entschied jedenfalls ein kanadisches Gericht, berichtet heise.de. Im konkreten Fall ging es um einen 19-Jährigen, der mit den angebotenen Telefonbüchern und einer Auskunftsnummer wenig anzufangen wusste.

* Das Wort "versuchten" wurde nachträglich eingefügt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah:  zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2013: Bundesverfassungsgericht 2013 – Meldegesetz zum Zweiten – Unzählige Kaffeekapseln . In: Legal Tribune Online, 22.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8205/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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