Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2013: Bundesverfassungsgericht 2013 – Meldegesetz zum Zweiten – Unzählige Kaffeekapseln

22.02.2013

Was Rang und Namen hat, war auf dem Jahrespresseempfang des Bundesverfassungsgerichts und weiß: in Karlsruhe wird es 2013 spannend. Außerdem in der Presseschau: Das Meldegesetz wird überarbeitet, das Leistungsschutzrecht vertagt, das OLG Düsseldorf erlaubt nachgemachte Kaffeekapseln und wer in Kanada im Kittchen sitzt, darf erstmal seinen Anwalt googlen.

Bundesverfassungsgericht 2013: Das Bundesverfassungsgericht hat auf dem Jahrespresseempfang wichtige Verfahren vorgestellt, die 2013 entschieden werden sollen. Einen Überblick gibt die FAZ (Joachim Jahn), die unter anderem das Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die Beobachtung von Linkspartei-Abgeordneten durch den Verfassungschutz, die Laufzeitverkürzung für Atomkraftwerke und den ZDF-Staatsvertrag "recht weit oben auf der Agenda" sieht.

Die SZ (Wolfgang Janisch) geht auf das geplante NPD-Verbotsverfahren ein. Hier rechne man mit einem kürzeren Verfahren als 2003 – anders als bei dem ersten Verbotsantrag komme es diesmal weniger auf die Beweiswürdigung als mehr auf die rechtlichen Maßstäbe an.

Max Steinbeis (verfassungsblog.de) freut sich auf Auseinandersetzungen mit den europäischen Gerichten. Zwar sei es unwahrscheinlich, dass das BVerfG noch in diesem Jahr zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt entscheiden werde. Interessant sei jedoch eine Verfassungsbeschwerde, in der es um Bußgelder wegen eines Kartellverstoßes geht – die Verfahrensrechte der Unternehmen seien gegenüber der EU-Kommisssion offenbar deutlich schlechter als gegenüber dem deutschen Kartellamt. Dabei könnte das BVerfG auf seine "Solange"-Rechtssprechung zurück kommen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Meldegesetz: Bund und Länder haben sich auf eine Neufassung des umstrittenen Meldegesetzes geeinigt und wollen dabei insbesondere den Datenschutz verbessern. Ein erster Gesetzentwurf war im Juni vorigen Jahres verabschiedet worden und hatte für scharfe Kritik gesorgt – zum einen wegen datenschutzrechtlicher Bedenken, zum anderen, weil er vor weitgehend leeren Rängen im Bundestag durchgewunken wurde. spiegel.de berichtet.

Leistungsschutzrecht: Die Debatte um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger hält an. Wie zeit.de (Patrick Beuth) berichtet, liegt nun ein Rechtsgutachten vor, das Google und der Verband der deutschen Internetwirtschaft in Auftrag gegeben haben. Demnach halten die Rechtswissenschaftler Alexander Blankenagel und Wolfgang Spoerr das geplante Leistungsschutzrecht für verfassungswidrig. Während zunächst angekündigt wurde, dass der Bundestag noch kommende Woche über den Gesetzentwurf abstimmen würde, wurde das Thema mittlerweile wieder von der Tagesordnung genommen.

Datenschutzgrundverordnung: Thomas Stadler (internet-law.de) analysiert einen Vorschlag der Digitalen Gesellschaft e.V., wonach in der geplanten Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union der Begriff des "berechtigten Interesses" als Kriterium für eine rechtmäßige Datenverarbeitung gestrichen werden sollte. Dies würde jedoch zu "unlösbaren Problemen" führen und "zu Ende gedacht sogar ein Verbot sämtlicher Internetkommunikation bedeuten". Stadler plädiert für eine ausgewogene Debatte, die neben dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch die Meinungs- und Informationsfreiheit in den Blick nimmt.

Familienrecht: Die FAZ widmet die "Staat und Recht"-Seite dem Familienrecht und der Familienpolitik. Der Staatsrechtslehrer Klaus Ferdinand Gärditz misst familienpolitische Steuerung am verfassungsrechtlichen Rahmen. Der grundgesetzliche Schutz der Familie sei kein Auftrag zur Geburtensteigerung, sondern vor allem ein individuelles Freiheitsgrundrecht. Die familienpolitische Sprecherin der CDU, Bettina Wiesmann, verteidigt das Ehegattensplitting. Helene Bubrowski stellt die Familienrechtlerin Eva Becker vor, die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins ist.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2013: Bundesverfassungsgericht 2013 – Meldegesetz zum Zweiten – Unzählige Kaffeekapseln . In: Legal Tribune Online, 22.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8205/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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