Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2012: McAl­lister in Bedrängnis – Scharia in Deut­sch­land – GmbH-Recht im Wandel

22.02.2012

Die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag klagt gegen die Landesregierung wegen falscher Auskunft zu Wulffs Promi-Partys. Außerdem: Die Meinungsfreiheit eines Neonazi vor dem Bundesverfassungsgericht, islamisches Recht in Deutschland, der BGH zum GmbH-Recht, und in Nordrhein-Westfalen sieht der Strafvollzug bald rosarot aus.

McAllister in Bedrängnis: Die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag hat beim Staatsgerichtshof Bückeburg Klage gegen die Landesregierung von Ministerpräsident David McAllister (CDU) eingereicht. Laut focus.de (io) wird in der 24-seitigen Klageschrift der Vorwurf erhoben, die Landesregierung habe in einer Parlamentssitzung im Frühjahr 2010 falsche Angaben zu ihrer Beteiligung an den Promi-Partys des Nord-Süd-Dialogs gemacht. Dies stelle einen Verstoß gegen Artikel 24 der Verfassung dar.

Unter anderem die FAZ (Robert von Lucius) erwähnt die Reaktion McAllisters, der sich durch die Klage Aufklärung der vermeintlich zweifelhaften Punkte erhoffe. Am Dienstag sei durch einen Bericht des NDR bekannt geworden, dass auch zwei Gäste auf Wunsch der Landesregierung zum Nord-Süd-Dialog eingeladen worden seien. Einem Untersuchungsausschuss, wie von der Linkspartei gefordert, werde die SPD nicht zustimmen. Die SZ (Jens Schneider) zitiert den SPD-Fraktionsvorsitzenden Stefan Schostok; dieser halte die Klage auch nach Wulffs Rücktritt nicht für überflüssig. Es gehe um die Würde des Parlaments.

Jasper von Altenbockum (FAZ) macht sich in seinem Kommentar Gedanken zum Verhältnis von Sponsoring und Politik und meint, ein vollkommener Verzicht auf staatlich inszeniertes Vergnügen im öffentlichen Raum sei "moralischer Rigorismus", ohne auszuführen, welchen Grad an moralischer Laxheit er noch für vertretbar hält.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Scharia in Deutschland: Der Amtsgericht-Direktor Hans-Otto Burschel weist im Beck-Blog darauf hin, dass die Scharia in Deutschland bereits zur Anwendung kommt. So sei im Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) geregelt, dass im Familienrecht das Gesetz des Heimatlandes anzuwenden sei. Ließen sich zwei Iraner in Deutschland scheiden, sei iranische Scharia anzuwenden, begrenzt allerdings durch den Gedanken des ordre public.

Internet-Community schreibt Gesetz selbst: zeit.de (Patrick Beuth) stellt ein Projekt von Nutzern der Social-News-Plattform Reddit vor, die einen eigenen Gesetzesentwurf als Alternative zu Sopa und Acta entwickeln. Unter dem Arbeitstitel Free Internet Act (FIA) sollen Freiheit, Wohlstand und Urheberrecht gefördert, Zensur und Überwachung verhindert und das Urheberrecht gewährleistet werden. FIA soll zu einem internationalen Abkommen werden.

Entlastung für Lebensversicherer: Laut FTD (Herbert Fromme) will das Bundeskabinett das Versicherungsaufsichtsgesetz ändern und damit die Zugriffsmöglichkeiten von Versicherten auf die stillen Reserven der Versicherer reduzieren. Dies diene der Entlastung der Unternehmen, die sich aus mit weniger als drei Prozent verzinsten Staatsanleihen refinanzierten, in ihren Verträgen aber Zinsen von bis vier Prozent garantiert hätten. Werde der Plan der Bundesregierung umgesetzt, könne ein Versicherer von Bewertungsreserven aus festverzinslichen Papieren die in einer Niedrigzinsphase entstehen, künftig einen "Sicherungsbedarf" von den Reserven abziehen. Sofern ein Rest übrig bleibe, müssten sie davon nur 50 Prozent an Kunden bei deren Ausscheiden oder bei Vertragsende zahlen. Das Vorhaben könne Versicherte bis zu 1 Milliarde Euro im Jahr kosten.

Weitere Themen – Justiz

Meinungsfreiheit eines Neonazis: Heribert Prantl (SZ) kritisiert auf der Titelseite eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die bereits im November 2011 erging. Ein Neonazi hatte einem Kneipenwirt revisionistisches Material übergeben, um zu beweisen, dass es keine Gaskammern gegeben habe und der Holocaust eine "Zwecklüge" sei. Die Verurteilung wegen Volksverhetzung in drei Instanzen hätten die Richter aufgehoben, weil die Leugnung des Holocaust "lediglich Teil eines einleitenden Begründungsversuchs" gewesen sei. Prantl vergleicht die Entscheidung mit dem schonenden Umgang mit dem Begriff "Judenrepublik" in der Weimarer Republik und meint, die Vorschrift der Volksverhetzung (§ 130 StGB) sei damit rechtlich entleert worden.

BGH ändert GmbH-Recht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das bei Notaren übliche "Zwei-Listen-Modell" bei der Eintragung von Gesellschaftern gekippt. Die Entscheidung erläutert ausführlich der Rechtsanwalt Manfred Westpfahl (FAZ). Nach dem GmbH-Gesetz seien Notare verpflichtet, eine Liste der Gesellschafter beim Registergericht einzureichen, wenn sie an einer Veränderung des Gesellschafterbestandes mitgewirkt hätten. Bei Verkäufen von Geschäftsanteilen unter aufschiebender Bedingung sei es üblich gewesen, eine Liste einzureichen, die die neuen Verhältnisse lediglich ankündige. Dies sei jetzt nicht mehr möglich. Dogmatisch sei die Entscheidung nachvollziehbar, weil in § 40 GmbH-Gesetz nicht vorgesehen, sie schwäche aber die Transparenz bei Rechtsgeschäften mit GmbH-Anteilen.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger: spiegel.de (Maria Marquart) bringt einen Bericht über die "gefallenen Schutzengel" der Kleinanleger vor Gericht. Nachdem sich SdK-Vizechef Markus Straub und sein enger Mitarbeiter Tobias Bosler wegen Insider-Handels zu verantworten hätten, stelle sich die Frage, wem man eigentlich noch vertrauen könne.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Strauss-Kahn der Zuhälterei verdächtigt: Die neuen Vorwürfe gegen Dominique Strauss-Kahn werden heute in der Presse ausführlich dargestellt. Laut bild.de hat der ehemalige Chef des IWF ein Mitwissen und damit den Vorwurf der gewerbsmäßigen Zuhälterei zurückgewiesen, da die Frauen auf den Partys "nicht wie Prostituierte ausgesehen hätten". Wie die taz (Rudolf Balmer) berichtet, richten sich die Ermittlungen auch gegen einen hohen Polizeioffizier, einen Direktor des Carlton-Hotels in Lille sowie einen bekannten Bordellbesitzer.

Verfassungsdebatte in Ungarn: Der Juraprofessor an der New York University und Forscher am Wissenschaftszentrum Berlin Matthias Kumm (verfassungsblog.de) führt die Diskussion um die Rolle der Grundrechte im europäischen Kontext nach der ungarischen Verfassungsreform weiter und sucht nach möglichen Gegenmitteln, die ungarischen Bürgern zur Verfügung stünden.

Die SZ (Cathrin Kahlweit) untersucht auf Seite 3, warum Viktor Orbáns autoritäres Politikmodell so viel Zuspruch in Ungarn erfährt.

Das Letzte zum Schluss

Rosamontag in Köln-Ossendorf: Udo Vetter (lawblog.de) berichtet über die Pläne der nordrhein-westfälischen Justizverwaltung, Gefängniszellen in Zukunft rosa zu streichen. Es gebe Untersuchungen, die der Farbe deeskalierende Wirkung attestierten. Vetter vermutet eher eine gegenteilige Wirkung.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Februar 2012: McAllister in Bedrängnis – Scharia in Deutschland – GmbH-Recht im Wandel . In: Legal Tribune Online, 22.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5607/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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