Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2025: Trump legt los / BGH ord­nete U-Haft für Links­ex­t­reme an / Gelb­haar wehrte sich erfolg­reich

22.01.2025

Der neue US-Präsident setzte zahlreiche Wahlkampfversprechen qua Dekret um. Der BGH ordnete U-Haft gegen militante Antifaschist:innen an. Der Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den RBB.

Thema des Tages

USA – Dekrete: Am ersten Tag seiner zweiten Präsidentschaft hat Donald Trump zahlreiche präsidiale Dekrete, sogenannte Executive Orders, erlassen. Neben dem Rückzug der USA vom Pariser Klimaabkommen und der Weltgesundheitsorganisation WHO begnadigte er dabei rund 1.500 wegen der Teilnahme am Angriff auf das Kapitol vom 6. Januar 2021 Verurteilte. Darüber hinaus verfügte er einen nationalen Notstand an der Grenze zu Mexiko, die Beendigung von Home Office-Arbeit für Bundesangestellte, einen 75-tägigen Aufschub für die Abschaltung von TikTok sowie die Einrichtung des von Elon Musk geleiteten Gremiums für Regierungseffizienz. Gegen eine weitere Anordnung, durch die Neugeborenen illegaler Einwanderer die US-amerikanische Staatsangehörigkeit verweigert wird, haben Bürgerrechtsorganisationen umgehend Klage erhoben. Es berichten u.a. FAZ (Sofia Dreisbach/Winand von Petersdorff), SZ (Peter Burghardt), taz (Bernd Pickert u.a.), Hbl (Annett Meiritz u.a.), zeit.de und LTO.

Rechtspolitik

Strafen für Heranwachsende: CDU/CSU und AfD fordern in ihren Wahlprogrammen, dass Heranwachsende (18- bis 21-Jährige) generell nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollen. Derzeit wird bundesweit in 62,3 Prozent der Fälle noch Jugendstrafrecht angewandt, der Anteil ist in den letzten Jahren allerdings um vier Prozent gefallen. Die regionalen Unterschiede sind groß: In Hamburg wird in 85 Prozent der Heranwachsenden-Fälle Jugendstrafrecht angewandt, in Brandenburg liegt die Quote bei nur 41 Prozent. LTO (Entela Hoti) berichtet ausführlich. 

Mit-Mutterschaft: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Ole Lueg schreibt auf dem JuWissBlog über die von der Ampel-Regierung geplante Reform des Abstammungsrecht, durch die eine "Mit-Mutterschaft" etabliert werden sollte. Nach dem Koalitions-Aus stellten im Dezember sowohl die rot-grüne Bundesregierung als auch die FDP-Fraktion eigene Gesetzentwürfe vor, die der Autor punktuell kritisiert. Insbesondere moniert er, dass am Begriff der Abstammung festgehalten wird.

Justiz

BGH – militante Antifa: Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof hat gegen vier Linksextreme Haftbefehle eröffnet und Untersuchungshaft angeordnet. Den Beschuldigten wird die Beteiligung an gewalttätigen Überfällen auf Teilnehmer eines rechtsextremen Treffens 2023 in Budapest zur Last gelegt. Die Vorführung von zwei weiteren Personen sollte noch am Dienstag erfolgen, so LTO. Die FAZ (Mona Jaeger/Stephan Löwenstein) beschreibt zudem die vorgeworfenen Überfälle. beck-aktuell (Maximilian Amos) stellt die im Raum stehende Auslieferung der Beschuldigten nach Ungarn in den Mittelpunkt seines Berichts. Nach Aussagen eines Verteidigers seien die dortigen rechtsstaatlichen Defizite angesichts zurückgehaltener EU-Gelder offensichtlich.

LG Hamburg zu Stefan Gelbhaar/RBB: LTO (Luisa Berger) liegt eine vom Berliner Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar am Landgericht Hamburg erwirkte einstweilige Verfügung vor, die dem Rundfunksender RBB untersagt, Belästigungsvorwürfe weiterer Frauen zu verbreiten. Der Sender hatte die Berichterstattung über den Fall bereits vor einigen Tagen eingeschränkt, weil die angebliche Urheberin einer eidesstattlichen Versicherung wohl gar nicht existiert. Nun untersagt das LG Hamburg dem RBB auch, über den Vorwurf einer Frau zu berichten, die Gelbhaar vor Jahren am Arm gestreichelt, am unteren Rücken angefasst und eingeladen haben soll, mit ihm alleine in eine Wohnung zu gehen. Außerdem dürfe aufgrund der Beleglage nicht über ein systematisches Vorgehen Gelbhaars berichtet werden.

BVerfG zu Namensänderung bei Volljährigenadoption: Die grundsätzliche Pflicht erwachsener Adoptierter, den Nachnamen der Adoptiveltern anzunehmen, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht auf Vorlage des Bundesgerichtshofs in einem jetzt veröffentlichten Beschluss von Oktober. Adoptierten stehe im Ausnahmefall auch die Möglichkeit eines Doppelnamens zu, dies gleiche betroffene Interessen hinreichend aus. Der Beschluss erging mit 5 zu 3-Richterstimmen. Die praktischen Folgen der Entscheidung seien überschaubar, erklärt LTO (Mathilde Harenberg). Nach einer im vergangenen April verabschiedeten Neuregelung des Namensrechts entfällt die Pflicht zur Änderung des Familiennamens bei der Erwachsenenadoption ohnehin im kommenden Mai. 

BGH zu ärztlicher Aufklärungspflicht: Die ärztliche Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs muss mündlich erfolgen, der Verweis auf schriftliche Unterlagen ist lediglich als Ergänzung zulässig. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss Anfang November. Im zugrundeliegenden Fall hatte die Operation einer Sprunggelenksarthrose zu einer dauerhaften Nervenschädigung und Erwerbsunfähigkeit des Klägers geführt. Ob dieser den beanspruchten Schadensersatz enthält, muss nun das Oberlandesgericht entscheiden, an das die Sache zurückverwiesen wurde. LTO berichtet.

BGH zu Selbstjustiz nach Missbrauch: Mit nun veröffentlichtem Beschluss von Mitte Dezember hob der Bundesgerichtshof eine Verurteilung wegen Totschlags auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Zwickau zurück. Im zugrundeliegenden Fall war ein männliches Opfer sexuellen Missbrauchs wegen der Tötung seines einstmaligen Fußball-Jugendtrainers, der ihn 24 Jahre zuvor sexuell missbraucht hatte, zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH bemängelte jedoch eine fehlende Gesamtschau der vom LG zutreffend ermittelten Indizien und zudem einen Rechtsfehler bei der Verneinung des Mordmerkmals Heimtücke. beck-aktuell berichtet.

OVG Sachsen zu AfD-Einstufung: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht wies nun eine Beschwerde des sächsischen AfD-Landesverbandes gegen seine Einstufung als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" durch das Landesamt für Verfassungsschutz zurück. Die Beschwerde des Landesverbands gegen einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden habe keinen Anlass zur Änderung dieser Entscheidung gegeben. beck-aktuell und LTO

Reinhard Müller (FAZ) warnt in einem Kommentar davor, die Entscheidung zum Anlass einer neuen Diskussion über ein Verbot der Partei zu machen. Kurz vor der Bundestagswahl wirke dies wie "eine Kapitulation."

LSG Bayern zu blinder Mandantin: Das Landessozialgericht Bayern wies die Klage einer nahezu blinden Ärztin ab, die beantragt hatte, ihr alle Verfahrensdokumente in einer Auseinandersetzung über die Kostenübernahme einer Assistenz als Audioaufzeichnungen zur Verfügung zu stellen. Nach dem von beck-aktuell berichteten Beschluss handele es sich bei dem Verfahren um eine überschaubare Sache, in der das Vorlesen von Schriftsätzen in gewissem Umfang einer berufsrechtlichen Verpflichtung entspreche.

LG Ingolstadt – Diebstahl von keltischen Goldmünzen: Am Landgericht Ingolstadt sind vier Männer u.a. wegen schweren Bandendiebstahls angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, im November 2022 einen mehr als 2.000 Jahre alten Goldschatz aus dem Kelten-Römer-Museum im oberbayerischen Manching gestohlen zu haben. Hierbei sowie bei weiteren Raubzügen sollen sie hochprofessionell und arbeitsteilig vorgegangen sein. Zu Beginn der Verhandlung stellte das Gericht den bislang schweigenden Angeklagten Strafmilderungen in Aussicht, sollten sie die Beute zurückgeben. Das Gericht hat 31 Verhandlungstage bis in den Juni angesetzt. FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de (Jan Friedmann) berichten.

LG München I – KI-Musik: Am Landgericht München I hat die GEMA die Firma Suno verklagt, weil sie geschützte Musikaufnahmen ohne Vergütung zum Training ihres KI-Tools, das neue Musik erzeugt, benutzt haben soll. Im vergangenen Herbst hatte die GEMA auch den ChatGPT-Anbieter OpenAI wegen dessen unautorisierter Verwendung von Songtexten am gleichen Gericht verklagt. SZ (Jakob Biazza) und FAZ (Robin Steinmetz) berichten.

LG München I zu Schönbohm vs. Böhmermann: Das ZDF hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München I eingelegt, in dem dem Sender zahlreiche Äußerungen über den ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm untersagt wurden. Diese entstammten einer Sendung des Satirikers Jan Böhmermann. LTO berichtet.

LG Wuppertal – tödlicher Brand: Wegen vierfachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs muss sich ein 40-Jähriger am Landgericht Solingen verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen März durch einen von ihm verursachten Brand in einem Mietshaus eine türkischstämmige Familie getötet zu haben. Im Gegensatz zum Anschlag von 1993 schließe die Staatsanwaltschaft einen politischen Hintergrund aus, vielmehr solle der Angeklagte im Drogenmilieu aktiv gewesen sein, schreibt die FAZ (Reiner Burger).

SG Heilbronn zu Post-Covid als Berufskrankheit: Die Unfallversicherung durfte die von einem Post-Covid-betroffenenen Krankenpfleger geforderte Verletztenrente nicht mit dem Argument ablehnen, es gebe hierzu keinen wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissstand. Das Sozialgericht Heilbronn verwies dagegen auf eine Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften zu Covid-Langzeitfolgen. Das beim Kläger vorliegende Fatigue-Syndrom und die kognitiven Störungen seien typische Symptome eines Post-Covid-Syndroms.

StA Essen – Remigrationstreffen/Martin Sellner: Die Staatsanwaltschaft Essen hat dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) mitgeteilt, bereits Mitte des vergangenen Jahres Ermittlungen wegen einer vom österreichischen Rechtsextremen Martin Sellner erstatteten Anzeige wegen Volksverhetzung gegen das Recherchenetzwerk Correctiv eingestellt zu haben. Sellner hatte beanstandet, dass der Correctiv-Bericht zum sogenannten Remigrationstreffen in Potsdam Parallelen zwischen seinen dort vorgestellten Plänen und dem sogenannten Madagaskarplan der Nationalsozialisten gezogen hatte. Nach Ansicht der StA beinhaltete der Correctiv-Bericht jedoch keine Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen.

GBA Jens Rommel: Auszüge aus einem Gespräch mit Generalbundesanwalt Jens Rommel bringt nun auch der SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel). Es geht dabei um die Aufgaben der Bundesanwaltschaft, die Nicht-Übernahme der Ermittlungen zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, den bevorstehenden Prozess wegen des Messerangriffs von Mannheim und die allgemeine Gefährdungslage durch terroristische Bedrohungen.

Geschlecht und Strafvollzug von Neonazi Liebich: Über den Fall der nunmehr als weiblich registrierten Neonaziperson Marla-Svenja Liebich schreibt nun auch beck-aktuell (Maximilian Amos). Die Berichterstattung über ihren Geschlechtswechsel dürfte angesichts der in § 13 Selbstbestimmungsgesetz enthaltenen Vorbehaltsklausel für ein besonderes öffentliches Interesse auch angesichts des gesetzlichen Offenbarungsverbots zulässig sein. Mögliche Schwierigkeiten bei der angemessenen Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt seien mitnichten durch das Selbstbestimmungsgesetz entstanden, bestünden vielmehr seit geraumer Zeit etwa bezüglich nicht-binärer Personen.

Recht in der Welt

EGMR – Rumänien/Präsidentenwahl: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Eilantrag des Siegers der annullierten Präsidentschaftswahl in Rumänien, Calin Georgescu, abgewiesen. Der Rechtsextremist Georgescu hatte beantragt, die rumänische Regierung zu verpflichten, das Ergebnis der Wahl anzuerkennen. Er habe jedoch laut EGMR nicht hinreichend dargelegt, dass anderenfalls ein nicht wiedergutzumachender Schaden für die Menschenrechte drohe. Ob die Annullierung seine Menschenrechte verletzt hatte, bleibe einer späteren Entscheidung des EGMR vorbehalten, schreibt beck-aktuell.

USA – Leonard Peltier: Der aus dem Amt geschiedene US-Präsident Joe Biden hat den 80-jährigen Indigenen Leonard Peltier in den Hausarrest entlassen. Peltier war wegen der Tötung zweier Polizisten im Jahr 1975 zu zweimal lebenslänglicher Haft verurteilt worden, schreibt die FAZ (Christiane Heil, ausführlicher auf faz.net). 

USA - Begnadigungen: Clemens Wergin (Welt) erklärt die historischen Grundlagen des nun auch von Donald Trump ausgeübten Begnadigungsrechts und gibt zu bedenken, das sein Amtsvorgänger Joe Biden ähnlich "moralisch anrüchig" gehandelt habe. Zwar sei Joe Bidens Sorge, die von ihm vorsorglich Begnadigten seien strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt, "nicht gänzlich von der Hand zu weisen." Gleichzeitig drücke sie aber auch Zweifel am "Fortbestand richterlicher Unabhängigkeit" aus und schwäche so "Vertrauen in die Justiz."

Südkorea – Kriegsrecht: Der vom Amt suspendierte Präsident Südkoreas, Yoon Suk Yeol, hat in einer Anhörung vor dem Verfassungsgericht seine Anfang Dezember ergangene Entscheidung zur Verhängung des Kriegsrechts verteidigt. Dieses habe lediglich der Vermeidung "illegaler Handlungen der Nationalversammlung" gedient, eine darüber hinaus gehende Umsetzung sei nicht geplant gewesen. Insbesondere sei nicht die Festnahme einzelner Parlamentarier beabsichtigt gewesen, so LTO über die Aussage Yoons, der sich seit einer Woche in Untersuchungshaft befindet. Das Verfassungsgericht wird in einigen Wochen über die von Parlamentariern beantragte Amtsenthebung des Präsidenten entscheiden.

Juristische Ausbildung

Zweitkorrektur von Examensklausuren: beck-aktuell (Joachim Jahn) schreibt über die Forderung der Referendariatskommission des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften, bei den Klausuren für das Zweite Examen eine unabhängige Zweitkorrektur vorzunehmen. Der sogenannte Ankereffekt, bei dem sich die Zweitkorrektur vom Votum der Erstkorrektur maßgeblich beeinflussen lasse, sei hinreichend belegt. Für faire Bewertungen seien daher unabhängige und gleichwertige Korrekturen notwendig.

Sonstiges

Cornelia Koppetsch: Die Soziologin Cornelia Koppetsch hat mitteilen lassen, sich gegen den Entzug ihrer Habilitation an der Leuphana Lüneburg und den hieran anknüpfenden Entzug der Professur an der TU Darmstadt gerichtlich zur Wehr setzen zu wollen. Beide Maßnahmen entbehrten einer hinreichenden Rechtsgrundlage. Im Geisteswissenschaften-Teil beschreibt die FAZ (Jochen Zenthöfer) anhand vergleichbarer Plagiatsfälle, wie eine "kluge Verfahrensführung" nun eine rechtskräftige Entscheidung über ihre Lehrbefugnis womöglich bis zur Erreichung ihrer Pensionszeit hinauszögern könne.

Das Letzte zum Schluss

Wunderkind: Ein 15-jähriger Hacker geriet ins Visier italienischer Sicherheitsbehörden, nachdem er offenbar aus dem heimischen Kinderzimmer Steuerungssysteme von Mittelmeerfrachtern manipulierte. Begonnen hatte das IT-affine Wunderkind damit, in den Datenbanken des nationalen Bildungsministeriums seine Schulnoten und die einiger Freunde geringfügig zu verbessern. Über den Fall berichtet die SZ (Marc Beise).

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56396 (abgerufen am: 08.02.2025 )

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