Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2013: Terrorgefahr nur vorgetäuscht – Datenhehlerei bald strafbar(er) – Arbeitssuchende haben Anspruch auf Durchwahl

22.01.2013

Weitere Themen – Justiz

VG Leipzig zum Anspruch auf Durchwahl: Die Arbeitsagenturen müssen zukünftig auf Anfrage die telefonische Durchwahl ihrer Mitarbeiter herausgeben. Das hat nach einem Bericht der SZ (Thomas Öchsner) das Verwaltungsgericht Leipzig auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes entschieden. Der Informationsanspruch der Bürger habe Vorrang vor dem Organisationskonzept der Behörde.

AG München zur Aufhebung erschwindelter PKH: Bereits gewährte Prozesskostenhilfe kann rückwirkend aufgehoben werden, wenn der Antrag aufgrund vorgetäuschter tatsächlicher Angaben bewilligt wurde, die die Erfolgsaussichten des Prozesses betreffen. lto.de berichtet knapp.

LAG Berlin-Brandenburg zu Leiharbeit: Auf dem Handelsblatt-Rechtsboard beschäftigt sich die Rechtsanwältin Lioba Grünberg mit dem Leiharbeits-Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg von Anfang Januar. Dabei hatte das Gericht festgestellt, dass bei dauerhafter Beschäftigung einer Leiharbeitskraft ein normales Arbeitsverhältnis zum Entleiher entstehe. Eine andere Kammer desselben Gerichts sei im Oktober noch zu einem anderen Ergebnis gekommen. Nun sei die Revision zum Bundesarbeitsgericht abzuwarten.

StA Frankfurt – keine Maschinenpistolen: Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Vorwürfe zurückgewiesen, bei der Durchsuchung der Konzernzentrale der Deutschen Bank unverhältnismäßig vorgegangen zu sein. So seien, anders als vom Co-Vorstandsvorsitzenden Jürgen Fitschen dargestellt, die Beamten weder vermummt noch mit Maschinenpistolen ausgerüstet gewesen. Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet.

Prozesse gegen "Geldmacher": Die SZ (Klaus Ott) gibt anlässlich der Inhaftierung des Ex-TV-Börsenexperten Markus Frick einen Überblick über Ermittlungen, Prozesse und Urteile gegen Kapitalanlagebetrüger und erläutert das "immer wieder gleiche Spiel", mit dem die Anleger übers Ohr gehauen werden. In einem aktuellen Verfahren ermittle die Münchner Staatsanwaltschaft gegen mehr als 30 Beschuldigte.

Auf die Ermittlungen gegen den in Untersuchungshaft sitzenden Frick konzentriert sich die knappe Meldung der FR.

LG Berlin – Technoviking: netzpolitik.org (Leonhard Dobusch) beschäftigt sich mit den urheberrechtlichen Fragen, die hinter dem in der letzten Woche vor dem Landgericht Berlin begonnenen Urheberrechtsprozess rund um ein auf dem Online-Videoportal Youtube veröffentlichtes Remix des "Technoviking Internet-Meme" stehen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2013: Terrorgefahr nur vorgetäuscht – Datenhehlerei bald strafbar(er) – Arbeitssuchende haben Anspruch auf Durchwahl . In: Legal Tribune Online, 22.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8010/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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