Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2013: Terrorgefahr nur vorgetäuscht – Datenhehlerei bald strafbar(er) – Arbeitssuchende haben Anspruch auf Durchwahl

22.01.2013

Im Herbst 2011 befand sich Deutschland im Terror-Ausnahmezustand. Nun stellt sich heraus: Die Bedrohungslage hatte ein nun angeklagter Islamist frei erfunden. Außerdem in der Presseschau: Gesetzentwurf zur Datenhehlerei, Berlin will Demos abfilmen, Arbeitsagenturen müssen Durchwahlen herausgeben – und warum zu viel Kontrolle vor Wohnungsdurchsuchungen bewahren kann.

Bundesanwaltschaft – Anklage wegen Terror-Täuschung: Die große Terrorwarnung im Herbst 2011 beruhte wohl auf einer Täuschung. Laut taz (Wolf Schmidt) hatte der nun wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vortäuschen von Straftaten von der Bundesanwaltschaft angeklagte Wuppertaler Emrah E. die befürchteten Anschläge frei erfunden.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Datenhehlerei: Hessen hat im Auftrag der Justizministerkonferenz einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von "Datenhehlerei", also dem Handel mit widerrechtlich erlangten digitalen Daten, erarbeitet. Datenhehlerei soll mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht werden. Der Informationsrechtler Markus Schröder kritisiert den Entwurf auf lto.de als überflüssig und unbestimmt. Insbesondere existiere die behauptete "Strafbarkeitslücke" gar nicht. Daneben zieht er die "geradezu bizarre" Ausnahme für staatliche Datendeals in Zweifel, die der Entwurf vorsieht.

Spendenstückelei: Die taz (Tobias Schulze) berichtet über die verbreitete Praxis, umfangreiche Parteispenden zur Verhinderung ihrer sofortigen Veröffentlichung (ab 50.000 Euro) zu stückeln. Diese Rechtslage sei von der Antikorruptionsgruppe Greco des Europarats schon wiederholt kritisiert worden; trotz eines vorliegenden Gesetzentwurfs der Grünen halte die Regierung aber an der bisherigen Regelung fest.

Fünf-Prozent-Hürde: Angesichts der hohen Zahl von "Leihstimmen" für die FDP bei den Wahlen in Niedersachsen spricht sich Gereon Asmuth (taz) für eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde aus. Die Regelung verzerre das Wahlergebnis, weil Bürger dazu verleitet würden, eine "Partei zweiter Wahl" zu wählen.

Demo-Überwachung: Der Berliner Senat plant, in das Versammlungsgesetz eine Grundlage für die anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen aufzunehmen. Die taz (Sebastian Puschner) berichtet im Berlin-Teil.

Medienvielfalt: Eine Beratergruppe der EU-Kommission, der auch Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) angehört, empfiehlt eine strengere Überwachung der Medienvielfalt durch nationale Medienräte, die Europäische Grundrechteagentur und das Europäische Parlament. Ziel solle die Wahrung von Pluralismus und Qualität im Mediensektor sein, berichtet die FAZ (Nikolas Busse).

Zukunft Europas: In einem Interview nimmt der Bielefelder Rechtswissenschaftler Franz C. Mayer auf verfassungsblog.de (Max Steinbeis) Stellung zur Debatte um die Zukunft Europas und der damit verbundenen Aufmerksamkeitskonjunktur. Trotz dynamischer Diskussionen 2011 und 2012 befürchtet er – auch angesichts der "deutschen Vollbremsung" vor dem Jahreswechsel – ein erneutes Abflauen der Thematik und wenig Raum für progressive Entwicklungen.

Leistungsschutzrecht: Auf internet-law.de veröffentlicht Thomas Stadler seine für den Rechtsausschuss des Bundestages erstellte kritische Stellungnahme zum geplanten Leistungsschutzrecht. Er hält es für "zweifelhaft, ob das geplante Leistungsschutzrecht mit europarechtlichen, völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Januar 2013: Terrorgefahr nur vorgetäuscht – Datenhehlerei bald strafbar(er) – Arbeitssuchende haben Anspruch auf Durchwahl . In: Legal Tribune Online, 22.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8010/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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