Die juristische Presseschau vom 21. November 2018: Kon­trolle von Fahr­ver­boten / Vor­lage zu Zwangs­haft / Umgang mit tür­ki­scher Oppo­si­tion

21.11.2018

Fahrverbote für Diesel-Kfz werden immer wahrscheinlicher, wie lassen sie sich kontrollieren? Außerdem in der Presseschau: Der EuGH wird zur Zulässigkeit von Zwangshaft befragt und der EGMR kritisiert türkischen Umgang mit der Opposition.

Thema des Tages

Umsetzung von Fahrverboten: Im kommenden Jahr werden in zahlreichen Innenstädten Fahrverbote für bestimmte Dieselkraftfahrzeuge gelten. Wie die Verbote kontrolliert werden sollen, ist zur Zeit noch unklar. Die Bundesregierung erwägt eine automatisierte Nummernschild-Erfassung. Der von ihr beschlossene Entwurf begegnet jedoch nahezu einhelliger Kritik von Datenschützern. Die Kommunen machten zudem auch auf erhebliche Kosten aufmerksam, berichten u. a. SZ (Markus Balser) und FAZ (Martin Gropp//Oliver Schmale). Der Bericht von lto.de nennt auch Kontroll-Alternativen und gibt die Einschätzung eines Experten zur Verhältnismäßigkeit einer automatisierten Kennzeichen-Abfrage wieder.

Roland Schaeffer (taz) erinnert in einem Kommentar an die jahrelange Vorgeschichte der nun zu erwartenden Fahrverbote. Die Bundesregierung habe die gebotene Kontrolle der deutschen Automobilwirtschaft nahezu ebenso lang versäumt und versuche nun, den Preis hierfür den Bürgern aufzuladen. Diese sollten "mit ihren Daten und einem Stück Freiheit" bezahlen. Ähnlich argumentiert Heribert Prantl (SZ). Der mit "allerlei Versprechungen" gelockte Diesel-Kfz-Käufer solle nun "als nützlicher Idiot" für die Einführung einer "elektronischen Totalüberwachung des Straßenverkehrs" herhalten. In einem Gastkommentar für das Hbl spricht sich Thomas Geisel (SPD), Oberbürgermeister von Düsseldorf, dafür aus, die betreffenden Autohersteller stärker in die Pflicht zu nehmen. Auch in dieser Branche gelte das Verursacherprinzip: "Wer einen Schaden verursacht, hat dafür zu sorgen, dass er wiedergutgemacht wird."

Rechtspolitik

UN-Migrationspakt: In der Kontroverse über den UN-Migrationspakt stellt nun auch Rechtsprofessor Werner Schroeder im FAZ-Einspruch Inhalt und Regelungsgehalt der geplanten Vereinbarung dar. Der in Österreich lehrende Jurist widerspricht der von der dortigen Regierung geäußerten Befürchtung, der unverbindliche Pakt könne sich als "soft law" zu einem verbindlichen Gewohnheitsrecht entwickeln. Dies schätzt Rechtsanwältin Birgit Spießhofer im FAZ-Einspruch anders ein. Der Pakt enthalte grundlegende Vereinbarungen und beschreibe Verpflichtungen der Unterzeichnerstaaten. Zwischen "den herkömmlichen Formen des Rechts und rein politischen Absichtserklärungen" bestehe eine "dritte Kategorie normativer Steuerung mit differenzierter Bindungswirkung und neuen Durchsetzungsmechanismen".

Fachkräftezuwanderung: Unter anderem taz (Dinah Riese) und FAZ (Helene Bubrowski) berichten Einzelheiten zu dem vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Fachkräftezuwanderungsgesetzes. Der Bericht der Welt (Tobias Kaiser) konzentriert sich auf Kritik aus der Wirtschaft, die den nun in der Ressortabstimmung befindlichen Entwurf zwar grundsätzlich begrüße, aber gleichzeitig bürokratische Hindernisse bei der Zuwanderung Qualifizierter ausmache. In der Einschätzung von Constanze von Bullion (SZ) folgt der Entwurf "konsequent dem Prinzip 'Ja, aber'". Ein historischer Wurf sei ausgeblieben, dafür aber ein Anfang gemacht.

Kündigungsschutz: Der Koalitionsvertrag des Regierungsbündnisses sieht eine Lockerung des Kündigungsschutzes für gut bezahlte Banker vor, um die Chancen von Frankfurt am Main zu erhöhen, nach dem Brexit London als europäischen Finanzplatz den Rang abzulaufen. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Entwurf vorgestellt, nach dem die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sogenannter Risikoträger, besonders gut bezahlter Mitarbeiter, künftig auch ohne Begründung möglich sein soll. Dies berichtet die FAZ (Manfred Schäfers).

Digitalpakt Schule: Nach Darstellung des Hbl (Barbara Gillmann) haben sich Regierungskoalition einer- und Grüne sowie FDP andererseits noch nicht über Einzelheiten zum sogenannten Digitalpakt Schule geeinigt, der im Bildungsbereich die Kooperation von Bund und Ländern vertiefen soll.

Justiz

BVerwG zu Disziplinarverfahren: Disziplinarverfahren gegen Beamte sind zügig zu führen und unverzüglich einzuleiten. Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil aus der vergangenen Woche, von Rechtsanwalt Robert Hotstegs auf lto.de vorgestellt, nun konkretisiert. Anders als die Vorinstanzen befand das BVerwG, dass die schiere Menge der in Streit stehenden dienstlichen Verfehlungen einer nordrhein-westfälischen Verwaltungsbeamtin deren Entfernung aus dem Dienst nicht rechtfertigten. Der Dienstherr hätte vielmehr seiner Obliegenheit nachkommen müssen, das beanstandete Verhalten jeweils unmittelbar zu ahnden. Problematisch ist nach Ansicht des Autors das weitgehend fehlende Fristenregime im öffentlichen Dienstrecht, dem relativ kurze Fristen bei dienstlichen Verfehlungen Angestellter gegenüberstünden.

BAG zu Streikposten bei Amazon: Der Versandhändler Amazon muss es nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hinnehmen, wenn Streikposten Aktionen auch auf dem Betriebsgelände durchführen. Eine "kurzzeitige, situative Beeinträchtigung" des Besitzrechts des Arbeitgebers sei angesichts der örtlichen Begebenheiten hinzunehmen, schreiben FAZ (Jonas Jansen/Marcus Jung) und spiegel.de über die Entscheidung.

BFH zu Umsatzsteuer bei Bauleistungen: Ein Bauträger war vor dem Bundesfinanzhof mit der Rückforderung geleisteter Umsatzsteuerbeträge erfolgreich. Er konnte sich dabei auf ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2013 berufen, in dem die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bauleistungen neu geregelt wurde. Dies schreibt Rechtsanwalt Tobias Schneider im FAZ-Einspruch über das jetzige Urteil von Ende September, das den Weg zu milliardenschweren Rückzahlungsforderungen gegenüber dem Fiskus eröffne.

BayVGH – Zwangshaft: Kann die Bayerische Staatsregierung mittels Zwangshaft dazu angehalten werden, verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge umzusetzen? Die in einem vollstreckungsrechtlichen Beschwerdeverfahren aufgeworfene Rechtsfrage hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem nun bekanntgegebenen Beschluss vom 9. November dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vorgelegt. lto.de (Tanja Podolski) berichtet, eine Meldung bringt auch der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden).

OLG Frankfurt/M.  § 219a StGB: Die wegen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Ärztin Kristina Hänel hat Revision zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt, meldet lto.de.

LG Münster – SS-Wachmann: Im Strafverfahren gegen einen früheren Wachmann des KZ Stutthof hat der Angeklagte jegliche Kenntnis von systematischen Tötungen bestritten. Die taz (Klaus Hillenbrand) berichtet.

VG Köln zu "StreamOn": Das von der Telekom vorgehaltene "StreamOn"-Angebot verstößt nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln gegen europarechtliche Bestimmungen zur Netzneutralität und zur Abschaffung sogenannter Roaming-Gebühren im Ausland. Das Gericht wies damit einen Eilantrag der Telekom gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur zurück, berichtet netzpolitik.org (Tomas Rudl). Ob die Telekom die von der Netzagentur angemahnten Änderungen vornehmen werde oder alternativ das Angebot einstelle, sei noch unklar.

Gerichtsorganisation: Richter Benedikt Windau zeigt sich in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch enttäuscht über den bei der Justizministerkonferenz unterbliebenen Beschluss zur Erweiterung des Katalogs für Spezialkammern an Land- und Oberlandesgerichten. Tatsächlich tue eine derartige Spezialisierung auch bereits auf amtsgerichtlicher Ebene not.

Recht in der Welt

EGMR – Türkei: Selahattin Demirtaş, der seit mehr als zwei Jahren in türkischer Untersuchungshaft gefangen gehaltende Vorsitzende der kurdischen HDP, ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Haft zu entlassen. Seine Festsetzung verstoße u. a. gegen die Freiheit der Wahl, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch/Christiane Schlötzer). Der Politiker sei in seiner Heimat zudem Opfer politischer Verfolgung. In einer ersten Stellungnahme habe der türkische Präsident Tayyip Recep Erdoğan mitgeteilt, dass die Entscheidung für sein Land "nicht bindend" sei. Auf diese Äußerung geht Reinhard Müller (FAZ) in einem Kommentar ein und meint, dass "nur mit einer prinzipiellen Offenheit und Kooperationsbereitschaft" gegenüber supranationalen Einrichtungen "nationale Identität glaubhaft verteidigt werden könne". Für Wolf Wittenfeld (taz) versetzt die Entscheidung der bisherigen Taktik des türkischen Präsidenten, politische Konkurrenten durch unbelegte Terrorismusvorwürfe aus dem politischen Leben auszuschalten, einen schweren Schlag. Nun müsse die Europäische Union beweisen, dass ihr die Umsetzung des Urteils wichtig sei.

EGMR: Der SWR Radioreport Recht (Gigi Deppe/Claudia Kornmeier) widmet seine aktuelle Ausgabe dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der in seiner heutigen Gestalt seinen 20. Jahrestag begeht.

Niederlande – Samenspenden: In den Niederlanden kämpfen durch künstliche Befruchtung Gezeugte um die Feststellung der Vaterschaft. Nach Gerüchten und Anhaltspunkten für Schlampereien in einer Befruchtungskliniken hätten zahlreiche Betroffene einen zwischenzeitlich verstorbenen Gynäkologen als tatsächlichen Samenspender ausgemacht. Dessen Familie verweigere unter Verweis auf die Privatsphäre des Verstorbenen jedoch eine Zusammenarbeit. Die SZ (Thomas Kirchner) berichtet.

USA – Wahlkreisgeometrie: Seit langem gehört das Gerrymandering, die auch als Wahlkreisgeometrie bekannte Methode, Abstimmungsgebiete entsprechend soziologischer Merkmale möglichst passgenau zu den Erfolgsaussichten einer Partei zuzuschneiden, zur Vorbereitung von Wahlen in den USA. Matthias Voigt stellt auf lto.de ausführlich hierfür verwendete Verfahren und Rechtsprechung zu deren Zulässigkeit vor. Auf Ebene der Bundesstaaten spiegelten Gerichtsentscheidungen ein politisches Umdenken wider.

USA – Asylrecht: Der jüngste Präsidentenerlass zur US-amerikanischen Einwanderungspraxis ist von einem Bundesgericht bis zur endgültigen Klärung aufgehoben worden. Nach dem Erlass wären Asylverfahren nur dann eingeleitet worden, wenn Antragsteller legal ins Land gelangten, erklärt die FAZ (Winand von Petersdorff). Dies bedeute nach Auffassung des Gerichts eine "extreme Abkehr" von der bisherigen Praxis, für die dem Präsidenten die Kompetenz fehle.

China – Homoerotik: Eine unter Pseudonym publizierende chinesische Autorin ist wegen Verbreitung von Pornographie zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Berichte von taz (Felix Lee) und SZ (Lea Deuber) legen nahe, dass die drastische Strafe mit staatlichem Unbehagen gegenüber – offiziell nicht verbotenen – homosexuellen Beziehungen in Verbindung steht.

Sonstiges

Prüffall AfD: Nach der Ankündigung des Thüringer Verfassungsschutzes, die AfD als sogenannten Prüffall behandeln zu wollen, hat die Partei ihrerseits angekündigt, diese Vorstufe zu einer nachrichtendienstlichen Beobachtung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte prüfen lassen zu wollen. Nach Einschätzung des FAZ-Einspruchs (Marlene Grunert) könne eine Beschwerde nicht von vornherein wegen der grundsätzlich erforderlichen Rechtswegerschöpfung abgetan werden. Die Informationspflicht des Verfassungsschutzes beruhe auf einer noch relativ neuen gesetzlichen Bestimmung, zu der Rechtsprechung ausstehe. Soweit verfassungsfeindliche Bestrebungen lediglich als Verdachtsmomente bestünden, hänge die Zulässigkeit der Öffentlichmachung eines Prüffalls von der Intensität des Verdachts ab.

Autonomes Fahren: An der Diskussion über die Haftungsausgestaltung bei autonomen Fahrsystemen beteiligt sich nun auch eine Versicherung. Die Welt (Nikolaus Doll) zitiert den Vorschlag eines Vorstandsvorsitzenden der Branche, der die herkömmliche Hafterhaltung auch bei autonom fahrenden Pkw anwenden will. Die verschuldensunabhängige Haftung sei gerechtfertigt, weil der Halter schließlich auch Nutzen aus dem Betrieb des Fahrzeugs ziehe.

Kinderrechte: Der Internationale Tag der Kinderrechte wurde am Sozialgericht Berlin mit einer für Sechstklässler inszenierten Verhandlung begangen. Die taz-Berlin (Jana Lapper) hat teilgenommen.

WEG-Kommunikation: Die Welt (Monika Hillemacher) gibt einen Überblick zu den – begrenzten – Möglichkeiten, innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft digital zu kommunizieren.

Philippe Sands: Im zweiten Teil eines Interviews mit Philippe Sands spricht der FAZ-Einspruch (Christoph Becker) mit dem Völkerrechtler und Autor über die Gefahr neuer Völkermorde in Europa sowie die geringe Durchsetzungskraft der Internationalen Strafgerichtsbarkeit und ihre Gründe.

Das Letzte zum Schluss

Eilig: Nicht viel Zeit vergeudete ein 18-Jähriger im Sauerland nach bestandener Führerscheinprüfung. Wie spiegel.de meldet, wurde der Jugendliche genau 49 Minuten nach seinem stolzen Moment bei einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung erwischt. Der "Lappen" ist damit erstmal weg und dürfte auch erst nach einer Nachschulung wieder erlangt werden.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. November 2018: Kontrolle von Fahrverboten / Vorlage zu Zwangshaft / Umgang mit türkischer Opposition . In: Legal Tribune Online, 21.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31917/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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