Die juristische Presseschau vom 21. Februar 2013: Auskunftsansprüche gegen Bundesbehörden – Klage gegen das Betreuungsgeld – Strafrechtsreform in Frankreich

21.02.2013

Weitere Themen - Justiz

BVerfG – Klage gegen Betreuungsgeld: Der Hamburger Senat hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Einführung des Betreuungsgeldes eingelegt. Gerügt würden formell die fehlende Kompetenz des Bundes sowie materiell u.a. ein Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgebot, berichtet die taz (Christian Rath).

LG Koblenz - Nürburgring: Vor dem Landgericht Koblenz wird weiterhin gegen den ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel wegen des Vorwurfs der Untreue im Zusammenhang mit der gescheiterten Finanzierung des Nürburgring-Ausbaus verhandelt. Die Zeit (Dagmar Rosenfeld) schildert die Zeugenaussage Kurt Becks. Der vormalige Ministerpräsident habe sich an Einzelheiten nicht zu erinnern vermocht und generellen Unwillen gezeigt, zur juristischen Aufklärung beizutragen.

LG Bonn - Teldafax: Die wegen Insolvenzverschleppung beim Stromanbieter Teldafax Beschuldigten brauchen einstweilen kein Hauptverfahren zu fürchten. Einem Bericht des Handelsblatts (Jürgen Flauger/Sönke Iwersen) zufolge ist das zuständige Landgericht Bonn frühestens Anfang 2014 in der Lage, über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Die mögliche Einrichtung einer Hilfsstrafkammer erwäge das Gericht zur Zeit nicht.
 
Mollath – Wiederaufnahmegesuch: Der Fall des seit sieben Jahren in der geschlossenen Psychiatrie einsitzenden Gustl Mollath erfährt womöglich eine gerichtliche Neuauflage. Wie die SZ (Olaf Przybilla/Uwe Ritzner) berichtet, hat Gerhard Strate als Rechtsbeistand Mollaths beim Landgericht Regensburg einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt, den er auf zahlreiche Rechtsbeugungen der Nürnberger Justiz anlässlich der Verhaftung und anschließenden Einweisung Mollaths stütze. Es sei zudem nicht ausgeschlossen, dass sich die Staatsanwaltschaft Regensburg dem Antrag anschließe.

EEG-Umlage vor Gericht: Mehrere Textilunternehmen klagen derzeit in verschiedenen Verfahren gegen die Ökostrom-Umlage. Rechtsprofessor Felix Ekardt setzt sich auf lto.de mit den vorgetragenen Argumenten, etwa hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der Umlage als unzulässige Sonderabgabe auseinander und kommt zu dem Schluss, dass eine einseitige Konzentration auf den Strompreis den Blick auf das eigentliche Ziel – Klimaschutz - verstelle.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Februar 2013: Auskunftsansprüche gegen Bundesbehörden – Klage gegen das Betreuungsgeld – Strafrechtsreform in Frankreich . In: Legal Tribune Online, 21.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8193/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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