Die juristische Presseschau vom 21. Februar 2013: Auskunftsansprüche gegen Bundesbehörden – Klage gegen das Betreuungsgeld – Strafrechtsreform in Frankreich

21.02.2013

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Auskunftsersuchen gegen eine Bundesbehörde abgewiesen und gleichzeitig die Pressefreiheit gestärkt. Außerdem in der Presseschau: Bayern organisiert interne Ermittlungen der Polizei neu, Hamburg klagt gegen Betreuungsgeld, Frankreich plant eine Strafrechtsreform und wen das Züricher Schauspielhaus nicht zum Nachbarn haben möchte.
 



BVerwG zu Auskunftsanspruch: Über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Auskunftsanspruch von Journalisten gegenüber Bundesbehörden berichtet die SZ (Wolfgang Janisch) in ihrem Medien-Teil. Nach dem Richterspruch ergebe sich ein solcher auch ohne einfachgesetzliche Regelung aus der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit. Allerdings könnten auch in diesem Fall schutzwürdige Interessen privater oder öffentlicher Stellen einer Auskunftserteilung entgegenstehen. 

Udo Vetter (lawblog.de) sieht durch das Urteil eine "jahrzehntelange Rechtspraxis" außer Kraft gesetzt. Bislang habe weitgehend unbestritten gegolten, dass Bundesbehörden den an ihrem jeweiligen Sitz geltenden Landespressegesetzen unterfallen würden. Positiver urteilt Thomas Stadler auf internet-law.de. Die Entscheidung sei "progressiv, aber im Lichte der Presse- und Informationsfreiheit dringend geboten." Der Autor macht darauf aufmerksam, dass die verhandelte Klage abgewiesen wurde; ein Auskunftsanspruch beziehe sich auf vorhandene Informationen und begründe keine Informationsbeschaffungspflicht der Behörde. Ludwig Greven (zeit.de) kommentiert, dass zur vollständigen Transparenz öffentlicher Entscheidungen auch Hintergründe wie die Kenntlichmachung der Beiträge von Lobbyisten gehören würden. Eine entsprechende Regelung sehe das Hamburger Transparenzgesetz aus dem letzten Jahr vor.

Weitere Themen – Rechtspolitik

EU-Verordnung zu Arzneimittelstudien: Anne Kunze (die Zeit) kommentiert den Vorschlag der europäischen Kommission für eine neue EU-Verordnung zu Arzneimittelstudien an Menschen. Zwar sei Forschung, die durch die Verordnung erleichtert werden soll, "richtig und wichtig". Der Entwurf lasse jedoch eine am tatsächlichen Allgemeinwohl orientierte Sicht vermissen, indem er erlaube, dass der erwartete Nutzen gegen das Risiko für die Probanden abgewogen werde.

Ermittlungen gegen Polizisten: Nach der Kritik an der Struktur der internen Ermittler der bayerischen Polizei hat das Landesinnenministerium die beiden zentralen Ermittlungsstellen dem Landeskriminalamt zugeordnet, berichtet die SZ (Bernd Kastner) in ihrem Bayern-Teil. Bislang gehörten die Dienststellen zu den Polizei-Präsidien in München und Nürnberg, durch die Neuordnung solle der "Besorgnis der Befangenheit" vorgebeugt werden.

Schlichtungsstelle im Anflug: Das Handelsblatt (Heike Anger/Daniel Delhaes) berichtet über eine Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zur geplanten gesetzlichen Einführung einer Schlichtungsstelle für den Flugverkehr. Nachdem sich die Flugwirtschaft jahrelang gegen eine derartige Stelle gewehrt habe, bestehe nun Einigkeit zwischen ihr und Verbraucherschützern. Details lasse allerdings auch der Gesetzentwurf bislang offen, etwa die Frage, ob sich auch Geschäftsreisende an die Stelle wenden könnten.
 
Finanztransaktionssteuer im Modell: Die Zeit (Christian Tenbrock) befasst sich in ihrem Wirtschaftsteil mit der geplanten Finanztransaktionssteuer und den erwarteten Belastungen. Nach Modellberechnungen würden sich diese für langfristig orientierte Anleger in Grenzen halten, "Finanzjongleure" hingegen, die ihre Profite mit Hochgeschwindigkeitshandel erwirtschaften, hätten mit Einbußen zu rechnen.
      

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Februar 2013: Auskunftsansprüche gegen Bundesbehörden – Klage gegen das Betreuungsgeld – Strafrechtsreform in Frankreich . In: Legal Tribune Online, 21.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8193/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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