Am LG Heidelberg fordern pakistanische Überschwemmungsgeschädigte Schadensersatz von RWE und Heidelberg Materials. Das LG Berlin verurteilte einen Ostsee-Segler wegen Mordes. Kirchen sind keine "andere Justizbehörde".
Thema des Tages
LG Heidelberg – Klimaschutz/pakistanische Bauern: 39 pakistanische Bauern, die bei den dortigen Überschwemmungen im Jahr 2022 geschädigt wurden, fordern am Landgericht Heidelberg von RWE und Heidelberg Materials über eine Million Euro anteiligen Schadensersatz. Die beklagten Firmen hätten durch ihre Emissionen wissentlich zur Klimakrise beigetragen und hierdurch auch die verheerenden Unwetter in Pakistan mitverursacht, argumentieren die u.a. von RAin Roda Verheyen vertretenen Kläger. Nach dem verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch sowie dem verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB seien die Unternehmen daher zum anteiligen Ausgleich der mitverursachten Schäden verpflichtet. Anders als die vom Oberlandesgericht Hamm im vergangenen Jahr abgewiesene Klage eines peruanischen Bergbauern behandelt der vorliegende Fall bereits eingetretene Schäden und nicht die Kosten der Prävention. SZ (Wolfgang Janisch) und LTO (Franziska Kring) berichten.
Rechtspolitik
Politikerbeleidigung: Andreas Rosenfelder (Welt) unterstützt die Idee von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU), § 188 Strafgesetzbuch, die sogenannte Politikerbeleidigung, abzuschaffen. 2024 habe das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass Art. 5 Grundgesetz "gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachse". Diese müsse ohne die Erwartung eines "Polizeibesuchs" möglich sein.
Arbeitszeit: Christian Geinitz (FAZ) hält es für "richtig", dass Bundeskanzler (CDU) "eine Diskussion über übertriebene Krankschreibungen angestoßen" hat und Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an dieser teilnimmt. Bei dieser gehe es mitnichten darum, "Arbeitnehmerrechte einzuschränken", vielmehr müsse der betriebene "Schindluder" mit "großzügigen" Regeln beseitigt werden.
Fluggastrechte: Am heutigen Mittwoch soll das EU-Parlament über Pläne des EU-Ministerrats zur Reform der Fluggastrecht-Richtlinie beraten. Dabei gelte als sicher, dass die angedachten Neuerungen – vom Rat als Entgegenkommen gegenüber Airlines gedacht – abgelehnt werden, so die FAZ (Hendrik Kafsack).
Justiz
LG Berlin I zu Tod beim Segeln: Wegen heimtückischen Mordes hat das Landgericht Berlin I Andreas F. verurteilt. In schwedischen Ostseegewässern war der Angeklagte im Sommer 2024 mit einem befreundeten Rechtsanwalt auf einem Segelboot unterwegs. Im Zuge eines Streits ging der Geschädigte über Bord und ertrank. Die erfolglosen Rettungsversuche des Angeklagten wurden zum Teil auf Videoaufnahmen der Küstenwache festgehalten. Nach den so gewonnenen Eindrücken habe F. seinen Freund in Tötungsabsicht unter Wasser gedrückt, statt ihn zu retten. Die SZ (Uta Eisenhardt) berichtet.
BGH zu Akteneinsicht für Kirche: Mit Urteil von Mitte Dezember verweigerte der Bundesgerichtshof dem antragstellenden Bistum die begehrte Einsicht in Ermittlungsakten gegen einen Priester. Gegen den Mann wird u.a. wegen Vergewaltigung ermittelt. Die innerkirchlichen Ermittlungen müssen bis auf Weiteres jedoch ohne staatliche Erkenntnisse auskommen. Das Bistum erfülle die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Es sei keine "andere Justizbehörde" und könne sich auch nicht auf eigene Forschungsabsichten berufen, so beck-aktuell.
EGMR – Staatstrojaner: Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Herbst eine von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die Reform des Art-10-Gesetzes nicht zur Entscheidung angenommen hatte, hat sich die GFF nun mit einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Die Beschwerde stütze sich vor allem auf eine Verletzung des Rechts auf Privatleben durch den im Gesetz ermöglichten Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch die Verfassungsschutzämter. beck-aktuell berichtet.
BGH zu anwaltlicher Haftung: Rechtsanwältin Julia Braun schreibt auf beck-aktuell über ein im vergangenen Oktober verkündetes Urteil des Bundesgerichtshofs. In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung entschied der BGH, dass eine Verjährung mandantlicher Regressansprüche gegen Anwälte erst dann zu laufen beginnt, wenn das Vertrauen der Mandantschaft in die Fachkunde der anwaltlichen Vertretung zerstört ist.
BVerwG zu Martin Wagener: Nun kritisiert auch Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz in der FAZ das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Politikprofessor Martin Wagener, der erfolglos gegen eine Kürzung seiner Bezüge geklagt hatte. Die Wissenschaftsfreiheit dürfe nicht durch beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflichten eingeschränkt werden, so Gärditz. Wer aber versuche, das Grundgesetz neovölkisch umzudeuten, agiere jenseits des Vertrebaren und betreibe keine Wissenschaft.
OLG Düsseldorf – militante Antifa: Im Eröffnungsstatement hat die Verteidigung Allgemeinkritik an der Bundesanwaltschaft geäußert. Diese inszeniere "Schauprozesse" an OLG-Staatsschutzsenaten, obgleich die angeklagten Angriffe auf Rechtsextremisten, insbesondere in Budapest, lediglich gefährliche Körperverletzungen darstellten. Dagegen seien Verfahren gegen die rechte Kampfsportgruppe "Hooligans Elbflorenz" oder gegen die "Freie Kameradschaft Dresden", die an Attacken im linken Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt war, nicht an OLGs verhandelt worden. Die taz (Andreas Wyputta) berichtet.
OLG Karlsruhe zu Politikerbeleidigung/Strack-Zimmermann: Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte den Freispruch für eine Unternehmerin, die die FDP-Verteidigungspolitikerin Agnes Strack-Zimmermann in einem Tweet als "lobbygetriebenes Brechmittel" bezeichnet hatte. "Brechmittel" sei keine Schmähkritik. Machtkritik an einer vorschnellen Beschuldigung Russlands nach einem Raketentreffer in Polen sei zulässig. Die BadZ (Christian Rath) berichtet.
LAG Sachsen zu PKH/Reisekosten des Anwalts: Per Beschluss entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht zu Beginn des Jahres, dass die Beiordnung eines ortsfremden Anwalts und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugunsten eines nicht deutsch sprechenden Klägers auch die anwaltlichen Reisekosten umfasst. Das Arbeitsgericht hatte den Ersatz der Reisekosten verweigert, der Anwalt hatte hiergegen erfolgreich Beschwerde eingelegt. Die fehlenden Sprachkenntnisse des Klägers stellten "besondere Umstände" im Sinne der Zivilprozessordnung dar, so das Gericht laut LTO.
LSG BaWü zu Wohnkosten: Nach einem vom Landessozialgericht Baden-Württemberg Anfang Dezember verkündeten Urteil muss das beklagte Sozialamt die Wohnkosten einer Frau übernehmen, die in einer Wohnung im Elternhaus lebt und in den vergangenen Jahren ihren Mietzahlungspflichten nur unregelmäßig nachkam. Nach den Feststellungen des LSG sei nicht ohne Weiteres anzunehmen, dass die Mietvereinbarung mit den Eltern als Scheingeschäft gemäß § 117 Bürgerliches Gesetzbuch nichtig ist, so LTO.
LG Koblenz – Tötung der Ex-Frau: Wegen Mordes ist Matthias K. am Landgericht Koblenz angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, seine Ex-Frau u.a. aus niederen Beweggründen ermordet und ihre Leiche anschließend im Boden seiner Garage einbetoniert zu haben. Grund seien Auseinandersetzungen über Geld und das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn. Über die Anklageverlesung schreibt die FAZ (Julia Anton).
LG Augsburg – JVA Gablingen: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Anklage gegen drei ehemalige Mitarbeitende der JVA Gablingen erhoben. Unter anderem der ehemaligen Leiterin werden Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. LTO rekapituliert den vor anderthalb Jahren bekannt gewordenen Skandal um sogenannte besonders gesicherte Hafträume.
LG Frankfurt/M. zu Rabattversprechen/Fitness First: Als irreführende Werbung untersagte das Landgericht Frankfurt/M. der Kette Fitness First eine Rabattaktion. Neue Kundschaft sollte mit einer durch einen Countdown auf der Firmen-Homepage illustrierten, befristeten Sommeraktion gewonnen werden. Die angebotenen Tarife ließen sich jedoch auch nach Ablauf der Aktion buchen. Über das Ende Oktober verkündete, nun veröffentlichte, aber noch nicht rechtskräftige Urteil schreibt LTO.
VG Gelsenkirchen zu Verpackungsgebühr/Deichmann: Die Schuhhandelskette Deichmann muss auch weiterhin an die Zentrale Stelle Verpackungsregister Beiträge leisten. LTO berichtet, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem Unternehmen die begehrte Befreiung von der im Verpackungsgesetz geregelten Gebühr verweigerte. Maßgeblich für die nun rechtskräftige Entscheidung von Ende November war ein sachverständiges Gutachten, nach dem mehr als 60 Prozent der Kundschaft erworbene Schuhkartons mit nach Hause nähmen. Für eine Befreiung wäre ein unter 50 Prozent liegender Anteil erforderlich gewesen.
AG Hamburg zu Koran-Verbrennung: Am Amtsgericht Hamburg wurde ein Strafverfahren gegen zwei Exil-Iraner, denen die Beschimpfung von Bekenntnissen nach § 166 Strafgesetzbuch vorgeworfen wurde, gemäß § 153a Strafprozessordnung gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, vor gut drei Jahren bei einer Demo vor dem mittlerweile geschlossenen Islamischen Zentrum Hamburg einen Koran verbrannt zu haben. Die Verteidigung kritisierte, dass die Ermittlungen wohl erst auf diplomatischen Druck des Irans aufgenommen wurden, schreibt welt.de (Frederik Schindler).
Resilienz der Justiz: In einem Gastkommentar auf anwaltsblatt.de schreibt Markus Sehl über zunehmende politische Kampagnen gegen einzelne Richter:innen. Hier seien schnelle Reaktionen der Gerichtspressestellen, der Gerichtspräsident:innen und der Justizverbände erforderlich.
Recht in der Welt
Belgien – Tod von Patrice Lumumba: Ein Brüsseler Gericht berät derzeit, ob sich Etienne Davignon, ein ehemaliger belgischer Spitzenpolitiker und EU-Kommissar, einem Strafverfahren wegen seiner Rolle bei der Ermordung des ersten kongolesischen Premierministers Patrice Lumumba im Jahr 1961 stellen muss. Als junger Mann begleitete Davignon den Weg Belgisch-Kongos in die Unabhängigkeit und hierbei auch den Sturz und die spätere Ermordung Lumumbas. Nach jahrelangen Bemühungen von Angehörigen hatte die föderale Staatsanwaltschaft im vergangenen Sommer ein Ermittlungsverfahren wegen Mittäterschaft bei Kriegsverbrechen eingeleitet. Dies schreibt die taz (Francois Misser) in einem ausführlichen Dossier.
Frankreich – Marine Le Pen: In ihrem Berufungsverfahren wegen Veruntreuung von Geldern des Europaparlaments hat die rechtsextreme Politikerin Marine Le Pen erstmals persönlich ausgesagt. Nach dem Eindruck der FAZ (Michaela Wiegel) hat sie dabei ihre neue Verteidigungsstrategie verfolgt, derzufolge etwaige Regelverstöße beim Umgang mit öffentlichen Geldern jedenfalls unabsichtlich erfolgten. Die Befragung soll am heutigen Mittwoch fortgesetzt werden.
USA/Grönland: In einem Interview mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) erklärt Rechtsprofessorin Anne Peters den völkerrechtlichen Status Grönlands und spricht über die von ihr in Frage gestellte Wirksamkeit eines Kaufs der Insel durch die USA. Dass sich die gegenwärtige US-Regierung nicht einmal mehr Mühe gibt, für ihre Ziele völkerrechtliche Argumente zu finden, sei besorgniserregend.
Juristische Ausbildung
Study with me: Die oftmals drögen Lernphasen können Jurastudierende mit einem neuen Trend erleichtern, den beck-aktuell (Jannina Schäffer) vorstellt: "Study with me" beschreibt ein Format, bei dem sich Lernende während ihrer Zeit am Schreibtisch selbst filmen. Der Konsum derartiger Videos könne motivierend oder auch disziplinierend wirken, ersetze aber nicht die im Jurastudium nach wie vor erforderliche Eigenarbeit.
VG Wiesbaden zu Nachteilsausgleich im Staatsexamen: Ein Nachteilsausgleich beim juristischen Staatsexamen kann nur bezüglich solcher Einschränkungen gewährt werden, die nicht abgeprüfte Fähigkeiten betreffen. Die Verweigerung des beantragten Ausgleichs für einen krankheitsbedingt und dauerhaft an Konzentrationsstörungen leidenden Prüfling war demnach rechtens, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden laut beck-aktuell bereits im April 2025.
Sonstiges
Automatisierte Datenauswertung/Palantir: Nach Informationen der Welt (Ricarda Breyton/Philipp Woldin) wächst der politische Widerstand gegen den Einsatz der vom US-Unternehmen Palantir entwickelten Analyse-Software. Obwohl in Ermittlungsbehörden immer noch auf der Notwendigkeit eines derartigen Tools bestanden wird, setzten sich in politischen Kreisen Sorgen vor Abhängigkeiten von US-amerikanischen Produkten gerade im Sicherheitsbereich durch.
Aufnahme von Afghan:innen: Auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass von den zur Zeit des Regierungsantritts von Friedrich Merz (CDU) in Pakistan befindlichen 2.300 Afghan:innen mit deutscher Aufnahmezusage fast die Hälfte in Asien verbleiben soll. Es berichten FAZ (Mona Jaeger), LTO und taz (Thomas Ruttig).
Stephan Löwenstein (FAZ) hält es in einem Kommentar für "legitim und im Allgemeinen richtig", dass eine neue Regierung eine andere Haltung zur Aufnahme Schutzbedürftiger einnimmt. Bei verbindlichen Zusagen sei dies jedoch "eine andere Frage".
Jugendliche Terroristen: Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat in einer Fallstudie untersucht, warum und auf welchen Wegen Jugendliche in rechtsextreme Terrorszenen abdriften. Der ARD-RadioReportRecht (Egzona Hyseni) spricht mit Daniel Köhler, einem der Mitautoren der Studie, über die gewonnenen Erkenntnisse.
Bankkonto: Postdoktorand Sebastian Krafzik beschreibt auf LTO die von Geldinstituten zu beachtenden rechtlichen Grenzen, politisch als heikel oder missliebig empfundenen Organisationen ein Konto zu verweigern. Während Sparkassen dies bei Parteien und Vereinen grundsätzlich nur im Falle eines Verbots möglich ist, besäßen private Banken einen größeren Spielraum bei der Auswahl ihrer Kundschaft. Allerdings haben Privatpersonen auch bei Privatbanken nach dem Zahlungskontengesetz einen Anspruch auf ein Basiskonto.
Fahrgemeinschaften: Wer andere im eigenen Fahrzeug mitnimmt, ist erstmal nett, kann bei Unfällen aber auch haften. Rechtsanwältin Julia Jonas erklärt auf LTO, welche Fallstricke bei kurzfristigen Mitfahrgelegenheiten und Fahrgemeinschaften beachtet werden sollten.
Das Letzte zum Schluss
Terrorversicherung: Die Umlage von Kosten auf Mietparteien gehört zum vermieterischen Alltag. Übertrieben hat ein gewerblicher Vermieter in Hessen. Ihm musste das Landgericht Darmstadt erklären, dass eine Terrorversicherung nur dann den mieterseitig zu tragenden Nebenkosten zugerechnet werden kann, wenn eine erhöhte Gefährdung bestehe. Bei "unbedeutenden Gebäuden im ländlichen Raum" sei dies nicht der Fall. Über das bereits im vergangenen Juni verkündete Urteil berichtet beck-aktuell.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59109 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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