Große Staatsschutzprozesse finden zunehmend in schwer erreichbaren Behelfsjustizgebäuden statt. Cum-Ex-Mastermind Hanno Berger scheiterte am OLG Köln mit Wiederaufnahmeantrag. Juristischer Laie gewinnt mit KI vor dem AG Leipzig.
Thema des Tages
Justiz am Stadtrand: Die Sa-SZ (Anette Ramelsberger) beleuchtet ausführlich das Phänomen, dass zentrale Staatsschutz‑ und Terrorprozesse zunehmend in abgelegene, provisorische Gerichtssäle am Stadtrand verlegt werden. Befürchtet wird, dass dadurch Öffentlichkeit, Transparenz und gesellschaftliche Teilhabe verloren gehen und der Eindruck entstehe, der Rechtsstaat ziehe sich zurück. Beispiele aus Dresden, Frankfurt, Magdeburg oder Verden zeigten, wie unwürdige Architektur, schlechte Erreichbarkeit und fehlende Infrastruktur die Arbeit von Richter:innen, Anwält:innen, Opfern und Journalist:innen erschwerten. Im Artikel wird deshalb dafür plädiert, Gerichte wieder als sichtbare Orte staatlicher Autorität und demokratischer Öffentlichkeit zu begreifen, an denen Würde, Transparenz und Zugang gewährleistet sind.
Rechtspolitik
Catcalling: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen, der sogenanntes "Catcalling", also verbale sexuelle Belästigungen, unter Strafe stellt. Wenn es darum gehe, Frauen herabzuwürdigen, zu demütigen und zu Objekten zu machen, sei das strafwürdig, so Hubig laut Sa-SZ.
Vergewaltigung: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte zudem an, dass besonders schwere Formen von Vergewaltigungen besonders hohen Strafandrohungen unterliegen sollen. Das gelte insbesondere für Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-O.-Tropfen. Ein bereits vorliegender Gesetzentwurf solle zeitnah im Kabinett beschlossen werden. Auch die Strafen für Vergewaltigungen durch mehrere Täter und für Vergewaltigungen mit der Folge einer Schwangerschaft sollen erhöht werden. Die WamS (Ricarda Breyton/Philipp Woldin) berichtet zudem, dass die Zahl der polizeilich ausermittelten Vergewaltigungen 2025 einen Höchststand erreichte, was überwiegend auf gestiegene Anzeigebereitschaft zurückgeführt wird.
Schwarzfahren: Die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) berichtet in einem Interview mit spiegel.de (Deike Diening), dass die faktische Entkriminalisierung des Schwarzfahrens in Bremen, wo von den Verkehrsbetrieben seit einem Jahr keine Anzeigen mehr erstattet werden, bislang nicht zu einem deutlichen Anstieg der Schwarzfahrten geführt hat.
Bundesjustizministerin Hubig sollte von ihrem Wunsch nach einer bundesweiten Entkriminalisierung Abstand nehmen, meint Alan Posener (Mo-Welt). Im Zeitalter von Deutschland-, Schüler-, Azubi-, Semester-, Senioren-, Familien- und sonstigen ermäßigten Tickets sei es nicht nachvollziehbar, wenn etwa in Bremen fast sieben Prozent der Fahrgäste die Fahrt erschleichen. Das sei antisoziales und damit antidemokratisches Verhalten.
Cannabis: Der Tübinger Rechtsprofessor Jörg Kinzig weist im Interview mit LTO (Hasso Suliak) die Vorwürfe von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zurück, in der wissenschaftlichen Evaluierung zur Cannabis‑Teillegalisierung fehle die Perspektive der Sicherheitsbehörden. Dobrindt habe den Bericht wohl nicht gelesen. "Um insbesondere die Ansicht der Praxis einzufangen, haben wir mehr als 2.000 Mitarbeitende der Kriminalpolizei befragt und über 20 Interviews mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Polizei, der Staatsanwaltschaften und des Zolls geführt", sagte Kinzig.
Klarnamenpflicht: Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf plädiert in ihrer Kolumne in der Sa-SZ für eine Klarnamenpflicht bei der Registrierung auf Plattformen. Rechtsverletzungen in sozialen Netzwerken könnten wegen anonymer oder pseudonymer Nutzung bisher kaum effektiv verfolgt werden. Eine Klarnamenpflicht für die Kommunikation im Netz lehnt sie allerdings ab, weil sie zu Selbstzensur führen und wichtige anonyme Meinungsäußerungen – etwa Whistleblowing oder Schutz von Minderheiten – gefährden könnte. Es genüge ein effektiver Auskunftsanspruch gegenüber Plattformbetreibern, die bei Rechtsverstößen dann den ihnen bekannten Klarnamen der Accountinhaber:innen mitteilen müssten.
Deepfakes: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kritisiert, dass Justizministerin Hubig den Fall Fernandes politisch instrumentalisiere und damit eine sachliche Debatte über das Gesetz gegen digitale Gewalt erschwere. Er plädiert dafür, den persönlichen Konflikt zwischen Ulmen und Fernandes klar vom politischen Anliegen zu trennen, um die Glaubwürdigkeit des Gesetzesvorhabens nicht zu gefährden.
Wehrdienst/Auslandsaufenthalte: Das Verteidigungsministerium will in einer Allgemeinverfügung klarstellen, dass wehrfähige Männer für längere Auslandsaufenthalte keine Genehmigung beantragen müssen, solange die Wehrpflicht ausgesetzt ist. Die Allgemeinverfügung soll in Kraft treten, nachdem sie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Bisher hatte das Ministerium nur eine Verwaltungsvorschrift ohne Außenwirkung angekündigt. beck-aktuell und LTO berichten.
Papier im Interview: Im Interview mit der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster) warnt der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier vor einer schleichenden Entmündigung der Bürger und kritisiert eine zunehmende "Meinungseinhegung", die die demokratische Debatte verenge. Er sieht zudem in der Auslagerung politischer Entscheidungen an Kommissionen eine "verweigerte Staatsführung" und fordert mehr politische Verantwortung statt technokratischer Gremien. Die aktuelle Finanz- und Sozialpolitik hält er für verfassungsrechtlich problematisch und langfristig nicht tragfähig, insbesondere wegen wachsender Verschuldung und mangelnder Reformbereitschaft. Zudem kritisiert er den Umgang mit Meinungsfreiheit und Verfassungsschutz, da beides aus seiner Sicht zunehmend in eine Richtung tendiere, die dem Geist des Grundgesetzes widerspricht.
Justiz
OLG Köln zu Cum-Ex/Hanno Berger: Das Oberlandesgericht Köln hat die Beschwerde von Hanno Berger gegen die Ablehnung eines Wiederaufnahmeantrages zurückgewiesen. Berger hatte sein Teilgeständnis widerrufen und Aussagen seines Ex-Kompagnons Kai-Uwe Steck als falsch bezeichnet. Das OLG kam nun aber zum Schluss, die von Berger vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel gäben keinen Anlass für die Annahme, dass das LG Bonn in seinem Strafurteil gegen Berger möglicherweise eine geringere Freiheitsstrafe oder sogar einen Freispruch hätte verkünden können. Der Ex-Steuerbeamte und spätere Rechtsanwalt Berger gilt als intellektueller Kopf hinter den Cum-Ex-Aktienmanipulationen in Deutschland, mit denen der Fiskus um mindestens zehn Milliarden Euro geprellt wurde. Gegen die Ablehnung der Wiederaufnahme durch das OLG seien keine Rechtsmittel mehr möglich, so das Gericht. Es berichten Sa-FAZ (Marcus Jung), spiegel.de, beck-aktuell und LTO.
AG Leipzig zu Betrug/KI-Verteidigung: spiegel.de (Jacob Milzner) berichtet über einen Rechtsstreit, in dem sich ein Leipziger mit einem von ChatGPT erstellten Schriftsatz vor dem Amtsgericht Leipzig gegen einen Betrugsvorwurf verteidigte und letztlich durchsetzte. Allerdings sei das KI-erstellte Schriftstück durchsetzt von inhaltlichen Fehlern gewesen, heißt es im Text. Juristinnen und Juristen warnen, dass die wachsende Zahl formal überzeugender, aber inhaltlich mangelhafter KI‑Anträge Gerichte belasten wird. Auch Leonora Holling (BRAK) verweist auf die wachsende Zahl von "Mandanten, die KI-generierte Unterlagen mitbringen".
BGH zu Fristenkontrolle: Der BGH hat laut beck-aktuell entschieden, dass ein elektronischer Fristenkalender nur dann den erforderlichen Sicherheitsstandards genügt , wenn gestrichene oder geänderte Fristen weiterhin sichtbar bleiben. Andernfalls würde das menschliche Erinnerungsvermögen als "häufig sehr wirksames Kontrollinstrument" ausgeschaltet und der erforderliche "Sicherheitsstandard" organisationsbedingt herabgesetzt, so das Gericht. Es fehle dann an der Möglichkeit, die gerade durch die Streichung ins Auge stechenden Änderungen zu erkennen und ggf. zu korrigieren.
VGH Bayern zu Grenzkontrollen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat laut LTO entschieden, dass die anlasslosen Grenzkontrollen an der deutsch‑österreichischen Grenze in den Jahren 2021 bis 2023 rechtswidrig waren. Die Bundesregierung habe die Verlängerungen nicht mit einer neuen ernsthaften Bedrohung begründet, wie es der Schengener Grenzkodex verlange. Da weiterhin Grenzkontrollen stattfinden, sah das Gericht zudem eine konkrete Wiederholungsgefahr für die Klägerin.
OLG Köln zu Preisangaben: Laut OLG Köln stellen falsche Streichpreise eine "irreführende geschäftliche Handlung" dar und verstoßen damit gegen § 5 UWG. Eine spätere Klarstellung des tatsächlichen 30‑Tage‑Preises im Bestellprozess beseitige die Irreführung nicht, weil bereits der Anlockeffekt zähle. beck-aktuell fasst die Entscheidung von Ende März zusammen.
LSG Sachsen zu Bürgergeld im Ausland: Fatina Keilani (Mo-Welt) kommentiert kritisch, dass das sächsische Landessozialgericht einem Mann Bürgergeld auch während eines dreimonatigen Aufenthalts in Portugal zugesprochen hat. Dass sich der Mann im Ausland aufhalte, sei im digitalen Zeitalter egal, er sei ja per Mail erreichbar, so das Gericht zur Begründung. Im Kommentar wird der konkrete Sachverhalt erläutert, so wurde dem Mann von einem Psychiater die Notwendigkeit einer Distanz zum bisherigen Umfeld attestiert. Keilani zeigt Verständnis, warnt aber auch, dass solche Entscheidungen für viele Bürger kaum nachvollziehbar seien und das Vertrauen in den Sozialstaat untergraben könnten. Zugleich betont sie, dass der Staat Menschen in Krisen zwar helfen müsse, dies aber nicht in einer Weise geschehen dürfe, die das System überfordere oder gesellschaftlich nicht mehr vermittelbar sei.
LG Frankfurt/M. – Dieselskandal/Anwaltliche Beratung: Nun berichtet auch LTO (Stefan Schmidbauer), dass der Autozulieferer Continental die Kanzlei Noerr wegen angeblich mangelhafter Beratung im Dieselskandal auf 130 Millionen Euro Schadensersatz vor dem Landgericht Frankfurt/M. verklagt. Continental wirft Noerr insbesondere "Fehleinschätzungen bei der Risikoanalyse" sowie eine "unzureichende Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Hannover" vor.
VG Kassel zu KI-Einsatz bei Bachelor-Arbeit: Nun stellt auch Rechtsanwältin Sibylle Schwarz auf beck-aktuell zwei aktuelle Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Kassel vor, dass jede inhaltliche Nutzung generativer KI in Prüfungsarbeiten eine Täuschung darstelle und deshalb "keine eigenständige Leistung" mehr vorliege. Das Gericht betone, dass KI‑Einsatz "nie versehentlich" geschehe und bereits das Übernehmen von "Kritik und Korrekturvorschlägen" einer KI fremdes Gedankengut einführe. In beiden Fällen sah das Gericht aufgrund mehrerer Indizien eine besonders schwere Täuschung als erwiesen an, auch ohne ausdrückliches KI‑Verbot in der Prüfungsordnung.
VG Düsseldorf zu DSGVO-Klagen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Ende März entschieden, dass für Schadensersatzklagen nach Art. 82 DSGVO ausschließlich die Zivilgerichte zuständig sind – auch wenn die beklagte Stelle eine Behörde ist. Der Verwaltungsrechtsweg sei ausgeschlossen, weil die DSGVO keine innerstaatliche Zuständigkeitsregel treffe und die nationalen Vorschriften eindeutig auf die ordentlichen Gerichte verwiesen. beck-aktuell berichtet.
StA Itzehoe – Christian Ulmen: Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat die Ermittlungen im Fall Christian Ulmen an die Staatsanwaltschaft Potsdam abgegeben, weil neue Hinweise auf mögliche Tatorte im dortigen Zuständigkeitsbereich hindeuten. Die StA Potsdam muss nun prüfen, ob das Verfahren übernommen wird. Hintergrund sind Vorwürfe von Collien Fernandes, wonach ihr Ex-Partner Christian Ulmen Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Inhalte verbreitet haben soll. Die Sa-FAZ und LTO berichten.
StA Halle – Marla-Svenja Liebich: Nach der Festnahme in der vergangenen Woche wartet Marla-Svenja Liebich jetzt in tschechischer Auslieferungshaft auf die Überstellung nach Deutschland, berichten Sa-SZ (Marcel Laskus) und LTO (Max Kolter). Liebich war nach der Verhängung einer Haftstrafe wegen Volksverhetzung und Beleidigung seit August 2025 auf der Flucht. Zunächst soll Liebich in die Frauen‑JVA Chemnitz gebracht werden. Erst nach dem dortigen Zugangsgespräch entscheidet die Gefängnisleitung, ob Liebich dauerhaft in der Frauenanstalt bleibt oder in eine Männer‑JVA verlegt wird. Parallel läuft beim Amtsgericht Halle ein Verfahren zur möglichen Rückgängigmachung des Geschlechtseintrags, das Einfluss auf die spätere Unterbringung haben könnte.
Recht in der Welt
USA – Pressezugang zum Pentagon: Ein US-Bundesrichter hat das Pentagon angewiesen, den uneingeschränkten Zugang für Journalist:innen wiederherzustellen, nachdem das Ministerium trotz einer früheren Anordnung weiterhin restriktive Regeln angewandt hatte. Während das Verteidigungsministerium bestreitet, gegen den Gerichtsbeschluss verstoßen zu haben, kritisieren Medienverbände dessen Vorgehen als klaren Angriff auf die Pressefreiheit. spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten.
Polen – Verfassungsgericht: Nachdem Präsident Karol Nawrocki in der vergangenen Woche nur zwei von sechs neugewählten Verfassungsrichtern den Eid abgenommen hatte, legten die vier anderen Richter am Donnerstag in Warschau alternativ ihren Eid vor dem polnischen Parlament ab. Hintergrund der Unstimmigkeiten ist der Streit um die Kontrolle des Verfassungsgerichts, das während der PiS-Regierung politisiert wurde und dessen Urteile die neue Regierung unter Donald Tusk nicht anerkennt. Die Sa-FAZ (Stefan Locke) berichtet.
Großbritannien – sexuelle KI-Darstellungen: Die britische Regierung will das Strafrecht gegen KI-Darstellungen verschärfen und Tech‑Führungskräfte bei Untätigkeit mit persönlichen Geld- oder Haftstrafen sanktionieren. Plattformen sollen KI-generierte sexuelle Deepfakes künftig schneller löschen, zudem sollen auch besonders problematische KI‑Darstellungen – etwa mit Kindern oder inzestuösen Inhalten – strafbar werden. spiegel.de berichtet.
Italien – Justizreform: Rechtsprofessor Giuseppe Martinico und Doktorand Umberto Lattanzi analysieren im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die gescheiterte, von Justizminister Carlo Nordio entworfene italienische Justizreform, durch die u.a. die Richter- und Staatsanwaltslaufbahnen getrennt sowie ein Losverfahren für das Selbstverwaltungsorgan der Justiz eingeführt werden sollten. Das Referendum habe vor allem die Fragilität, aber auch die Widerstandskraft der italienischen Demokratie sichtbar gemacht, so die Autoren.
Juristische Ausbildung
18 Punkte im Examen: Der Potsdamer Student, der in einer Examenszivilrechtsklausur vom Erstkorrektor 18 Punkte erhalten hatte, Ron Straßburg, gibt auf beck-aktuell Tipps für die Vorbereitung auf das Examen. Er betont allerdings, dass jede Examensvorbereitung individuell sei. Entscheidend sei, den Weg zu finden, der zum Lerntyp, zur individuellen Organisation und zur persönlichen psychischen Belastbarkeit passt.
Sonstiges
RA-Micro: Nun berichtet auch beck-aktuell, dass der Chaos Computer Club gravierende Sicherheitslücken in der cloudbasierten Kanzleisoftware RA‑MICRO Essentials offengelegt habe, über die sensible Mandantendaten zugänglich waren. Die Schwachstellen betrafen unter anderem ungeschützte Backups, unsichere Verschlüsselung, frei einsehbare Zugangsdaten und manipulierbare Authentifizierungsmechanismen. RA‑Micro erklärte, die Lücken seien geschlossen worden.
RA Mathis Bönte: Die Mo-taz (Tini von Poser) stellt Mathis Bönte vor, einen ursprünglich unpolitischen Anwalt aus Münster, der durch persönliche Erlebnisse und die Fridays-for-Future-Bewegung zum engagierten Klimaschützer wurde und begann, Aktivist:innen von Extinction Rebellion und der Letzten Generation juristisch zu vertreten.
Baran_Absurdi: Einen Volljuristen, der abends als Comedian auf der Bühne steht, stellt LTO-Karriere (Xenia Piperidou) vor. Baran_Absurdi berichtet über Juristenhumor, Shitstorms auf Instagram und jede Menge Vorurteile.
Recht im Roman: Anhand des Romans "Halbinsel" von Kristine Bilkau zeigt Rechtsprofessor Miloš Vec (Sa-FAZ), wie rechtliche Konflikte in Romanen oft vereinfacht, zugespitzt oder fehlerhaft dargestellt werden, um emotionale Spannungen zu verstärken.
Rechtsgeschichte – Wahrsagerei: Martin Rath beschreibt auf LTO, wie Wahrsagerei historisch als strafbare Täuschung verfolgt wurde, weil man sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung ansah. Er zeigt, dass Gerichte lange Schwierigkeiten hatten, Hellsehen rechtlich einzuordnen, da es weder als Wissenschaft noch als freier Beruf galt.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59702 (abgerufen am: 20.05.2026 )
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