Die juristische Presseschau vom 1. Oktober 2026: Wahl­wie­der­ho­lung in Sachsen-Anhalt? / Hape Ker­ke­ling für AfD-Verbot / Strafe für Maja T. redu­ziert

01.10.2026

Rechtsprofessorin Schönberger sieht rechtswidrige Wahlkampffinanzierung der AfD. Thüringer Landtag hörte Experten zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Ungarisches Berufungsgericht reduzierte Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre.

Thema des Tages

Landtagswahl Sachsen-Anhalt: "Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert", sagt Rechtsprofessorin Sophie Schönberger. "Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann." Die Landtagsfraktion der AfD in Sachsen-Anhalt soll rechtswidrig in den Wahlkampf eingegriffen haben, indem sie die Raumkosten für sogenannte "Bürgerdialoge" übernahm, bei denen jedoch offen Wahlkampf betrieben wurde. Schönberger sieht in den Zahlungen der Fraktion eine unzulässige Parteienfinanzierung, die einen Wahlfehler darstelle. Ein Wahlfehler hat, falls er rechtzeitig gerügt wird, eine Wahlwiederholung zur Folge, wenn er sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Mandatsverteilung ausgewirkt hat. Schönberger hält dies hier für möglich. Die Rechtsprofessoren Fabian Michl und Joachim Wieland stützen ihre Auffassung. Skeptischer äußert sich Christoph Möllers, der auf das hohe Eingriffsgewicht einer Wahlwiederholung hinweist. spiegel.de (Dietmar Hipp/Peter Maxwill) berichtet.

Rechtspolitik

AfD-Verbot: Im Justizausschuss des Thüringer Landtags fand auf Antrag der Linksfraktion die erste parlamentarische Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren statt. Geladen waren neun Sachverständige, darunter Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen und der Künstler Hape Kerkeling. Letzterer warnte vor dem möglichen Beginn eines Faschismus und sprach sich für ein Verbotsverfahren aus. Rechtsanwalt Chan-jo Jun warb ebenfalls für ein Verbotsverfahren, dessen Einleitung eine disziplinierende Wirkung auf die Partei haben könne. Christian Conrad, der die AfD regelmäßig vertritt, widersprach. Schon das Verbotsverfahren führe zu Nachteilen für die Partei und sei kein harmloses Prüfverfahren. taz (David Muschenich), spiegel.de (Peter Maxwill), zeit.de, bild.de (Jan Schumann) und LTO (Markus Sehl/Max Kolter) berichten. spiegel.de dokumentiert das Statement von Hape Kerkeling.

Im Gespräch mit LTO (Max Kolter) zeigt sich der Legal Director der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Bijan Moini, überrascht, wie wenig das Gutachten zum AfD-Verbotsverfahren unter Staatsrechtslehrenden diskutiert werde. Das Ziel, die rechtswissenschaftliche Debatte zu befeuern, habe das Gutachten nicht erreicht. Moini berichtet von persönlichen, teils rassistischen Angriffen nach der Veröffentlichung. Er scheidet aus der GFF aus, um sich künftig wieder als Rechtsanwalt verfassungsrechtlichen Mandaten zu widmen.

Resilienz: Die Bundestagsfraktion der SPD stellte ein Grundsatzpapier zur wehrhaften Demokratie vor, das am kommenden Dienstag beschlossen werden soll. Gefordert wird darin die zügige Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen AfD-Verbotsantrag vorbereiten soll. Außerdem sieht das 19-seitige Papier vor, dass das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur mit Zustimmung des Bundesrats geändert werden darf. Das Bundesverfassungsgericht soll ferner die Arbeit von Landesverfassungsgerichten übernehmen, wenn diese funktionsunfähig sind. Gegen rechtsstaatswidrig agierende Landesregierungen sollen Finanzsanktionen verhängt werden können. Die taz (Christian Rath) berichtet.

Gewalt und Gemeinwesen/Volksverhetzung: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur "Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens" beschlossen. Angriffe gegen Polizist:innen und Feuerwehrleute, Beschäftigte in Nahverkehrsbetrieben sowie in Kliniken und Praxen sollen künftig härter bestraft werden können. So soll etwa die Höchststrafe für Widerstand gegen eine Vollstreckungshandlung von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. Außerdem sollen Gerichte künftig bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe das passive Wahlrecht aberkennen dürfen. spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten.

KI-Schriftsätze: Rechtsprofessor Hinnerk Wißmann fordert auf njw.de eine Zeichenbegrenzung für juristische Schriftsätze. Sozialämter, Amts- und Landgerichte würden mit KI-generierten Anträgen geflutet. Darin – und nicht in den qualitativen Veränderungen durch KI – liege eine unmittelbar bevorstehende Notlage des Rechtsstaats.

Justiz

BGH zu VW-Übernahme durch Porsche: Die Porsche Automobil Holding SE täuschte den Kapitalmarkt nicht sittenwidrig über ihre Übernahmepläne hinsichtlich des VW-Konzerns. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Kapitalanleger-Musterverfahren. Die Porsche SE hatte seit 2005 schrittweise VW-Aktien erworben. Insgesamt 40 Kläger hatten geltend gemacht, wegen irreführender Mitteilungen der Porsche SE Verluste erlitten zu haben. FAZ, beck-aktuell und LTO berichten.

OVG Sachsen zu Lehrerin und Verfassungstreue: Alan Posener (Welt) kritisiert die Entscheidung des OVG Sachsen, wonach Alruna Hauser, die Tochter des rechtsextremen Verlegers Götz Kubitschek, vorerst nicht zum Lehramtsreferendariat zugelassen werden muss. Zwar vertrete die Frau vermutlich Überzeugungen, die ihm "zutiefst zuwider" seien, doch gelte auch für sie das Recht auf Ausbildung. Der Autor berichtet, dass er selbst als junger Mann wegen seiner linksextremen Vergangenheit nicht zum Referendariat zugelassen wurde, dagegen aber erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht klagte. Diese Liberalität sei "dem Freistaat Sachsen abhandengekommen".

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die Anwältin des ehemaligen Wirecard-Chefs Markus Braun fordert eine Aussetzung des Prozesses vor dem Landgericht München I. Dies meldet die FAZ. Die Verteidigerin sieht aufgrund der Auslieferung einer in Singapur lebenden Managerin nach Deutschland eine grundlegend neue Sachlage in dem Verfahren. Der Prozess gegen die Frau müsse daher abgewartet werden.

LG Frankfurt/M. – Tötung durch Narkosearzt: Am heutigen Donnerstag wird das LG Frankfurt/M. sein Urteil über den Narkosearzt sprechen, der den Tod eines vierjährigen Mädchens in einer Zahnarztpraxis durch ein verunreinigtes Narkosemittel verursachte. Das Gericht hatte den Mann 2024 wegen Totschlags verurteilt. Der BGH hob das Urteil teilweise auf, da das Landgericht eine Verdeckungsabsicht fehlerhaft ausgeschlossen habe. Der Arzt hatte aus Sicht der Anklage zu spät den Rettungswagen gerufen, um seinen ärztlichen Fehler zu vertuschen. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block machte der Mitangeklagte Gerhard Delling eine rund zweistündige Aussage. Er beschrieb einen liebevollen Umgang zwischen Christina Block und ihren vier Kindern. Nie habe es "auch nur eine Andeutung von Gewalt durch die Mutter" gegeben. Block habe von den Entführungsplänen nichts gewusst. Als sie nachträglich informiert wurde, dass die Kinder sich in Baden-Württemberg befinden, habe Delling die Fahrt dorthin organisiert. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet.

LTO (Jakob Hoffmann) geht im Bericht über den vorherigen 77. Prozesstag ausführlich auf den Podcast ein, in dem die 15-jährige Tochter sich erstmals öffentlich über ihre Entführung äußerte. In der Hauptverhandlung hatte sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

LG Köln zu gutgläubigem Erwerb: Das LG Köln bejahte den gutgläubigen Erwerb eines Audis A3, den der Verkäufer von einer Autovermietung gemietet, mit gestohlenen Kennzeichen ausgestattet und für 25.000 Euro an einen entfernten Bekannten verkauft hatte. Der Verkäufer hatte auch gefälschte Zulassungsbescheinigungen vorgelegt, auf denen die korrekte Fahrzeugidentifikationsnummer sowie der Name des Verkäufers angegeben waren. Die Mietwagenfirma muss den Wagen nun nach § 985 BGB herausgeben. LTO berichtet.

VG Mainz zu Hundebiss: Ein Rauhaardackel, der auf einem Familientreffen einer Frau in die Oberlippe biss, nachdem sie seinen Kopf mit beiden Händen festhielt und ihr Gesicht dem des Hundes näherte, darf nicht als gefährlich eingestuft werden. Im Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Mainz, dass es sich bei dem Biss um ein gewöhnliches Verteidigungsverhalten handele, das nicht auf ein gesteigertes Aggressionspotenzial des Hundes schließen lasse. LTO berichtet.

EuStA – Wirtschaftskriminalität: Anlässlich der europaweiten Ermittlungen gegen eine Bande, die alte Smartphones als Neuware vertrieb und dabei Mehrwertsteuer hinterzog, lobt Jan Diesteldorf (SZ) die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die "chronisch unterfinanzierte Behörde" habe in den vergangenen fünf Jahren eine "unterschätzte Erfolgsgeschichte" geschrieben. Öffentlich werde der Schaden durch Mehrwertsteuer-Betrug unterschätzt.

Etat des BVerfG: Wie beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet, streitet sich das Bundesverfassungsgericht erstmals in der bundesrepublikanischen Geschichte mit der Bundesregierung über seinen Haushalt. Im Etat für das Bundesverfassungsgericht sind zwar 2,7 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr vorgesehen. Die Bundesregierung will aber 13 Personalstellen nicht finanzieren, die von Karlsruhe angemeldet wurden. Es handelt sich um Stellen für die Digitalisierung, die Justizverwaltung und die Pressestelle.

Richterliche Prognosen: Der Strafverteidiger Jes Meyer-Lohkamp plädiert in der Zeit dafür, "mit unseren Richtern und Richterinnen etwas nachsichtiger" zu sein. Dies gelte gerade dann, wenn sich Prognoseentscheidungen im Nachhinein als falsch erweisen. Richter:innen müssten in Haftsachen vor allem dann mit Schlagzeilen rechnen, wenn sie sich fehlerhaft für die Freiheit entschieden. Darin liege eine "eigentümliche Asymmetrie". Er habe gelegentlich "erlebt, mit welchem Mut Richter sich für die Freiheit eines Menschen entschieden haben. Geht das gut, spricht später kaum noch jemand darüber."

Recht in der Welt

Ungarn – Maja T.: Das Budapester Berufungsgericht verringerte die Haftstrafe für Maja T. von acht auf sieben Jahre. Nach der Urteilsverkündung setzte das Gericht zudem das Verfahren zur Rücküberstellung nach Deutschland in Gang. Beschluss und Protokoll werden nun an das LG Gera und die die dortige Staatsanwaltschaft überstellt. Anders als zunächst medial verbreitet, wurde T. nicht vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Grund für die Falschmeldung waren Übersetzungsprobleme bei der Urteilsverkündung. Die Verteidiger hatten auf eine größere Strafmilderung gehofft. Die non-binäre Person Maja T. wurde verurteilt, weil sie 2022 an den Angriffen der deutschen militanten Antifa auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt war. Es berichten SZ (Marcel Laskus/Verena Mayer), FAZ (Alexander Haneke), taz (Konrad Litschko), spiegel.de, zeit.de (Nina Monecke), beck-aktuell und LTO.

USA – KI-Training/Ross: Ein Berufungsgericht in Philadelphia entschied, dass das Unternehmen Ross Intelligence gegen das Urheberrecht verstieß, indem es seine KI-betriebene Suchmaschine mit Inhalten des Medienkonzerns Thomson Reuters trainierte. Die Argumentation, wonach das KI-Training unter die Fair-Use-Doktrin falle, wies das Gericht zurück. Es ist das erste Urteil eines Berufungsgerichts zu Urheberrecht und KI-Training, schreibt die FAZ (Marcus Jung/Tillmann Neuscheler).

USA – Abschiebungen in Drittstaaten: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des US-Supreme Court, wonach die US-Regierung vorerst wieder in Staaten abschieben darf, die keine Verbindung zu den betroffenen Menschen aufweisen. Ein Richter hatte zuvor verlangt, dass die Behörden individuelle Einwände gegen die Abschiebung in Drittstaaten prüfen müssen.

Juristische Ausbildung

OVG Sachsen-Anhalt zu rechtsextremem Rechtsreferendar: Ein Mann, der in der Bundeswehr mit antisemitischen und rassistischen Äußerungen auffiel und daraufhin entlassen wurde, muss vorerst nicht in Sachsen-Anhalt zum Rechtsreferendariat zugelassen werden. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt wies seinen Eilantrag zurück. Eine mangelnde Eignung für den Vorbereitungsdienst liege schon bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue vor. Der Mann soll unter anderem Funktionär der Jungen Alternative gewesen sein. LTO berichtet.

Examen: Auf beck-aktuell gibt der Rechtsanwalt Christian Reckling-Krieten Tipps, wie Kandidat:innen eine möglichst gute Note im Staatsexamen erreichen können.

Sonstiges

Rote Hilfe: Nachdem bekannt wurde, dass die Berliner Spitzenkandidatin der Linken, Elif Eralp, bis 2025 Mitglied der Roten Hilfe war, stellen SZ (Lisa Nienhaus), FAZ (Stephan Klenner), taz (Gereon Asmuth), spiegel.de (Miriam Khan) und zeit.de (Katrin Albrecht/Anastasia Tikhomirova) die Organisation vor.

Detlef Esslinger (SZ) sieht Eralp aufgrund ihrer Mitgliedschaft als ungeeignet für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin. In der Roten Hilfe hätten sich Menschen zusammengefunden, "die nach der Devise 'Der Zweck heiligt die Mittel' vorgehen, jener Devise also, die schon so vielen Gewalttaten den Weg bereitet hat". Marie Frank (taz) sieht dagegen keinen Skandal. "Schockschwerenot, eine linke Juristin ist Mitglied einer linken juristischen Organisation, wo gibt’s denn so was?", fragt sie. Die Rote Hilfe sei nicht verboten und auch nicht verfassungsfeindlich.

GEAS-Grenzverfahren: LTO (Tanja Podolski) berichtet über den Fall einer fünfköpfigen algerischen Familie, die seit dem 19. September im sogenannten Grenzverfahren am Flughafen Berlin/Brandenburg festsitzt. Seit der GEAS-Reform ist das Grenzverfahren unter anderem für Menschen vorgesehen, deren Herkunftsland EU-weit eine Schutzquote von unter 20 Prozent aufweist. Während des Verfahrens wird die Nicht-Einreise fingiert. Eine für Inhaftierungen notwendige Haftanordnung sieht das Asylgesetz nicht vor. Die drei Kinder der Familie sind 9, 12 und 17 Jahre alt.

Sitzungsleitung im Bundestag: Auf Anfrage des Tsp (Jost Müller-Neuhof) stellte ein Sprecher von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner klar, dass für den Ausschluss einzelner Abgeordneter aus dem Plenarsaal ein individuelles Fehlverhalten erforderlich ist. Ein pauschaler Ausschluss ganzer Fraktionen sei rechtlich nicht vorgesehen. In einem Podcast hatte Klöckner zuvor gesagt: "Wenn es eskaliert, schmeiße ich die ganze Fraktion raus. Dieses Instrument habe ich als Präsidentin".

Resilienz/Privatrecht: Die Rechtsprofessoren Thomas Lobinger und Marc-Philippe Weller betrachten in der FAZ das Privatrecht im Lichte der Resilienz der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung. Sie betonen etwa, dass die Vertragsfreiheit auch die Freiheit umfasse, Verträge mit antidemokratischen Akteuren zu verweigern. Gleichwohl sei das Privatrecht "nicht schon aus seinem aktuellen Normenbestand heraus resilient gegenüber extremistischen Deformationsversuchen", sondern bedürfe "eines standhaften und methodentreuen juristischen Personals".

Kriminalität in der Landwirtschaft: Im Gespräch mit njw.de (Monika Spiekermann) spricht die Rechtsprofessorin Kirstin Drenkhahn über ihre kriminologische Untersuchung zu "farm crime", also Kriminalität in der Landwirtschaft. Diebstähle habe es auf dem Land schon immer gegeben, die Geräte seien heute aber teurer und leichter zu stehlen.

Wirtschaftskanzleien: Nach Zahlen des Verlags Juve steigerten die 100 größten Wirtschaftskanzleien in Deutschland im vergangenen Jahr zum sechzehnten Mal infolge ihren Jahresumsatz. Er lag 2025 insgesamt bei mehr als 11 Milliarden Euro. Auch die Produktivität stieg im Vergleich zum Vorjahr um 6,7 Prozent; der Umsatz pro Berufsträger lag im vergangenen Jahr bei 712.000 Euro. LTO berichtet.

Philippe Sands: Anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an den britisch-französischen Rechtsprofessor Philippe Sands spricht die Zeit (Elisabeth von Thadden) mit ihm über das Völkerrecht. Er nennt es "Unfug, zu behaupten, das Völkerrecht sei am Ende". Vor dem Internationalen Gerichtshof vertrat er jüngst den Staat Gambia, der Myanmar anklagte, einen Genozid an den Rohingya zu begehen. Das Urteil sei von großer Bedeutung für das ebenfalls am Internationalen Gerichtshof anhängige Verfahren gegen Israel.

NS-Verbrechen: Die Zeit (Stephan Lebert/Eva Sudholt) trifft sich mit Gerhard Wiese, dem letzten noch lebenden Ankläger im Frankfurter Auschwitz-Prozess, und Thomas Walther, einem ehemaligen Ermittler der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Wiese berichtet unter anderem von der Zusammenarbeit mit Fritz Bauer, Walther erinnert sich an die Anklage des KZ-Wachmanns Iwan Demjanjuk.

Das Letzte zum Schluss

Minipig in Mietwohnung: Eine Berliner Mieterin hat Schwein gehabt, nämlich ein Minischwein als Haustier in ihrer 70-Quadratmeterwohnung in der vierten Etage. Schwein vor Gericht hatte sie dagegen nicht, denn das Berliner VG entschied, dass die Haltung ihres Haustiers gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Das Schwein brauche ausreichende Wühl- und Suhlmöglichkeiten sowie Kontakt zu Artgenossen. LTO berichtet.


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LTO/pna/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Oktober 2026: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61024 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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