Elif Eralp (Linke) erstattete Strafanzeige gegen den Innenminister wegen seines Antisemitismusvorwurfs. 75-jähriges Bestehen des Bundesverfassungsgerichts wurde gefeiert. Ungarns Parlament hob die Immunität von Ministerpräsident Magyar auf.
Thema des Tages
StA Berlin – Dobrindt vs. Eralp: Die Berliner Linkenpolitikerin Elif Eralp und der Landesverband der Berliner Linken haben Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wegen übler Nachrede und Politikerbeleidigung gestellt. In der ZDF-Talkshow von Maybrit Illner versprach sich die Moderatorin Illner und erklärte "Elif Eralp sagt, sie ist Antisemitin", Illner korrigierte sich aber sofort: “Sie ist keine Antisemitin”. Darauf sagte Alexander Dobrindt: "Na doch." Die Strafanzeige argumentiert, dass Dobrindts Aussage eine falsche Tatsachenbehauptung war, Eralp habe sich nie als Antisemitin bezeichnet. Und für ein allgemeines Werturteil, dass Eralp Antisemitin sei, gebe es keine tatsächlichen Anknüpfungspunkte. Es berichten SZ (Ronen Steinke), spiegel.de (Matthias Deuring/Dietmar Hipp) und bild.de.
LTO (Felix W. Zimmermann) analysiert, dass die Strafanzeige nach hinten losgehen könnte. Wenn die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufnehme oder diese einstelle, könne dies so verstanden werden, dass nun jeder Elif Eralp als Antisemitin bezeichnen dürfe – so wie Björn Höcke "Faschist" genannt werden darf.
Daniel Bax (taz) begrüßt die Strafanzeige als "überfällige rote Karte, die deutlich macht, dass der CSU-Politiker eine Grenze überschritten hat". Durch den "inflationären Missbrauch im politischen Meinungskampf wird der Vorwurf des Antisemitismus stark entwertet", warnt Bax.
Rechtspolitik
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Die Akademische Rätin Sarah Dersarkissian erläutert auf beck-aktuell die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen. Mit Artikel 15 GG betrete man "Neuland", da die Auslegung und Anwendung der Norm mangels Präzedenzfall noch nicht vom Bundesverfassungsgericht geprägt sei.
Länderfinanzausgleich: Wirtschaftsprofessor Lars Feld kritisiert im Hbl, dass der vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Haftungsverbund zwischen Bund und Ländern sowie das verfassungsrechtlich normierte Beistandsgebot Anreize zu übermäßiger Verschuldung schaffen. Julia Ruhs (bild.de) findet, es könne nicht sein, dass die "finanzpolitischen Utopien Berlins" von einem "sozialistischen Paradies" aufgrund des "Finanzkraftausgleichs" mit der "Wirtschaftskraft anderer finanziert werden".
Resilienz: Der Doktorand Arne P. Wegner vergleicht auf dem Verfassungsblog, wie Deutschland und Frankreich ihre Institutionen vor den Zugriffen autoritärer Kräfte schützen. Während Deutschland etwa den Zugriff auf die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts institutionell, föderal und zeitlich verteile, versuche Frankreich, einzelne Kontrollorgane "durch lange oder nicht erneuerbare Amtszeiten aus dem Takt der Wahl zu lösen". Wegner resümiert, dass jede Reform "die ganze Zugriffskette im Blick behalten sollte: den Zugang zu einer Institution, ihre Binnenordnung und die Kontrolle von Umgehungen".
AfD-Verbot: Laut zeit.de betonten die ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht Andreas Voßkuhle, Peter Müller und Udo Di Fabio, dass ein Partei-Verbotsverfahren sehr komplex sei. Di Fabio deutete an, dass die Nähe der AfD zu "aggressiven Machthabern" wie Wladimir Putin "in Richtung Staatsgefährdung weisen" könne.
Justiz
75 Jahre BVerfG: In einem Festakt in Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht sein 75-jähriges Bestehen gefeiert. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier warnte in seiner Rede vor "Vulgärdemokraten", die sich auf einen angeblichen Volkswillen beriefen. Er sagte, dass "kein Richter sein kann, wer sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt". BVerfG-Präsident Stephan Harbarth schlug vor, dass jeder deutsche Richter einmal pro Jahr in eine Schule gehen solle, um über Recht und Verfassung zu sprechen. Vom Festakt berichten FAZ (Finn Hohenschwert), SZ, FR (Ursula Knapp) und LTO (Christian Rath).
beck-aktuell (Maximilian Amos) und tagesschau.de (Kolja Schwartz) lassen die Entwicklung des Gerichts Revue passieren. FAZ (Frederik Olorwski) und zdf.de (Daniel Heymann) erinnern an bedeutsame Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, etwa zum Einigungsvertrag oder zur Sterbehilfe. In weiteren Beiträgen erläutern tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt/Frank Bräutigam) und zdf.de (Daniel Heymann/Samuel Kirsch) u.a., welche Aufgaben das BVerfG hat und wie es organisiert ist. LTO (Shayan Mirmoayedi) bespricht den ARD-Podcast "Rote Roben". Dort werden in fünf Folgen fünf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen vorgestellt. Die FAZ (Friedrich Kiessling) rezensiert nun auch das Buch "Verwandlung durch Recht" der Historiker:innen Eva Balz und Frieder Günther, das die Anfänge des Karlsruher Gerichts untersucht. In der "soliden, routinierten Aufarbeitungsforschung" lasse sich "vieles mit Gewinn lesen", allerdings lasse der Teil zur Personalgeschichte und zur Interpretation inhaltlich nach.
Rechtsprofessor Martin Nettesheim stellt im FAZ-Einspruch fest, dass sich das BVerfG in jüngeren Entscheidungen kontinuierlich zurückziehe, soweit es um kulturell-moralische Fragen gehe. "Für die bevorstehenden Zeiten harter Verteilungskämpfe" bedürfe es "einer konstitutionell abbildbaren Moral, was 'wir' einander schulden". Reinhard Müller (FAZ) erinnert, dass die Sicherung der Menschenwürde und des Kerns der Grundrechte Aufgabe aller sei, "zuletzt und autoritativ des Bundesverfassungsgerichts. Seine gern betonte Wächterfunktion darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser Wächter keine scharfen Waffen trägt."
BAG – Managerhaftung: Fällt ein angestellter Finanzmanager eines Unternehmens auf einen Telefonbetrug herein und überweist grob fahrlässig insgesamt 50 Millionen Euro, so greift trotz D&O-Versicherung des Arbeitgebers keine Haftungserleichterung für den Manager. Da die D&O-Versicherung den Angestellten ähnlich wie eine gesetzliche Haftpflichtversicherung schütze, gebe es keinen Grund, von einer vollen Haftung des Angestellten abzuweichen, so das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil von Ende Juli. Laut FAZ (Marcus Jung) ist die Revision bereits anhängig.
In einem separaten Kommentar schreibt Marcus Jung (FAZ), dass die Entscheidung bei Führungskräften für Unsicherheit sorgen dürfte. Unternehmen sollten den Leistungsumfang ihrer D&O-Policen sorgfältig prüfen.
OVG NRW zu Polizeibewerber/Harnstein: Das Land Nordrhein-Westfalen darf einen Polizeibewerber, der zur Vorbeugung einer erneuten Harnsteinbildung bis zu drei Liter am Tag trinken und sich ausgewogen ernähren soll, nicht allein deshalb als gesundheitlich ungeeignet einstufen. Das Land habe in der Entscheidung, den Polizeibewerber nicht einzustellen, die Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts verkannt, wonach die gesundheitliche Eignung eines polizeidienstfähigen Bewerbers nur verneint werden darf, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig sein wird. LTO berichtet.
OLG Stuttgart zu Neuwagen mit Software: Ein Auto mit viel Zusatzsoftware ist noch keine "Ware mit digitalen Elementen", sondern eine "Ware, die mit einem digitalen Produkt verbunden ist", weil das Fahrzeug auch ohne die Software weiterhin als Fortbewegungsmittel genutzt werden könne. beck-aktuell schreibt über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart von Mitte September.
VG Berlin zu Unterrichtsausschluss: Die Schulleitung einer Berliner Grundschule darf einen zwölfjährigen Fünftklässler für zehn Schultage vom Unterricht ausschließen, weil er ein reizgashaltiges Pfefferspray in einer Schultoilette versprüht hatte, so das Verwaltungsgericht Berlin mit Eilbeschluss von letztem Dienstag. Zwar entscheide grundsätzlich die Klassenkonferenz über solche Sanktionen, allerdings dürfe die Schulleitung vorläufige Maßnahmen treffen. Die Dauer des Schulausschlusses sei verhältnismäßig, weil der Schüler viele Personen durch das Spray verletzt und den Schulfrieden gestört habe. LTO berichtet.
VG Augsburg zu Wolfsjagd: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Jagdfreigabe des Landratsamts Oberallgäu für den Abschuss eines Wolfs vorläufig gestoppt, weil das Landratsamt nicht ausreichend begründet habe, warum der Abschuss des Wolfs erforderlich sei, um ernste landwirtschaftliche oder andere wirtschaftliche Schäden zu verhindern. Es sei nicht festgestellt, dass Wölfe sich Weidetieren trotz zumutbarer Schutzmaßnahmen genähert hätten. Außerdem sei die Ermessensausübung des Landratsamts fehlerhaft, weil es keine milderen Maßnahmen als die Jagdfreigabe geprüft habe. LTO berichtet.
LSG Hessen zu Ersatzpflegekosten im Erbfall: Der Anspruch auf Ersatzpflegekosten, die entstehen, wenn eine andere Person vorübergehend die Pflege einer Person übernimmt, ist nur vererbbar, wenn die pflegebedürftige Person die Kosten vor ihrem Tod bereits bezahlt hat. Damit wies das Landessozialgericht Hessen Ende Juni die Klage einer Tochter auf Erstattung von 5.000 Euro gegen die Pflegekasse ab. Die Ersatzpflege war von einer dritten Frau zwar erbracht worden, wenn die Tochter nicht konnte, die dritte Frau war dafür aber nie bezahlt worden. LTO berichtet.
LG Berlin II zu Hackerin Wittmann: Die IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann durfte Daten der maltesischen Glücksspielbehörde, wonach diese möglicherweise illegales Glücksspiel ermöglicht, an Medien und Ermittlungsbehörden weiterleiten. Das Landgericht Berlin II entschied vergangenen Donnerstag, dass Wittmann sich zwar nicht erneut in das Webportal der maltesischen Glücksspielbehörde "hacken" darf, ihre bisherigen Äußerungen jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, so netzpolitik.org (Esther Menhard).
LG Neuruppin zu Mitschuld bei Handy am Steuer: Ermahnt ein Mitfahrer seinen fahrenden Freund nicht, das Handy am Steuer beiseitezulegen, und kommt es später zu einem Unfall, bei dem der Mitfahrer schwer verletzt wird, so wird sein Schadensersatzanspruch gegen den Fahrer wegen seines eigenen Mitverschuldens um 20 Prozent gekürzt. beck-aktuell stellt die Entscheidung des Landgerichts Neuruppin vom Mai 2025 vor.
LG Frankfurt/M. – Online-Drogenplattform: Vor dem Landgericht Frankfurt/M. hat ein wegen unerlaubten Drogenhandels in nicht geringer Menge angeklagter 31-Jähriger gestanden, den weltweit größten Darknet-Drogen-Marktplatz geschaffen und betrieben zu haben. Auf der Plattform "Archetyp Markt" hatten seit 2020 mehr als 600.000 Nutzer:innen Drogen mit einem Umsatz von etwa 330 Millionen Euro bestellt. FAZ (Elena Zompi) und beck-aktuell berichten.
AG München zu Nachbarschaftsstreit: Das Amtsgericht München wies im Juli die auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage einer Frau gegen ihren Nachbarn ab, weil Videoaufnahmen gezeigt hatten, dass – anders als von der Klägerin angegeben – die Klägerin selbst und nicht ihr Nachbar eine handgreifliche Auseinandersetzung begonnen hatte. Dass der Nachbar sie letztlich geschubst hatte, sei nach § 227 BGB gerechtfertigt, weil er sich damit gegen ihren Angriff gewehrt habe. LTO berichtet.
StA Hamburg – Cum-Ex-Verfahren: Mit bislang nur einer Staatsanwältin übernimmt die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Cum-Ex-Verfahren der Kölner Staatsanwaltschaft. Die in Vollzeit tätige Staatsanwältin soll die Ermittlungen im Verfahren mit 26 Beschuldigten, einer 14 Umzugskartons umfassenden Akte und 600 Millionen Dateien allein leiten. Perspektivisch solle ein zweiter Staatsanwalt dazukommen; außerdem stehe der Staatsanwältin ein Wirtschaftsreferent und eine Ermittlungsgruppe des Finanzamts Hamburg zur Verfügung, so der Hamburger Senat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion. LTO berichtet.
Sportschiedsgericht – Owen Ansah: Rechtsprofessor Fabian Brugger bespricht auf beck-aktuell den Fall des Sprinters Owen Ansah, der sich vor dem Deutschen Sportschiedsgericht gegen eine Schiedsklage der Nationalen Anti-Doping-Agentur Deutschland wegen einer vermeintlich verweigerten Dopingkontrolle wehrt. Das Sportschiedsgericht wird klären müssen, ob ein unmittelbar bevorstehender Flug zu einem lukrativen Diamond-League-Wettbewerb und fehlender Urinfluss einen zwingenden Grund darstellen, der rechtfertigt, dass Ansah die unangekündigte Dopingkontrolle verweigern durfte.
KI-Schriftsätze: Die Präsidentin des Landessozialgerichts von Schleswig-Holstein, Birgit Voß-Güntge, monierte im Kieler Landtag die "extreme neue Welle" von KI-generierten Schriftsätzen, die die Arbeit der Sozialgerichte qualitativ und quantitativ erschwert. Für die Richter:innen sei es schwierig, die umfangreichen Anträge auf das konkrete Verfahren hin zu filtern. Außerdem sei die Zahl der Verfahren – insbesondere der Eilverfahren – drastisch gestiegen. LTO berichtet.
Mäßigungsgebot für Richter:innen: Die Neue Richtervereinigung (NRV) hat den hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) aufgefordert, ein internes Schreiben zurückzunehmen, wonach die Gerichtsverwaltung prüfen soll, ob Richter:innen und Staatsanwält:innen ein Dienstvergehen begingen, indem sie den offenen Brief für ein AfD-Prüfverfahren unterzeichnet hatten. Die NRV kritisiert, das Ministerium greife in die Unabhängigkeit der Judikative ein, missbrauche das Instrument der Dienstaufsicht und verletze seine Fürsorgepflichten. Die Unterzeichnung des offenen Briefs sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und widerspreche nicht dem Mäßigungsgebot. beck-aktuell berichtet.
Recht in der Welt
Ungarn – Immunität Magyars / Generalstaatsanwalt: Ungarns Parlament stimmte für die Aufhebung der Immunität des Ministerpräsidenten Péter Magyar, dem vorgeworfen wird, vor zwei Jahren in einem Nachtklub das Mobiltelefon eines anderen Mannes weggenommen und in die Donau geworfen zu haben, nachdem Magyar gegen seinen Willen gefilmt worden war. Magyar bestreitet den Vorwurf, ist aber mit der Aufhebung der Immunität einverstanden. In einer zweiten Abstimmung lehnte die Mehrheit des Parlaments den Besetzungsvorschlag des Präsidenten András Baka für einen neuen Generalstaatsanwalt ab, da der Kandidat zu nah an der Fidesz-Partei von Victor Orban gewesen sei. Die FAZ (Alexander Haneke) schildert beide Abstimmungen dieses "ereignisreichen Tags für den ungarischen Rechtsstaat".
USA – Wahlrecht: Der US-Supreme Court erlaubt es Bundesstaaten und lokalen Behörden bis zur Entscheidung in der Hauptsache, zur Überprüfung von Wähler:innen auf eine ausgeweitete Datenbank des US-Heimatschutzministeriums zuzugreifen. Damit gab es Donald Trumps Anliegen nach, gegen angeblichen Wahlbetrug vorzugehen. Indes lehnte der US-Supreme Court in einem anderen Verfahren den (von den dort regierenden Republikanern vorgenommenen) Neuzuschnitt der Wahlkreise in Missouri ab, beck-aktuell berichtet.
Sonstiges
KI in der anwaltlichen Praxis: Auf anwaltsblatt.de erläutert Bettina Reinert (Allianz Versicherungs-AG), dass sich Anwält:innen gegenüber ihrer Mandantschaft schadensersatzpflichtig machen können, wenn sie Schriftsätze, die mit Hilfe von KI verfasst wurden, nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen und Gerichte daher das Rechtsbegehren negativ bescheiden.
Strohballenrollen: LTO (Jakob Hoffmann) berichtet von der ersten Hamburger Kanzleimeisterschaft im Strohballenrollen, bei der die Strafrechtskanzlei Defenza gegen die Wirtschaftsrechtler:innen von Gunnercooke gewann.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 29. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61000 (abgerufen am: 14.10.2026 )
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