Die juristische Presseschau vom 24. September 2026: Raser darf aus­ge­wiesen werden / Di Fabio als Bun­des­prä­si­dent? / Ber­liner Mie­ten­scan rech­tens?

24.09.2026

Ein in Deutschland aufgewachsener türkischer Staatsbürger darf ausgewiesen werden, so der VGH BaWü. Ex-Verfassungsrichter Di Fabio ist zu Kandidatur für Präsidentenamt bereit. Immoscout rügt Vorgehen von Berliner Unternehmen.

Thema des Tages

VGH BaWü zu Ausweisung von Raser: Das Regierungspräsidium Stuttgart darf einen 2002 in Deutschland geborenen türkischen Staatsbürger ausweisen und ein achtjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängen, nachdem er als Raser wegen Mordes verurteilt wurde, so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Der Mann war im Februar 2023 mit 100 km/h in einer Tempo-40-Zone gegen das Auto eines 42-Jährigen geprallt, der dadurch starb; dessen Familie wurde teils schwer verletzt. Die Ausweisung des Rasers sei verhältnismäßig, obwohl er bislang nur in Deutschland gelebt habe, da von ihm immer noch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe, weil er die Ursachen seiner extrem rücksichtslosen Fahrweise noch nicht ausreichend aufgearbeitet habe. LTO und bild.de berichten.

Rechtspolitik

Bundespräsident: Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio kann sich vorstellen, Bundespräsident zu werden: "Wenn diese Republik zu einem Amt ruft, sagt man als Verfassungsrechtler, als Staatsrechtler nicht Nein". In der CDU/CSU wird Di Fabio schon länger als möglicher Kandidat gehandelt. Allerdings setzt sich die SPD bisher für eine Frau an der Spitze des Staates ein. FAZ (Finn Hohenschwerdt/Reinhard Müller) und bild.de (Marcel Auermann) berichten.

K.O.-Tropfen: Der Bundestag hat in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe zu Strafschärfungen beim Verabreichen von K.O.-Tropfen beraten. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen künftig auch gefährliche "Mittel" als Qualifikationstatbestandsmerkmal des § 177 Abs. 8 Nr. 1 bzw. des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB für Sexualdelikte und Raub gelten sollen. Der Bundesrat schlägt in seinem Gesetzentwurf vor, statt des Begriffs "Mittel" die Worte "Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe" zu nutzen, da diese bereits im StGB vorkommen. Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltsverein lehnen die Änderungen ab, sie sehen keine Regelungslücke und weisen darauf hin, dass es keine empirischen Kenntnisse zum tatsächlichen Ausmaß der Delikte gibt, bei denen K.O.-Tropfen verwendet werden. Am 5. Oktober findet die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss statt. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Deutsches Volk: Die Rechtsprofessor:innen Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf argumentieren auf LTO, dass ein "ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis" nicht pauschal gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO) verstoße. Es verstoße nicht gegen die fdGO, wenn das Volksverständnis auf "eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (Rückkehr zum Abstammungsprinzip)" abziele oder die "Zuwanderungspolitik des Staates (Wahrung sozio-kultureller Homogenität der Bevölkerung)" präge. "Evident verfassungswidrig" sei hingegen die Unterscheidung von Deutschen aufgrund ihres Migrationshintergrundes oder ihrer Religion. Gegen die fdGO verstoße es auch, wenn Bevölkerungsgruppen pauschal diffamiert würden.

Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Nun befassen sich auch FAZ (Jonas Jansen/Marcus Jung), zeit.de (Tina Groll u.a.), tagesschau.de (Antonetta Stephany u.a.) und focus.de (Hannah Petersohn) mit den Plänen der Berliner Linken, große Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften.

Die Rechtsanwälte David Krebs und Remo Klinger legen auf LTO dar, dass das von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigte bundesgesetzliche Verbot der Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen verfassungswidrig wäre. Anders als noch die Weimarer Reichsverfassung kenne das Grundgesetz kein Einspruchsrecht des Bundes. Das Instrument des Rahmengesetzes, das Bayern vorgeschlagen hatte, sei seit der Föderalismusreform 2006 abgeschafft. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung entfalte ein reines "Sperrgesetz" des Bundes laut Bundesverfassungsgericht keine Sperrwirkung gegenüber dem legislativen Tätigwerden der Länder, da es keine abschließende Regelung enthalte.

Organspende: Am heutigen Donnerstag diskutiert der Bundestag zwei Gesetzentwürfe zum Transplantationsrecht. Während der erste Entwurf die Widerspruchslösung einführen will, will der zweite Entwurf die Aufklärung und freiwillige Spendenbereitschaft stärken. beck-aktuell (Maximilian Amos) stellt die geltende Rechtslage und bisherige Debatten vor.

Schutz anwaltlicher Kommunikation: Rechtsanwalt Stefan Kirsch äußert auf anwaltsblatt.de "Hoffnung, dass mit der Ratifizierung des Europarat-Übereinkommens zum Schutz der Anwaltschaft der Schutz der Kommunikation sämtlicher Rechtsanwälte wieder auf ein einer Schriftkultur angemessenes Niveau" gehoben werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass § 160a Abs. 1 StPO, wonach Ermittlungsmaßnahmen gegen zeugnisverweigerungsberechtigte Rechtsanwält:innen unzulässig sind, nicht für Anwält:innen gelte, die nicht als Strafverteidiger:innen tätig sind.  

Omnibus-Gesetzgebung: Rechtsanwältin Stefanie Merenyi kritisiert auf njw.de die Praxis der Omnibus-Gesetzgebung, durch die die parlamentarische Kontrolle verringert werde. So lasse sich "arrangieren, dass sich zu den im ersten Entwurf offenbarten Gesetzgebungsvorhaben erst in letzter Sekunde gänzlich unbekannte Fahrgäste durch die schon im Schließen begriffenen Türen zwängen."

Justiz

BGH zu "Starke Jugend": Die Fußball-Ultra-Gruppierung "Starke Jugend" des Fußballvereins FC Erzgebirge Aue, die gegnerische Fans aus "ihrem Revier" verjagt und Fanschals verbrennt, ist eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB. Als hierarchisch organisierte Gruppe, die auf einen zeitlich unbefristeten Bestand ausgerichtet ist und ein gemeinsames übergeordnetes Interesse verfolgt, erfüllt sie das organisatorische, personelle, zeitliche und interessensbezogene Element. Damit bestätigte der Bundesgerichtshof die vorangegangenen Verurteilungen des Landgerichts Dresden, so LTO.

BGH zu Vorteilsannahme und Bestechlichkeit: Ein ehemaliger Referatsleiter des Oberlandesgerichts Thüringen hat sich der Vorteilsannahme, nicht aber der Bestechlichkeit strafbar gemacht, indem er 14 Darlehen von zwei Geschäftsleuten angenommen hatte, die an der Auftragsvergabe der OLG-Verwaltung interessiert waren. Die Feststellungen des Landgerichts Gera enthielten keine Informationen über ein Gegenleistungsverhältnis, sodass der Bundesgerichtshof die Revision der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Bestechlichkeit verwarf, wie beck-aktuell schreibt.

BVerwG – Vereinsverbot und Insolvenz: Der Verwaltungsprozess eines Vereinsverbots wird nicht durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins unterbrochen, weil Vereinsverbote zum Gefahrenabwehrrecht gehören und daher möglichst schnell geklärt werden sollen. Damit hob das Bundesverwaltungsgericht ein Zwischenurteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auf, so beck-aktuell.

OLG Frankfurt/M. zu Online-Bestellbutton: Ein Online-Shop, der am Ende eines transparenten Bestellvorgangs den Knopf nicht mit "Zahlungspflichtig bestellen", sondern lediglich mit "Bestellen" beschriftet, hat dennoch eindeutig genug formuliert. Daher konnte sich der klagende Käufer eines E-Autos nicht darauf berufen, dass der Vertrag gemäß § 312j Abs. 4 BGB nicht zustande gekommen ist. Er sei von der Kostenfolge bei Abschluss des Bestellvorgangs nicht überrascht worden, so das Oberlandesgericht Frankfurt/M. LTO berichtet.

LG Memmingen zu Tötung von Partnerin: Das Landgericht Memmingen hat den 39-jährigen Landwirt Markus G. wegen Totschlags zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er im Sommer 2025 seine damalige Partnerin, die sich von ihm trennen wollte, erstickt und nackt im Wald vergraben hatte. Mordmerkmale sah das Gericht nicht, da die Tötung "Ausfluss eines länger währenden Zerwürfnisses der Partner" gewesen sei. Es berichten SZ (Florian Fuchs) und bild.de (Jörg Völkerling).

LG München II zu Holocaust-Leugner: Das Landgericht München II hat einen mehrfach einschlägig vorbestraften Holocaust-Leugner zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Damit ging das Gericht über die Forderung der Generalstaatsanwaltschaft München hinaus, weil der Angeklagte weder Reue noch Schuldeinsicht gezeigt habe und dadurch, dass er vor Gericht erneut Straftaten beging, eine "besonders rasante Rückfallgeschwindigkeit" gezeigt habe. spiegel.de berichtet.

LG Berlin I – Andreas Scheuer: Am gestrigen Verhandlungstag vor dem Landgericht Berlin I schilderten die Angeklagten Andreas Scheuer (CSU) und sein ehemaliger Staatssekretär Gerhard Schulz die Umstände des 40-minütigen Treffens mit den beiden Unternehmenschefs, die nach eigener Aussage angeboten hatten, mit der Vertragsunterzeichnung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu warten. Schulz sagte, es habe nichts gegeben, was man hätte verschieben können, da man noch weit von einem Vertragsschluss entfernt gewesen sei. Die FAZ (Corinna Budras) berichtet.

LG Karlsruhe – dm-med: Das Landgericht Karlsruhe wird am 9. Dezember über die Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Online-Versandapotheke dm-med der Drogeriekette dm entscheiden. Die Wettbewerbszentrale rügte in der Verhandlung, dass auf der Webseite von dm die Drogerie- und das Apothekenangebote vermischt würden. Dies führe zu einer Bagatellisierung von Arzneimittelbestellungen und eventuell zu Mehr- und Fehlgebrauch von Medikamenten. Sollte das Gericht die Trennung für ausreichend erachten, müsste es im zweiten Schritt darüber entscheiden, ob es zulässig ist, dass die dm-Kund:innen auf der Website nur Arzneimittel von dm-med, nicht aber von anderen Apotheken kaufen können. tagesschau.de (Kolja Schwartz) berichtet.

VG Berlin – KI-generierte Bachelorarbeit: Die FAZ (Jochen Zenthöfer) schildert ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, in dem es anhand verschiedener Indizien feststellte, dass eine Bachelorarbeit teils unter Verwendung von KI geschrieben wurde.

AG Berlin-Tiergarten zu Jurassica Parka: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den als Berliner Dragqueen Jurassica Parka bekannten Mario O. wegen des Besitzes von Video- und Bilddateien verurteilt, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen darstellen. Die Freiheitsstrafe von zehn Monaten ist zur Bewährung ausgesetzt. O. hatte sämtliche Anklagevorwürfe gestanden und Scham über sein Verhalten geäußert; nach Abschluss des Strafverfahrens wolle O. eine Therapie zum Umgang mit seinen pädosexuellen Neigungen machen. spiegel.de (Wiebke Ramm) und bild.de (Johannes Schmitz) berichten.

StA Dortmund – Wachmann: Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen einen 105-jährigen ehemaligen Wachmann eines Kriegsgefangenenlagers in Senne (NRW) wegen Beihilfe zum vielfachen Mord durch seine Wachtätigkeit. Im Kriegsgefangenenlager Stalag 326 VI K Senne litten Zehntausende meist russische Gefangene unter Hunger, Krankheiten, Misshandlungen und miserablen hygienischen Zuständen. Es soll zwischen 15.000 und 70.000 Tote gegeben haben. bild.de (Hans-Wilhelm Saure) berichtet. 

StA Leipzig – Einschläfern von Tigerbabys: Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellte die Ermittlungen gegen den Direktor des Leipziger Zoos und den leitenden Tierarzt ein, die letzten Sommer drei Tigerbabys eingeschläfert hatten. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht wegen der Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund nach § 17 Tierschutzgesetz, weil die Tötung der gesundheitlich sehr schwachen Tiere medizinisch indiziert gewesen sei. LTO berichtet.

75 Jahre BVerfG: Anlässlich des am Montag stattfindenden Festakts zum 75-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts erinnert die Zeit (Heinrich Wefing) an bedeutsame Entscheidungen der Vergangenheit und malt ein Zukunftsszenario über ein mögliches AfD-Prüfverfahren.

Recht in der Welt

USA – Harvey Weinstein: Ein New Yorker Gericht hat den 74-jährigen Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein wegen Sexualverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt, weil er seine Assistentin Miriam Haley 2006 zum Oralsex gezwungen hatte. Es berichten spiegel.de, focus.de, zeit.de und bild.de (Hauke Herffs).

Israel – Wahlausschluss arabischer Parteien: Auf Antrag der Regierungskoalition hat die Wahlkommission in Israel die beiden größten Parteien der arabischen Minderheit in Israel von der Parlamentswahl Ende Oktober ausgeschlossen. Beide Parteien können dagegen vor das Oberste Gericht in Berufung gehen, so spiegel.de und zeit.de.

IStGH/Zentralafrikanische Republik – Rebellenkommandeur Said Abdel Kani: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Mahamat Said Abdel Kani, einen ehemaligen Kommandeur der zentralafrikanischen Rebellenmiliz Séléka, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig befunden. Als de facto-Gefängnisleiter habe Said Abdel Kani an Misshandlungen mutmaßlicher Anhänger des damaligen Präsidenten François Bozizé teilgenommen. Das Strafmaß wird in einer gesonderten Anhörung festgelegt. taz (Helena Kreiensiek) und zeit.de berichten.

USA – Aufforderungen zum IStGH-Austritt: In seiner Rede vor der UN-Generalversammlung forderte der US-Präsident Donald Trump die Staatengemeinschaft auf, geschlossen aus dem Internationalen Strafgerichtshof, "dieser skrupellosen Institution", auszutreten. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sprach sich hingegen für den IStGH als "Teil der regelbasierten Ordnung" aus, wie LTO schreibt.

EU/Kanada: Nun legt auch Rechtsprofessor Matthias Ruffert auf beck-aktuell dar, wie eine assoziierte EU-Mitgliedschaft Kanadas ausgestaltet sein könnte. Die Grenze einer institutionell besonders stark verdichteten Assoziierung sei erst erreicht, wenn andernfalls die Beitrittsvoraussetzungen des Art. 49 EUV umgangen würden.

Juristische Ausbildung

DJT – Reform des Referendariats: Der Volljurist Lars Knobbe-Springorum bewertet auf LTO die Vorschläge des 75. Deutschen Juristentags zur Reform des Referendariats. Statt Datenerhebungen und grundlegende Reformen abzuwarten, könnte die Ausbildung bereits jetzt durch "strukturell kleine Maßnahmen" wie eine höhere Unterhaltsbeihilfe, "einen ernstzunehmenden Umgang mit psychischen Problemen und zeitgemäße Arbeitsmittel" verbessert werden.

Sonstiges

Immoscout vs. Mietenscan: Nach Informationen der Welt (Lars Petersen) hat die Online-Plattform Immoscout ein Schreiben der Kanzlei Noerr an das Berliner landeseigene Unternehmen "Sicheres Wohnen – Beteiligung, Beratung, Prüfung – AöR" (SiWo) geschickt. Darin fordert Immoscout SiWo auf, den Namen von Immoscout nicht mehr im Zusammenhang mit dem Mietenscan zu nennen. Der Mietenscan prüft automatisiert Inserate für Berliner Wohnungen und gleicht sie mit dem Mietenspiegel ab, damit möglicherweise gegen Vermieter:innen vorgegangen werden kann. Immoscout rügt, dass es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehle. SiWo greife in die Grundrechte von Immoscout ein, indem es die Mieten pauschal ohne Informationen über die Höhe der Vormiete oder etwaige Modernisierungsmaßnahmen abgleiche und Immoscout in Schreiben an die Vermieter:innen nenne. Sollte SiWo der Unterlassensaufforderung nicht nachkommen, behalte man sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, so das Anwaltsschreiben.

Beck/KI Noxtua: Laut beck-aktuell wird der Verlag C.H.Beck Mehrheitsgesellschafter der Rechts-KI Noxtua. In einer neuen Finanzierungsrunde investierte der Verlag mehr als 100 Millionen Euro in den Berliner KI-Anbieter.

Anlässlich des "tiefgreifenden Wandels" der Rechtsbranche durch KI sowie der starken Investitionen in Unternehmen, die KI-Rechtsanwendungen entwickeln, fragt das Hbl (Luisa Bomke/Nadine Schimroszik), ob sich "die Juristen damit selbst abschaffen". Die meisten Expert:innen rechneten "trotz der vielen neuen Legal-AI-Start-ups nicht mit einer baldigen Konsolidierung des Marktes". KI sei ein "echter Beschleuniger für Unternehmen, die wachsen wollten".

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60959 (abgerufen am: 13.10.2026 )

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