Scheuer sagt vor Gericht aus, er habe "nicht die Unwahrheit gesagt". Sachverständige monieren Grundrechtsverletzungen durch biometrische Gesichtserkennung. Politische Meinungsäußerungen begründen keine Befangenheit eines StGH-Richters.
Thema des Tages
LG Berlin I – Andreas Scheuer: Zum Prozessauftakt gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seinen damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz (parteilos) vor dem Landgericht Berlin I bestritten beide Angeklagte vehement, im Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut bewusst falsch ausgesagt zu haben. Sie könnten sich auch heute nicht daran erinnern, dass die Unternehmenschefs, die die PKW-Maut technisch umsetzen sollten, angeboten hatten, mit der Unterzeichnung des Maut-Vertrags bis zu einer Entscheidung des EuGH zu warten. Das Treffen mit den Unternehmenschefs sei laut Scheuer nur zum Kennenlernen gewesen; komplizierte Detailfragen hätte er ohne Rücksprache bestimmt nicht entschieden. Scheuer behauptete zudem, das EuGH-Urteil, dass die PKW-Maut gegen EU-Recht verstoße, habe ihn "total überrascht", weil die EU-Kommission und zahlreiche Expert:innen keine Verletzung von EU-Recht angenommen hätten. Das Verfahren am LG Berlin I ist bis Ende November terminiert. Vom ersten Prozesstag berichten SZ (Constanze von Bullion/Klaus Ott), FAZ (Katja Gelinsky), Hbl (Josefine Fokuhl/Lars-Marten Nagel), LTO (Felix W. Zimmermann) und spiegel.de (Wiebke Ramm).
Rechtsanwalt Max Schwerdtfeger erläutert auf LTO, dass Zeug:innen in Untersuchungsausschüssen häufiger Falschaussagen vorgeworfen werden als vor Gericht. Eine etwaige Falschaussage sei in Untersuchungsausschüssen besser beweisbar, da Aussagen dort wortwörtlich protokolliert werden und die Zeug:innen theoretisch die Möglichkeit haben, ihre Aussage nachträglich zu korrigieren.
Rechtspolitik
Biometrische Gesichtserkennung / Automatisierte Datenanalyse: In einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags nahmen Sachverständige Stellung zum geplanten sogenannten "Sicherheitspaket", das dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Migration die biometrische Gesichtserkennung mit Bildern aus dem Internet und die automatisierte Datenanalyse ermöglichen soll. Während die Polizeivertreter:innen die Befugnisausweitung begrüßten, warnten u.a. die NGO AlgorithmWatch, die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider und der Rechtsanwalt Kai Kempgens vom Deutschen Anwaltverein vor Grundrechtsverletzungen. netzpolitik.org (Chris Köver) berichtet.
Inklusion in Schulen: Rechtsprofessor Marten Breuer legt auf dem Verfassungsblog dar, dass der Plan der AfD, die Inklusion im Schulgesetz von Sachsen-Anhalt abzuschaffen, gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) verstoße, die seit der Ratifizierung Deutschlands im Jahr 2009 Gesetzesrang hat. Verletzungen der BRK durch Landesrecht könnten im Wege des Bund-Länder-Streits, der abstrakten Normenkontrolle oder ggf. der konkreten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht gerügt werden.
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Im Frage-Antwort-Format widmet sich spiegel.de (Henning Jauernig) den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur von der Linken in Berlin geforderten Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen. Die nach Art. 15 GG vorgesehene Entschädigung könnte nach verbreiteter Rechtsauffassung deutlich geringer als der Verkehrswert ausfallen. Ein pauschales Verbot der Vergesellschaftung privater Mietwohnungen durch den Bund wäre verfassungsrechtlich sehr umstritten. Laut beck-aktuell meint hingegen der Berliner Landesrechnungshof, dass eine Entschädigung unter dem Verkehrswert "eklatant" von der bisherigen Rechtsprechung abweiche.
Nachrichtendienste: Auf dem Verfassungsblog monieren Robert Frau und Nicole Näther, Rechtsprofessor und wissenschaftliche Mitarbeiterin, dass es dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Rechts der Nachrichtendienste nicht gelinge, "das Nachrichtendienstrecht und das Notstandsverfassungsrecht sinnvoll zu verknüpfen".
Kanzlerwechsel: Anlässlich der Spekulationen um einen Kanzlerwechsel schildert beck-aktuell (Maximilian Amos) die verfassungsrechtlichen Optionen, wie Regierung und Kanzler vorzeitig aus dem Amt kommen können. Zum einen könne Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dem Bundestag nach Art. 68 GG die Vertrauensfrage stellen und bei fehlender Mehrheit den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Zum anderen könnte das Parlament im Wege eines konstruktiven Misstrauensvotums eine neue Bundeskanzler:in wählen. Schließlich bleibe Merz auch noch der Rücktritt.
Justizminister Bayern: Der Münchener CSU-Landtagsabgeordnete Josef Schmid tritt die Nachfolge von Georg Eisenreich an und wird neuer bayerischer Justizminister. Schmid ist seit 1987 CSU-Mitglied, seit 2000 Rechtsanwalt, war von 2014 bis 2018 zweiter Bürgermeister Münchens und sitzt seit 2018 im Landtag. SZ (Katja Auer/Johann Osel), LTO und beck-aktuell berichten.
Justiz
StGH Bremen zu Befangenheit: Politische Äußerungen eines Landesverfassungsrichters vor seiner Amtszeit begründen grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit, so der Staatsgerichtshof Bremen mit Beschluss von Ende Juni, da die Person zu diesem Zeitpunkt den besonderen Anforderungen des späteren Amtes noch nicht habe Rechnung tragen müssen. Damit wies der StGH das Ablehnungsgesuch des damaligen Vorsitzenden der rechten Fraktion Bündnis Deutschland gegen den Richter Andreas Fischer-Lescano zurück. Den Äußerungen von Rechtsprofessor Fischer-Lescano gegen das Milieu des Antragstellers fehle bereits der hinreichende Bezug zum konkreten Verfahren, in dem es um Abgeordnetenversorgung ging. beck-aktuell berichtet.
OVG Sachsen zu Lehrerin und Verfassungstreue: Wegen begründeter Zweifel an der Verfassungstreue darf die Schulbehörde vorläufig die Zulassung einer Frau zum Lehramtsreferendariat zurücknehmen, die regelmäßig Veranstaltungen des rechtsextremen "Instituts für Staatspolitik" besucht hatte. Dies gelte sowohl für die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf als auch für die Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ohne Beamtenstatus, da beide Möglichkeiten, das Lehramtsreferendariat zu absolvieren, ein Mindestmaß an Verfassungstreue voraussetzen. Damit wies das Oberverwaltungsgericht Sachsen die Beschwerde der Frau zurück, so LTO.
OVG Berlin-BB zu Nius-Werbung bei der BVG: Das rechtspopulistische Portal Nius darf vorläufig weiterhin auf Verkehrsflächen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werben, so das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit gestern ergangenem Beschluss. Nius habe einen Anspruch auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den BVG-Werbeflächen, der aus der Meinungs- und Pressefreiheit sowie aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folge. Drohungen und mögliche Gewalt durch Dritte gegen BVG-Fahrzeuge mit Nuis-Werbung rechtfertigten erst dann eine Kündigung der gebuchten Werbeflächen, wenn auch polizeiliche Mittel die Sicherheitsbedenken nicht beseitigen könnten. Da die BVG die Polizei nicht eingeschaltet habe, gebe es hierfür keine Anhaltspunkte. LTO berichtet.
OLG Oldenburg zu E-Bike-Akku: Eine Frau muss den eingebauten Lithium-Ionen-Akku ihres E-Bikes nicht vorsorglich in einer Werkstatt untersuchen lassen, wenn Akku und Fahrrad trotz eines leichten Sturzes äußerlich ohne Schaden sind und die Frau das Rad zunächst zwei Monate lang weiter nutzen konnte. Kommt es später aufgrund des beschädigten Akkus zum Brand des an einer Hauswand abgestellten E-Bikes, hat die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers keinen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung der Frau, weil der Frau kein Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen ist. Es gebe weder eine gesetzliche Wartungspflicht für Lithium-Ionen-Akkus noch enthielten die Herstellerinformationen des E-Bikes den Hinweis, den Akku nach einem Sturz überprüfen zu lassen. Damit wies das Oberlandesgericht Oldenburg die Berufung der Gebäudeversicherung Mitte März zurück, so LTO.
VG Koblenz zu Dienstverkürzung eines Soldaten: Mit Beschluss von Anfang September lehnte das Verwaltungsgericht Koblenz den Antrag eines Soldaten ab, seine ursprünglich auf 16 Jahre vorgesehene Dienstverpflichtung um zwei Jahre zu verkürzen. Das dienstliche Interesse, das nach § 40 Abs. 7 Satz 1 Soldatengesetz eine Dienstverkürzung erlaubt, wird aus Sicht der Bundeswehr beurteilt; das persönliche Empfinden des Soldaten, der eine "Sinnkrise" verspüre, sei nicht von Relevanz. LTO berichtet.
VG Ansbach zu Kosten bei Ausgrabung: Eine Bauherrin, der die Behörde eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mit Auflagen erteilt hatte, muss nicht für Kosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro zur anthropologischen Untersuchung von Skeletten aufkommen, die mutmaßlich aus Pestgräbern des Dreißigjährigen Krieges stammen. Eine wissenschaftliche Auswertung gehe über die bloße Kompensation der Zerstörung hinaus und ist nicht von der denkmalschutzrechtlichen Kostentragungspflicht der Bauherrin erfasst. Damit stärke das Verwaltungsgericht Ansbach die Rechte von Bauherr:innen, wie die Rechtsanwält:innen Götz Brückner und Julia Rauschenbach auf beck-aktuell schreiben.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Laut LTO (Jakob Hoffmann) und bild.de (Jan-Henrik Dobers) hat Christina Blocks Ex-Verteidiger Otmar Kury am 75. Prozesstag vor dem Landgericht Hamburg die Unschuld seiner ehemaligen Mandantin beteuert. Kury habe bedauert, nicht explizit aussagen zu können, weil Block ihn nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden habe. Der Verhandlungstag endete mit den Erklärungen der Angeklagten zu ihren persönlichen Verhältnissen, die heute fortgesetzt werden sollen.
LG Gießen – erfundene Krebserkrankung: Wegen Betrugs muss sich eine 42-jährige Mutter vor dem Landgericht Gießen verantworten. Sie hatte zwei Krebserkrankungen (Hautkrebs und Leukämie) ihres Sohnes erfunden, um damit insgesamt rund 350.000 Euro Spenden zu sammeln. Die Frau ist geständig. Die FAZ (Thorsten Winter) berichtet.
AG München zu verspäteter Pannenhilfe: Eine Frau, die ihr Auto tagelang wegen einer Panne auf dem Gehweg stehen ließ, sodass es schließlich vom Ordnungsamt abgeschleppt wurde, bekommt von ihrem Automobilklub auch dann die Abschleppkosten nicht ersetzt, wenn der Club ihr die Dienste eines Pannenhelfers angekündigt hatte. Die Frau habe gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen, indem sie nicht selbst rechtzeitig ein Abschleppunternehmen beauftragt hatte. Ein etwa bestehender Schadensersatzanspruch gegen ihren Automobilklub sei jedenfalls wegen Mitverschuldens ausgeschlossen. Das entschied das Amtsgericht München Mitte Juni. LTO berichtet.
Digitalisierung der Justiz: Rechtsprofessorin Anne Paschke schreibt auf njw.de, dass die "Digitalisierung der Justiz etwas verspricht, was der Rechtsstaat nur begrenzt leisten kann: Einfachheit." Wenngleich das sogenannte User Experience Design (UX-Design), also die Gestaltung von digitalen Angeboten aus der Perspektive von Nutzer:innen, den Zugang zu Justiz bürgerfreundlicher und verständlicher machen könnte, dürfe nicht der Eindruck erzeugt werden, auch das Recht selbst sei einfach.
Strafvollstreckung im Ausland: Auf LTO untersuchen Jonathan Eggen und Lorenz Bode, Richter und Ex-Staatsanwalt, ob die Vollstreckung von Freiheitsstrafen im Ausland erfolgen könnte, wenn deutsche Justizvollzugsanstalten überfüllt sind. Wenngleich das EU-Recht dies grundsätzlich erlaube, bedürfe es hierfür grundsätzlich der Zustimmung des Inhaftierten. Außerdem dürfte das verfassungsrechtlich verankerte Gebot der Resozialisierung einer Verlegung ins Ausland regelmäßig entgegenstehen. Anlass des Beitrags ist die Praxis Schwedens, Strafgefangene in einem estnischen Gefängnis unterzubringen.
Recht in der Welt
USA – Ausschluss von Medien: Die Medien CNN, MS NOW und Politico klagen vor einem Bundesrichter am Bezirksgericht in Washington D.C. gegen den vom US-Präsidenten Donald Trump erlassenen Ausschluss dieser Medien aus dem Weißen Haus. Sie sehen sich in ihrer Rede- und Pressefreiheit verletzt. Der US-Präsident warf den Medien vor, Falschnachrichten zu verbreiten. FAZ (Majd El-Safadi) und beck-aktuell berichten.
Irland – Google-Standortdaten: Die irische Datenschutzbehörde hat ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 403 Millionen Euro gegen Google wegen des Umgangs mit Standortdaten seiner Nutzer:innen verhängt. Google habe die Datenschutz-Grundverordnung verletzt, indem es Standortdaten unter anderem länger als erforderlich gespeichert sowie seine Nutzer:innen nicht hinreichend transparent auf die Verarbeitung ihrer Daten hingewiesen habe. Es berichten LTO, netzpolitik.org (Tomas Rudl) und spiegel.de.
Sonstiges
Rechtswidrige Weisungen an Beamt:innen: Benno Stieber (taz) weist darauf hin, dass Beamt:innen dienstliche Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und rechtliche Bedenken ihren Vorgesetzten mitteilen müssen. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz von 2023 können sich Beamt:innen zudem an die Zentrale Meldestelle des Bundes wenden. Da es gerade für Nichtjurist:innen schwierig sei, die Situation richtig einzuschätzen, schlägt der Rechtswissenschaftler Christian Thönnes vor, eine unabhängige Clearing-Stelle zu schaffen, die Beamt:innen auf Anfrage eine rechtliche Einschätzung erteilt.
Diskurs: Özge Inan bemängelt auf anwaltsblatt.de, dass im öffentlichen Diskurs viel zu oft ein "Normbruch" bereits angeprangert wird, bevor die Norm des noch zulässig Sagbaren überhaupt etabliert sei. Statt "nach oben zu delegieren, was wir nur miteinander sinnvoll aushandeln können", sollten "wir uns wieder gegenseitig in die Augen schauen – und in der Sache streiten".
Wissenschaftsfreiheit: Auf dem Verfassungsblog monieren Dörthe Engelcke und Ilyas Saliba (Allianz für kritische und solidarische Wissenschaft), dass die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit für Wissenschaftler:innen zunehmend durch eine "Versicherheitlichung der Hochschulen" beschränkt werde. Einer Studie zufolge zensieren sich mehr als drei Viertel der befragten Nahostwissenschaftler:innen aus Angst vor negativen Konsequenzen selbst in Forschung, Lehre oder Wissenschaftskommunikation. Ursächlich für die Versicherheitlichung seien Antisemitismusbeauftragte, eine Resolution des Bundestags und die Politisierung von Forschungsgeldern.
Geldwäscheprävention in Kanzleien: Rechtsanwältin Sarah Bystrow erläutert auf anwaltsblatt.de, welche Pflichten Anwält:innen nach dem Geldwäschegesetz haben.
Das Letzte zum Schluss
Falsches Grünzeug gewogen: In Erfurt hat ein 20-Jähriger Hausverbot in einem Supermarkt bekommen, weil er sein Marihuana auf einer Obst- und Gemüsewaage des Lebensmittelladens wiegen wollte. Da er der Aufforderung des Ladenpersonals, den Supermarkt zu verlassen, nicht nachkam, musste die Polizei ihn aus dem Supermarkt eskortieren, so spiegel.de.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 22. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60934 (abgerufen am: 14.10.2026 )
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