Können Spieler:innen ihre Verluste von illegalen Glückspiel-Veranstaltern zurückfordern? Bayerns Justizminister will politische Ämter niederlegen und wieder Anwalt sein. Das Zusammenleben begründet laut BVerfG keinen Auffindeverdacht,
Thema des Tages
BGH – Online-Glücksspiel: In einem Leitentscheidungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof deutete sich in der mündlichen Verhandlung an, dass Spieler:innen von Online-Glücksspielen ihre bis zur Legalisierung entstandenen Verluste von den Veranstaltern zurückfordern können. Bis 2021 waren Online-Glückspiele in Deutschland pauschal verboten. Demnach waren die entsprechenden Glückspielverträge der Anbieter mit den Spieler:innen gem. § 134 BGB nichtig. Im April 2026 hat der Europäische Gerichtshof in einem anderen Verfahren entschieden, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit verstößt. Im aktuellen Verfahren vor dem BGH verlangte ein Spieler die Erstattung von rund 10.000 Euro Verlusten von Tipico Gaming, einer maltesischen Gesellschaft. In der Verhandlung ging es vor allem darum, ob die deutsche Gerichtsbarkeit zuständig ist. Der BGH nimmt dies nach vorläufiger Einschätzung der Rechtslage an, weil es sich um einen Verbraucherschutzfall handle, sodass die Justiz am Wohnort des Klägers zuständig wäre. Tipico bestreitet dies, weil der Kläger seine Ansprüche an einen Prozessfinanzierer abgetreten hat, der kein Verbraucher sei. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch) und LTO (Christian Rath).
Rechtspolitik
Georg Eisenreich: Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat seinen Ausstieg aus der Berufspolitik verkündet. Er gibt sein Ministeramt zum Ende des Monats ab, weil er sich beruflich neu orientieren und perspektivisch wieder als Rechtsanwalt arbeiten wolle. Als Justizminister hat Eisenreich u.a. spezialisierte Staatsanwaltschaften für Hass im Netz eingerichtet und die Digitalisierung in der Justiz sowie die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit seines Hauses vorangetrieben. Es berichten SZ (Katja Auer/Johann Osel), FAZ (Timo Frasch), LTO, spiegel.de, zeit.de und bild.de (Wolfgang Ranft).
Terror: netzpolitik.org (Anna Biselli) kritisiert den als Reaktion auf den CSD-Anschlag beschlossenen Zehn-Punkte-Plan des Bundeskabinetts. Statt sich auf den Schutz queerer Menschen zu konzentrieren, würden "altbekannte wie einfallslose" Ideen reproduziert, mit denen Gerichte unter Druck gesetzt werden sollen, auch Heranwachsende härter zu bestrafen.
Anti-Diskriminierung: Auf dem Verfassungsblog untersuchen Doris Liebscher und Jana Stöckle, Leiterin der Ombudsstelle für das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und dortige juristische Referentin, die beiden neuen Landesantidiskriminierungsgesetze aus Rheinland-Pfalz (RhPf) und Nordrhein-Westfalen (NRW), die im Februar 2026 in Kraft getreten sind bzw. ab dem 1. Oktober gelten werden. Wenngleich beide LADGs grundsätzlich Rechtsschutzlücken schließen, kritisieren die Autorinnen etwa, dass das LADG NRW Rechtsunsicherheit und fehlenden Schutz kreieren könnte, weil es polizeiliches Handeln nach der StPO aus dem Geltungsbereich herausnimmt. Das LADG NRW enthält zudem – anders als das LADG RhPf und Berlin – keine Garantie, eine zivilgesellschaftliche Beratungsinfrastruktur zu fördern.
Hochschule: Rechtsprofessor Arne Pautsch analysiert auf beck-aktuell den vor der parlamentarischen Beratung stehenden Entwurf einer umfassenden Reform des niedersächsischen Hochschulgesetzes. Während die geplante Stärkung der Hochschulautonomie in Reformvorhaben anderer Bundesländer einreihe, wage man sich mit der Schaffung neuer Personalkategorien auf neue Pfade, deren Praxistauglichkeit sich erst erweisen müsse. Zu begrüßen sei, dass die geplanten Verpflichtungen zu Vorkehrungen gegen Diskriminierung, Machtmissbrauch und Gewalt ohne Etablierung eines "wissenschaftsinadäquaten Ordnungs- und Sanktionsrechtsregimes" auskämen.
Drohnenabwehr: Rechtsprofessor Marc Wagner untersucht im FAZ-Einspruch die Bund-Länder-Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr. Er schreibt, dass der "landeslegislative Aktionismus", den sechs Bundesländer gezeigt hätten, indem sie spezielle Rechtsgrundlagen zur Drohnenbekämpfung in ihre Landespolizeigesetze aufgenommen hatten, "angesichts der ausschließlichen Bundesgesetzgebungskompetenz für den Luftverkehr und der aus ihm erwachsenden Gefahren verfassungsrechtlich sehr fragwürdig" sei.
Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Nun stellen auch SZ (Valerie Höhne/Josef Kelnberger), FAZ (Johannes Winterhagen/Felix Schwarz), taz (Svenja Bergt/Anna Klöpper), Hbl (Friederike Hofmann u.a.), zeit.de (Lisa Heegemann) und focus.de (Dennis-Kenji Kipker) ausführlich den gestern offiziell vorgestellten Entwurf der EU-Kommission für einen "Kids Acts" vor, der zu mehr Jugendschutz in sozialen Netzwerken führen soll.
Chris Köver (netzpolitik.org) moniert, dass der geplante "Kids Act" weniger "das Wohl von Kindern schützt, sondern vielmehr einen Grundstein für Massenüberwachung legt". Altersbasierte Zugangskontrollen ließen sich leicht umgehen. Dafür würde Konzernen, "die bekannt dafür sind, auch mal allen Vorschriften zum Trotz jeden Datenpunkt zu erfassen, der sich zu Geld machen lässt", der Zugriff auf hochsensible Daten erlaubt. Wenn besserer "Schutz im Netz" erreicht werden solle, könnte die Kommission auch ein sicheres Design von Plattformen für alle Nutzenden zur Pflicht machen.
Bundeszwang: Heribert Prantl (SZ) erläutert in seiner Kolumne das Instrument des Bundeszwangs, das "bisher als totes Verfassungsrecht gilt". Der Bundeszwang werde nicht funktionieren, weil es sich – in Hans Kelsens Worten – um "primitive Rechtstechnik" handle. Zudem komme der Bundeszwang immer zu spät, da er nur auf abgeschlossene Vorgänge anwendbar sei, bei denen die Pflichtverletzung bereits verfestigt ist. Die "politische Lust von Merz, Frei und Co." am Bundeszwang sei "ihrer schon lang anhaltenden Scheu vor einem Parteiverbotsantrag" geschuldet, mutmaßt Prantl.
Justiz
BVerfG zu Durchsuchung in WG: Mit nun veröffentlichten Beschlüssen gab das Bundesverfassungsgericht Anfang August den Verfassungsbeschwerden zweier Männer statt, deren Räume in einer Wohngemeinschaft auf Grundlage eines gegen einen Mitbewohner erlassenen Beschlusses ebenfalls durchsucht wurden. Die Männer seien in ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt, weil verkannt worden sei, dass die Beschwerdeführer selbst unverdächtig waren und es keine konkreten Anhaltspunkte für einen Auffindeverdacht gegeben habe. Allein das Zusammenleben begründe keinen Verdacht, dass sich Beweismittel im Zimmer des unverdächtigen Mitbewohners befinden, so das BVerfG. Es berichten FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert) und LTO.
BVerwG zu Überstunden in der Schule: Arbeitet eine verbeamtete Lehrkraft ohne konkrete Aufforderung des Dienstherrn über die in Beamtengesetz und Arbeitszeitverordnung geregelte Stundenzahl hinaus, muss dies nicht entlohnt werden. Im Falle eines niedersächsischen, mittlerweile pensionierten Grundschulrektors verwarf das Bundesverwaltungsgericht dessen Forderung nach finanziellem Ausgleich für erbrachte Überstunden. Der Rektor hätte seine Überlastung anzeigen und Aufgaben gegebenenfalls zurückstellen müssen. Ob die Arbeitszeit von Schulleitern und anderen Lehrkräften nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie von 2003 gemessen werden muss, ließ das BVerwG ausdrücklich offen, was die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bedauerte. Es berichten LTO, spiegel.de und beck-aktuell.
BGH zu Farbmarke Orange: Die Baumarktkette Obi hat nun endgültig den Markenschutz für die Farbmarke Orange verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision des Unternehmens gegen eine entsprechende Entscheidung des Bundespatentgerichts zurück. Obi habe nicht nachweisen können, dass die gewählte Farbe von der Kundschaft im erforderlichen Maße mit seinem Angebot in Verbindung gebracht werde. Maßgeblich sei hierfür die Einschätzung der gesamten Bevölkerung, weil OBI Waren des Massenkonsums anbiete. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die die Obi-Farbmarke "Orange RAL 2008" 2018 auf Antrag der Konkurrenten Hornbach und Globus gelöscht. FAZ (Marcus Jung) und spiegel.de berichten. Rechtsanwalt Norman Dauskardt erläutert auf LTO zudem die für Farbmarken erhöhten Anforderungen für eine Eintragung als Marke.
BGH – Datenschutz im Haushalt: Der Bundesgerichtshofs hat zwei Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, um die Reichweite der sogenannten Haushaltsausnahme der Datenschutzgrundverordnung zu klären. Im ersten Verfahren hatte eine Frau die private Kommunikation einer Ex-Freundin an deren Arbeitgeber weitergeleitet, wonach die Ex-Freundin entlassen wurde. Im zweiten Verfahren hatte ein Ehepaar die eigene Wohnküche videoüberwacht, um Diebstähle der im gleichen Haus lebenden Schwiegermutter zu dokumentieren. FAZ (Katja Gelinsky) und LTO berichten.
OLG Braunschweig zu Rote Hilfe-Konto: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat eine einstweilige Verfügung aufrechterhalten, gemäß der die Sparkasse Göttingen verpflichtet wird, das Geschäftskonto des Rote Hilfe e.V. vorläufig weiterzuführen. Die Bank hatte das Konto gekündigt, nachdem das US-Außenministerium die Gruppe "Antifa Ost" als Terrororganisation eingestuft und die Rote Hilfe zu Spenden für die Gruppe aufgerufen hatte. Dass sich aus der US-amerikanischen Einstufung ein erhöhter Überwachungsbedarf der Sparkasse ergeben habe, sei weder dargelegt noch bewiesen worden. beck-aktuell berichtet.
LG Bamberg zu Cyberbetrug: Im vergangenen Juni verurteilte das Landgericht Bamberg den Israeli Shay Benahmou wegen Beihilfe zum Betrug zu vier Jahren Haft. Der Angeklagte war Chef der Softwarefirma Airsoft, mit deren Software Cyberkriminelle weltweit mehrere Hundert Millionen Euro von Kleinanlegern ergaunerten. Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp u.a.) beschreibt in einer großen Reportage die arbeitsteilige Betrugsmasche und ihre Verfolgung durch Private und einen engagierten Oberstaatsanwalt.
LG Frankfurt/M. zu Scam-Ad-Haftung: Der Facebook-Betreiber Meta haftet umfassend für auf der Plattform in betrügerischer Absicht veröffentlichte Fake-Werbung (Scam-Ads). Das Landgericht Frankfurt/M. gab der Unterlassungs- und Schadensersatzklage eines Vergleichsportals für Finanzprodukte weitgehend statt, dessen Wort-Bildmarke in betrügerischer Absicht veröffentlicht wurde. Da Werbung und Inhalte auf der Plattform von Meta gesteuert werden, könne sich der Konzern nicht auf fehlende Kenntnis berufen. LTO berichtet.
LG Frankfurt/M. zu Tötung von E-Roller-Fahrern: Das Landgericht Frankfurt/M. hat einen 24-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und versuchtem Mord zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, weil er mit seinem Auto zu schnell fuhr und aufgrund eines Lenkfehlers drei Menschen erfasst hatte, die mit einem E-Roller unterwegs waren. Zwei E-Roller-Fahrer starben, einer wurde schwer verletzt. Die FAZ (Elena Zompi) berichtet.
In einem separaten Kommentar schreibt Elena Zompi (FAZ), dass das Unverständnis der Angehörigen und ihr Wunsch nach einem härteren Strafmaß zwar nachvollziehbar sei, Vergeltung im deutschen Rechtssystem jedoch nicht im Vordergrund stehe.
LG Berlin I – Andreas Scheuer: Ab Montag muss sich der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Landgericht Berlin I gegen den Vorwurf der uneidlichen Falschaussage verteidigen. Dem jetzt als Lobbyisten tätigen Angeklagten und seinem früheren Staatssekretär Gerhard Schulz wird jeweils vorgeworfen, "entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung" im Untersuchungsausschuss zur gescheiterten Kfz-Maut behauptet zu haben, sie könnten sich nicht an ein Treffen mit möglichen Betreiberfirmen und den dort gemachten Angeboten erinnern. Der Spiegel (Sven Becker u.a.) und bild.de (Hagen Meyer) bringen einen Vorbericht.
LG München I – Sympatex/Stephan Goetz: Am 22. September startet der zweite Strafprozess vor dem Landgericht München I im Zusammenhang mit der Textilfirma Sympatex, Miteigentümer Stephan Goetz werden Betrug, Marktmanipulation und Falschaussage vorgeworfen. Er habe Anleger mit falschen Angaben über den Zustand des Unternehmens zum Verzicht auf 90 Prozent ihrer Forderungen gedrängt. Goetz bestreitet die Vorwürfe; dem Unternehmen sei es wirklich so schlecht gegangen. Die Welt (Lars Petersen) bringt einen Vorbericht und erinnert an Ungereimtheiten im Ermittlungsverfahren.
LG Frankfurt/M. – Schwarzarbeit/Uber und Bolt: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. hat sechs Beschuldigte wegen besonders schwerer illegaler Beschäftigung, besonders schwerer Steuerhinterziehung und gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung angeklagt, weil sie zwischen 2022 und 2025 für Uber- und Bolt-Fahrten fast nur Fahrer:innen eingesetzt haben sollen, die nicht zur Sozialversicherung gemeldet waren. Die Gesamtschadenssumme liegt bei circa 3,4 Millionen Euro, wie die FAZ (Patricia Andreae) schreibt.
VG Berlin – Demo-Transparent: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte will am Verwaltungsgericht Berlin feststellen lassen, dass anlasslose Fotos von Transparenten einer Demo durch die Polizei rechtswidrig sind. Im Ausgangsfall hatte eine Demo-Teilnehmerin im September 2025 ein Transparent mit der Aufschrift "Abtreibung legalisieren" getragen und mitbekommen, dass sie von der Polizei gezielt fotografiert wurde. Auf Nachfrage sei ihr bedeutet worden, dass die polizeiliche Demo-Begleitung intern angewiesen wurde, alle Plakate und Transparente mit politischen Botschaften zu fotografieren. Es berichtet netzpolitik.org (Markus Reuter).
Recht in der Welt
USA – Briefwahl: Die aktuelle Briefwahl-Entscheidung des Supreme Courts ist für den Rechtsanwalt David Stute im FAZ-Einspruch ein weiterer Beleg für die Wehrhaftigkeit der verfassungsrechtlichen Struktur der USA. Der Gastbeitrag erläutert die justizielle, föderal geprägte Struktur des Landes und legt dar, dass nicht zuletzt "deutsche und europäische Wirtschaftsinteressen" durch US-amerikanische Gerichte geschützt würden.
Juristische Ausbildung
Reform der juristischen Ausbildung: Auf LTO-Karriere wirbt Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins, für stärkere Anstrengungen, die juristische Ausbildung zu reformieren. Denkbar seien etwa die Einführung eines dritten Versuchs für Examensprüfungen oder eine Doppel-Blind-Korrektur von Examensklausuren. Außerdem brauche es mehr nicht-fachliche Inhalte wie "Methodik, Softskills, KI und Werte" – dies stünde nicht im Widerspruch zur Ausdünnung des Pflichtfachstoffs.
Kolumbianerin und Volljuristin: LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht mit der gebürtigen Kolumbianerin Andrea Paéz Badel, die als 17-Jährige zum Jurastudium nach Deutschland kam, über ihren beruflichen Werdegang und aufenthaltsrechtliche Hürden.
Sonstiges
Geschlechtliche Selbstbestimmung und Arbeitsrecht: Rechtsanwältin Karina Naumann erklärt im Expertenforum Arbeitsrecht, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen sollten, deren Mitarbeitende ihren Geschlechtseintrag ändern.
Scheidung: spiegel.de (Frauke Hunfeld) spricht mit der Scheidungsanwältin Saskia Schlemmer über den Wert der Ehe, Eheverträge, finanzielle Gewalt und die Vorbereitung der Scheidung.
Legal Tech: Rechtsabteilungen von Unternehmen lassen juristische Arbeit in weit stärkerem Maße als bisher mit KI-Tools inhouse erledigen und achten bei der Vergabe von Mandaten an externe Kanzleien auch darauf, ob diese mit KI Kosten sparen. Über diese und weitere Erkenntnisse der Umfrage "Legal Tech Monitor 2026" schreibt beck-aktuell (Joachim Jahn).
Die vom Legal Tech Verband Deutschland verliehene Auszeichnung als "Legal Tech Person of the Year 2026" geht an Viktor von Essen als Gründer und CEO von Libra by Wolters Kluwer, so LTO.
Umsatzstärkste Kanzleien: Die FAZ (Marcus Jung) fasst die Ergebnisse der jährlichen Analyse von Law.com zu den 200 weltweit umsatzstärksten Kanzleien zusammen. Die "Global 200" steigerten ihrem Umsatz im vergangenen Jahr um 11,9 Prozent, während die Zahl der Anwält:innen im Vergleich zum Vorjahr lediglich um drei Prozent anstieg. Mit einem Umsatz von 10,56 Milliarden US-Dollar ist Kirkland & Ellis erneut die weltweit umsatzstärkste Kanzlei, gefolgt von Latham Watkins (8,3 Milliarden US-Dollar).
Verhandlungskompetenz: Die Rechtsanwältin, Notarin und Mediatorin Susann Barge-Marxen prognostiziert auf anwaltsblatt.de, dass sich der Mehrwert anwaltlicher Tätigkeit aufgrund der KI von der "reinen Wissensbeschaffung, hin zu strategischer Einordnung, Bewertung, Kommunikation und Konfliktlösung" wandle. Deshalb werde die Verhandlungskompetenz "zur zentralen Skill".
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/lh
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 18. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60911 (abgerufen am: 14.10.2026 )
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