Die juristische Presseschau vom 17. September 2026: Zehn-Punkte-Plan gegen Ter­r­o­rismus / BGH ver­han­delte zu Mas­ken­be­schaf­fung / 25 Jahre Haft für Hashim Thaçi

17.09.2026

Die Bundesregierung legte einen Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terror vor. Der BGH tendiert in den Maskenverfahren dazu, dem Bund größtenteils Recht zu geben. Kosovos Ex-Präsident Thaçi wurde wegen Kriegsverbrechen verurteilt. 

Thema des Tages

Terror: Die Bundesregierung will nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD das Strafrecht verschärfen. Das Kabinett hat dazu einen Zehn-Punkte-Plan beschlossen. So soll der Straftatbestand des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86 StGB) ausgeweitet werden. Auch soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, um das Sammeln von Spenden für terroristische Zwecke umfassender als bisher verfolgen zu können. Wer ein Messer oder ein anderes lebensbedrohliches Werkzeug bei der Tat verwendet und dadurch das Opfer in besonderem Maß gefährdet, soll in Zukunft mit einer Mindeststrafe von einem Jahr rechnen müssen. Bei 18–20-jährigen Straftätern sollen die Gerichte ausdrücklich begründen müssen, wenn sie Jugendstrafrecht anwenden. Jugendgerichte sollen nur dann eine Vorbewährung aussprechen dürfen, wenn das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit nicht entgegensteht. Der Bund will sich für einheitliche Standards in Bund und Ländern beim Präventivgewahrsam einsetzen. Es schreiben SZ (Robert Roßmann), taz (Gareth Joswig), Welt (Ricarda Breyton) und beck-aktuell.

Thomas Jansen (FAZ) begrüßt den Zehn-Punkte-Plan. Härtere Strafen, mehr Fußfesseln und strengere Maßstäbe beim Jugendstrafrecht bewertet er als sinnvoll. Zugleich kritisiert er, dass offensichtliche sicherheitsrelevante Standards – etwa die Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses bei Bewährung oder die Möglichkeit zur Verkehrsdatenspeicherung durch Landesbehörden – bislang fehlen. Frederik Eikmanns (taz) kritisiert, dass das Zehn-Punkte-Programm zwar überraschend vernünftig und frei von populistischen Forderungen sei, aber zu einseitig auf Repression setze. Es fehle an klaren, finanziell abgesicherten Präventions- und Deradikalisierungsangeboten, die Radikalisierung frühzeitig verhindern könnten. 

Rechtspolitik

BND: Der Geschäftsführer der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität zu Köln Luca Manns und der Rechtsprofessor Markus Ogorek erläutern auf LTO, dass im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts die Abhörbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamts für Verfassungsschutz vom G-10-Gesetz in die Fachgesetze wandern. Für das BfV ändere sich damit inhaltlich wenig, während der BND künftig Daten aus der Fernmeldeüberwachung deutlich länger speichern dürfe als bisher. Auch sollen KI-gestützte Auswertungen ermöglicht werden – Reformen, die nach Ansicht der Autoren zwar grundrechtlich herausfordernd seien, aber noch verfassungskonform sein könnten.

Haushalt Sachsen-Anhalt: Der Rechtsanwalt Simon Diethelm Meyer analysiert auf dem Verfassungsblog, dass die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erhebliche Folgen für die Haushaltsaufstellung 2027 haben könne, weil unklar sei, ob rechtzeitig eine neue Regierung gebildet werde. Auch eine geschäftsführende Landesregierung besitze das Einbringungsmonopol für den Haushaltsentwurf und sei – bei fortdauernder Schwebephase – sogar verpflichtet, diesen vorzulegen; der Landtag müsse ihm jedoch zustimmen. Komme bis Jahresende kein Haushaltsgesetz zustande, greife ab dem 1. Januar 2027 automatisch die vorläufige Haushaltsführung nach Art. 94  der Landesverfassung, die das Land zwar handlungsfähig halte, aber nur bestehende Maßnahmen finanziere.

Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die EU-Kommission plant mit einem "Kids Act" verbindliche Altersgrenzen für Social Media, kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der EU an. Am heutigen Donnerstag soll der Entwurf für den Kids Act veröffentlicht werden. Die wesentlichen Inhalte sind aber bereits durchgesickert: unter 13 Jahren kein eigener Zugang zu sozialen Netzwerken, zwischen 13 und 15 Jahren nur beaufsichtigte, sicher gestaltete Konten. Plattformen müssten das Alter aller Nutzer:innen verifizieren. Netzpolitische Organisationen warnen vor Grundrechtseingriffen und fehlender verlässlicher Technologie. Als mögliche Lösung gilt die Eudi Wallet, die EU-weite digitale Brieftasche, deren Einsatz aber datenschutzrechtlich und praktisch ungeklärt ist. Die taz (Svenja Bergt) berichtet.

Uwe Ebbinghaus (FAZ) kritisiert Ursula von der Leyens Ankündigung eines "Kids Act" als zu langsam und zu zaghaft, gemessen an der massiven Sogwirkung sozialer Medien auf Kinder und Jugendliche. Dringend erforderlich seien ein Kurswechsel, klare gesetzliche Vorgaben nach US-Vorbild, moderner Medienunterricht und ein Smartphoneverbot an Schulen.

Justiz

BGH – Maskenbeschaffung: Der Bundesgerichtshof verhandelte in vier Pilotverfahren über die Maskenbeschaffung per Open House-Verfahren durch das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2020. Der BGH deutete nach vorläufiger Einschätzung der Rechtslage an, dass er die händlerfreundliche Rechtsprechung des OLG Köln nicht bestätigen wird. Zwar hält auch der BGH die Vereinbarung eines absoluten Fixgeschäfts per AGB für unzulässig, allerdings soll der Liefertermin 30. April für den Bund so "wesentlich" gewesen sein, dass die Nichteinhaltung einen sofortigen Rücktritt des Bundes von Verträgen auch ohne Nachfristsetzung ermöglichte. Zugleich deutete der Senat an, dass verspätete Lieferungen, die auf Entscheidungen des für den Bund als Anlieferungsstelle arbeitenden Spediteurs zurückgingen, dem Rücktrittsrecht entgegenstehen können. Eine Entscheidung soll am 15. Dezember verkündet werden und wäre für rund 90 weitere Verfahren mit einem Streitwert von über zwei Milliarden Euro maßgeblich. Es schreiben SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky), LTO (Christian Rath) und spiegel.de (Jürgen Dahlkamp).

BVerfG zu Existenzgefährdung in Schiedsverfahren: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sozialgerichte Eilrechtsschutz nicht allein mit dem Hinweis auf ein laufendes Schiedsverfahren verweigern dürfen, sofern einem Leistungserbringer in der Zwischenzeit der wirtschaftliche Zusammenbruch drohe. Das Sächsische Landessozialgericht habe den existenzgefährdenden Folgen für einen Pflegedienst nicht Rechnung getragen und damit den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4  GG verletzt. Das LSG muss nun unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen erneut über den Eilantrag des Pflegedienstes entscheiden, so LTO.

BGH – Datenschutz im Haushalt: Wie spiegel.de (Dietmar Hipp) schreibt, wird der Bundesgerichtshof heute zwei Urteile zu Fällen verkünden, in denen private Weitergaben oder Aufnahmen personenbezogener Daten erfolgt sind: Eine Frau leitete vertrauliche WhatsApp-Chats ihrer Freundin an Dritte weiter. Während das Landgericht Frankfurt einen DSGVO-Schadensersatz als gegeben ansah, verneinte das Oberlandesgericht Frankfurt dies wegen der Haushaltsausnahme. In einem weiteren Fall wurde in einer Familie die Küche heimlich gefilmt; sowohl erste als auch zweite Instanz hielten die Überwachung für privat und damit DSGVO-frei. Der BGH zweifelte, ob die Haushaltsausnahme wirklich greift – insbesondere, wenn die Datenverarbeitung faktisch der Vorbereitung einer Strafanzeige dient. Es sei wahrscheinlich, dass der BGH beide Fragen dem EuGH vorlegen wird.

LSG BaWü zu falscher Identität im Sozialleistungsverfahren: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat laut LTO entschieden, dass für sozialrechtliche Leistungsansprüche allein der aufenthaltsrechtliche Status maßgeblich ist – nicht die von einer Person frei gewählte Identität. Eine Frau, die unter einem erfundenen deutschen Namen SGB II-Leistungen beantragt hatte, gilt rechtlich weiterhin als russische Staatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht und ist deshalb nach § 7 SGB II vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Als vollziehbar ausreisepflichtige Person hat sie lediglich Anspruch auf die eingeschränkten Asylbewerberleistungen, nicht jedoch auf weitergehende Analog-Leistungen, da sie ihren Aufenthalt rechtsmissbräuchlich beeinflusst habe.

OLG Schleswig zu Likör ohne Ei: Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass der vegane "Likör ohne Ei" seinen Namen behalten darf, die werbliche Verwendung des Begriffs "Eierlikör" jedoch unzulässig sei. Der Produktname stellt nach Auffassung des Senats keine geschützte Anspielung auf die Spirituosenkategorie Eierlikör dar, weil die gedankliche Verbindung erst durch Farbe und Konsistenz entsteht – Merkmale, die die EU-Spirituosenverordnung nicht schützt. Jede werbliche Bezugnahme wie "wie Eierlikör" oder "Alternative zu Eierlikör" muss der Hersteller künftig unterlassen, da der vegane Likör den vorgeschriebenen Eigelb-Mindestgehalt nicht erfüllt. Beide Seiten prüfen eine Revision zum BGH. Es berichtet LTO.

OLG Hamm – Balkonkraftwerke: Die Deutsche Umwelthilfe klagt vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen das Wohnungsunternehmen Vonovia, weil große Vermieter:innen nach Ansicht der DUH Balkonkraftwerke durch überzogene Bedingungen faktisch verhindern. Viele Mieter:innen berichten von Versicherungs-, Handwerker- oder Farbvorgaben, obwohl das Gesetz die Geräte privilegiert und die Zustimmung nur in Ausnahmefällen verweigert werden darf. Die Klage soll klären, ob solche Gestattungsvereinbarungen zulässig sind. Es schreibt wdr.de (Philip Raillon).

OLG Hamm zu falschen Fachärzten: Wie die FAZ (Jochen Zenthöfer) schreibt, ist das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, wonach Unternehmen für Falschangaben eines auf ihrer Website eingesetzten Chatbots haften, nun rechtskräftig geworden. In dem Verfahren ging es um die Schönheitsklinik Aesthetify, deren Chatbot Patient:innen gegenüber fälschlich behauptet hatte, die beiden Geschäftsführer seien Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie bzw. "ästhetische Medizin". Der Senat wertete diese KI-Antworten als eigene geschäftliche Handlungen der Klinik, weil sie den Einsatz und die Konfiguration des Systems steuere und dessen Aussagen vorhersehbar seien.

LG Frankfurt/M. zu Cum-Ex/Ulf Johannemann: Der frühere Freshfields-Partner Ulf Johannemann muss nun doch seine Haftstrafe antreten – 14 Monate nach Rechtskraft des Urteils. Die Vollstreckung verzögerte sich, weil der Staatsanwaltschaft die nötigen Unterlagen des Landgerichts Frankfurt erst jetzt zugingen. Johannemann war wegen Beihilfe zu schwerer Steuerhinterziehung im Cum-Ex-Komplex der Maple-Bank zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden; der BGH bestätigte das Urteil. Trotz Verurteilung ist er weiterhin als Rechtsanwalt zugelassen, wie das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) schreibt.

Tiere vor Gericht: Amtsrichter Thomas Melzer schildert in der Zeit drei Fälle, in denen Tiere zum Gegenstand von Gerichtsverfahren wurden: einen Betrugsfall um ein krankes Pferd, das nach verschwiegenen Diagnosen verkauft wurde; die Herausgabe eines entführten Bullterriers nach einer Trennung; sowie einen Streit über "Katzenunterhalt" nach dem Ende einer Lebensgemeinschaft. Die Fälle zeigen, wie emotional und komplex tierbezogene Konflikte sind.

75 Jahre BVerfG: Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof beschäftigt sich in der FAZ mit der Entwicklung und Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts zum 75. Jubiläum. Kirchhof beschreibt, wie das Gericht seit 1949 den Verfassungsstaat geprägt hat – durch die Sicherung von Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit, die Bewältigung historischer Umbrüche und die Anpassung an technische Veränderungen. Heute sieht er einen möglichen Kulturwandel: Der Staat werde stärker von ökonomischen und technologischen Kräften beeinflusst, während das Gericht weiterhin den Zusammenhalt der Verfassungsgemeinschaft sichern müsse.

Unerledigte Ermittlungsverfahren: Wie LTO schreibt, ist die Zahl der unerledigten Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften bundesweit auf über 1,1  Millionen gestiegen – ein Plus von 13 Prozent binnen eines Jahres. Der Deutsche Richterbund warnt angesichts von 2,7 Millionen neuen Verfahren allein im ersten Halbjahr vor einer "Strafverfolgung nach Kassenlage", weil die Verfahrensflut deutlich schneller wächst als die personelle Ausstattung. Nur Rheinland-Pfalz konnte den Bestand leicht reduzieren, während Länder wie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern massive Zuwächse verzeichnen.

Recht in der Welt

Kosovo-Tribunal – Hashim Thaçi: Das Kosovo-Sondertribunal in Den Haag hat Hashim Thaçi, den ehemaligen Führer der Befreiungsarmee des Kosovo (UCK) und späteren Präsidenten des Kosovo, wegen systematischer Kriegsverbrechen Ende der 1990er-Jahre zu 25 Jahren Haft verurteilt. Er wird verantwortlich gemacht für den Mord an 96 Personen, die willkürliche Inhaftierung von 385 Personen, die grausame Behandlung von 49 Personen und die Folter von 303 Personen. Auch drei weitere Führungspersonen der einstigen UCK müssen lange Freiheitsstrafen antreten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig; eine Berufung ist möglich. Im Kosovo stieß das Urteil auf heftige Ablehnung. FAZ (Michael Martens), taz (Barbara Oertel), beck-aktuell und LTO berichten.

Michael Martens (FAZ) begrüßt die Verurteilung Hashim Thaçis als juristisch folgerichtig. Zugleich warnt er davor, die historischen Proportionen des Kosovo-Konflikts zu verzerren: Die serbischen Verbrechen unter Präsident Slobodan Milošević seien ungleich schwerer gewesen, der Kampf gegen Unterdrückung legitim. Die Strafe von 25 Jahren erscheine daher im historischen Vergleich zumindest diskutabel, ohne die Verantwortung Thaçis zu relativieren. Auch Barbara Oertel (taz) wertet das Urteil gegen Hashim Thaçi als schmerzhaft, aber notwendig: Aus ihrer Sicht zeigt es, dass Kriegsverbrechen geahndet werden müssen – auch wenn das Urteil aktuell spaltet. Sie sieht darin langfristig ein mögliches Signal für Gerechtigkeit und vorsichtige Aussöhnung zwischen Kosovo und Serbien.

Iran – Zerschlagung der Proteste 2022: Amnesty International legte laut FAZ (Friederike Böge/Finn Hohenschwert) und taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski) einen neuen Bericht vor, der detailliert dokumentiert, wer 2022 in Iran die "Frau, Leben, Freiheit"-Proteste niederschlug. Die Organisation nennt 87 mutmaßlich Verantwortliche – von Spitzenfunktionären bis zu lokalen Kommandeuren – und ordnet die Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Der über 1.000 Seiten umfassende Bericht stützt sich auf Augenzeug:innen, geleakte Dokumente, Gerichtsurteile und tausende Videos. Amnesty fordert internationale Ermittlungen und verweist darauf, dass die systematische Repression bis heute anhält.

Libanon – Hafenexplosion: Im Libanon wird die Explosion von 2.750 Tonnen Ammoniumnitrat im Hafen von Beirut juristisch aufgearbeitet: Ex-Präsident Michel Aoun soll trotz Kenntnis der Gefahr keine Maßnahmen ergriffen haben. Ein Staatsanwalt fordert ein Strafverfahren, weil Aoun den Obersten Verteidigungsrat nicht einschaltete, obwohl über 250 Menschen starben und Tausende verletzt wurden, so die taz (Julia Neumann).

Brasilien – Oberster Gerichtshof: Der Oberste Gerichtshof Brasiliens hat laut der FAZ (Tjerk Brühwiller) erstmals darüber beraten, ob gegen einen amtierenden Richter – Alexandre de Moraes – ermittelt werden soll. Hintergrund sind Hinweise auf Verbindungen zum inhaftierten Bankier Daniel Vorcaro und einen millionenschweren Vertrag der Kanzlei von Moraes’ Ehefrau mit der zusammengebrochenen Banco Master. Die Sitzung eskalierte jedoch zu einem offenen Machtkampf zwischen mehreren Richtern. Eine Entscheidung wurde vertagt; ob gegen Moraes offiziell ermittelt wird, bleibt offen.

Juristische Ausbildung

DJT – Reform der juristischen Ausbildung: Der Rechtsprofessor Julian Krüper hat für den 75. Deutschen Juristentag ein über 100-seitiges Gutachten zur Reform der juristischen Ausbildung vorgelegt. Darin plädiert er u.a. für eine informierte Studienwahl, eine stärkere Unterstützung in der Studieneingangsphase, ein Schleifenmodell zur Wiederholung zentraler Inhalte, professionelle Lehrstandards sowie modernisierte Prüfungsformate und eine systematische Qualitätssicherung im Referendariat. beck-aktuell (Jannina Schäffer) stellt das Gutachten vor.

Sonstiges

FIFA: Die Rechtsprofessoren Franz C. Mayer und Miguel Poiares Maduro schreiben in der FAZ über die strukturellen Machtprobleme der FIFA und die Notwendigkeit externer Kontrolle. Sie kritisieren, dass die FIFA zugleich Regulierer und größter kommerzieller Akteur des Weltfußballs ist – ein systemischer Interessenkonflikt, der Machtkonzentration und Patronage begünstigt. Die Amtszeitbegrenzung schließe eine weitere Präsidentschaft Infantinos aus, doch ein bloßer Personalwechsel löse das Grundproblem nicht. Gefordert werden eine Trennung von Regulierung und Kommerz, echte Repräsentation weiterer Gruppen sowie unabhängige Aufsicht. Da interne Reformen unwahrscheinlich sind, sehen die Autoren die EU in der Pflicht, Standards durchzusetzen oder eine externe Kontrollinstanz zu schaffen.

Versorgungswerk Hamburg: Nun berichtet auch beck-aktuell (Maximilian Amos) über die Vorstandswahl des Hamburger Versorgungswerks, bei der der langjährige Vorsitzende Jörn Weitzmann mit großer Mehrheit abgewählt wurde, nachdem zahlreiche Mitglieder seine rechtspopulistischen und verschwörungsoffenen Posts als unvereinbar mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung kritisiert hatten. 

Das Letzte zum Schluss

Wenn Erwachsene sich streiten: Hätten sie den Streit mal lieber ihre Kinder klären lassen: In Stadthagen ist ein Konflikt um einen Ball so weit eskaliert, dass fünf Erwachsene verletzt wurden und die Polizei Pfefferspray einsetzen musste. Ein 26-Jähriger kam schwer verletzt ins Krankenhaus, vier weitere Elternteile wurden leicht verletzt; die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung, so spiegel.de.
 

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LTO/sf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60897 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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