Die juristische Presseschau vom 15. September 2026: Spio­nage-Anklage gegen Ilona W. / Sach­sens Jus­tiz­mi­nis­terin zum Mäß­i­gungs­gebot / djb gegen Dis­kri­mi­nie­rung in Prü­fungen

15.09.2026

GBA klagt Deutsch-Ukrainerin wegen Spionage für Russland an. Richter:innen dürfen einen offenen Brief für die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens unterzeichnen. djb fordert Maßnahmen gegen Geschlechterdiskriminierung bei Prüfungen.

Thema des Tages

KG Berlin – Spionage für Russland/Ilona W.: Die Bundesanwaltschaft hat beim Kammergericht Berlin Anklage gegen die deutsch-ukrainische Unternehmerin Ilona W. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für Russland erhoben. W. wurde im Januar 2026 in Berlin festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Sie soll spätestens seit Oktober 2023 mit einem russischen Geheimdienstmitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin zusammengearbeitet und ihn über Jahre mit Informationen über hochkarätige Veranstaltungen versorgt sowie ihm teilweise unter falscher Identität Zugang ermöglicht haben. Das Kammergericht entscheidet nun über die Zulassung der Anklage. Es berichten FAZ (Stephan Klenner), beck-aktuell, bild.de (Vinzenz Mayer/Nikolaus Harbusch), zeit.de und spiegel.de.

Rechtspolitik

Geheimdienstkontrolle: Im Interview mit LTO (Christian Rath) erklärt der Präsident des Unabhängigen Kontrollrats (UKRat) Josef Hoch, warum der UKRat, wirkungsvoller kontrollieren könne als ein Gericht. So falle der UKRat nicht unter die Third Party Rule und könne damit Informationen erhalten, die ein Gericht oder ein parlamentarisches Gremium nicht erhalten darf. Außerdem werde die gerichtsähnliche Vorabkontrolle durch eine administrative Verlaufskontrolle ergänzt. Der UKRat, der im Zuge der Geheimdienstreform deutlich mehr Aufgaben erhalten soll, werde zu einem der weltweit leistungsfähigsten Geheimdienst-Kontrollorgane, so Hoch.

Verfassungsschutz SH: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Annika Jacobsen weist im FAZ-Einspruch darauf hin, dass der Regierungs-Entwurf für eine Reform des schleswig-holsteinischen Landesverfassungsschutzgesetzes die Beobachtungsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes auf sogenannte legalistische Bestrebungen erweitern will. Die Autorin stellt dann aber fest, dass die Beobachtung legaler Tätigkeiten zum Wesen des Verfassungsschutzes gehört. Allerdings sei dabei das Verhältnismäßigkeitsprinzip besonders wichtig. 

Hybride Angriffe: Im Interview mit njw.de (Monika Spiekermann) erläutert Rechtsprofessor Markus Thiel, dass hybride Angriffe mangels Legaldefinition rechtlich schwer zu fassen seien. Die einschlägigen Normen in Polizei-, Nachrichtendienst-, Wehr-, Cyber- und Zivilschutzrecht deckten jeweils nur Teilbereiche ab. Dennoch lägen die größten Schwächen nicht im Normbestand, sondern in der fehlenden Verzahnung: Zuständigkeiten, Informationswege, Schnittstellen und die verfassungsrechtlich engen Grenzen für den Einsatz der Bundeswehr erschwerten eine effektive Abwehr. Zudem warnt er, dass ein verpflichtender Zivil- und Katastrophenschutzdienst verfassungsrechtlich hoch problematisch wäre und daher eher gut ausgestaltete freiwillige Dienste in Betracht kämen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet über eine Diskussionsveranstaltung zu den rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten einer von der AfD Sachsen‑Anhalt angestrebten Kündigung des Medienstaatsvertrags. Es bestehe zwar politischer Gestaltungsspielraum, radikale Schritte wie ein Pay‑TV‑Umbau, massive Budgetkürzungen oder ein Ausstieg ohne funktionierende eigene Sendeanstalt wären jedoch klar verfassungswidrig. Insgesamt kamen die Fachleute überein, dass ein tatsächlicher Ausstieg äußerst unwahrscheinlich ist, weil verfassungsrechtliche Vorgaben und die Bundestreue der Länder enge Grenzen setzten.

DJT – Sterbehilfe: beck-aktuell (Maximilian Amos) stellt ein Gutachten der Rechtsprofessorin Annette Grünewald zur Sterbehilfe vor, das auf dem am Mittwoch beginnenden Juristentag diskutiert werden soll. Das Gutachten kritisiert, dass die Rechtslage zur Sterbehilfe in Deutschland inkonsistent sei und Gerichte mangels klarer gesetzlicher Regeln über Leben und Tod entscheiden müssten. Grünewald fordert deshalb einen einheitlichen Rechtfertigungsgrund für passive und indirekte Sterbehilfe im Strafgesetzbuch sowie ein verbindliches Verfahren zur Beratung, Prüfung der Freiverantwortlichkeit und Durchführung assistierter Suizide.

Justiz

Mäßigungsgebot für Richter:innen: Richter:innen und Staatsanwält:innen in Sachsen dürfen einen offenen Brief unterstützen, der ein AfD-Prüfverfahren fordert, ohne dienstrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der sächsischen AfD-Fraktion hervor, über die LTO berichtet. Das sächsische Justizministerium bewertet die Unterzeichnung als private politische Betätigung, selbst wenn die Amtsbezeichnung angegeben wird. Gemäß des sächsischen Beamtengesetzes haben Richter:innen und Beamt:innen das Recht, auch außerhalb des Dienstes die mit ihrem Amt verbundene Amtsbezeichnung zu führen. Ein Verstoß gegen das Mäßigungsgebot oder die Neutralitätspflicht liege nicht vor, da die Meinungsbildung zu einem möglichen Verbotsverfahren Teil legitimer politischer Teilhabe sei.

BGH zu Anwaltsschild: Der Bundesgerichtshof hat den Widerruf einer Anwaltszulassung bestätigt, weil die Mindestanforderungen an eine Kanzlei – insbesondere klare äußere Hinweise wie Schild, Briefkasten und Erreichbarkeit – nicht erfüllt waren. Das Kanzleischild war hinter Rollläden versteckt und die Kanzlei des Betroffenen für Rechtsuchende nicht ausreichend erkennbar. LTO (Xenia Piperidou) und beck-aktuell berichten.

BGH zu überlangem Urteil: Monika Spiekermann (njw.de) nimmt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom August zum Anlass, sich zu fragen, ob ein Teil der Justizüberlastung nicht auch auf interne Gründe zurückgeführt werden könnte. In dem konkreten Fall hatte der BGH eine Urteilsbegründung mit 295 Seiten als Ausdruck mangelnder Fähigkeit bewertet, Wesentliches vom Unwesentlichen zu trennen. Nicht nur ein Zuwenig, sondern auch ein Zuviel könne ein Urteil zu Fall bringen, so Spiekermann. Was das für die notorisch überlastete Strafjustiz bedeutet, möge man sich nicht ausmalen.

BFH zu Energiepreispauschale: Dass die 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer:innen einkommensteuerpflichtig war, während Minijobber:innen sie steuerfrei bekamen, verletzt nicht den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, so der Bundesfinanzhof. Die Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, weil Minijobber:innen typischerweise bedürftiger seien und der Gesetzgeber mit der steuerpflichtigen Ausgestaltung eine zulässige sozialpolitische Entscheidung getroffen habe. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky) und beck-aktuell.

VGH Kassel zu Heldbockkäfer: Tobias Freudenberg (njw.de) schildert, wie große Infrastrukturprojekte immer wieder durch geschützte Tierarten oder andere Hindernisse verzögert werden, etwa aktuell in Frankfurt durch den streng geschützten Heldbock-Käfer. Ein entsprechendes Eilverfahren einer BI gegen einen Tunnelbau ist allerdings im Februar vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel gescheitert. Besonders kurios sei der Fall aus Wales, wo ein Energieprojekt umgeplant wurde, weil die geplante Kabeltrasse durch das fiktive Grab des Harry Potter Charakters Dobby geführt hätte und Fans massiven Druck ausübten.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Wirecard-Strafprozess hält der Vorsitzende Richter die Darstellung des Angeklagten Markus Braun, die hohen Gewinne von Wirecard seien durch ein Drittpartnergeschäft – ohne Wissen des Vorstandschefs – abgezweigt worden, für nicht schlüssig. Die Kammer geht weiterhin von frei erfundenen Milliardenumsätzen aus, die über Jahre in die Bilanzen eingebucht wurden. Der im Dezember 2022 eröffnete Prozess befindet sich jetzt in der Schlussphase. FAZ und LTO berichten.

AG München zu Körperverletzung durch Körperfülle: Das Amtsgericht München hat einem Mann 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem sich ein deutlich schwererer Kontrahent während einer Oktoberfestschlägerei für ein bis zwei Minuten auf dessen Oberkörper gesetzt hatte. Das Gericht sah darin keinen durch Notwehr gerechtfertigten Eingriff, da von dem am Boden liegenden Mann kein weiterer Angriff ausging, so LTO.

Grenzkontrollen und Zurückweisungen: Die Bundesregierung kennt lediglich Gerichtsentscheidungen, die ihre Praxis der Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylsuchenden für rechtswidrig erachten, nicht aber Entscheidungen, die das Vorgehen als rechtmäßig bewerten, so das Bundesinnenministerium auf eine parlamentarische Frage des Bundestagsabgeordneten Helge Limburg (Grüne). Limburg fordert daher gegenüber der taz (Tobias Schulze), dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Grenzkontrollen sofort beende – andernfalls müsse er sich "den Vorwurf gefallen lassen, als Innenminister sehenden Auges flächendeckend und vorsätzlich gegen Recht und Gesetz zu verstoßen".

Recht in der Welt

Türkei – Ekrem İmamoğlu: Ein türkisches Gericht hat Ekrem İmamoğlu, den suspendierten Bürgermeister von Istanbul, zu 25 Monaten Haft sowie zu einem politischen Betätigungsverbot verurteilt. Wird das Urteil rechtskräftig, verliert İmamoğlu auch formal sein Amt. Der Stadtrat von Istanbul könnte dann einen neuen Bürgermeister bestimmen. In dem Prozess wurde İmamoğlu vorgeworfen, den damaligen Bürgermeister des Istanbuler Bezirks Tuzla, Şadi Yazıcı, beleidigt zu haben. İmamoğlu wurde in derselben Sache bereits zweimal freigesprochen. LTO berichtet.

Kosovo-Tribunal – Hashim Thaçi: Im Vorfeld der für den morgigen Mittwoch angekündigten Entscheidung des hybriden Gerichts "Kosovo Specialist Chambers" (KSC) im Kriegsverbrecherprozess gegen den ehemaligen kosovarischen Staatspräsidenten Hashim Thaçi und drei Mitangeklagte zieht nun auch der Jurist Fred Abrahams auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) Bilanz. Die "überwiegende Mehrheit der Kriegsverbrechen" sei von serbischen und jugoslawischen Streitkräften begangen worden, allerdings seien bislang nur wenige dafür zur Rechenschaft gezogen worden. Die Entscheidung des Kosovo-Tribunals biete die Chance, "die anhaltende Straflosigkeit in Frage zu stellen".

Rumänien – Rückwirkungsverbot: Rechtsprofessorin Bianca Selejan-Gutan erklärt im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass das rumänische Verfassungsgericht einen zentralen rechtsstaatlichen Grundsatz verletzt habe, indem es längst abgeschlossene Fälle von Interessenkonflikten so behandelte, als würden sie noch andauern, um harte Sanktionen rückwirkend anzuwenden. Dadurch werde ein politisches Instrument geschaffen, mit dem frühere Entscheidungen nachträglich verschärft und politische Gegner aus dem Amt gedrängt werden können.

Israel – KI im Krieg: Laut einer Analyse der Völkerrechtlerin Taylor Kate Woodcock und des Informatikers Rainer Rehak verstößt Israels Einsatz der KI-Systeme Lavender und Gospel systematisch gegen das humanitäre Völkerrecht. Im Interview mit netzpolitik.org (Constanze Kurz) kritisieren die Wissenschaftler:innen, dass die Auswahl militärischer Ziele nach einer von der KI berechneten Wahrscheinlichkeit, ein Kämpfer zu sein, nicht ausreichend zwischen Kämpfern und Zivilisten unterscheide. Außerdem lasse das System beim Angriff auf hochrangige Ziele unzulässig große Kollateralschäden an unschuldigen Personen zu.

Kolumbien – Waffen: Kolumbiens ultrarechter Präsident Abelardo de la Espriella hat ein Dekret aufgehoben, das das Tragen von Waffen stark beschränkt hatte. Er begründete dies damit, dass "gesetzestreue Bürger:innen" sich verteidigen können müssten. Die Opposition kündigte an, klagen zu wollen. Die taz (Katharina Wojczenko) berichtet.

Juristische Ausbildung

Diskriminierung in juristischen Prüfungen: Weil Frauen im juristischen Staatsexamen nach einer Studie aus dem Jahr 2018 systematisch schlechtere Noten erhielten, fordert der Deutsche Juristinnenbund (djb) verbindliche Schulungen, gemischte Prüfungskommissionen sowie die Abschaffung des Vorgesprächs, das unbewusste Vorurteile verstärken kann. Zudem verlangt der Verband weitergehende Reformen wie anonymisierte Prüfungen, mehr Gleichstellungsinhalte und flexible Teilzeitmodelle im Referendariat. beck-aktuell berichtet über ein entsprechendes djb-Papier.

Sonstiges

Regierungsbildung Sachsen-Anhalt: Der frühere BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier warnt laut beck- aktuell nach dem AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt vor alarmistischen Szenarien: Die deutsche Demokratie und Rechtsordnung sei durch gefestigte verfassungsrechtliche Schutzmechanismen abgesichert. 

focus.de (Sebastian Scheffel) beschreibt die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben in Sachsen-Anhalt zur Ministerpräsidentenwahl.

Verfassungskunde an Schulen: Das von Christian Tischner (CDU) geführte thüringische Bildungsministerium will sogenannte Verfassungs-Coaches an Schulen einsetzen. Die speziellen Trainer:innen sollen Schulen im Umgang mit Demokratiebildung unterstützen. Daneben soll die sogenannte Verfassungsviertelstunde ausgebaut werden, in der Schüler:innen ausgehend von ihren Alltagserfahrungen über Verfassungswerte sprechen, so die Welt.

Auslegung des Grundgesetzes: Die FAZ (René Schlott) rezensiert einen Sammelband von Frieder Günther und Markus Payk, der in acht Beiträgen von Rechtswissenschaftler:innen und Historiker:innen die Auslegung von Vorschriften des Grundgesetzes nachzeichnet.

Anwaltsberatung auf Firmenrechnung: Rechtsanwalt Joachim Freiherr von Falkenhausen erklärt auf anwaltsblatt.de, dass Anwält:innen eine Rechnung nicht einfach auf eine Firma ausstellen dürfen, wenn die Beratung tatsächlich privat erfolgte, weil sie sich dadurch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen könnten. Statt eines pauschalen Neins sollte jedoch geprüft werden, ob die Beratung in einem steuerlich relevanten Zusammenhang stand, etwa mit Mieteinnahmen oder Beteiligungen, sodass die Kosten legal absetzbar wären.
 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60878 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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