Die juristische Presseschau vom 8. September 2026: NSU-Akten an For­schungs­gruppe? / Schi­raldi sch­ließt Ver­g­leich / Internet in JVA?

08.09.2026

Ein Forschungsprojekt hat laut BT-Gutachten keinen Anspruch auf Herausgabe der NSU-Akten. Deutsche Bank und Ex-Manager vergleichen sich kurz vor mündlicher Verhandlung. NRW testet überwachten Internetzugang für Gefangene.

Thema des Tages

OLG Karlsruhe – Herausgabe von NSU-Akten: Laut einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hat ein Forschungsprojekt "nach überwiegender Auffassung" keinen materiellen Rechtsanspruch gemäß § 476 StPO auf Herausgabe der NSU-Akten durch die Bundesanwaltschaft. Hingegen hätte die Bundesanwaltschaft die Herausgabe der Akten nicht verweigern dürfen, wenn ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) dies verlangt hätte. Während die Datenübermittlung an Forschungsprojekte "im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Stelle" stehe, habe ein PUA einen "verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf Aktenvorlage". Im Frühjahr 2023 hatte sich der rot-grüne Senat in Hamburg gegen die Einsetzung eines PUA und stattdessen für die Einrichtung eines Forschungsprojekts entschieden, um die Umstände des NSU-Mordes an Süleyman Taşköprü aufzuklären. Damit ist Hamburg das einzige Bundesland, in dem der NSU tötete und daraufhin kein PUA eingerichtet wurde. Die Hamburger Bürgerschaftskanzlei, bei der das Forschungsprojekt angedockt ist, geht von einem Herausgabe-Anspruch aus und hat gegen die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe geklagt. Die taz-nord (Andreas Speit) berichtet.

Rechtspolitik

BND: Der Politikwissenschaftsstudent Sofiane Benamor schreibt auf dem Verfassungsblog über die geplanten neuen "operativen Anschlussbefugnisse" des Bundesnachrichtendienstes im Gesetzentwurf der Bundesregierung; diese werfen viele verfassungsrechtliche Fragen auf, etwa zur Gesetzgebungskompetenz und zu den Eingriffsschwellen. Der Autor kommt zum Schluss, man solle "nicht vorschnell die eklatante Verfassungswidrigkeit der Normkonstruktionen feststellen, denn das BVerfG hat in der Vergangenheit wiederholt gezeigt, dass es seine materiellen Anforderungen auch an veränderte geopolitische Rahmenbedingungen anpassen kann."

KI-Kennzeichnung: Nun stellt auch Rechtsanwalt Tobias Voßberg auf beck-aktuell die seit Anfang August geltende KI-Kennzeichnungspflicht für Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte vor. Demnach müssen Betreiber von KI-Systemen klar darauf hinweisen, dass KI verwendet wurde. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro.

Nachweis der Sozialversicherung: Rechtsanwältin Emma Lotz fasst im Expertenforum Arbeitsrecht die geplanten Änderungen der EU-Vorschriften zum Nachweis der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Arbeitnehmer:innen, Beamt:innen und Selbstständigen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten zusammen.

Justiz

LG Frankfurt/M. – Ex-Manager vs. Deutsche Bank: Kurz vor Prozessbeginn vor dem Landgericht Frankfurt/M. wegen der Schadensersatzforderung des früheren Topmanagers Dario Schiraldi gegen die Deutsche Bank hat Schiraldi seine Klage zurückgenommen, weil die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen haben. Schiraldi hatte dem Bankinstitut vorgeworfen, zu seiner erstinstanzlichen Verurteilung in Italien wegen Beihilfe zu Bilanzfälschung und Marktmanipulation im Zusammenhang mit komplexen Derivategeschäften beigetragen zu haben, und so seine Karriere beschädigt zu haben. Deshalb hatte Schiraldi Schadensersatz in Höhe von 152 Millionen Euro gefordert. Aus den gleichen Gründen sind in London weitere Klageverfahren vier ehemaliger Kollegen Schiraldis anhängig, die insgesamt etwa 700 Millionen Euro fordern. Die Deutsche Bank hatte die Klagen bisher als substanzlos bezeichnet. Es berichten SZ (Meike Schreiber), FAZ, Hbl (Yasmin Osman) und spiegel.de.

BGH zu Rücktritt vom Versuch: Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung eines Mannes wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung auf, weil das zuständige Landgericht Aurich nicht geprüft hatte, ob der Mann strafbefreiend vom Versuch zurückgetreten war. Der Beschuldigte war rückwärts auf eine Spielhallenmitarbeiterin zugefahren, die der Kollision nur entging, weil ein Dritter sie wegzog. Als seine Lebensgefährtin in das Auto stieg, fuhr der Beschuldigte weg. Laut BGH sei insbesondere offen geblieben, ob der Versuch aus Sicht des Beschuldigten fehlgeschlagen, beendet oder unbeendet war, so beck-aktuell.

BGH zu Ersatzeinreichung bei beA-Problem: Bei einer beA-Störung kann von Rechtsanwält:innen nicht ohne Weiteres verlangt werden, auf Übermittlungswege auszuweichen, mit denen sie nicht vertraut sind. Zwar sei die Berufungsbegründungsfrist im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall abgelaufen, weil der klagende Anwalt ein Computerfax nicht formwirksam übermittelt hatte. Allerdings müsse das Oberlandesgericht München nun prüfen, ob die Ersatzeinreichung dem Anwalt nach den Umständen des Einzelfalls unzumutbar gewesen wäre – dann wäre ihm Wiedereinsetzung zu gewähren, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. LTO (Xenia Piperidou) fasst den BGH-Beschluss von Ende Juli zusammen.

BFH zu Wohnmobil als Zweitwohnung: Ein Wohnmobil, das der Kläger auf dem Parkplatz seines Arbeitgebers abgestellt hat und mit dem er wöchentlich zu seiner Familie fährt, erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Zweitwohnsitzes. Da das Wohnmobil regelmäßig zwischen dem Arbeits- und dem Familienwohnort wechselte, hat der Kläger keine dauerhafte selbstständige Unterkunft geschaffen. Damit kann er die Kosten für das Wohnmobil nicht steuerlich als Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Der Bundesfinanzhof verwarf Anfang Februar die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das im Herbst 2025 ergangene Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, so LTO.

BPatG zu "Lidlship"-Marke: Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss von Ende August die von einem Coach eingetragene Wortmarke "Lidlship" gelöscht. Wenngleich sich das Akronym "Lidlship", das sich unter anderem aus den Wörtern "Lernen, Integrität, Demut und Liebe" zusammensetze, klanglich von dem Original unterscheide, so drohe dennoch eine Verwässerung der Wortmarke "Lidl". Aufgrund des identischen Wortanfangs und der ungewöhnlichen Buchstabenfolge "dl" gebe es eine hinreichende gedankliche Verknüpfung zwischen "Lidlship" und "Lidl". beck-aktuell berichtet.

OLG Rostock zu Kreuzfahrt-AGB: Mit Urteil vom Juli diesen Jahres befand das Oberlandesgericht Rostock auf die Klage des Bundesverbands Verbraucherzentrale hin mehrere AGB-Klauseln von Aida Cruises für unwirksam. So darf Aida Cruises nicht gleichzeitig eine pauschale Stornierungsgebühr von 80 Prozent verlangen und sich die Umbuchung der verbleibenden Gäst:innen von einer Dreier- oder Viererkabine in eine andere Kabine vorbehalten, weil bei einer weiteren Vermarktung der Dreier- oder Viererkabine tatsächlich kein Schaden entstehe. LTO berichtet.

BayObLG – Vergabe der Wiesn-Zelte: Das Bayerische Oberste Landesgericht wird am Freitag über die Klage des Gastronomen Alexander Egger verhandeln, der eine europaweite Ausschreibung der Zelte auf dem Münchener Oktoberfest fordert. Die FAZ berichtet vorab.

LG Mannheim – Xavier Naidoo/Volksverhetzung: Das Landgericht Mannheim hat eine Anklage von Juli 2023 gegen den Sänger Xavier Naidoo wegen Volksverhetzung und Beleidigung zugelassen. Naidoo soll zwischen Dezember 2020 und April 2021 antisemitische Texte über einen Telegram-Kanal veröffentlicht und eine Person, die der Amadeu-Antonio-Stiftung zugehörig war, beleidigt haben. Eine zweite, im Juni 2024 erhobene Anklage wegen Volksverhetzung ließ das LG Mannheim mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zu; die Staatsanwaltschaft hat hiergegen Beschwerde zum Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Es berichten FAZ (Sebastian Eder), spiegel.de, focus.de und bild.de (Franz Ungermann).

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Anlässlich des bevorstehenden Abschlusses im Strafverfahren gegen den Ex-Wirecard-Chef Markus Braun gibt die FAZ (Marcus Jung) im Frage-Antwort-Format u.a. einen Überblick zum Wirecard-Insolvenzverfahren. Insgesamt beläuft sich die Summe der angemeldeten Forderungen auf über 20 Milliarden Euro, während die Insolvenzmasse derzeit etwa 650 Millionen Euro beträgt. Das Landgericht München I verhandelt ab Mittwoch wieder gegen Braun und seine Mitangeklagten Stephan von Erffa und Oliver Bellenhaus; ab dem 19. Oktober könnten die Plädoyers erfolgen.

VG Neustadt/W. zu Weinberg-Rundfahrten: Rundfahrten, bei denen ein Winzer seine Gäst:innen auf einem Traktoranhänger durch die Weinberge fährt, sind keine verkehrsrechtlich privilegierte örtliche Brauchtumsveranstaltung, sondern bedürfen einer Genehmigung. Den Fahrten fehle es an einem brauchtumstypischen Charakter. Brauchtum setze ein seltenes, traditionelles Ereignis mit einer besonderen sozialen Funktion voraus, so das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. LTO berichtet.

Recht in der Welt

IGH/Deutschland – Krieg in Gaza: Am Internationalen Gerichtshof in Den Haag hat die Verhandlung zur Zulässigkeit der Klage Nicaraguas gegen Deutschland begonnen. Nicaragua wirft Deutschland vor, durch Waffenlieferungen an Israel Beihilfe zum Völkermord in Gaza geleistet zu haben. In der Verhandlung argumentierte Deutschland nun, die Klage sei unzulässig, weil gar kein völkerrechtlicher Streit zwischen Deutschland und Nicaragua vorliege. Zudem sei die Gerichtsbarkeit des IGH in zeitlicher Hinsicht nicht eröffnet, da Deutschland sich nur für Streitigkeiten unterworfen habe, die nach 2008 entstanden seien; Nicaragua werfe Deutschland jedoch eine "langfristige" Unterstützung Israels vor. Schließlich könne der IGH nicht über das Vorgehen Israels in Gaza entscheiden, ohne dass Israel beteiligt werde. Der IGH wird voraussichtlich Anfang 2027 eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage verkünden. Die deutsche Prozessvertreterin Julia Monar nutzte die Verhandlung, um zu betonen, dass Deutschland bei der Genehmigung von Rüstungsexporten nach Israel stets das Völkerrecht beachte. Es berichten taz (Christian Rath) und LTO (Franziska Kring).

Im FAZ-Einspruch schreiben Leslie Johns und Gregory Rose, Professorin für Politikwissenschaft und Professor für internationales Recht, dass die WHO-Quelle, auf die sich Nicaragua für die Quantifizierung von Angriffen auf das Gesundheitswesen beziehe, nicht belastbar sei. Die WHO verifiziere nicht, was sie veröffentliche, sondern "bewertet lediglich die Glaubwürdigkeit eines Ereignisses".

Ronen Steinke (SZ) prognostiziert, dass es jetzt im Hauptsacheverfahren für Deutschland "deutlich enger werden könnte" als noch im Eilverfahren 2024, weil "sich die Kriegsführung durch Israels Militär in den vergangenen zwei Jahren vor aller Augen radikalisiert hat".

USA – Nicolás Maduro: Der Jurist Carlos Moreno kritisiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit Blick auf die Entführung des venezolanischen Staatschefs Nicolás Maduro durch US-Truppen die Entscheidung des US-Supreme Courts im 1992 entschiedenen Fall United States v. Alvarez-Machain, dass eine Entführung aus dem Ausland grundsätzlich nicht die Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte beschränke. Dadurch werde die Verletzung des Völkerrechts "externalisiert und in einen Streit zwischen Staaten umgewandelt, der das innerstaatliche Verfahren unberührt lässt", so der Autor.

Brasilien – Deepfakes bei Wahl: Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen am 4. Oktober geht das Oberste Wahlgericht Brasiliens gegen KI-Deepfakes vor. KI-generierte Wahlwerbung müsse entsprechend gekennzeichnet werden. Verboten sind nun solche KI-Inhalte, die als Wahlpropaganda einzustufen sind. Außerdem wurde es KI-Anbietern untersagt, Wahlempfehlungen abzugeben. Die FAZ (Tjerk Brühwiller) berichtet.

USA – X vs. Bluebird: Im Streit um Twitter-Markenrechte hat ein US-Gericht im Bundesstaat Delaware im Verfügungsverfahren entschieden, dass das Start-Up "Operation Bluebird", das ein soziales Netzwerk launchen will, zwar nicht den Namen "Twitter" verwenden darf, aber weiterhin das Verb "to tweet" für das Versenden von Posts und das Logo eines weißen Vogels auf blauem Grund nutzen darf. Nach aktueller Einschätzung werde X – vormals Twitter – die Markenrechte an "Twitter" auch im späteren Hauptverfahren behalten. Indes habe "Operation Bluebird" hinreichend dargelegt, dass X mit dem Rebranding des Kurznachrichtendienstes das alte Logo und das Verb "to tweet" nicht mehr nutzen werde. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

Sonstiges

Internet in JVA: Gefangene von drei Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen bekommen im Rahmen eines Pilotprojekts beaufsichtigten Zugang zum Internet. In sogenannten digitalen Sozialräumen sollen die Inhaftierten ausgewählte Internetseiten nutzen können, um beispielsweise Kontakte zur Außenwelt zu pflegen, Bildungsangebote wahrzunehmen und digital Anträge zu stellen, wie spiegel.de schreibt.

Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Nachdem die AfD bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt zwar klar stärkste Kraft geworden ist, aber die absolute Mehrheit der Sitze verfehlt hat, geben Hbl (Julian Olk) und LTO einen Überblick über verschiedene Szenarien zur Ministerpräsidentenwahl und zur Regierungsbildung.

Derweil betont Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), dass das "Grundgesetz auch in Sachsen-Anhalt gilt, auch nach einer Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten." Etwa im Bereich der Einwanderungs- und Ausländerpolitik müsse sich ein Land bundestreu verhalten. Es berichten SZ (Bastian Brinkmann/Dominik Fürst) und beck-aktuell. Laut focus.de (Carolin Blüchel/Ulrich Reitz) ist Bundeszwang nach Art. 37 GG nur angemessen, wenn die im Grundgesetz vorgegebene Ordnung konkret gefährdet werde. Für politische Differenzen zwischen dem Bundeskanzler und einer möglichen AfD-Landesregierung könne das Mittel nicht eingesetzt werden.

Rechtsdienstleistungsmarkt: Rechtsprofessor Mathias Kilian stellt auf anwaltsblatt.de die Ergebnisse der Untersuchung des Rechtsdienstleistungsmarkts durch das Soldan Institut vor. Demnach ist der Umsatz im Zehnjahresvergleich gewachsen, während die Zahl der niedergelassenen Anwält:innen seit 2017 um zehn Prozent gesunken ist. Angesichts des hohen Frauenanteils von 65 Prozent unter den Studienanfänger:innen sei es ein "Alarmsignal für die Nachwuchsgewinnung", dass die Mehrheit der jungen Juristinnen von Diskriminierungserfahrungen berichtet.

KI in der Personalabteilung: Die Unternehmensjuristin Karin Kristina Reiber erläutert auf LTO, dass Personalabteilungen zwar grundsätzlich KI bei der Sichtung von Bewerbungen einsetzen dürfen. Allerdings bedürfe es letztlich immer einer menschlichen Entscheidung. Die Datenschutz-Grundverordnung verbiete automatisierte Entscheidungsfindungen, die EU-KI-Verordnung schreibe eine wirksame menschliche Aufsicht für derartige Hochrisiko-Systeme vor.

Rückkehr aus dem Urlaub: Die Anwält:innen Claudia Posluschny und Roman Kalitsev schildern auf njw.de, was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkehren. Können sie wegen höherer Gewalt nicht rechtzeitig zurückreisen, müssen sie die Arbeitgeber:innen unverzüglich informieren und alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um wieder rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. Da sie das Wegerisiko tragen, verlieren die Arbeitnehmer:innen auch bei unverschuldet verspäteter Rückreise ihren Vergütungsanspruch.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60817 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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