Arbeitsgericht Münster verhandelte über Musterklage auf Zahlung des Mindestlohns in Werkstatt für behinderte Menschen. Sample von Kraftwerk-Song fällt unter die Pastiche-Schranke. Fotograf will KI-Training mit seinen Bildern verbieten.
Thema des Tages
ArbG Münster – Mindestlohn in Werkstätten: Jürgen Linnemann, der in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, klagt vor dem Arbeitsgericht Münster auf Zahlung des Mindestlohns von 13,90 Euro. Derzeit erhält er nur einen Stundenlohn von etwa zwei Euro. Der Kläger, der u.a. von der GFF unterstützt wird, argumentiert, er sei Arbeitnehmer und nicht bloß arbeitnehmerähnlicher Beschäftigter. Für die Abgrenzung komme es darauf an, ob die Person weisungsgebunden eine Arbeitsleistung erbringe, die wirtschaftlich verwertbar sei und bei der nicht die Gestaltung des Tagesablaufs im Vordergrund stehe. Dies sei bei ihm der Fall. Die Freckenhorster Werkstätten argumentieren aber, dass er wie alle Menschen, die dort arbeiten, in den Anwesenheitszeiten auch lange Pausen machen und sogar schlafen könne, er könne auch Kochkurse machen oder mit den Sozialarbeitern sprechen. Linnemann gab jedoch an, nur das Mindestmaß an Pausen zu nehmen. Sollte Linnemann ein Anspruch auf Mindestlohn zugesprochen werden, würde das zu einem "Systemwechsel" führen, sagte die Richterin in der Verhandlung. taz (Christian Rath), beck-aktuell und LTO (Tanja Podolski) berichten. Ein Urteil wird nicht vor dem 15. Oktober erwartet.
Rechtspolitik
Briefwahl: Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler zeigt in der Welt Verständnis für Kritiker der Briefwahl. Diese habe sich von einer Ausnahme zur gern genutzten Alternative entwickelt, obwohl Briefwahl-Stimmen leichter zu manipulieren seien. Der Autor verweist auf verschiedene Fälle von Wahlfälschungen in den vergangenen Jahren. "Sind das wenige Ausnahmen – oder nur die Spitze des Eisbergs? Die Lebenserfahrung spricht dafür, dass die Dunkelziffer groß ist."
Wahl des Ministerpräsidenten S-A: Der Habilitand Robert Böttner beleuchtet auf dem Verfassungsblog die Regeln für die Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt. Erhält ein Kandidat keine absolute Mehrheit, kommt es im dritten Wahlgang auf die "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" an. Auf den Wahlzetteln des dritten Wahlgangs müsse auch die Option "Nein" aufgeführt werden, fordert der Autor. Anders als Enthaltungen müssten Nein-Stimmen bei der Berechnung der nötigen Stimmenmehrheit berücksichtigt werden.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Adrian Exner untersucht auf dem FAZ-Einspruch, wie viel rechtliche Freiheit eine AfD-Regierung bei der Umgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hätte. Das Kernproblem liege nicht in den Kündigungen der Staatsverträge, sondern bei der Achtung der Rundfunkfreiheit. So falle zum Beispiel die Entscheidung, ob neben Informationssendungen auch Unterhaltungs- und Kultursendungen ausgestrahlt werden, in die Programmautonomie. Zudem gebiete die Staatsferne, dass inhaltlich kein Einfluss aufs Programm genommen wird.
AfD-Landesregierung: Die FR (Ursula Knapp) untersucht, welche Forderungen der AfD in Sachsen-Anhalt gegen die Verfassung verstoßen könnten. Die geplante Abschaffung der Schulpflicht sei ebenso verfassungswidrig wie der geplante Förderstopp für "antideutsche" Kultur. Auch "Sonderklassen für Flüchtlingskinder", in denen keine staatlich geprüften Lehrkräfte unterrichten sollen, stellten eine unzulässige Diskriminierung dar.
Digitaler Euro: Ein Rechtsgutachten, das die NGO Finanzwende in Auftrag gab, kommt zu dem Schluss, dass die geplante Einführung des Digitalen Euros einen Eingriff in die Unionsgrundrechte privater Wirtschaftsteilnehmer darstellt. Die Europäische Zentralbank erfülle mit dem neuen Zahlungsmittel nicht nur hoheitliche Aufgaben, sondern trete auch in Konkurrenz zu privaten Anbietern, zum Beispiel Kreditkartenunternehmen. Die Zentralbank dürfte ihre Regulierungsmacht nicht dazu einsetzen, den digitalen Euro im Wettbewerb zu bevorzugen. Die FAZ (Christian Siedenbiedel) berichtet.
Kritische Infrastruktur: Reinhard Müller (FAZ) fordert einen besseren Schutz der kritischen Infrastruktur. Jeder sei "zunächst selbst gefordert. Resilienz beginnt zu Hause und im Betrieb." Den Staat treffe jedoch eine Schutzpflicht. Er dürfe sich "auf dem zentralen Feld der kritischen Infrastruktur nicht verstecken".
Justiz
BGH zu "Metall auf Metall": In der vorerst letzten Entscheidung des beinahe 30 Jahre währenden Urheberrechtsstreits um ein Sample des Kraftwerk-Stückes "Metall auf Metall" entschied der Bundesgerichtshof zugunsten des Produzenten Moses Pelham. Seit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes im Jahr 2021 falle das zwei-sekündige Sample unter die Pastiche-Schranke und verletze daher nicht das Urheberrecht von Kraftwerk-Musikern. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des BGH den Pastiche-Begriff konkretisiert. Ein Pastiche muss demnach an ein anderes Werk erinnern, sich aber zugleich wahrnehmbar von ihm unterscheiden und mit diesem in einen kreativen Dialog treten. Der BGH subsumierte Pelhams Sample unter diese Vorgaben. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass den Kraftwerk-Klägern Schadensersatz für die Jahre zwischen 2002 und 2021 zusteht. Es berichten SZ (Lisa Torjuul), FAZ (Laura Roban), tagesschau.de (Max Bauer), beck-aktuell sowie die Rechtsanwält:innen Tobias Nasr und Clara Louisa Veelken auf LTO.
BGH – KI-Training/Laion: Der BGH verhandelte über die Klage des Fotografen Robert Kneschke gegen den Verein Laion, der Open-Source-Datenbanken zum KI-Training anbietet. Eine der Datenbanken nutzt ein Foto Kneschkes, obwohl dieser auf seiner Website einer Nutzung widerspricht. Fraglich ist unter anderem, ob er damit auch wirksam dem Text- und Data-Mining widersprochen hat. Zudem muss der BGH die Frage beantworten, ob der Verein sich auf die Urheberrechtsschranke für wissenschaftliche Forschung berufen kann. Das OLG Hamburg hatte dies bejaht. Der BGH wird einzelne Rechtsfragen voraussichtlich dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. SZ (Wolfgang Janisch), faz.net (Marcus Jung) und beck-aktuell berichten.
BGH zu Gema in Altenheimen: Der BGH entschied, dass ein Altenheim keine neuen Lizenzen erwerben muss, um Fernseh- und Hörfunksignale an die Zimmer der Heimbewohner:innen weiterzuleiten. Er wies die Klagen der Verwertungsgesellschaften Gema und Corint Media ab. Bei der Weiterleitung der Sateillitensignale werde kein "neues Publikum" erreicht. Der EuGH hatte im April auf Vorlage des BGH entschieden, dass die Weiterleitung im Seniorenwohnheim keine "öffentliche Wiedergabe" im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie darstellt. FAZ (Marcus Jung), beck-aktuell und LTO berichten.
BGH zu Auslieferung und KDV: Heribert Prantl (SZ) kritisiert einen Beschluss des BGH zur Auslieferung eines Ukrainers aus dem Januar 2025, in dem sich der BGH über das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung äußerte. Es erscheine "auch nach deutschem Verfassungsrecht nicht von vornherein undenkbar, dass Wehrpflichtige in außerordentlicher Lage zusätzlichen Einschränkungen unterliegen und in letzter Konsequenz sogar gehindert sein könnten, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern". Prantl hält dem entgegen, dass das Verweigerungsrecht vorbehaltlos im Grundgesetz garantiert sei. Das "unbequeme Grundrecht" werde jedoch seit jeher diskreditiert.
BGH zu Zeugnisverweigerungsrecht: Ein Zeugnisverweigerungsrecht erlischt, sobald das Verfahren gegen den Angehörigen endgültig eingestellt wird und eine spätere Verfolgung der Tat als Verbrechen ausgeschlossen werden kann. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Das Landgericht, das den Beweisantrag vor Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts abgewiesen hatte, treffe keine Pflicht, die Beweisablehnung nach Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts zu korrigieren. beck-aktuell berichtet.
BFH zu Schuldgeld: Zahlen Eltern Geld an den Förderverein der Privatschule ihrer Kinder, kann die Summe unter Umständen als Schulgeld von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Entscheidend ist, dass der Förderverein nicht zusätzliche Angebote finanziert, sondern den gewöhnlichen Schulbetrieb. Für die klagenden Eltern mache es wirtschaftlich keinen Unterschied, ob die Schule selbst das Schulgeld erhebe oder die Finanzierung über einen Förderverein erfolge. LTO berichtet.
OLG Hamburg – Nord-Stream-Sprengung: Das Oberlandesgericht Hamburg ließ die Anklage gegen Serhij K. zur Hauptverhandlung zu. Dem Ukrainer wird vorgeworfen, die Sprengung der Nord-Stream-Pipeline angeleitet zu haben und sich dadurch unter anderem wegen des Kriegsverbrechens des Angriffs gegen zivile Objekte strafbar gemacht zu haben. Der Prozess soll am 14. Oktober beginnen. FAZ (Julian Staib) und LTO berichten.
OLG Zweibrücken zu Auszug von Ex-Partner: Der Ex-Partner einer Mieterin, die aus einer Wohnung auszog und den Mietvertrag kündigte, hat kein eigenständiges Besitzrecht an der Wohnung und muss daher ebenfalls ausziehen. Dies erklärte das OLG Zweibrücken in einem richterlichen Hinweis an den klagenden Mann, der daraufhin seine Berufung zurücknahm. LTO berichtet.
LG Schwerin zu Bezahlung mit Munition: Ein Schießplatzbetreiber, der von einem Schießtrainer der sächsischen Polizei 7.000 Schuss Dienstmunition zur Bezahlung der Platzmiete annahm, wurde vor dem Landgericht Schwerin wegen Anstiftung zur veruntreuenden Unterschlagung und Bestechung verurteilt. Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 55 Tagessätzen. Er hatte die ungewöhnliche Zahlungsweise dem Schießtrainer angeboten, nachdem die Polizei die Trainingskosten nicht finanzieren wollte. LTO berichtet.
VG Schleswig zu Abschiebestopp: Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Christoph Mager (CDU), musste sich vor dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags verantworten, nachdem die Ausländerbehörde des Kreises einen Mann trotz entgegenstehenden Hängebeschlusses in die Türkei abgeschoben hatte. Die Mitarbeiter:innen der Ausländerbehörde hätten nicht gewusst, dass ein Gerichtsbeschluss durch mündliche Bekanntgabe wirksam werden könne. Auch er als Volljurist habe das nicht gewusst. Die zuständige Staatssekretärin kündigte eine fachaufsichtliche Prüfung des Vorgangs an, berichtet die Welt (Benjamin Stibi).
VG Düsseldorf zu Klassenfahrt: Ein neunjähriger Schüler mit Herzerkrankung darf von seiner Schule nicht von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Dies entschied das VG Düsseldorf in einem Eilverfahren, nachdem die Schule die aufschiebende Wirkung der Klage missachtet hatte. Klassenfahrten seien Bestandteil schulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit. Ein Ausschluss dürfe nicht auf bloße organisatorische Gründe gestützt werden. LTO berichtet.
StA Berlin – Jens Spahn vs. Ski Aggu: Der CDU-Politiker Jens Spahn erstattete Strafanzeige gegen den als "Ski Aggu" bekannten Rapper August Jean Diederich. Dieser hatte in einem Livestream behauptet, Jens Spahn und dessen Ehemann hätten auf einer Party "die schlimmsten Bretter" gezogen, also Kokain konsumiert. Nachträglich schrieb Diederich, es habe sich um eine ausgedachte Geschichte zu Unterhaltungszwecken gehandelt. FAZ (Sebastian Eder), spiegel.de, zeit.de und bild.de (Moritz J. Müller/John Puthenpurackal) berichten.
StA Dessau-Roßlau – Uwe Steimle: spiegel.de (Steffen Winter) zitiert aus einem Schriftsatz, den der Anwalt des Kabarettisten Uwe Steimle an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau schickte. Gegen Steimle wird unter anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ermittelt. Steimles Anwalt schreibt, es sei für ihn "bisher unvorstellbar, dass politische Kabarettisten in einer Art und Weise verfolgt werden könnten, die es wohl letztmalig im Dritten Reich gegeben hat".
BGH-Präsidentin Angerer: Die FAZ (Katja Gelinsky) portraitiert die neue Präsidentin des BGH, Karin Angerer. Sie sei in ihrer neuen Funktion "gleich zu Beginn als zupackend und gestaltungsfreudig aufgefallen". Angerer wird im Vergleich zu ihrer Vorgängerin Bettina Limperg deutlich weniger Zeit im Amt haben. Sie geht in fünf Jahren in den Ruhestand. Limperg war mehr als zwölf Jahre im Amt.
Flucht von Hendrik Holt: Wie die FAZ meldet, zeigt sich der leitende Ermittler im Fall des Windkraft-Betrügers Hendrik Holt "persönlich nicht groß überrascht" über dessen Flucht aus dem Gefängnis in der vergangenen Woche. Der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock erklärte, ihn könne angesichts der "zahllosen Absurditäten" im Fall Holt nichts mehr überraschen. Er erwarte, dass Holt gefasst werde, da dieser sich "aufgrund seines Geltungsbedürfnisses und seines Finanzbedarfs" nicht langfristig verstecken könne.
Recht in der Welt
Malta – Mord an Daphne Caruana Galizia: Die Familie der getöteten Journalistin Daphne Caruana Galizia reagierte bestürzt auf den Freispruch des maltesischen Unternehmers Yorgen Fenech. Neun Jahre nach ihrer Ermordung seien die "institutionellen Versäumnisse, die ihren Mord ermöglichten, nach wie vor nicht aufgearbeitet und nicht behoben". Die Staatsanwaltschaft hatte Fenech vorgeworfen, den Mord an der Frau in Auftrag gegeben zu haben, um ihre investigativen Recherchen zu beenden. Auch internationale Presseorganisationen kritisierten den Freispruch. FAZ (Matthias Rüb), taz (Christian Jakob) und beck-aktuell berichten.
Brasilien – Korrupte Bundesrichter: In Brasilien werden schwere Korruptionsvorwürfe gegen Richter des Obersten Gerichtshofs erhoben. Unter anderem Richter Alexandre de Moraes, der das Verfahren gegen Ex-Präsident Jair Bolsonaro geleitet hatte, soll in engem Austausch mit dem Banker Daniel Vorcaro gestanden haben, der mit betrügerischen Kreditpapieren groß wurde und sich aktuell in Untersuchungshaft befindet. Wie das Hbl (Alexander Busch) berichtet, habe der Oberste Gerichtshof bislang versucht, die Ermittlungen ins Leere laufen zu lassen.
Juristische Ausbildung
Pflichtpraktikum: LTO-Karriere (Sabine Olschner) gibt einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten für Praktika im Jurastudium. Wer die Praktikumszeit nicht nur als notwendiges Übel betrachte, könne wichtige Erkenntnisse gewinnen. Vorgestellt wird unter anderem das Justizpraktikum beim Landgericht und beim Amtsgericht Düsseldorf.
Sonstiges
KI in Rechtsliteratur: Der Verlag C.H. Beck depublizierte zwei Fachaufsätze des Rechtsprofessors Thomas Söbbing. In beiden Aufsätzen wurden unzutreffende Fußnoten gefunden. Unter anderem verweisen sie auf Urteile, die inhaltlich keine Verbindung mit der Textstelle aufweisen. Der Jurist und Journalist Jochen Zenthöfer, der zuerst auf die Fehler aufmerksam wurde, spricht vom "ersten großen Fall von KI-Missbrauch in der echten Rechtsliteratur". Söbbing räumt ein, unsauber gearbeitet zu haben, betont jedoch, dass eine missbräuchliche KI-Nutzung nicht belegt sei. LTO (Pauline Dietrich) berichtet.
KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsanwältin Roxana Sharifi fasst auf anwaltsblatt.de die Ergebnisse einer Diskussion über KI-Nutzung auf dem Deutschen Anwaltstag zusammen. Da immer mehr Mandant:innen mit einem KI-Ergebnis zum Anwalt kämen, verlagere sich der Schwerpunkt der anwaltlichen Leistung vom Ergebnis auf die Prüfung.
Vertretung von Sexualtätern: Die Rechtsanwältin Jacqueline Ahmad erläutert im Spiegel, warum sie sich als Feministin versteht und trotzdem mutmaßliche Sexualstraftäter vor Gericht vertritt. Als Afghanin wisse sie, dass es in einem Land ohne Rechtsstaat auch keine Frauenrechte gebe. Rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung halte sie aus diesem Grund hoch. "Als besonders frauenfreundlich gilt es anscheinend, immer härtere Strafen zu fordern. Ein feministisches Ziel kann aus meiner Sicht aber nicht darin bestehen, Verfahrensrechte abzubauen".
RAin Roda Verheyen: Die SZ (Michael Bauchmüller) porträtiert die Rechtsanwältin Roda Verheyen, die im Oktober den Deutschen Umweltpreis von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt bekommt. Verheyen hatte unter anderem den peruanischen Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE vertreten. Zudem erstritt sie mit anderen den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts. Bei ihrer Arbeit motiviere sie "die Hoffnung, dass man noch Dinge ändern kann".
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 4. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60797 (abgerufen am: 10.10.2026 )
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