Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen zwei Männer, die den Drohnen-Anschlag vorbereitet haben sollen. Tablet-Ausschreibungen für Schulen dürfen nicht auf Apple-Geräte beschränkt sein. Tyler Robinson wird wegen schweren Mordes angeklagt.
Thema des Tages
GBA – Drohne am Leipziger Flughafen: Der Generalbundesanwalt ermittelt seit Mitte August gegen zwei Männer, die im Verdacht stehen, am versuchten Anschlag auf den Leipziger Flughafen beteiligt gewesen zu sein. Es handelt sich um einen gebürtigen Russen mit lettischem Pass, der Kontakte zum russischen Geheimdienst haben soll, und einen Mann aus Belarus mit russischem Pass. Letzterer soll DNA-Spuren am Sprengstoff hinterlassen haben. Er ist schon in anderen Ländern straffällig geworden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte tags zuvor erklärt, der Drohnenangriff sei von Profis vorbereitet und von "Low-Level-Agenten" ausgeführt worden. SZ (Manuel Bewarder) und Zeit (Christian Fuchs u.a.) berichten.
Wie zeit.de berichtet, reiste einer der Männer mit einem italienischen Touristenvisum nach Deutschland ein. Italien kündigte an, den Fall zu untersuchen.
Russisches Haus: SZ (Markus Balser u.a.) und LTO (Patrick Heinemann) beleuchten die rechtlichen Grundlagen des Russischen Hauses in Berlin. Die Bundesregierung hatte als Reaktion auf den Drohnenangriff in Leipzig angekündigt, den Vertrag kündigen zu wollen. Relevant sind sowohl ein Rahmenabkommen von 2011 zum Betrieb kultureller Zentren als auch ein Liegenschaftsabkommen von 2013. Letzteres normiert, dass in Abweichung von § 94 BGB nur das Gebäude, nicht aber das Grundstück im Eigentum Russlands steht. Da beide Abkommen keine kurzfristige Kündigung vorsehen, müsste die Regierung auf Vorschriften des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge zurückgreifen, um das Haus zu schließen.
Drohnenabwehr: Anlässlich eines Angriffs auf zwei Umspannwerke in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg berichtet die Welt (Philipp Woldin), dass das Bundesinnenministerium plane, die Abwehr von Drohnen künftig auch privaten Akteuren zu erlauben. Die Betreiber von kritischer Infrastruktur sollen den Abschuss danach selbst vornehmen dürfen. Im Gespräch sei eine Beleihung, bei der die Aufsicht beim Bund bliebe.
Christian Geinitz (FAZ) befürwortet die Idee, auch Unternehmen zur Drohnenabwehr zu ermächtigen. Die Kosten müsse jedoch der Steuerzahler tragen. Auch Versicherungen seien denkbar.
Rechtspolitik
Verfassungsschutz/Einstufung: Der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Ingo Kraft spricht sich auf dem Verfassungsblog dagegen aus, Klagen gegen eine Einstufung von Personenzusammenschlüssen durch den Verfassungsschutz dem BVerwG in erstinstanzlicher Zuständigkeit zuzuweisen. Die Aufgabe des Gerichts, als Revisionsgericht die Rechtsprechung fortzuentwickeln und ihre Einheitlichkeit zu sichern, sei mittlerweile gefährdet, da das Gericht immer häufiger als Tatsacheninstanz zuständig sei. Mit der Notwendigkeit, komplexe Sachverhalte festzustellen, gingen Ressourcen verloren. Zudem leide "der die Entscheidungsqualität fördernde instanzübergreifende Diskurs".
AfD-Landesregierung/Staatsumbau: Die Politikprofessoren Tom Mannewitz und Tom Thieme warnen auf spiegel.de, dass in der AfD und ihrem Vorfeld seit Langem ein Staatsumbau vorbereitet werde. Dass der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund für den Fall eines Wahlsieges die Neubesetzung von 200 Beamtenstellen ankündigte, komme daher nicht von ungefähr. Am Beispiel der Fidesz-Regierung habe die AfD gelernt, dass eine von ihr geführte Regierung "die Schaltstellen der Institutionen mit willfährigen Gefolgsleuten" besetzen müsse.
AfD-Landesregierung/Kulturpolitik: Die AfD Sachsen-Anhalt fordert in ihrem Wahlprogramm, vorwiegend solche Kulturprojekte zu fördern, "die einen Beitrag zur deutschen Identitätsfindung leisten". Rechtsanwalt Marvin Klein schreibt auf LTO, warum eine solche Kulturpolitik nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Der Staat dürfe nicht jede staatliche Leistung von einer positiven Haltung zur Nation abhängig machen. "Das Grundgesetz schützt nicht nur Zustimmung, sondern auch Distanz, Kritik und Widerspruch."
AfD-Verbot: Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hendrik Hoppenstedt wirbt in der Zeit dafür, die AfD politisch zu bekämpfen, anstatt ein Verbotsverfahren gegen sie oder einzelne Landesverbände einzuleiten. "Eine Partei, die derzeit bundesweit für rund ein Viertel der Wähler attraktiv ist, verschwindet nicht einfach durch einen Richterspruch. Man besiegt sie nur im demokratischen Wettbewerb."
Heizung: Kristof Hansen und Moritz Düwel vertreten auf dem JuWissBlog die Auffassung, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz am Maßstab der intertemporalen Freiheitssicherung gemessen werden könne. Zwar sei dieser Maßstab am Klimaschutzgesetz als "Leitgesetz" entwickelt worden, doch müsse er in Ausnahmefällen auch auf Einzelmaßnahmen des Gesetzgebers angewandt werden. Dies sei dann der Fall, wenn erforderliche Emissionsminderungen weder in anderen Lebensbereichen noch durch andere Klimaschutzmaßnahmen erzielt werden könnten.
Justiz
OLG Düsseldorf – Beschaffung von Schulcomputern: Die Stadt Datteln darf die Ausschreibung von Tablets für ihre Schulen nicht von vornherein auf Apple-Geräte beschränken. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab einer Klage des Herstellers Samsung statt und verpflichtete die Kommune, die 670 Tablets neu auszuschreiben. Die Stadt hatte argumentiert, dass ein Wechsel des Betriebssystems den Schulen nicht zumutbar sei. Derzeit sind iPads im Einsatz. spiegel.de und beck-aktuell berichten.
EuG – DMA/Edge: Der Internetbrowser "Edge" von Microsoft ist kein Torwächter (Gatekeeper) im Sinne des Digital Markets Acts. Dies entschied das Gericht der Europäischen Union und bestätigte damit die Einschätzung der EU‑Kommission. Der Browser überschreite zwar die Schwellenwerte, im Vergleich mit anderen Browsern habe Edge aber relativ wenige Nutzer:innen. Geklagt hatte der Microsoft-Konkurrent "Opera Norway". beck-aktuell und LTO berichten.
EuG – Treibhausgas-Grenzen: Das Europäische Gericht wies eine Klimaklage zweier Klimaschutz-NGOs gegen die EU-Kommission ab. Die Organisationen bemängelten einen Durchführungsbeschluss der Kommission, in dem die Treibhausgas-Grenzen für die einzelnen EU-Staaten festgelegt wurden. Die Anforderungen genügten nicht, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Das EuG entschied jedoch, dass die Kommission dabei nur Sekundärrecht umgesetzt habe. Für die festgesetzten Werte sei sie daher nicht verantwortlich. beck-aktuell berichtet.
StGH Nds – Kommunalfinanzen: Der niedersächsische Staatsgerichtshof verhandelte über eine Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises Helmstedt. Der Landkreis beklagt, dass ihm nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Rund 98,5 Prozent der 300 Millionen Euro im Etat des Kreises würden für Pflichtaufgaben ausgegeben. Mit einem Urteil wird im Dezember gerechnet. Die taz-nord (Nadine Conti) berichtet.
LG Bielefeld zu Richter als Rechtsanwalt: LTO (Markus Sehl) berichtet über den Fall eines Familienrichters am Amtsgericht, der sich in Schriftsätzen als Anwalt ausgegeben haben soll. Nachdem das Landgericht Bielefeld ihn 2025 wegen Urkundenfälschung verurteilt hatte, legte der Mann erfolgreich Revision ein und wurde nun von einer anderen Kammer des Landgerichts freigesprochen. Er erklärte, er habe einem befreundeten Anwalt bloß zuarbeiten wollen und die Anwaltsschreiben als "Rohlinge" angefertigt.
LG Köln zu Böhmermann vs. Berliner Zeitung: Wie spiegel.de (Anastasia Trenkler) berichtet, nahm die Berliner Zeitung den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil des Landgerichts Köln zurück, wonach sie nicht behaupten darf, Jan Böhmermann habe Ulf Poschardt eine "saure Froschfresse" genannt. Die Verhandlung war für den gestrigen Mittwoch geplant.
VG Berlin zu Herkunftsland Ghana: Ghana steht zu Unrecht auf der deutschen Liste sicherer Herkunftsstaaten, stellte das Verwaltungsgericht Berlin fest, und verwies auf zunehmend LGBTIQ-feindliche Gesetze. Ghana werde damit den EU-rechtlichen Anforderungen an ein sicheres Herkunftsland, bei dem das Fehlen von Verfolgung widerlegbar vermutet wird, nicht gerecht. beck-aktuell berichtet.
VG Schleswig zu Abschiebestopp: Nun berichtet auch beck-aktuell (Maximilian Amos) über die Abschiebung eines Türken aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg, die durchgeführt wurde, obwohl das Verwaltungsgericht Schleswig einen gegenläufigen Hängebeschluss erlassen hatte. Die zuständige Kammer stand schon Stunden vor der Abschiebung telefonisch mit der Ausländerbehörde in Kontakt. Das Landratsbüro erklärte nun, man habe schlicht nicht gewusst, dass Hängebeschlüsse auch telefonisch wirksam bekannt gegeben werden können.
ArbG Magdeburg – Neutralitätspflicht von Lehrer:innen: Am 26. November verhandelt das Arbeitsgericht Magdeburg über eine Abmahnung des Landesschulamts für den Lehrer Max Heckel, der an einer Sekundarschule in Stendal unterrichtet und sich im Unterricht kritisch über die AfD äußerte. Die Behörde sah die Neutralitätspflicht verletzt. Er hatte gegenüber zwei Schülerinnen begründet, warum er nicht die AfD wähle. Die FAZ (Uwe Ebbinghaus) nimmt den Vorfall zum Anlass, die Graubereiche des Beutelsbacher Konsenses auszuleuchten.
StA Heidelberg/Stralsund – Tino Chrupalla: Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma stellte bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg Strafanzeige gegen den AfD-Co-Vorsitzenden Tino Chrupalla wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Er hatte über den Fund zweier Pistolen in einem Wald bei Berlin gesagt: "Da findet man zwei Waffen, zwei Pistolen, die wahrscheinlich irgendwelche Zigeuner dort verloren haben, beim Pilzesuchen". Wegen des Orts der Äußerung wird der Vorgang voraussichtlich an die Staatsanwaltschaft Stralsund abgegeben. spiegel.de und sz.de berichten.
StA Düsseldorf – Uwe Reppegather: Der Unternehmer Uwe Reppegather, der seit April in Untersuchungshaft sitzt, wechselte seinen Verteidiger. Künftig wird er von Björn Gercke anstelle von Karsten Randt vertreten, berichtet das Hbl (René Bender/Michael Verfürden). Reppegather, der als "König der Kö" bekannt ist, steht im Verdacht, sich wegen Bankrott, Betrug und Untreue strafbar gemacht zu haben. Zuletzt war seine Haftbeschwerde vor dem OLG Düsseldorf abgewiesen worden.
75 Jahre BVerfG/unternehmerische Freiheit: Anlässlich des 75. Geburtstags des Bundesverfassungsgerichts wünscht sich Rechtsanwalt Christofer Lenz auf njw.de eine strengere Prüfung staatlicher Eingriffe in Berufsfreiheit, Eigentum und die Freiheit unternehmerischer Betätigung. "Schon sehr lange hat es keine große Entscheidung mehr gegeben, die die Berufsfreiheit gegen überbordende staatliche Reglementierung durchgesetzt hat."
Recht in der Welt
USA – Mord an Charlie Kirk: Dem 23-jährigen Tyler Robinson, der im vergangenen Jahr den Influencer Charlie Kirk erschossen haben soll, droht die Todesstrafe. Ein Richter entschied, dass er wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld angeklagt werden darf. Entscheidend ist, dass Robinson aus einer Entfernung von 122 Metern geschossen haben soll und somit die Tötung anderer Menschen in Kauf genommen habe. Der Angeklagte streitet die Tat ab. Er hatte sich am Tag nach der Tat der Polizei gestellt. taz (Hansjürgen Mai), bild.de (Alexander Kriegl) und spiegel.de berichten.
USA – Lindsay Clancy: Im Prozess gegen Lindsay Clancy, die während einer psychischen Erkrankung ihre drei Kinder tötete, konnte sich die Jury abermals nicht einigen. Fraglich ist, ob die Frau das Unrecht ihrer Tat zum Tatzeitpunkt einsehen konnte. Die Beratungen dauerten bislang insgesamt 27 Stunden. Sollte die Jury sich auch am heutigen Donnerstag nicht einigen, wird ein Abbruch des Prozesses wahrscheinlicher. spiegel.de berichtet.
USA/Dänemark – Cum-Ex/US-Pensionsfonds: Die dänische Steuerbehörde Skat gewann in zweiter Instanz vor einem New Yorker Gericht mit ihrer Klage gegen mehrere US-Pensionsfonds. Sie müssen dem Dänischen Staat 476 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen, weil sie sich an Cum-Ex-Geschäften beteiligten. Das Gericht betonte, dass die dänische Behörde nicht die Durchsetzung dänischen Rechts verlange, sondern schlicht Schadenersatz wegen einer Täuschung. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.
Hongkong – Joshua Wong: Der Demokratie-Aktivist Joshua Wong gestand in einem weiteren Strafprozess seine Schuld ein. Dem 29-jährigen Hongkonger wird vorgeworfen, sich mit ausländischen Kräften verschworen zu haben. Das Schuldeingeständnis könnte strafmildernd wirken, möglich bleibt aber eine lebenslange Haftstrafe. Das Gesetz, nach dem Wong angeklagt ist, wurde erst nach seiner angeblichen Tat beschlossen. FAZ (Jochen Stahnke), beck-aktuell und spiegel.de berichten.
Malta – Mord an Daphne Caruana Galizia: Der maltesische Geschäftsmann Yorgen Fenech, der als Drahtzieher des Mordes an Daphne Caruana Galizia angeklagt war, wurde freigesprochen. Die Journalistin, die 2017 durch eine Autobombe getötet wurde, hatte vor ihrem Tod zu den Firmen des Unternehmers recherchiert. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, ihren Mord beauftragt zu haben und 150.000 Euro an die Auftragsmörder gezahlt zu haben. Er bestreitet die Vorwürfe. spiegel.de berichtet.
Nepal – Sturzflut: Anlässlich der Forderung Nepals, die Industriestaaten müssten als CO₂‑Emittenten für die Schäden der Sturzflut aufkommen, fordert Gereon Asmuth (taz) einen internationalen Klimagerichtshof. Auch die Angehörigen der rund 15.000 Menschen, die in Deutschland in diesem Sommer an der Hitze starben, hätten "jedes Recht, vor Gericht zu ziehen. Fragt sich nur wo." Neben Staaten müssten sich auch private Akteure wie Ölkonzerne und die Flugbranche verantworten.
Sonstiges
Messenger-Überwachung: Wie netzpolitik.org (Andre Meister) berichtet, setzt das Zollkriminalamt sogenannte Messenger-Überwachung ein, bei der die Nachrichten von Messengern wie WhatsApp oder Signal auf einer Desktop-Version mitgelesen werden. Bei einem kurzen Zugriff auf das Handy kann die Desktop-Anwendung mit der Handy-App verbunden werden. Rechtsprofessor Christian Rückert hält das Vorgehen für "äußerst problematisch", unter anderem, weil Ermittler hierbei auch Nachrichten versenden können, was rechtlich nicht gestattet ist.
Deepfakes: Rechtsanwältin Franka Becker gibt auf anwaltsblatt.de einen Überblick über die rechtliche Bewertung von Deepfakes. Für die anwaltliche Beratung rät sie, zuerst an die forensische Beweissicherung samt Metadaten zu denken und dann eine "substantiierte DSA-Meldung" vorzunehmen, um die Plattformhaftung zu begründen.
Logo von 1860 München: Wie LTO (Stefan Schmidbauer) berichtet, erwarb der Verein TSV 1860 München die Rechte an seinem langjährigen achteckigen Vereinswappen mit dem Löwen zurück. Das Logo gehörte zuvor der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, über die kurz zuvor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Gesellschaft, die mehrheitlich dem Investor Hasan Ismaik gehört, war bis zur vergangenen Saison Inhaberin der Spielrechte. Aus wirtschaftlichen Gründen folgte am Ende der Saison der Zwangsabstieg in die Regionalliga.
Wirecard-Insolvenz: Die FAZ (Marcus Jung) stellt den aktuellen Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters Michael Jaffé im Fall Wirecard vor. Jaffé stoße in dem Verfahren an seine "Belastungsgrenze", eine erste Abschlagsverteilung sei weiterhin nicht absehbar. Die Beklagten wehrten sich vehement gegen eine Inanspruchnahme, sodass sich die Klagen über viele Jahre hinziehen würden. Jaffé verwies darauf, dass die Ansprüche ehemaliger Wirecard-Aktionäre den Ansprüchen gewöhnlicher Insolvenzgläubiger nachgeordnet seien. Dies hatte der Bundesgerichtshof Ende 2025 entschieden.
Brosius-Gersdorf-Buch: Nun rezensiert auch die Zeit (Heinrich Wefing) das Buch "Wahl und Wahrheit" von Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf, in dem sie über ihre gescheiterte Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht schreibt. Das Buch sei "ein bisschen disparat geworden, stellenweise wütend und ziemlich selbstbewusst". Über die Treffen mit Abgeordneten der Fraktionen berichte sie manchmal "mit ätzender Ironie". Der "seltsame Grundwiderspruch dieses Buches" liege darin, dass Brosius-Gersdorf für eine nicht-öffentliche Richterwahl argumentiere, gleichzeitig aber den Vorgang ihrer Nichtwahl komplett öffentlich mache.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 3. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60786 (abgerufen am: 06.09.2026 )
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