Die EU-Kommission stuft ChatGPT als "sehr große Suchmaschine" ein. Die Ex-Partnerin von R. wurde wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Österreichische Regierungspläne, eine Bundesstaatsanwaltschaft zu schaffen, werden kritisiert.
Thema des Tages
DSA/ChatGPT: Die EU-Kommission hat den KI-Chatbot ChatGPT als "sehr große Suchmaschine" im Sinne des Digital Services Act eingestuft. Damit unterliegt ChatGPT künftig den strengsten Vorschriften des DSA. So müssen "sehr große Suchmaschinen" u.a. regelmäßige Risikoanalysen durchführen, Minderjährige besser schützen, Daten für die Forschung bereitstellen und sich einer externen Kontrolle unterziehen. Das Mutterunternehmen OpenAI hat nun vier Monate Zeit, die höheren Auflagen zum Schutz der Nutzer:innen zu erfüllen. Mit ChatGPT wurde erstmals eine KI als "sehr große Suchmaschine" eingestuft. Die Schwelle von 45 Mio. monatlich aktiven Nutzer:innen hat ChatGPT (120 Mio.) längst überschritten. Es war aber unklar, ob auch eine KI als Suchmaschine eingestuft werden kann. Die EU-Kommission sprach nun von einem "hybriden" Dienst, der die Anfragen auch mithilfe von Suchen im Internet beantworte. Es berichten FAZ (Hendrik Kafsack), taz und spiegel.de.
In einem separaten Beitrag lobt Hendrik Kafsack (FAZ) die "zugegeben dank flexibler Auslegung der Rechtslage" erfolgte Einstufung von ChatGPT als "einen Schritt, um die Kontrolle über die Künstliche Intelligenz zurückzuerlangen."
Rechtspolitik
Bundespolizei: Rechtsprofessor Ralf Röger spricht sich auf LTO dafür aus, die Abstimmung über die Reform des Bundespolizeigesetzes nach der Sommerpause sicherheitshalber zu wiederholen. Die bei der Abstimmung Mitte Juli erreichte einfache Mehrheit könnte nicht genügen, weil eine "Mehrheit der Mitglieder des Bundestags" erforderlich wäre, wenn Art. 87 Abs. 3 S. 2 GG länderfreundlich ausgelegt würde. Dann wäre die Mehrheit der Abgeordneten nicht nur bei Errichtung einer neuen Bundesbehörde erforderlich, sondern auch wenn eine Bundesbehörde neue Aufgaben erhält, hier die Befugnis zur Beantragung von Abschiebehaft. Dagegen komme es nicht darauf an, dass in der Eingangsformel des Gesetzes fälschlich behauptet wurde, der Bundestag habe mit der "Mehrheit seiner Mitglieder" dem reformierten Bundespolizeigesetz zugestimmt.
Sozialwohnungen: Rechtsprofessor Foroud Shirvani stellt im FAZ-Einspruch fest, dass der Vorschlag der Berliner Linken, Grünen und SPD, eine "Sozialwohnungsquote" einzuführen, verfassungsrechtlich fragwürdig sei. Eine derartige Quote soll Eigentümer:innen mit mehr als 50 Wohnungen verpflichten, mindestens 30 Prozent der Wohnungen an Personen mit niedrigem Einkommen zu einem staatlich festgesetzten Mietpreis zu vermieten. Neben kompetenzrechtlichen Problemen greife die Regelung auch stärker als gewöhnliche Mietpreisregeln in die Berufs- und Eigentumsfreiheit der Vermieter:innen ein.
Automatisierte Datenanalyse: Auf dem Verfassungsblog kritisiert Lena Rohrbach (Amnesty International), dass die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur automatisierten Datenanalyse durch das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei "fahrlässig im Umgang mit den Risiken algorithmischer Massendatenverarbeitung" seien und es daher zu "gravierenden Folgen für den Schutz unserer Grundrechte" komme. So enthielten die Gesetzentwürfe keine konkreten Vorgaben zum Schutz vor Diskriminierung durch automatisierte Datenanalysen. Zudem moniert sie, dass "das KI-betriebene 'Data Mining' das Übermaßverbot verletzt" und "zu 'Chilling Effects', abschreckenden Auswirkungen auf die Grundrechtsausübung, führen kann".
Prozenthürde im Wahlrecht: Der Rechtsreferendar Björn-Hendrik Otte spricht sich auf dem Verfassungsblog gegen die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde aus. Wenngleich die Hürde die "Repräsentationsfunktion des Parlaments" einschränke, drohe andernfalls ein "Splitterparlament". Das vorgebrachte Argument, die Sperrklausel sei verfassungswidrig, weil die Funktionsfähigkeit des Parlaments ohnehin nicht mehr geschützt sei, wenn kompromissunfähige Parteien weit mehr als 5 Prozent der Stimmen erreichten, verkenne, dass sich jede Partei "nach dem Parteienprivileg aus Art. 21 Abs. 1 GG innerhalb des Grundgesetzes inhaltlich und programmatisch ausrichten kann, wie sie will".
Freiwilliger Polizeidienst: Laut beck-aktuell hält Rechtsprofessor Markus Thiel den AfD-Vorschlag, in Sachsen-Anhalt eine "Bürgerwacht" einzuführen, für "verfassungsrechtlich problematisch". Zwar gebe es auch in anderen Bundesländern wie Bayern einen freiwilligen Polizeidienst, der Vorschlag der AfD spreche jedoch von einer eigenständigen "dritten Säule" der Sicherheitsinstitutionen (neben Polizei und Ordnungsamt), was möglicherweise nicht mit dem Funktionsvorbehalt für hoheitliches Handeln in Art. 33 GG in Einklang zu bringen sei.
Justiz
AG Braunschweig zu falscher Verdächtigung: Das Amtsgericht Braunschweig verurteilte Miriam A. wegen schwerer Freiheitsberaubung, falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, weil sie dazu beigetragen hatte, dass die Eltern ihrer Ex-Partnerin Josephine R. zu Unrecht zu langen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. In einer verlesenen Erklärung gestand A., dass die von R. gegenüber ihren Eltern erhobenen Gewalt- und Missbrauchsvorwürfe, die A. bestätigt hatte, "frei erfunden" gewesen seien. A. habe die Lügen unterstützt, weil sie von ihrer Ex-Partnerin R. "emotional abhängig" gewesen sei. Dass sie dafür selbst wegen angeblicher Gewalttaten gegenüber R. zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, sei ihr damals egal gewesen. Inzwischen läuft ein Wiederaufnahmeverfahren. Die Verurteilung der Eltern hatte der BGH aufgehoben. Gegen Josefine R. läuft ein Ermittlungsverfahren, ebenso gegen eine Staatsanwältin, die alles geglaubt hatte, obwohl die Polizei vor den Lügen von Josephine R. gewarntt hatte. Es berichten SZ (Benedikt Warmbrunn), spiegel.de (Christopher Plitz), beck-aktuell und bild.de (Jackie Richard/Mirko Voltmer).
BGH zu Koks-Taxi-Fahrten: "Koks-Taxi"-Fahrer machen sich nur dann wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar, wenn positiv festgestellt wurde, dass die Angeklagten bei der jeweiligen Auslieferungsfahrt eine nicht geringe Menge bei sich führten. Anders als bei der Strafbarkeit des Handeltreibens in nicht geringer Menge darf bei dem strafbaren Besitz nicht auf die Gesamtmenge der Betäubungsmittel abgestellt werden, so der Bundesgerichtshof mit Beschluss von Mitte August. Damit gab der BGH der Revision zweier ehemaliger Koks-Taxi-Fahrer statt, so beck-aktuell.
VG Aachen zu Marsch bei Bundeswehr: Bei den Fußschmerzen eines Bundeswehrangehörigen nach einem Zwölf-Kilometer-Marsch handelt es sich mangels ausreichendem Kausalzusammenhang zwischen den Schmerzen und dem Marsch nicht um einen Dienstunfall, so das Verwaltungsgericht Aachen. Es liege kein Dienstunfall im Sinne des § 31 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz vor, weil der Fußschmerz des 50-jährigen Klägers, der Vorschädigungen hatte, lediglich "bei Gelegenheit des Marsches" aufgetreten sei. Ein anderes alltägliches Ereignis hätte den Schaden ebenso auslösen können; die Beziehung zwischen Dienst und Schaden sei rein zufällig gewesen. LTO berichtet.
FG BaWü zu Hirnschrittmacher: Ein Mann, der an einer therapieresistenten schweren Depression gelitten hatte, kann die Behandlungskosten für eine tiefe Hirnstimulation als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Aufwendungen für medizinisch indizierte Behandlungen können außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes sein, wenn die Behandlungsmethode wissenschaftlich anerkannt ist. Nicht erforderlich ist, dass die Methode zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg im März entschied. LTO berichtet.
LG Berlin II zu Fredi Bobic vs. Hertha BSC: Das Landgericht Berlin II bestätigte einen Vergleichsschluss zwischen dem Fußballverein Hertha BSC und Herthas Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic. Bobic hatte Anfang 2023 gegen seine Kündigung geklagt und eine vertraglich vereinbarte Abfindung verlangt. Medienberichten zufolge erhält Bobic nun durch den Vergleich knapp vier Millionen Euro, nachdem der Fußballverein letztes Jahr einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag abgelehnt hatte, der Hertha BSC zur Zahlung von 3,2 Millionen Euro verpflichtet hätte. Es berichten LTO und bild.de (Roberto Lamprecht).
LG Gießen – erlogene Krebsdiagnose: Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Gießen hat eine 42-jährige Frau gestanden, über eine vermeintliche Krebserkrankung ihres damals fünfjährigen Sohnes gelogen und so Spendengelder in Höhe von 358.000 Euro generiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung vor. Es berichten FAZ und bild.de (Karsten Kehr).
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Nach mehr als 270 Verhandlungstagen nähert sich das Strafverfahren gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun dem Ende. Braun, der wegen Betrugs und Untreue angeklagt ist, behauptet weiterhin, selbst Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Der dreijährige Gerichtsprozess werfe in Hinblick auf die Verfahrensökonomie die Frage auf, "wie deutsche Strafgerichte die individuelle Schuld von Angeklagten in komplexen internationalen Organisationsstrukturen klären wollen", schreibt die FAZ (Marcus Jung).
AG Clausthal-Zellerfeld – Insolvenzverschleppung: Am 20. Oktober beginnt vor dem Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld die mündliche Verhandlung wegen Insolvenzverschleppung gegen den Ex-Geschäftsführer* der Materials Science and Engineering Werkstoffzentrum Clausthal GmbH, die zur Syntellix AG gehört, die von Utz Claassen gegründet wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, bis zu seinem Ausscheiden im April 2025 keinen Insolvenzantrag gestellt zu haben, obwohl er spätestens seit April 2024 gewusst habe, dass das Unternehmen, das das Rohmaterial für die bioabsorbierende Syntellix-Schrauben herstellte, insolvent ist. Gegen einen Strafbefehl, der eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro vorsah, hatte der Manager Einspruch eingelegt. Das Hbl (René Bender/Sönke Iwersen) berichtet.
BGH-Präsidentin Limperg: Im Interview mit beck-aktuell (Pia Lorenz) reflektiert die scheidende Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, deren Amtszeit am heutigen Dienstag endet, ihren Werdegang und die Entwicklung des BGH, der digitaler und diverser geworden sei. Nun wolle Limperg verstärkt ihren Ehrenämtern nachgehen und erwäge "sogar locker, einen Omnibus-Führerschein" zu machen.
BGH-Vize Ellenberger: Der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs, Jürgen Ellenberger, ist ebenfalls mit Erreichen der Altersgrenze von 66 Jahren in den Ruhestand getreten. Ellenberger war seit 2004 am BGH. Dort gehörte er dem XI. Zivilsenat an, der für Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht zuständig ist, wie LTO schreibt.
Stillen im Gerichtssaal: Nun berichtet auch beck-aktuell über die Erfahrung der Wiesbadener Anwältin Julia Dokara, die drei Tage nach der Geburt ihres Kindes wieder im Gerichtssaal war und ihr Baby dort stillte – ohne Sprüche dafür zu bekommen.
Recht in der Welt
Österreich – Justizreform: Die Spitzen der österreichischen Oberlandesgerichte sowie die Generalprokuratur lehnen die von der Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und Neos geplante Justizreform ab. Die Koalition will mit der Reform die sogenannte Weisungsspitze – d.h. die oberste Fachaufsicht über die Staatsanwälte – aus dem Justizministerium herauslösen und einer neuen Bundestaatsanwaltschaft übertragen. Damit soll jeder Anschein politischer Einflussnahme auf Ermittlungen vermieden werden. Die OLGs kritisieren, dass die geplante parlamentarische Kontrolle der Bundesstaatsanwaltschaft, die sich auch auf laufende Ermittlungsverfahren erstrecken soll, die Gewaltenteilung verletze. Außerdem befürchten die Kritiker:innen, dass die neu zu schaffende Bundesstaatsanwaltschaft wegen unklarer Zuständigkeiten und mangelndem Personal letztlich kaum handlungsfähig wäre. spiegel.de berichtet.
Litauen/Polen – Brandanschläge für Russland: In Litauen und in Polen sind mehrere Männer angeklagt, im Juli 2024 Brandanschläge mittels DHL- und DPD-Paketen auf dem Flughafen in Leipzig, in einer Lagerhalle in Birmingham und in einem Lastwagen in Warschau begangen zu haben. Sie behaupten, nicht gewusst zu haben, dass die Postsendungen Brandsätze enthielten. Die Ermittlungsbehörden in Polen und Litauen gehen davon aus, dass die Anschläge von Russland aus gelenkt wurden, so die FAZ (Reinhard Veser).
Ungarn – Transformation: Wenngleich man "aus der Ferne mit großer Sympathie auf Ungarn" und die Bekenntnisse zu Rechtsstaatlichkeit und europäischen Werten blicke, zeigen sich für Verena Mayer (SZ) "aus der Nähe betrachtet viele Grautöne". Sie fragt, "wie man auf den kraftstrotzenden Aktionismus blicken würde, wenn nicht der Demokrat Magyar, sondern ein autoritärer Populist so vorginge".
Rechtsstaatlichkeit in der EU: Auf dem Verfassungsblog kritisiert Rechtsprofessor Laurent Pech (in englischer Sprache), dass die EU-Kommission mit ihrer im diesjährigen Bericht zur Rechtsstaatlichkeit getroffenen Feststellung, die Rechtsstaatlichkeit entwickle sich im Großen und Ganzen positiv, die Realität negiere.
Juristische Ausbildung
Konfliktlösung im Sport: Rechtsanwalt Peter Bert schreibt auf anwaltsblatt.de, dass die Goethe-Universität Frankfurt im kommenden Wintersemester die Schlüsselqualifikation "Konfliktlösung im nationalen und internationalen Sport" anbiete.
Sonstiges
Zwischenzeugnis: Rechtsanwalt Ruben Plambeck legt auf LTO dar, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmende von ihren Arbeitgebern ein Zwischenzeugnis verlangen können. Hierfür bedarf es eines triftigen Grundes, etwa den Wunsch nach einer beruflichen Neuorientierung.
Diskriminierungsfreie juristische Sprache: Die FAZ (Jochen Zenthöfer) befasst sich mit einem Glossar der "Initiative offene Rechtswissenschaft", das diskriminierende Begriffe sammelt und alternative Formulierungen aufzeigt. Die "von der Initiative vorgeschlagene Sprache grenzt ihrerseits aus und diskriminiert", weil die minderheitssensible Sprache die Eindeutigkeit der Rechtssprache durch Überkonkretisierungen und Wortschöpfungen verwische.
Tötung von Insekten: Laut der Welt (Jan Alexander Casper) haben die mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bewehrten Verbote, geschützte Insekten wie Hornissen zu töten, kaum praktische Bedeutung. Eine Anfrage bei Ordnungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten ergab, dass Verfahren – sollten diese ausnahmsweise eingeleitet werden – schnell wieder eingestellt werden.
* (Klarstellung zum Angeklagten am Tag des Erscheinens um 8.00 Uhr)
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LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 1. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60763 (abgerufen am: 06.09.2026 )
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