Rechtsprofessor Thorsten Kingreen hält die Forderung der Linken nach einem bundesweiten Mietendeckel für verfassungskonform. Bei Verschleppung der Hauptverhandlung muss U-Haft nicht angerechnet werden. Uefa hält Fifa-Investorenpläne für strafbar.
Thema des Tages
Wohnungsmiete/Mietendeckel: Die Linke-Bundestagsfraktion fordert einen bundesweiten Mietendeckel. Zunächst müssten die Wohnungsmieten eingefroren werden, sodann müssten die Mieten in angespannten Wohnungsmärkten und bei Wohnungsnotlagen auf eine lokale Obergrenze gedeckelt werden. Außerhalb angespannter Wohnungsmärkte will die Fraktion Mieterhöhungen auf 6 bis 10 Prozent in drei Jahren begrenzen. Zudem fordert die Fraktion, alle Bestandsmieten (außer Wuchermieten) in den Mietspiegel einzurechnen. In einem Rechtsgutachten, das die Fraktion vorlegte, kommt Rechtsprofessor Thorsten Kingreen zu dem Schluss, dass die Forderungen der Fraktion verfassungskonform seien. Der Bund habe die Gesetzgebungskompetenz. Mietobergrenzen seien zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums. Es berichten SZ (Valerie Höhne), taz (Gustav Cattapan) und beck-aktuell.
Claudia Henzler (SZ) kommentiert, ein Mietendeckel sei ein starker Eingriff in die Eigentumsrechte und politisch nicht durchsetzbar. Für realistischer hält sie eine Reform bei der Berechnung des Mietspiegels. "Man muss nicht so weit gehen, bei der Berechnung wirklich alle Mieten einzubeziehen, wie es die Linke fordert, also auch Sozial- oder sehr alte Bestandsmieten. Aber es sollten schon mehr sein als die zurückliegenden sechs Jahre." Christian Rath (taz.de) kommentiert: Realistischer als ein bundesweiter Mietendeckel sei eine Öffnungsklausel, die den Bundesländern erlaube, landesweite Mietendeckel einzuführen. Eine solche Regelung ermögliche einen "Wettbewerbsföderalismus". Das Gutachten von Thorsten Kingreen sei eine Ermutigung für die Bundesländer, die einen Mietendeckel einführen wollen.
Rechtspolitik
Nachrichtendienste: Der akademische Mitarbeiter Codrin Timu vertritt auf dem Verfassungsblog die Ansicht, dass die geplanten operativen Befugnisse des Bundesverfassungsschutzes funktional zur Gefahrenabwehr gehörten. Dem Bund fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz, da die Bundesterrorismusabwehr in Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG ausschließlich dem Bundeskriminalamt zugewiesen werde. Zudem kritisiert Timu, dass die neuen Befugnisse nicht mit den niedrigen Eingriffsschwellen vereinbar seien.
KI im Asylverfahren: Die Doktorandinnen Anna-Lena Priebe und Lise Känner kritisieren auf dem Verfassungsblog den Entwurf des KI‑Migrationsverwaltungsgesetzes. Die geplanten Regelungen sehen sie im Kontext einer "technologischen Aufrüstung" des Asylverfahrens. Sowohl das KI-basierte Verfahrensmonitoring als auch der automatisierte Internetabgleich stellten Hochrisiko-Systeme im Sinne der KI-Verordnung dar. Die Vorgabe, dass diskriminierende Algorithmen nicht verwendet werden dürfen, sei eine "Leerhülse".
Bundestags-Drucksachen: Nun berichtet auch die FAZ (Jochen Zenthöfer), dass das Webarchiv des Bundestags mit dem Titel "heute im Bundestag" für die Jahre 2005 bis 2016 nicht mehr öffentlich einsehbar ist. Die Dokumente können aber weiterhin per E-Mail beim Parlamentsarchiv abgefragt werden. Begründet wird die Maßnahme mit fremden Urheberrechten an Abbildungen, die millionenfach in einzelnen Dateien in die Website integriert seien.
Klimaanpassung im Grundgesetz: Klimaanpassung und Naturschutz werden vorerst nicht als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden. Die FAZ (Katja Gelinsky) resümiert, dass sich Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) mit seinem Anliegen auf der Kabinettsitzung nicht durchsetzen konnte. Auch das von ihm geplante Naturschutzgesetz wird von CDU/CSU-Ministerien weiterhin blockiert.
AfD-Verbot: In der SZ fordert Heribert Prantl den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier dazu auf, sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzusetzen. Die Verfassung verlange von ihm nicht nur, sich "allgemein gegen den Rechtsextremismus zu wenden", sondern sich hinter einen Verbotsantrag zu stellen.
Geldwäsche: Der RegTech-Unternehmer Jacob Wende weist auf LTO auf die neue EU-Geldwäscheverordnung hin, die ab Juli 2027 gilt und neue Pflichten für Kanzleien schafft. Adressat der Regeln sind die Berufsausübungsgesellschaften. Sie werden zu detaillierteren Mandantenprüfungen verpflichtet und müssen – unabhängig von ihrer Größe – einen Geldwäschebeauftragten benennen.
Justiz
BGH zu Reiner Fuellmich: Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung des früheren Anwalts Reiner Fuellmich wegen Untreue. Das Landgericht Göttingen habe zu Recht die fünfmonatige Untersuchungshaft gem. habe gem. § 51 Abs. 1 S. 2 StGB nicht auf die Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten angerechnet. Das Verhalten von Fuellmich und seiner Verteidiger in der Hauptverhandlung darauf abgezielt, das Verfahren zu verschleppen und das Gericht als Bühne für Skandalisierungen zu nutzen. Die Verteidiger hatten unter anderem ein neunzehnstündiges Plädoyer gehalten. Fuellmich hatte 700.000 Euro Spendengelder der "Stiftung Corona-Ausschuss" für private Zwecke verwendet. LTO berichtet.
BGH zu Bezahlung mit Munition: Der BGH hob die Verurteilung eines Schießtrainers des sächsischen Mobilen Einsatzkommandos wegen veruntreuender Unterschlagung und Bestechlichkeit teilweise auf. Das Landgericht Dresden habe fehlerhaft eine Strafbarkeit nach dem Waffengesetz ausgeschlossen. Der Vorgesetzte hatte einem privaten Schießplatz-Betreiber 7.000 Schuss Dienstmunition überlassen, um damit die Platzmiete zu bezahlen. Der BGH entschied, dass diese Munitionsübergabe möglicherweise nicht als Dienstvorgang zu bewerten sei, sodass das Waffengesetz auf den Vorgang Anwendung finde. LTO berichtet.
OVG NRW zu Einschulung auf katholischer Schule: Eine katholische Grundschule darf katholischen Kindern keinen Vorrang vor anderen Bewerber:innen einräumen, wenn die Schule nicht die nächstgelegene Bekenntnisschule für die Kinder ist. Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied, es gebe kein Recht für Kinder mit Konfession, unabhängig von der Wohnungsnähe vorrangig behandelt zu werden. Das Gericht rückte damit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab. zeit.de, beck-aktuell und LTO berichten.
LG Braunschweig – Germanwings-Absturz: Nun berichten auch FAZ (Marcus Jung/Timo Kotowski) und beck-aktuell über die Amtshaftungsklage wegen des Germanwings-Absturzes, über die das Landgericht Braunschweig am heutigen Freitag verhandelt. Die Angehörigen vertreten die Auffassung, dass die flugmedizinischen Untersuchungen des Piloten durch das Luftfahrt-Bundesamt nicht weitreichend genug waren.
LG München II – Bäume von Uli Hoeneß: Ein Nachbar von Uli Hoeneß fordert per Eilantrag vor dem LG München II, dass in Hoeneß' Garten zwei neu gepflanzte Bäume entfernt werden. Sie behinderten den Blick auf Gut Kaltenbrunn im Norden des Tegernsees und minderten den Wert des eigenen Grundstücks. Der Nachbar verweist auf eine entsprechende Grunddienstbarkeit. spiegel.de berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Über den zweiten Teil der Einlassung von Christina Block vor dem Hamburger Landgericht berichtet nun auch LTO (Jakob Hoffmann). Block sagte unter anderem, dass ihr Familienanwalt Andreas Costard einer Verhandlungslösung zwischen Block und dem Vater der Kinder kritisch gegenübergestanden habe. Sie habe eine solche Lösung immer gesucht. Costard widersprach der Darstellung.
BGH-Präsidentin Bettina Limperg: Zum Ende ihrer Amtszeit am 1. 9. spricht BGH-Präsidentin Bettina Limperg ausführlich mit LTO (Christian Rath). Sie betont, dass die Justiz keine Wagenburg sei. "Wer ernsthaft den Deutschen Richtereid schwören kann, kann in Deutschland auch Richter sein." In Bezug auf den Vorwurf, die Gerichte machten den Staat – etwa bei Abschiebungen – handlungsunfähig, sagt sie, die Justiz müsse sich an Recht und Gesetz halten und sich von politischen Erwartungen freimachen. Zudem spricht sie sich für den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts aus und kündigt an, dass für das Forum Recht bald die Architektenwettbewerbe beginnen.
Flucht von Hendrik Holt: Hendrik Holt, der 2022 wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt wurde, weil er nicht existierende Windparkprojekte verkauft hatte, ist nach einem Freigang nicht in die Berliner JVA zurückgekehrt. Seit Dienstag befindet er sich auf der Flucht. Holt, der unter anderem durch eine ARD-Doku über seine Hochstapler-Karriere bekannt wurde, saß seine Strafe im offenen Vollzug ab. FAZ (Kim Maurus) und spiegel.de berichten.
Jugendforensik: Der Spiegel (Julia Kopatzki) bringt eine Reportage aus der Jugendforensik in Wehnen. In der Einrichtung werden sowohl suchtkranke Jugendliche behandelt, die nach Paragraf 64 verurteilt wurden, als auch psychisch Erkrankte, die nach Paragraf 63 verurteilt wurden. "Die 64er waren vor der Forensik fast alle in Haft. Sie haben zerlaufene Tattoos und eine kurze Zündschnur. Lieber zu stark als zu schwach. Die 63er sind schüchtern."
Recht in der Welt
USA/Schhweiz – Gianni Infantino: Die UEFA beantragte bei einem Gericht in Manhattan die Offenlegung möglicher Beweismittel zum gescheiterten Verkauf von FIFA-Anteilen an private Investoren. Der Verband bereite in der Schweiz eine Strafanzeige gegen den FIFA‑Präsidenten Gianni Infantino vor. Dieser habe den Investorendeal mit einer kleinen Beratergruppe vorbereitet, ohne die zuständigen FIFA‑Gremien zu informieren. spiegel.de berichtet.
USA – Jugendschutz in sozialen Netzwerken/Meta: Über den Vergleich zwischen Meta und 29 US-Bundesstaaten bezüglich des Jugendschutzes auf Instagram und Facebook berichten nun auch SZ (Jannis Brühl), taz (Johannes Drosdowski/Svenja Bergt), spiegel.de (Katharina Kort) und LTO. Meta verpflichtet sich im Vergleich zu einer Zahlung von rund 18 Milliarden Euro an die Kläger. Jugendlichen soll nicht mehr die Anzahl von Likes unter ihren Beiträgen angezeigt werden. Auch sollen sie keine gesichtsverändernden Filter mehr nutzen dürfen. Meta verpflichtet sich zudem, in der Regel innerhalb von sechs Stunden zu reagieren, wenn dem Konzern schädigende Inhalte gemeldet werden.
Michael Hanfeld spricht im Feuilleton der FAZ von einer "Zeit des ungebremsten Machtstrebens der Social-Media-Tycoons". Diese Zeit müsse auch in Europa enden. "Was anderes sollen wir aus diesen Regeln herauslesen als das Eingeständnis, dass es sich um eine Suchtmaschine mit potenziell schwerwiegenden, krankmachenden, gar tödlichen Nebenwirkungen handelt?" Andrian Kreye (SZ) kommentiert, es sei problematisch, dass der Vergleich außergerichtlich erzielt wurde. Die Strafzahlung sei zwar "eine der höchsten Strafsummen, die ein Tech-Konzern je bezahlen musste. Es ist aber auch die juristische Maut für einen Notausgang. Ein Prozess hätte Meta gezwungen, viele Betriebsgeheimnisse öffentlich zu machen." Winand von Petersdorff (FAZ) sieht die "tiefere Bedeutung des Vergleichs" darin, dass die Stimmung gegen die Technologiekonzerne in den USA kippe. "Die Gerüchte, dass die Silicon-Valley-Größen ihren Kindern oft striktes Social-Media-Verbot auferlegen, um sie zu schützen, gehören zum Standardmaterial von Gartenparty-Konversationen." Svenja Bergt (taz) kommentiert, es sei angesichts der hohen Prozesskosten verständlich, dass sich die klagenden US-Staaten auf den Vergleich eingelassen hätten. Für Europa laute die Botschaft des Vergleichs, dass mehr Jugendschutz möglich sei - "wenn der Druck hoch genug ist". Felix Holtermann (Hbl) findet die Einigung "nicht perfekt – und dennoch richtig". Alle Schutzfunktionen für Jugendliche funktionierten aber nur dann, wenn das Alter der User richtig erfasst werde. Dies sei Aufgabe der App-Store-Betreiber. Sebastian Meineck (netzpolitik.org) beklagt, dass sich Meta mit dem Vergleich freigekauft habe. Der Konzern habe verhindern wollen, dass ein Gericht die Jugendschutzmaßnahmen dauerhaft aus dem Gesetz ableitet. Der Deal habe zudem ein "Ablaufdatum". Zu den meisten Maßnahmen habe sich Meta nur für die kommenden zehn Jahre verpflichtet.
USA – 9/11-Drahtzieher: Ein US-Militärrichter gab bekannt, dass der Prozess gegen Chalid Scheich Mohammed im Juni 2028 beginnen soll. Er ist seit 2006 im Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert, weil er die Anschläge vom 11. September 2001 geplant haben soll. Chalid Scheich Mohammed wurde 2003 in Pakistan festgenommen. spiegel.de und bild.de berichten.
USA – T-Mobile: Das Hbl (Philipp Alvares de Souza Soares) berichtet über eine Klage gegen Telekom und Softbank, in der ein Schaden von bis zu zehn Milliarden Dollar geltend gemacht wird. Bei der Fusion von T-Mobile mit Sprint im Jahr 2020 soll die Telekom Aktien zu einem lukrativen Festpreis erworben haben, ohne die Minderheitsaktionäre von T-Mobile zu beteiligen. Die Verhandlung soll im Oktober 2027 stattfinden.
Kanada – EU-Beitritt: Anlässlich des Zollkonflikts zwischen den USA und Kanada geht spiegel.de (Severin Weiland) der Frage nach, ob Kanada der EU beitreten könnte. Artikel 49 EUV besagt: "Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden". Der Begriff des europäischen Staates werde nicht legaldefiniert und müsse nicht unbedingt geografisch gedeutet werden. Allerdings wurde Marokkos Wunsch nach einer Mitgliedschaft 1987 mit dem Hinweis abgewiesen, das Land sei kein europäischer Staat.
Österreich – Kopftuchverbot an Schulen: Der österreichische Rechtsberater Mahmoud Kilani beschäftigt sich auf dem JuWissBlog mit dem Kopftuchverbot, das ab dem 1. September in Österreichs Schulen gilt. Kinder dürfen bis zu dem Schuljahr, in dem sie das zehnte Lebensjahr vollenden, keine religiöse Kopfbedeckung tragen. Der Autor weist darauf hin, dass Mädchen bis zur Pubertät auch nach dem Islam kein Kopftuch tragen müssten. Das gesetzliche Verbot greife also gar nicht in ein religiöses Gebot ein. Österreichische Islamverbände verteidigten eine bloße Tradition, keine religiöse Pflicht.
Sonstiges
Anwaltskarriere mit Kind: Der Rechtsreferendar Maximilian Henkel geht auf FAZ-Einspruch der Frage nach, wie sich der Berufsalltag in der Großkanzlei mit einem Familienleben verbinden lässt. Einer seiner Gesprächspartner arbeitete zunächst in der Großkanzlei, wurde dann aber Richter in Teilzeit, um mehr Zeit für die Familie zu haben. In der Justiz seien Familie und Beruf besser vereinbar.
Mandantengespräche: Im Gespräch mit beck-aktuell (Sabine Meuter) betont der Rechtsanwalt Clemens Pichler, wie wichtig eine gute Kommunikation mit der Mandantschaft ist. Die Fähigkeit dazu müssten junge Anwält:innen erst lernen, etwa in Coachings durch erfahrene Kolleg:innen. Wenn Mandant:innen etwa emotional aufgewühlt seien, sei es wichtig, "nachzuhaken, bis der Sachverhalt und die Bedürfnisse klar sind."
Urlaub im Anwaltsberuf: Rechtsanwalt Dennis Hillemann kommentiert auf beck-aktuell, im Urlaub zu arbeiten, sei "keine Trophäe, sondern ein Warnsignal." Dauerhafte Erreichbarkeit im Anwaltsberuf führe direkt in den Burnout oder "in ein Arbeitsverhältnis, das von Ausnutzung geprägt ist". Er kritisiert, dass Kanzleien ihre Urlaubsvertretungen "schlampig" handhabten und Mandate so organisierten, dass "nur eine Person das Wissen hat und ihr Urlaub zum Risiko wird."
Juristische KI-Tools: Google Cloud bietet nun ein eigenes KI-Modell für juristische Nutzer:innen an. "Gemini Enterprise for Legal" wurde in dieser Woche freigeschaltet. Das Angebot sei unter anderem auf die Erstellung von Verträgen und Dokumentenprüfung spezialisiert, berichtet die FAZ (Marcus Jung).
Berufshaftpflicht: Rechtsanwalt Stefan Riechert schreibt auf anwaltsblatt.de, in welchen Fällen die Berufshaftpflichtversicherung auch die privat vereinbarte Vergütung umfasst. Wenn Mandanten Gebühren zurückfordern, sei dies nicht versichert, da die Versicherungen nur gesetzliche Haftpflichtansprüche abdeckten.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 28. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60748 (abgerufen am: 06.09.2026 )
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