Im Prozess um den Jugendschutz auf Instagram und Facebook einigte sich Meta mit den US-Bundesstaaten. Christina Block wies fünf Stunden lang die Vorwürfe zurück. Russland erließ internationalen Haftbefehl wegen Frage auf Pressekonferenz.
Thema des Tages
USA – Jugendschutz in sozialen Netzwerken/Meta: Im Prozess zwischen Meta und 29 US-Bundesstaaten haben sich die Parteien auf einen umfangreichen Vergleich geeinigt. Der Internetkonzern verpflichtet sich, bis zu 16,68 Milliarden Dollar an die Kläger zu zahlen. Ferner verpflichtet er sich, für Kinder ein kombiniertes Zeitlimit von zwei Stunden einzuführen, den nächtlichen Zugriff auf Feeds zu sperren und Pushnachrichten während der Schulzeit auszustellen. Zudem muss Meta das Alter seiner Nutzer:innen künftig strenger prüfen. Weitere Ansprüche werden durch den Vergleich nicht ausgeschlossen. Die Klage zielte ursprünglich auf Schadensersatzzahlungen zwischen 200 Milliarden und 1,4 Billionen Dollar. faz.net (Winand von Petersdorff), Hbl (Thomas Jahn/Laurin Meyer), spiegel.de, bild.de (Jasper Bitter) und beck-aktuell berichten.
Rechtspolitik
Nachrichtendienste: Auf spiegel.de widersprechen Rechtsprofessor Markus Ogorek und Luca Manns (Forschungsstelle Nachrichtendienste) der Einschätzung, dass die geplante Reform der Nachrichtendienste ein Tabubruch sei. Das Bundesverfassungsgericht habe aus dem Grundgesetz zu keiner Zeit ein Prinzip absoluter Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten abgeleitet. Jedoch handele es sich bei den neuen Befugnissen eindeutig um Gefahrenabwehr, für die der Bund keine Gesetzgebungskompetenz habe. Notwendig sei daher eine Grundgesetzänderung.
Verfassungsschutz/Einstufung: Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Nachrichtendienste soll das Bundesverwaltungsgericht künftig erstinstanzlich zuständig sein, wenn der Bundesverfassungsschutz einen Personenzusammenschluss als gesichert verfassungsfeindlich oder als Verdachtsfall einstuft. Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz schreibt auf dem Verfassungsblog, dass eine erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit eines Bundesgerichts nicht gegen die Verfassung verstoße. Insbesondere fordere Art. 19 Abs. 4 GG keinen Instanzenzug. Bisher ist das VG Köln zuständig.
Leugnung des Existenzrechts Israels: Die Bundesregierung gab eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrats ab, wonach die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe gestellt werden soll. Ein solcher Straftatbestand greife in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein und berge ein "erhebliches verfassungsrechtliches Risiko". Zudem könne die Leugnung des Existenzrechts im Einzelfall schon nach geltendem Recht strafbar sein. SZ (Robert Roßmann) und beck-aktuell berichten.
Robert Roßmann (SZ) kommentiert, die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung der Meinungsfreiheit sei nicht zu rechtfertigen. Es sei gut, dass die Regierung sich nun gegen den Entwurf ausgesprochen habe. Die Stellungnahme sei in Ton und Form zwar zurückhaltend, aber im Ergebnis eindeutig.
Erbschaftsteuer: Anlässlich einer Meldung, wonach im vergangenen Jahr 60,8 Prozent mehr Schenkungs- und Erbschaftsteuer festgesetzt wurde als im Vorjahr, blicken FAZ (Katja Gelinsky), taz (Hannes Koch) und spiegel.de (David Böcking) auf Reformvorschläge zur Erbschaftsteuer. Eine Berechnung zeige, dass 34 Großerben im vergangenen Jahr nur zwei Prozent Erbschaftsteuern gezahlt hätten. 3,7 Milliarden der eigentlich fälligen 3,95 Milliarden Euro Erbschaftsteuer seien in diesen Fällen aufgrund von Ausnahmeregeln für Firmenerben nicht erhoben worden. Über die Angemessenheit der aktuell geltenden Freibeträge und Steuersätze verhandelt das Bundesverfassungsgericht am 12. Oktober, über die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen am 13. Oktober.
Hacken: netzpolitik.org (Tomas Rudl) berichtet über den Entwurf für ein neues Computerstrafrecht, den die Gesellschaft für Informatik entwickelt hat. Er soll Rechtssicherheit für die Arbeit von IT-Sicherheitsforscher:innen schaffen. In den Tatbeständen müsse die böswillige Absicht der Person aufgenommen werden. Hacker:innen, die Sicherheitslücken in Systemen aufdecken, arbeiteten aktuell in einer rechtlichen Grauzone.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Kästner stellt auf LTO den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Berufsrecht der Insolvenzverwalter vor. Der Entwurf sieht eine neue Kammer vor, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Berufsausübung überwachen soll. Zudem ist eine bundesweite Zulassung geplant. Der Autor lobt den Entwurf. Eine Eingliederung in die Rechtsanwaltskammern, wie sie die BRAK fordere, sei undemokratisch, da dort rein anwaltlich tätige Rechtsanwälte auch über das Berufsrecht der Insolvenzverwalter entscheiden würden.
Rechtsanwalt Lucas F. Flöther vertritt auf njw.de die Gegenansicht. Da eine Doppelmitgliedschaft in der "Insolvenzverwalterkammer" und der Rechtsanwaltskammer eher die Regel als die Ausnahme sein werde, hätten verwalterspezifische Regelungen "wesentlich bürokratieärmer in der BRAO getroffen werden" können.
Landtag S‑A: Der Habilitand Robert Böttner erörtert auf dem Verfassungsblog, ob die neu gewählten AfD-Abgeordneten nach der Landtagswahl eine sofortige konstituierende Sitzung des Landtages verlangen dürfen. Zwar bestehe ein Selbstversammlungsrecht, das einen frühzeitigen Zusammentritt ohne vorherige Einberufung durch den Parlamentspräsidenten erlaube. Auch in diesem Fall stehe dem Parlamentspräsidenten jedoch ein begrenzter zeitlicher Ermessensspielraum zu.
Bundestags-Drucksachen: Das Web-Archiv des Bundestags für die Jahre 2005 bis 2016 ist nicht mehr vollständig abrufbar. Die einzelnen Drucksachen sind noch einsehbar, es fehlen aber die archivierten Übersichtsseiten. Wie beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet, begründet das Parlament den Schritt mit “urheberrechtlichen Gründen”, die es aber nicht erläutere.
Justizhaushalte: Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Stefan von Raumer weist auf anwaltsblatt.de darauf hin, dass die Landeshaushalte weniger Geld für die Justiz vorsehen als vor zehn Jahren. 2016 hätten die Länder durchschnittlich 3,28 Prozent ihres Haushaltes für die Justiz ausgegeben. Heute stehe nur noch bei vier Ländern eine Drei vor dem Komma.
Justiz
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Christina Block bestritt in ihrer insgesamt fünfstündigen Einlassung vor dem Landgericht Hamburg, dass sie die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gab. Das Treffen mit den Entführern im familieneigenen Hotel kurz vor der Entführung habe es nicht gegeben. Gleichwohl erklärte sie, dass sie den Israeli David Barkay nicht nur zum Zwecke der Cybersicherheit engagiert habe. Sie habe mit ihm von Anfang an über die beiden Kinder gesprochen, allerdings sei es nur um das Sammeln von Informationen für die familienrechtlichen Verfahren gegangen. Barkay habe die Entführung ohne Absprache durchgeführt, um sich für Geschäftspartner in Deutschland zu empfehlen. SZ (Jana Stegemann), FAZ (Kim Maurus), zeit.de (Anne Kunze) und spiegel.de (Julia Jüttner/Christopher Piltz) berichten. LTO (Jakob Hoffmann) berichtet über die Verhandlung am Dienstag.
BGH zu Brandstiftung durch Influencer: Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung des Influencers Atallah Y. wegen Sachbeschädigung durch das Landgericht Berlin I auf. Y. hatte eine Silvesterrakete auf eine Berliner Wohnung abgeschossen und die Tat gefilmt. Das Landgericht habe hinsichtlich einer versuchten Brandstiftung und einer versuchten gefährlichen Körperverletzung überspannte Anforderungen an den Vorsatz gestellt, so der BGH. Da der Beschuldigte nach Jordanien ausgereist ist, wird es zu keiner Verhandlung kommen. spiegel.de, bild.de (Sebastian Richter) und LTO berichten.
BSG zu Wegeunfall: Ein Postmitarbeiter mit Diabetes, der auf dem Heimweg aufgrund einer Unterzuckerung an seiner Straße vorbeifuhr und wenig später einen Unfall erlitt, war währenddessen unfallversichert. Das Bundessozialgericht entschied, dass sich der Mann auf dem unmittelbaren Weg von der Arbeit befand. Er habe sich nicht bewusst vom versicherten Heimweg gelöst. beck-aktuell und LTO berichten.
BAG zu Annahmeverzugslohn: Ein Arbeitgeber hat keinen eigenständigen Auskunftsanspruch auf etwaige Bewerbungsunterlagen seines Arbeitnehmers, wenn dieser bei ihm Annahmeverzugslohn geltend macht. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Verlangt ein Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Kündigung Gehalt, hat der Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch über Stellenangebote, die der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit erhalten hat. Daraus ergebe sich jedoch kein selbstständig einklagbarer Anspruch auf Kenntnis, ob und mit welchem Ergebnis sich der Arbeitnehmer tatsächlich beworben hat. beck-aktuell (Jannina Schäffer) und LTO berichten.
OLG Frankfurt/M. zu Sportwagenkauf: Ein Kläger, der vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. das Eigentum an einem Ferrari Daytona geltend machte, scheiterte an der Beweislast. Er hatte vorgetragen, dass er den Sportwagen 2012 nur zum Schein an einen Freund in Deutschland verkauft habe, damit der Wagen hier dauerhaft zugelassen werden konnte. Ein solches Scheingeschäft wurde von seinem Geschäftspartner jedoch substanziiert bestritten. LTO berichtet.
OVG Berlin-BB zu Informationsfreiheit/Forschung: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz betont in der FAZ die Ambivalenz von Transparenz und Partizipation. "Nicht nur Information kann eine Waffe sein, auch das Informationsbegehren." Seine These veranschaulicht er am Beispiel einer Klage gegen die Charité, in der Forschungsdaten mittels IFG-Antrag herausverlangt wurden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-BB habe in dem Fall überzeugend dargelegt, dass sich das Informationsfreiheitsrecht nur auf materielle Verwaltungsvorgänge beziehe und nicht auf Forschungsergebnisse. Dies müsse auch für Ressortforschungseinrichtungen wie das Robert-Koch-Institut gelten.
LG Braunschweig – Germanwings-Absturz: Am morgigen Freitag verhandelt das Landgericht Braunschweig über die Klage von dreißig Personen, deren Angehörige 2015 infolge des erweiterten Suizids des Germanwings-Piloten Andreas Lubitz starben. Sie machen Amtshaftungsansprüche geltend, weil die Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamts bei der Untersuchung von Lubitz Fehler gemacht hätten. Das Gericht gab Ende Mai per Beschluss bekannt, dass es Ansprüche gegen die Fluggesellschaft für vorrangig hält. Die FAZ (Reiner Burger) berichtet.
Sammelklage gegen Schufa-Archiv: Die österreichische Datenschutz-NGO Noyb hat eine Sammelklage gegen die Schufa angekündigt, weil die Auskunftei alte Daten zur Kreditwürdigkeit nicht löscht, sondern in einem Archiv aufbewahrt, um damit die Zuverlässigkeit ihrer Scores zu testen. Mit der Sammelklage sollen Betroffene immateriellen Schadensersatz geltend machen können. Auch eine Unterlassungsklage ist geplant. Die taz (Björn Hartmann), netzpolitik.org (Markus Reuter) und beck-aktuell berichten.
StA Berlin – Fälschung von Bundestagsausweis: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Linken-Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Für sein Online-Format "Ferat-Tausch" hatte er für einen Tag den Job mit einem Kioskbesitzer getauscht. Der Mann erhielt dafür einen gewöhnlichen Besucherausweis im Bundestag. Allerdings wurde für das Video auch ein Fake-Abgeordnetenausweis erstellt. Koçak betont, es habe sich um eine Requisite für den Videodreh gehandelt. spiegel.de (Marc Röhlig) und bild.de (Stefan Peter) berichten.
Mäßigungsgebot für Richter:innen: Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Volker Dringenberg wirft in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung die Frage auf, ob Richter:innen und Staatsanwält:innen sich öffentlich für ein AfD-Verbotsverfahren aussprechen dürfen oder ob dies gegen das Mäßigungsgebot verstößt. Über 50 Richter:innen und Staatsanwält:innen hatten einen offenen Brief des RAV zum AfD-Verbot unterzeichnet. Gegenüber LTO (Tanja Podolski) betonen verschiedene Landesjustizministerien, dass auch Richter:innen sich politisch äußern dürfen. Die Anfrage muss bis Mitte September beantwortet werden.
Zugang zu Gerichtsurteilen: Das Land Bayern stellt auf dem kostenfreien Portal Bayern.Recht nur solche Urteile und Beschlüsse zur Verfügung, die nicht älter als fünf Jahre sind. Die Landesregierung erklärt gegenüber der FAZ (Jochen Zenthöfer), der Bürgerservice sei auf "aktuelle" Entscheidungen begrenzt, ergänzend könne auf Angebote wie beck-aktuell und juris zurückgegriffen werden. Der Grünen-Politiker Toni Schuberl kritisiert, dass die Urteile, die auf Kosten des Landes digitalisiert würden, anschließend ausschließlich in einer kommerziellen Datenbank zu finden sind. Bayern.Recht wird durch den Dienstleister C.H. Beck betrieben.
Recht in der Welt
Russland – Journalist Michael Martens: SZ (Florian Hassel), FAZ und zeit.de berichten, dass gegen den FAZ-Journalisten Michael Martens in Russland ein Strafverfahren wegen des Schürens von Hass eröffnet wurde. Er ist international zur Fahndung ausgeschrieben. Martens hatte Anfang August bei einer Pressekonferenz des ukrainischen Präsidenten Wolodimir Selenskij in Belgrad gefragt: "Was können wir Europäer tun, um Ihnen zu helfen, mehr Russen zu töten … natürlich mehr russische Soldaten?" Martens erklärte in einem Interview, er habe einen "großen Fehler begangen", indem er "wir Europäer" gesagt habe, was seine Rolle als Journalist nicht erlaube.
EGMR/Türkei – Osman Kavala: In seinem "Brief aus Istanbul" im Feuilleton der FAZ schreibt Bülent Mumay, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan der Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, den Unternehmer Osman Kavala freizulassen, "auch diesmal wohl kaum Folge leisten" werde. Die Justiz diene der Regierung "mittlerweile nur noch dazu, das Leben des Palastregimes zu verlängern. Um Recht und Gerechtigkeit geht es schon lange nicht mehr."
Tomas Avenarius (SZ) kommentiert, es sei fast so, als habe der türkische Staat Osman Kavala lebendig begraben. Seine lebenslange Isolationshaft sei eine Härte "weit über die Rechtslage hinaus". Der "krasse Mangel an Rechtsstaatlichkeit" stehe Erdoğans Ziel entgegen, die Türkei als "Vorbildmacht in der islamischen Welt" zu etablieren.
Juristische Ausbildung
KI in Hausarbeiten: LTO-Karriere (Simon Morgenstern) hat sich bei den juristischen Fakultäten erkundigt, welche Regeln sie für den KI-Einsatz in Hausarbeiten aufstellen. Ein pauschales Verbot gebe es nirgendwo. Etwa bei der Kennzeichnung gibt es aber Unterschiede, zum Beispiel muss in Regensburg ein eigenes KI-Verzeichnis geführt werden. Nur die Bucerius Law School habe eine Lizenz eines Legal-AI-Anbieters für ihre Studierenden erworben.
Sonstiges
AfD-Landesregierung/Beamte: Im Interview mit der FAZ (Stephan Klenner) äußert sich der Vorsitzende des Beamtenbundes, Volker Geyer, über die Ankündigung der sachsen-anhaltinischen AfD, 150 bis 200 Beamte in der Landesverwaltung auszutauschen. Da es in Sachsen-Anhalt nur wenige politische Beamte gebe, sei es "rätselhaft, wie Herr Siegmund auf diese Zahl kommt. Sollte er jedoch versuchen, Beamte rechtswidrig aus dem Landesdienst zu drängen, werden wir uns wehren."
Altersteilzeit: Rechtsanwalt Jannis Kamann nimmt auf beck-aktuell eine Entscheidung des BAG zur tariflich vereinbarten Altersteilzeit zum Anlass, um rechtliche Fragen zu diesem Arbeitsmodell zu beantworten. Altersteilzeitverträge sollten nicht nur Beginn, Ende und Arbeitszeit festhalten, sondern auch regeln, was im Störfall gelte.
RA Elmar Vitt: Die Zeit (Stefan Willeke) porträtiert den Anwalt Elmar Vitt, der bis Herbst letzten Jahres den Musterkläger im Wirecard-Verfahren vertrat. Vitts Schriftsätze seien "in humorbegabten Kreisen legendär". Schon "so manche Richterinnen und Richter hat er – mal gewollt, mal ungewollt – zum Lachen gebracht." Nun jedoch endete ein Schriftsatz mit einer Gefährderansprache an seinem Wohnsitz. Vitt hatte einem Senatsvorsitzenden am BGH geschrieben, dass in Wagners Oper "selbst der Dache und die Götter" "mehr oder weniger brutal entsorgt" würden. Das Gericht verstand dies offenbar als Drohung.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 27. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60734 (abgerufen am: 04.09.2026 )
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