Die juristische Presseschau vom 25. August 2026: Carsten Gün­ther soll BVerwG-Prä­si­dent werden / Bro­sius-Gers­dorf für Spei­che­rung von Klar­namen / Gina H. best­reitet Mord­vor­wurf

25.08.2026

Der Präsident des OVG NRW Carsten Günther soll Präsident des BVerwG werden. Brosius-Gersdorf ist für eine Erfassung persönlicher Daten bei der Registrierung in sozialen Netzwerken. Die Angeklagte Gina H. sagte am LG Rostock erstmals aus. 

Thema des Tages

BVerwG-Präsident: Carsten Günther, derzeit Präsident des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, soll neuer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts werden. Auf der nächsten Sitzung des Richterwahlausschusses am 15. Oktober soll Günther zunächst zum Bundesverwaltungsrichter gewählt werden; sodann soll ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung ihn zum BVerwG-Präsidenten machen. Das Vorschlagsrecht hat die CDU/CSU. Günther soll damit Nachfolger des im Juni ausgeschiedenen BVerwG-Präsidenten Andreas Korbmacher werden. Im Juli hatte der zunächst designierte Nachfolger Malte Graßhof seine Bereitschaft für das Amt aus gesundheitlichen Gründen zurückgezogen. Günther war bereits von 2015 bis 2025 Bundesverwaltungsrichter, bevor er – nach einem letztlich erfolgreichen mehrjährigen Rechtsstreit gegen die Ernennung einer Ministerialbeamtin zur Präsidentin des OVG Nordrhein-Westfalen – selbst Präsident des OVG NRW wurde. Wird der 56-jährige Günther wie geplant Anfang 2027 BVerwG-Präsident, dann wird seine jetzige Stelle nach einjähriger Amtszeit erneut frei. Es berichten FAZ (Stephan Klenner/Reiner Burger), LTO und beck-aktuell.

Rechtspolitik

Hass im Netz: Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf spricht sich laut zeit.de dafür aus, dass Plattformen den echten Namen und die Adresse ihrer Nutzer:innen bei der Registrierung in sozialen Netzwerken erfassen müssen. Kommt es zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen, könnten Betroffene gegenüber den Plattformen einen Auskunftsanspruch auf Herausgabe der Daten von der Person geltend machen, die ihre Rechte verletzt. So könnten Betroffene leichter straf- und zivilrechtlich gegen Hass im Netz vorgehen.

Verfassungsschutz in der Wohnung: LTO (Markus Sehl) erläutert, dass die Landesämter für Verfassungsschutz in Bayern, NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz bereits jetzt heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen, um dort jeweils erlaubte Überwachungsmaßnahmen vorzubereiten. Das sei in den jeweiligen Landesgesetzen ausdrücklich geregelt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Nachrichtendienste sieht eine solche Befugnis für das Bundesamt für Verfassungsschutz vor, was in der bisherigen Diskussion heftig kritisiert wurde. Allerdings gehe die Kommentarliteratur davon aus, dass das BfV auch bisher schon in Wohnungen einbrechen darf, um dort Wanzen anzubringen. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz 2022 das heimliche Betreten von Wohnungen durch den Verfassungsschutz nicht beanstandet.

Klimaanpassung im Grundgesetz: Rechtsanwalt Emmanuel Schlichter fordert auf dem Verfassungsblog, dass die Diskussionen über die grundgesetzliche Verankerung von Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe hinausgehen sollten. Es spreche einiges dafür, auch "hinreichend begrenzte Bereiche des kommunalen Klimaschutzes" als Gemeinschaftsaufgabe aufzunehmen, da der Klimaschutz sich nicht lediglich auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschränke, sondern sich gegen eine Verschärfung des Klimawandels richte.

Haftentschädigung: Laut beck-aktuell begrüßt die Bundesrechtsanwaltskammer zwar grundsätzlich die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) geplante Reform der Entschädigung für zu Unrecht Inhaftierte. Darüber hinaus bedürfe es jedoch eines allgemeinen Entschädigungsrechts für rechtsgrundlose strafprozessuale Zwangsmaßnahmen.

Justiz

LG Rostock – Tötung von Fabian: Im Strafverfahren gegen die 30-jährige Gina H., die wegen Mordes des achtjährigen Fabian angeklagt ist, meldete sich die Angeklagte erstmals zu Wort. In einer 95-seitigen verlesenen Erklärung stritt sie jegliche Schuld ab. Wenngleich H. zugab, am Tattag in der Nähe des Leichenfundortes gewesen zu sein, wäre sie laut eigener Aussage "nicht so dumm gewesen", mit ihrem auffälligen Auto an Zeug:innen vorbeizufahren. Dem Vater von Fabian, mit dem sie mittlerweile wieder zusammen ist, warf H. Untreue und Gewalt vor. Erbringe ihr Partner nicht das gleiche Maß an Loyalität, werde sie "innerhalb einer Beziehung zum Raubtier". Ihre Pferde seien für sie ihre "Familie". Als sie vom Tod ihrer Stute erzählte, fing H. so sehr an zu weinen, dass die Verhandlung unterbrochen wurde. Für ihren eigenen gleichaltrigen Sohn sei Fabian "wie ein Zwillingsbruder" gewesen. Hätte sie Fabian ermordet, hätte sie "mit Sicherheit das Gefühl gehabt, mein eigenes Kind zu töten", so die Angeklagte. Es berichten SZ (Ulrike Nimz/Jana Stegemann), FAZ (Andreas Cevatli), spiegel.de (Wiebke Ramm) und zeit.de.

BGH zu Mord an Ehefrau: Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision von Hayati Ö. gegen das Urteil des Landgerichts München I, das Ö. wegen Mordes an seiner  Ehefrau vor 26 Jahren zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte. Ö. tötete die damals 28-Jährige, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. Die SZ (Susi Wimmer) berichtet.

BAG zu Rechtswahlklauseln: Anlässlich eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom März, das die häufig verwendete Rechtswahlklausel "Auf das Arbeitsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung" für intransparent und damit für unwirksam befand, stellen die Anwältinnen Friederike Voht und Sarah Spiecker im Expertenforum Arbeitsrecht die Gesetzeslage bei fehlender Rechtswahl und die Grenzen einer Rechtswahlklausel vor. Da Rechtswahlklauseln "integraler Bestandteil der Risikosteuerung" seien, sollten sie nicht "als 'formales Add-On' verstanden werden".

BGH – Trennungshund: Der Bundesgerichtshof muss über die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz vom Juni 2025 entscheiden, das die Eigentumsverhältnisse von Ex-Partner:innen über eine ursprünglich gemeinsam angeschaffte Hündin regelt. Während das Amtsgericht Lahnstein erstinstanzlich noch ein Wechselmodell im Zwei-Wochen-Takt für die Hündin festgelegt hatte, entschied das LG Koblenz, dass die Hündin an die meistbietende Person gehen solle. Die Ex-Partner:innen stünden zwar in einer Bruchteilsgemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB zueinander, allerdings wollten beide die Bruchteilsgemeinschaft aufheben. Gemäß § 753 Abs. 1 S. 2 BGB können unteilbare Dinge – wie die Hündin – unter den Miteigentümer:innen versteigert werden. LTO berichtet.

OLG Hamburg zu Hausfriedensbruch wegen Weihnachtsbaum: Der 55-jährige Gärtner, der im Dezember 2023 nachts unbefugt eine Hamburger Kita betreten hatte, um gegen den Willen der Kita einen Weihnachtsbaum aufzustellen, ist rechtskräftig wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht verwarf seine Revision gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Hamburg, das den Gärtner verwarnte und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 80 Euro vorbehielt. Der Gärtner musste als Auflage außerdem 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder zahlen, so LTO.

LSG Bayern zu PKH für Selbstbeiordnung: Eine Rechtsanwältin kann sich nicht in eigener Sache beiordnen lassen und so Prozesskostenhilfe erhalten, wie das Landessozialgericht Bayern mit Beschluss von Mitte August entschied. Zweck der Beiordnung sei, dass Mittellosen der Zugang zur Justiz ermöglicht werde, nicht aber, dass prozessführende Rechtsanwält:innen sich eine Einnahmequelle verschaffen können, wie beck-aktuell die Begründung zusammenfasst.

LG Lüneburg zu Tötung von Ayoub F.: Das Landgericht Lüneburg verurteilte den rassistischen AfD-Anhänger Daniel F. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren, weil er den 30-jährigen Ayoub F. im Januar 2026 nach einer vom Täter provozierten Auseinandersetzung mit einem Küchenmesser von hinten erstach. Ayoub F. sei das Zufallsopfer eines Mannes gewesen, der auch einmal als Sieger dastehen wollte. Die Nebenklage hatte dagegen eine Verurteilung wegen Mordes aus rassistischen Gründen gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlag plädiert, obwohl sie feststellte, dass es "ohne eine fremdenfeindliche Einstellung nicht zur Tat" gekommen wäre. Die taz (Heike Kleffner) berichtet.

VG Oldenburg zu Mülltonnenabholung: Es ist zumutbar, dass Anwohner:innen einer Sackgasse ihre Mülltonnen etwa 130 Meter zur Bundesstraße schieben, damit die Müllabfuhr die Tonnen dort abholt, wenn das etwa 10 Meter lange Entsorgungsfahrzeug in der Sackgasse nicht wenden kann. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hob dennoch eine entsprechende Anordnung des Landkreises Aurich für einen weiter entfernten Müllsammelposten auf, weil eine Grundstückseigentümerin in einer benachbarten Straße es gestattet hatte, dass die Müllabfuhr ihr Grundstück zum Wenden nutzt, sodass der Müll in der Nachbar-Sackgasse wieder abgeholt werden kann. An diesem näher gelegenen Ort dürfen die klagenden Anwohner:innen der betroffenen Sackgasse ihren Müll ebenfalls abstellen. LTO berichtet.

VG Berlin zu Emissionshandel/Müllverbrennung: Obgleich das EU-Recht Betreiber von Müllverbrennungsanlagen vom Emissionshandel ausnimmt, darf der deutsche Gesetzgeber sie dazu verpflichten, Zertifikate für ihre CO₂‑Emissionen zu erwerben. Da die EU-Klimaschutzverordnung es den Mitgliedstaaten der EU überlasse, wie sie ihrer Pflicht zur Emissionsminderung nachkommen, dürfe Deutschland Betreiber von Müllverbrennungsanlagen in den nationalen Emissionshandel einbeziehen, so das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil von Mitte Mai. LTO berichtet.

LG Stuttgart – Cum-Ex/LBBW: Laut Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) wird das Landgericht Stuttgart in absehbarer Zeit nicht über die Zulassung der im Juli 2025 erhobenen Anklage gegen zwei ehemalige Manager der Landesbank Baden-Württemberg entscheiden. Die Angeklagten sollen zwischen 2006 und 2008 mehr als 150 Millionen Euro Steuern mittels Cum-Ex-Manipulationen hinterzogen haben.

Recht in der Welt

USA – Briefwahl: Der US-Supreme Court hat einem Eilantrag des US-Justizministeriums stattgegeben, Vorbereitungen für die Umsetzung einer umstrittenen Anordnung von US-Präsident Donald Trump zuzulassen, die die Briefwahl einschränkt. Der Anordnung zufolge soll der US-Postdienst Briefwahlunterlagen künftig nur noch Personen zustellen, die auf einer Liste von Wahlberechtigten geführt werden. Unklar ist, ob die nun erlaubten Vorbereitungen noch rechtzeitig vor den Zwischenwahlen umgesetzt werden können. zeit.de berichtet.

USA – Jugendschutz in sozialen Netzwerken/Meta: Mehrere Klagen in den USA gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta richten sich jüngst gegen "die Architektur der von Meta gebauten Welt selbst", wie die FAZ (Frauke Steffens) beobachtet. Meta könne die eigene Verantwortung für die vermeintlich neutrale Infrastruktur der sozialen Netzwerke nicht länger negieren, weil der Konzern aufmerksamkeitssteuernde Elemente wie Benachrichtigungen, Empfehlungen und "Infinity Scrolls" eingebaut habe.

Türkei – Haft für Bürgermeister: Ein Gericht in Istanbul hat sechs ehemalige Bürgermeister der Opposition zu teils mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Rıza Akpolat, der Bürgermeister des Istanbuler Bezirks Beşiktaş, bekam u.a. wegen angeblicher Bestechung und Geldwäsche eine Freiheitsstrafe von mehr als 23 Jahren, so spiegel.de und zeit.de.

Sonstiges

KI in der anwaltlichen Praxis: Vier Rechtsanwält:innen aus Frankreich, Griechenland, Italien und der Tschechischen Republik teilen ihre Erfahrungen, wie Anwält:innen in ihren jeweiligen Jurisdiktionen KI nutzen, und wie sich KI auf die Arbeit von Kanzleien und Justiz auswirkt. In allen Ländern zeige sich: "KI wird den Anwalt nicht ersetzen, aber die Anwälte, die KI kompetent nutzen, werden jene ersetzen, die es nicht tun", so Rechtsanwalt Stephan Grigolli auf anwaltsblatt.de.

KI-Transkription von Gerichtsverhandlungen: Die Professorin Anne Paschke und der wissenschaftliche Mitarbeiter Johannes Sigmund untersuchen auf njw.de, inwieweit eine KI-basierte Anwendung, die Gesprochenes transkribiert, zur Dokumentation von Gerichtsverhandlungen eingesetzt werden könnte und welchen Mehrwert eine KI-Transkription hätte.

General Counsel: Der Rechtsberater Timo Spitzer erläutert auf beck-aktuell, dass sich die Anforderungen an Chefjurist:innen in Unternehmen "grundlegend verändert" hätten, weil die "entscheidenden Herausforderungen längst nicht mehr ausschließlich im Recht liegen", sondern an der Schnittstelle "von Regulierung, Technologie, Geopolitik und Unternehmensstrategie". General Counsel seien daher nicht mehr Jurist:innen, die "am Ende eine Entscheidung prüfen", sondern würden nunmehr die Entscheidungen von Anfang an mitgestalten.

Ronen Steinke: Der SZ-Rechtsjournalist Ronen Steinke erhält am morgigen Mittwoch den Karl-Herrmann-Flach-Preis für seine Beiträge zur Verteidigung des liberalen Rechtsstaats, meldet die FAZ.

Das Letzte zum Schluss

Die Deutschen und ihr Brot: Weil ein Mann in Bayern das gekaufte Brot zu Hause nachwog und feststellte, dass er zehn Gramm zu wenig für den Preis bekommen hatte, schaltete er das Eichamt ein. Das Eichamt untersagte es dem betroffenen Bäcker, halbe Brote zu verkaufen, ohne diese exakt abzuwiegen. Werde der Brotlaib erst an der Theke geschnitten, müssen Bäcker:innen das Gewicht gemäß der seit 2020 geltenden Fertigpackungsverordnung nachwiegen und den Preis konkret bestimmen. spiegel.de berichtet.
 

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LTO/lh/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60710 (abgerufen am: 05.09.2026 )

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