Die juristische Presseschau vom 21. August 2026: Täter von anti­se­mi­ti­schem Anschlag ermit­telt / Pla­giats­vor­wurf gegen Felor Baden­berg / Cum-Ex-Anklage gegen Ex-Com­merz­banker

21.08.2026

Ein verstorbener Neonazi soll 1970 den tödlichen Brandanschlag auf ein jüdisches Seniorenheim verübt haben. Berliner Justizsenatorin soll in ihrer Dissertation plagiiert haben. Vier Bankmanager wurden vor dem LG Frankfurt angeklagt.

Thema des Tages

GenStA München – Brandanschlag auf jüdisches Seniorenheim: Die Generalstaatsanwaltschaft München geht davon aus, den Täter des tödlichen Brandanschlags auf ein Seniorenheim der Israelitischen Kultusgemeinde in München im Februar 1970 ermittelt zu haben. Der tatverdächtige Neonazi Bernd V. war damals 25 Jahre alt. Er ist 2020 verstorben. Bei dem Brandanschlag kamen sieben jüdische Bewohner, alle Überlebende des Holocausts, ums Leben. 15 weitere wurden verletzt. Eine Frau hatte die Ermittler im Frühjahr 2025 informiert, dass V. am Tatabend "in unmittelbarer Tatortnähe mit Blick auf das jüdische Seniorenheim" gesagt habe, dass "die Juden alles hätten" und er "sie anzünden" wolle. Er galt schon zu seiner Schulzeit als Antisemit. Schon in den Jahren nach der Tat hatte ein Gefängnisinsasse den Behörden gemeldet, dass V. ihm gegenüber die Tat andeutungsweise gestanden habe. Die Ermittlungen gegen V. wurden 1974 jedoch wegen Beweismangels eingestellt. Es berichten FAZ (Karin Truscheit), spiegel.de (Jan Friedmann/Sven Röbel), zeit.de und beck-aktuell.

Joachim Käppner (SZ) kommentiert, die Münchner Ermittler hätten mit ihrer Arbeit dabei geholfen, "eine offene historische Wunde zu schließen und damit ein Stück Frieden in diese Gesellschaft zurückzubringen". Warum die Polizei die Spur 1970 nicht gründlicher verfolgte, werde "wohl noch zu erforschen sein. Möglicherweise ist die triste Geschichte des Ermittlungsversagens gegenüber rechten Hassverbrechen in Deutschland um ein Kapitel länger."

Rechtspolitik

Felor Badenberg: Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) forderte die Kölner Universität zu einer Prüfung ihrer Dissertation auf. Zuvor hatte ihr der umstrittene Plagiatsjäger Stefan Weber vorgeworfen, an 83 Stellen ihrer rechtswissenschaftlichen Doktorarbeit plagiiert zu haben. Es berichten spiegel.de, beck-aktuell und bild.de (Hildburg Bruns)

Gegenüber der FAZ (Heike Schmoll) sagt der Plagiatsexperte Jochen Zenthöfer, dass er 40 Plagiatsvorwürfe Webers für nicht stichhaltig halte. In 32 Fällen liege auch seiner Meinung nach ein Plagiat vor. Er betont, dass amtliche Gesetzentwürfe und Gerichtsurteile nicht urheberrechtlich geschützt seien. Gegenüber LTO kommt Zenthöfer außerdem zu dem Schluss, die Vorwürfe reichten für einen Entzug des Doktorgrades aus, sie könnten aber auch als unerheblich bewertet werden.

Geheimdienstkontrolle: Nun beleuchtet auch der Rechtsprofessor Markus Löffelmann auf dem Verfassungsblog den Unabhängigen Kontrollrat, dessen Befugnisse durch die Reform der Nachrichtendienste deutlich ausgeweitet werden sollen. Als oberste Bundesbehörde mit eigenem Haushalt ist er dem BND übergeordnet. Der Autor lobt, dass die Reform Fällen von Verantwortungsdiffusion vorbeuge, indem Doppelzuständigkeiten abgebaut würden. Die neue Kontrollarchitektur könne aber die erweiterten Befugnisse der Dienste nur zum Teil kompensieren.

Heribert Prantl schreibt in der SZ, mit der Reform der Nachrichtendienste entstehe, "eine geheime Polizei", die nur unzureichend kontrolliert werde. Der Unabhängige Kontrollrat sei schon vorweg überlastet; dies sei das einzige, was an ihm "gerichtsähnlich" sei. Die neun Mitglieder könnten die Arbeit der Nachrichtendienste nicht hinreichend überwachen, "zumal auch noch die komplette Datenschutzaufsicht" von der bisher zuständigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz auf den Kontrollrat verlagert werden solle.

Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Andrian Kreye (SZ) wünscht sich für soziale Netzwerke einen "TÜV". "Bisher wurden digitale Produkte wie Social Media und KI ohne jegliche Prüfung von außen auf den Markt geworfen." Das sei ein schwerer Missstand. Kein Auto, kein Medikament, keine Tütensuppe komme auf den Markt, ohne dass eine unabhängige Stelle ihre Sicherheit geprüft habe. Auch Digitalkonzerne müssten gezwungen werden, ihre Produkte sicher zu gestalten.

Wehrdienst/Auslandsaufenthalte: Rechtsprofessor Andreas Funke befasst sich auf dem Verfassungsblog mit § 3 Absatz 2 Satz 5 Wehrpflichtgesetz, der dem Verteidigungsministerium erlaubt, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht bei Auslandsaufenthalten junger Männer zuzulassen. Diese Ermächtigung sei verfassungswidrig, da sie weder Inhalt noch Zweck und Ausmaß der Ausnahmen vorgebe. Die Norm ermächtige zwar nicht zum Erlass einer Rechtsverordnung, müsse aber dennoch an den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gemessen werden.

Justiz

LG Frankfurt/M. – Cum-Ex/Commerzbank: Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft erhob vor dem Landgericht Frankfurt/M. Anklage gegen vier ehemalige Manager der Commerzbank wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall. Sie sollen sich im Jahr 2008 an Cum-Ex-Manipulationen beteiligt und dadurch einen Schaden von mehr als 20 Millionen Euro verursacht haben. Es handelt sich um zwei Briten, einen Deutschen und einen US-Amerikaner, die damals in Frankfurt und London arbeiteten. SZ (Meike Schreiber), FAZ (Marcus Jung), spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten.

OLG München zu Fußball-Ticket-Zweitmarkt: Der Ticketzweithändler Viagogo muss künftig Leerverkäufe von Bundesliga-Tickets auf seiner Website unterbinden. Das Oberlandesgericht München entschied, dass der Händler gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, wenn er Tickets vermarkte, die offiziell noch nicht zu kaufen sind. Die Bundesliga hatte geklagt, nachdem 2019 Tickets für den Supercup schon vor dem Verkaufsstart bei Viagogo erhältlich waren. SZ, faz.net (Benjamin Fischer/Marcus Jung) und bild.de (Henrik Hoelzmann) berichten. 

OLG München zu Veröffentlichung von Geo-Daten: Das OLG München entschied Ende Juli, dass die Klage des Landes Bayern gegen den Open-Data-Aktivisten Markus Drenger unzulässig war. Drenger hatte 2021 im Internet veröffentlichte Geo-Daten des Landes Bayern auf der Plattform github hochgeladen. Das Land Bayern sah den Urheberrechtsschutz verletzt. Das OLG hielt die Klage nun für unzulässig, weil das Land zunächst sich selbst als Urheber nannte, dann aber einräumte, dass auch die Deutsche Post AG Rechteinhaberin sei. netzpolitik.org (Esther Menhard) berichtet.

OVG Sachsen zu Urlaubsanspruch: Ein Beamter, der zu Unrecht in den Ruhestand versetzt wurde und nach vier Jahren in den Dienst zurückkehrt, hat Anspruch auf sämtliche Urlaubstage aus dieser Zeit. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen sprach Ende Juni dem Mann insgesamt 60 zusätzliche Urlaubstage zu. Nach der Rechtsprechung des EuGH sei der Zeitraum zwischen einer rechtswidrigen Entlassung und der Feststellung der Nichtigkeit einem tatsächlichen Arbeitszeitraum gleichzustellen. beck-aktuell berichtet.

VGH Bayern zu Verzicht auf mündliche Verhandlung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied Anfang August, dass ein anwaltlich vertretener Mann per E-Mail wirksam auf eine mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht verzichten konnte. Er hatte auf die entsprechende Anfrage des Gerichts geantwortet, mit einer "Entscheidung ohne Anhörung" einverstanden zu sein. anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) berichtet.

LG München I – KI-Training/OpenAI: Der Carlsen-Verlag klagt vor dem LG München I gegen die Open AI Ireland Ltd., weil ihr KI-Modell ChatGPT die Urheberrechte der "NEINhorn"-Erfinder:innen Astrid Henn und Marc-Uwe Kling verletze. Die KI habe – bei entsprechendem Prompt – neue Geschichten mit dem "NEINhorn" erfunden und sogar "ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten, samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer gefakten ISBN und Verlagslogo" erstellt. Die FAZ (Fridtjof Küchemann) berichtet.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: LTO (Jakob Hoffmann) und bild.de (Johannes Schmitz u.a.) berichten über Tag 71 im Prozess gegen Christina Block u.a. Gerhard Dellings Verteidiger David Rieks warf der Staatsanwaltschaft mehrere Fehler vor. Unter anderem sei Dellings Smartphone ohne die erforderliche richterliche Genehmigung ausgewertet worden. Blocks Verteidiger Ingo Bott argumentierte erneut, dass Christina Blocks Tagebuch zur Intimsphäre gehöre und daher nicht verwertet werden dürfe.

LG Hamburg zu Urheberrechtsverletzung Berliner Zeitung: Nun berichtet auch LTO (Simon Morgenstern) in eigener Sache über die Entscheidung des LG Hamburg, das der Berliner Zeitung verbot, einen Bericht des LTO-Chefredakteurs Felix W. Zimmermann teils wörtlich zu übernehmen. Obwohl der LTO-Text in weiten Teilen die Urteilsbegründung referiere, liege in ihrer Kontextualisierung eine originelle kreative Leistung.

FG Hamburg zu russischer Schattenflotte/Eventin: Die Eilverfahren gegen die Beschlagnahme des vor Rügen havarierten Tankers "Eventin" wurden von den Beteiligten für erledigt erklärt. Nach richterlichem Hinweis half die Bundeszollverwaltung ab. Sie will nun die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten; das Schiff werde bis dahin weder eingezogen noch verwertet. LTO berichtet.

GBA – Sadist Kai M.: Der Generalbundesanwalt übernahm die Ermittlungen gegen den 19-jährigen Kai M. aus Rheinland-Pfalz, der mit einer rechtsextrem-sadistischen Gruppe im Internet andere Jugendliche zu Straftaten und Selbstverletzungen angestachelt haben soll. Unter anderem soll er einen Minderjährigen in Russland zum Mord an einem Schulkind angestiftet haben. Ermittelt wird unter anderem wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie Anstiftung zum Mord. Die Gruppe sei Teil der COM-Szene, die im Internet Gewalt und Sadismus feiere, berichten taz (Konrad Litschko) und zeit.de.

StA Berlin – Journalist Michael Martens: Die russische Botschaft bat die Berliner Staatsanwaltschaft, zu prüfen, ob sich FAZ-Korrespondent Michael Martens unter anderem wegen Volksverhetzung strafbar gemacht habe. Martens hatte den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj auf einer Pressekonferenz gefragt, was die Europäer tun könnten, um der Ukraine zu helfen, "mehr russische Soldaten zu töten". Dies meldet die FAZ.

Korruption in der JVA Euskirchen/JVA Bremen : Gegen Mitarbeiter der JVA Euskirchen und der JVA Bremen wird in zwei separaten Fällen unter anderem wegen Bestechlichkeit ermittelt. Ein ehemaliger Insasse der JVA Euskirchen sagte vor dem Amtsgericht Köln aus, die JVA-Mitarbeiter hätten seinen Freigang über Weihnachten 2025 nur genehmigt, weil er ihnen im Gegenzug versprochen habe, ein teures Parfum zu stehlen. Ohne Gegenleistung hätte er bis Sommer 2026 auf einen Freigang warten müssen. In Bremen sollen sechs Mitarbeiter der JVA unter anderem Kommunikationsgeräte und Drogen in das Gefängnis geschmuggelt haben. spiegel.de und LTO berichten

KI-Schriftsätze: Im Interview mit der taz (Christian Rath) beklagt die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Christine Fuchsloch, den starken Anstieg KI-generierter Eilanträge vor den Sozialgerichten. Die KI-Schriftsätze seien oft wenig sinnvoll, überlasteten die Justiz unnötig und weckten falsche Erwartungen. Angesichts der Schwierigkeit von Grundsicherungs-Bezieher:innen, anwaltlichen Rat zu erhalten, könne sie zwar "gut verstehen, dass Betroffene ihren Bescheid einfach bei einer KI hochladen", um ihn prüfen zu lassen. Sie empfiehlt Betroffenen jedoch, die kostenlosen Rechtsantragsstellen der Sozialgerichte zu nutzen. Von der Idee, Gebühren einzuführen, um sinnlose Prozesse mit KI‑Schriftsätzen zu unterbinden, rät sie ab. "Gebühren würden wegen des Kostenrisikos auch Menschen mit sinnvollen Klagen abschrecken."

Recht in der Welt

USA – Kauf von Teams-Nachrichten: Im Rechtsstreit um den Kauf von Daten der insolventen Fluggesellschaft Spirit durch Google, wurde eine gerichtliche Anhörung verschoben. Google will im Zuge der Abwicklung der Fluggesellschaft rund 100 Millionen interne E-Mails, 500 Millionen Teams-Nachrichten und 175.000 Personalakten kaufen, um damit seine KI zu trainieren. Gegen das Vorhaben legte die Gewerkschaft AFA Einspruch ein. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

USA – Korruption: Die Habilitandin Juliane Schwarz-Ladach geht auf beck-aktuell der Frage nach, ob in den USA unter Donald Trump die Korruption zugenommen hat. Die Autorin sieht wachsende Defizite bei der Korruptionsverfolgung, etwa durch die Entlassung von siebzehn "US Inspectors General" durch Trump. Zudem agiere er als schlechtes Vorbild, etwa wenn er den Jumbojet aus Katar als Geschenk annehme.

China – Evergrande-Gründer Xu Jiayin: Der frühere Chef der chinesischen Immobiliengesellschaft Evergrande, Xu Jiayin (kantonesischer Name: Hui Ka Yan), wurde unter anderem wegen Veruntreuung und Bestechung zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht entzog Xu seine politischen Rechte und ließ sein gesamtes Vermögen einziehen. Evergrande gehörte zu den größten Immobilienentwicklern Chinas. Der Konzern verschuldete sich jedoch stark und wurde 2024 abgewickelt. SZ (Gregor Scheu), Hbl (Martin Benninghoff) und spiegel.de berichten.

Ungarn – Transformation: Die litauische Rechtsprofessorin Tímea Drinóczi schreibt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) über die Klagen der Fidesz-Fraktion gegen die Verfassungsänderungen unter der Regierung von Péter Magyar. Nachdem sie ihre Macht im Parlament verloren habe, nutze Fidesz nun verfassungsrechtliche Argumente, die zuvor von der Opposition gegen ihre eigene Regierungspolitik verwendet worden seien.

Niederlande – booking.com: Im Gespräch mit dem Hbl (Christoph Schlautmann/Heike Jahberg) äußert sich Glenn Fogel, der Chef von booking.com, über die Sammelklage von 11.783 Hotels gegen den Konzern. Sie verlangen Schadensersatz, weil der Konzern ihnen vertraglich vorgeschrieben hatte, Booking-Kunden den Bestpreis zu geben. Die Klausel sei ein "fairer Deal" gewesen, da Booking nur im Falle einer Buchung Geld verdiene, so Fogel. Aufgrund der Regeln des Digital Markets Acts gebe es die Vorgabe heute nicht mehr.

IStGH: Anlässlich der neuen US-Sanktionen stellt tagesschau.de (Frank Bräutigam/Antonetta Stephany) die rechtlichen Grundlagen und Aufgaben des Internationalen Strafgerichtshofs vor.

Sonstiges

Kündigung von AfD-Kandidatin: Das Hospiz der Diakonie in Jever kündigte der langjährigen Mitarbeiterin Martina Müller, weil sie bei der Kommunalwahl für die AfD kandidiert. Die Diakonie erklärte, die Kündigung erfolge "aus der Verantwortung heraus, die Glaubwürdigkeit unseres kirchlich-diakonischen Auftrags zu wahren". bild.de (Daniel Peters) berichtet.

Im Gespräch mit LTO (Tanja Podolski) sagt Rechtsprofessor Gregor Thüsing, dass die bloße Kandidatur für eine rechtsextreme Partei keine Kündigung rechtfertige. Erst wenn die Frau sich nachweisbar auf eine Weise äußere, die "diametral im Widerspruch zu den Werten der Kirche" stehe, komme eine Kündigung in Betracht. Ähnlich äußert sich gegenüber beck-aktuell (Maximilian Amos/Pia Lorenz) auch der Rechtsprofessor Jacob Joussen. Die privaten Aktivitäten eines Arbeitnehmers seien "seine eigene Angelegenheit, die außerhalb des Vertragsverhältnisses liegen".

Uwe Steimle: Der Kabarettist Uwe Steimle gab gegenüber dem Enkel von Claus Schenk Graf von Stauffenberg eine Unterlassungserklärung ab. Steimle hatte auf einer AfD-Veranstaltung gesagt, er frage sich manchmal, wenn er Friedrich Merz sehe, wo eigentlich Stauffenberg sei, wenn man ihn mal wirklich brauche. Der Enkel des Hitler-Attentäters hatte darin "Geschichtsklitterung par excellence" gesehen. spiegel.de und bild.de (Daniel Peters) berichten.

Meinungsfreiheit: Der Spiegel widmet sich im Titelthema der Meinungsfreiheit. Markus Verbeet erinnert an den Bericht der Uno-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, die Deutschland bei der Meinungsfreiheit an einem Scheideweg sehe. Die Angriffe kämen von "oben und unten, von links und rechts". In einem von Arno Frank aufgezeichneten Gespräch kommt Andreas Hüttner zu Wort, gegen den die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelte, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als "Pinocchio" bezeichnete. Ulrike Knöfel interviewt den Politikprofessor Richard Traunmüller, der betont, dass Meinungsfreiheit "nicht nur eine juristische, sondern auch eine kulturelle Kategorie" sei. Meinungsfreiheit lasse sich "wie ein Muskel trainieren, indem man sich dem Meinungsstreit aktiv und wiederholt aussetzt."

Haftentlassung: Auf FAZ-Einspruch schreibt Nils Antkowiak, Mitarbeiter der United Nations Detention Unit in Den Haag, dass in der Sicherheitsdebatte zu wenig über den Übergang aus der Haft zurück in die Freiheit geredet werde. Diese Rückkehr in die Gesellschaft sei schließlich kein Sonderfall, sondern der Normalfall. Unter anderem eine Wohnung und soziale Unterstützung könnten in dieser Phase Stabilität fördern und Sicherheit schaffen.

Frauke Brosius-Gersdorf im Interview: Im Gespräch mit dem Spiegel (Marina Kormbaki/Juliane Löffler) berichtet Frauke Brosius-Gersdorf ausführlich über ihre gescheiterte Wahl zur Bundesverfassungsrichterin im vergangenen Sommer. Mit dem Rückzug ihrer Kandidatur habe sie Schaden vom Gericht abwenden wollen. "Das Bittere ist, dass sich damit unfaire, unsachliche Kampagnen durchgesetzt haben." Künftige Richterwahlen sollten im Richterwahlausschuss des Bundestags erfolgen, da die breite parlamentarische Debatte den Rechtsstaat gefährde. Gegen Stefan Weber, der ihr vor der geplanten Wahl ein Plagiat vorgeworfen hatte, führe sie derzeit ein Verfahren. Einen Verbotsantrag gegen die AfD hält sie für legitim, wenn "die extrem strengen Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen". “Was ich gar nicht teile, ist die Idee, man könne es mit einem Verbotsverfahren einfach mal versuchen und schauen, wie Karlsruhe entscheidet.”


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60692 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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