Die juristische Presseschau vom 20. August 2026: Fest­nahme wegen Nord-Stream-Sabo­tage / Mord durch Nar­ko­se­arzt? / Diver­sität in der Anwalt­schaft

20.08.2026

GBA ließ Mittäter der Nord-Stream-Sprengung in Kroatien festnehmen. Das LG Frankfurt/M. verhandelt erneut über Tod von vierjähriger Narkosepatientin. Soldan-Studie zu Rechtsanwält:innen mit Migrationshintergrund wurde veröffentlicht.

Thema des Tages

GBA – Nord-Stream-Sprengung: Die Bundesanwaltschaft ließ den Ukrainer Vladimir Z. u.a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und der verfassungsfeindlichen Sabotage in Kroatien festnehmen. Der ausgebildete Taucher Z. soll als Teil der sechsköpfigen Gruppe um Serhii K. an Tauchgängen teilgenommen und Sprengsätze an den Pipelines von Nord Stream 1 und 2 befestigt haben. Z. soll in Kroatien bei Dreharbeiten zu einem Film über diese Nord-Stream-Sprengung festgenommen worden sein. Z. war bereits im Herbst 2025 in Polen festgenommen worden, kam jedoch wieder frei, nachdem Polen die Auslieferung nach Deutschland verweigert hatte. Die polnische Justiz wertete die Sprengung als zulässige militärische Kriegshandlung. Der BGH hatte in einer Haftentscheidung zu Serhii K. dagegen ein strafbares Kriegsverbrechen angenommen. Es berichten SZ (Jörg Schmitt/Lina Verschwele), FAZ (Julian Staib), taz und LTO (Markus Sehl).

Rechtspolitik

Entgelttransparenz: Im Streitgespräch der Zeit (Anna Mayr/David Gutensohn) diskutieren die ehemalige Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) und die Unternehmerin Charlotte Finger den Nutzen der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz. Während Finger ein "Bürokratiemonster" kritisiert, sieht Paus in einem etwaigen deutschen Umsetzungsgesetz einen "Game-Changer für mehr Gleichstellung", weil Arbeitgeber so Kriterien erhielten, die Gehälter objektiver zu gestalten.

EU-Außen- und Sicherheitspolitik: Die Rechtsprofessoren Matthias Goldmann und Alberto Alemanno sprechen sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) dafür aus, der durch das Einstimmigkeitsprinzip verursachten "Lähmung" der EU-Außen- und Sicherheitspolitik durch eine verstärkte Nutzung von bestehenden Spielräumen für qualifizierte Mehrheitsentscheidungen zu begegnen. Eine entsprechende Änderung der EU-Verträge sei derzeit nicht machbar.

Wohnungsmiete/Klimaanlagen: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte Änderungen im Mietrecht an, um Mieter:innen künftig einfacher hitzebedingte bauliche Änderungen an der Wohnung, etwa den Einbau von Klimaanlagen oder Sonnenblenden, zu ermöglichen. Bislang benötigen Mieter:innen das Einverständnis der Vermieter:innen; ein Anspruch auf Erlaubniserteilung besteht grundsätzlich nicht. Geklärt werden müsste auch, welche rechtlichen Folgen der Lärm von Klimaanlagen hat, so LTO

Klimaanpassung im Grundgesetz: Axel Bojanowski (Welt) befürchtet, dass die Aufnahme von Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz andere Aufgaben wie Pflege, Infrastruktur und Wohnungsbau finanzverfassungsrechtlich benachteiligen würde. Außerdem würde so aus "gemeinsamer Verantwortung organisierte Verantwortungslosigkeit"; gerade bei der Klimaanpassung spreche jedoch vieles für eine dezentrale Aufgabenteilung.

AfD-Verbot: Rechtsprofessor Uwe Volkmann bespricht in der FAZ "einige grundsätzliche Fragen" zu einem möglichen AfD-Verbotsantrag, die für "Bedenkenträger" noch offen sind. So gebe es "möglicherweise – auch extreme – Auffassungen, die richtigerweise im Diskurs zurückgewiesen, aber nicht vorab von ihm ausgeschlossen werden sollten." Selbst wenn ein Verbotsverfahren erfolgreich verliefe, bliebe als "zentrales Problem das Ausmaß des Zuspruchs, den die Partei mittlerweile gefunden hat".

Justiz

LG Frankfurt/M. – Tötung durch Narkosearzt: Nachdem der Bundesgerichtshof eine vorherige Verurteilung wegen Totschlags und Körperverletzung mit Todesfolge aufgehoben hatte, weil das Landgericht Frankfurt/M. die Mordmerkmale der Verdeckungsabsicht und der sonstigen niedrigen Beweggründe nicht hinreichend geprüft hatte, begann nun der zweite Strafprozess gegen den mittlerweile 69-jährigen Narkosearzt Gerald W. Im Herbst 2021 starb ein vierjähriges Kind nach einer Narkosebehandlung, bei der W. eine zu hohe Dosis Narkosemittel aus einer verunreinigten Flasche gespritzt hatte. In dem bis Anfang Oktober terminierten Prozess wird das LG Frankfurt/M. klären müssen, ob W. versucht hatte, sein Fehlverhalten zu vertuschen. Es berichten SZ (Benedikt Warmbrunn/Kathrin Wiesel-Lancé), FAZ (Elena Zompi) und bild.de (Jörn Ehlert).

BVerwG zu DDR-Rehabilitierung: Wer sich in der DDR selbst wegen einer geplanten Flucht angezeigt hatte und dabei im Verhör zwei Mitwisser nannte, hat keine die Rehabilitierung ausschließende Denunziation begangen, so das Bundesverwaltungsgericht. Eine Denunziation liege nur vor, wenn jemand freiwillig und gezielt tätig wird und andere der politischen Verfolgung aussetzt, um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. beck-aktuell berichtet.

BGH zu Sale-and-rent-back: Ein Sale-and-rent-back-Geschäft, bei dem ein Grundstück verkauft und weiter genutzt wird, kann trotz marktüblichem Verkaufspreis gläubigerschädigend und damit durch den Insolvenzverwalter anfechtbar sein, wenn sich dadurch die Befriedigungschancen der anderen Gläubiger verschlechtern. Mit entsprechendem Urteil vom Mai verwies der Bundesgerichtshof die Sache zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt/M., so beck-aktuell.

OLG Stuttgart zu Sabotage für Russland: Nun berichtet auch LTO, dass das Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag einen 30-jährigen Ukrainer wegen Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt hat. Er soll Sabotageakte vorbereitet haben, indem er in russischem Auftrag Pakete mit GPS-Trackern in die Ukraine schickte. Die beiden Mitangeklagten sprach das OLG Stuttgart frei, weil ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie um den Sabotagezweck der Paketsendungen wussten.

LG Karlsruhe zu Bahnmitarbeiter fällt aus Zug: Das Landgericht Karlsruhe hat die Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe bestätigt, den beantragten Haftbefehl gegen den beschuldigten Fahrgast nicht zu erlassen, gegen den im Zusammenhang mit dem aus dem Zug gefallenen Bahnmitarbeiter ermittelt wird. Es fehle sowohl am dringenden Tatverdacht für eine gefährliche Körperverletzung als auch an einem Haftgrund, da der Beschuldigte hier fest verwurzelt sei und keine Fluchtgefahr bestehe. spiegel.de berichtet.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Zu Beginn des 69. Prozesstags im Strafverfahren wegen der Entführung der Block-Kinder wies die Vorsitzende Richterin den Appell der Verteidigung zurück, zu überwachen, dass keine vertraulichen Informationen an die Presse gegeben werden. Die Hauptverhandlung wurde mit der Befragung der Hauptermittlungsführerin Merle B. fortgeführt, so LTO (Jakob Hoffmann).

In einem weiteren Beitrag berichtet LTO (Jakob Hoffmann) vom 70. Prozesstag, an dem Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott der Richterin erneut eine Verletzung ihrer Aufklärungspflichten wegen der durchgestochenen Informationen vorwirft. Die Richterin kündigte an, die Selbstleseliste schließen zu wollen; bereits am heutigen Donnerstag könnte Christina Block eine lange vorher angekündigte Erklärung zu den hunderten Dokumenten mit tausenden Seiten abgeben.

LG Berlin I – Vergewaltigung nach Betäubung: Am zweiten Prozesstag im Vergewaltigungsverfahren gegen den 68-jährigen Frank S. sagte ein IT-Forensiker als Zeuge über die gefundenen Dateien aus. Demnach ermunterten S. und andere Männer sich in Chats gegenseitig, ihre Frauen zu betäuben und zu vergewaltigen. In den kommenden Wochen werden auch die Betroffenen in dem Strafverfahren vor dem Landgericht Berlin I aussagen, wie die FAZ (Anna Vollmer) schreibt.

ArbG Heilbronn - sexuelle Belästigung: Eine Mitarbeiterin, die bei einer Betriebsfeier mehrere männliche Kollegen sexuell belästigte, durfte zwar gekündigt werden, aber nicht fristlos. Dies entschied das Arbeitsgericht Heilbronn laut beck-aktuell.

Recht in der Welt

Österreich – Toiletten-Diskriminierung: Eine 27-jährige Wienerin hat die Stadtverwaltung Wiens wegen eines Verstoßes gegen das Antidiskriminierungsgesetz verklagt. Während Pissoirs in Wiener Parks kostenlos nutzbar sind, können Frauen die WC-Kabinen nur gegen eine Gebühr in Höhe von 50 Cent benutzen. Dies sei eine Ungleichbehandlung der Geschlechter. Es berichten SZ und spiegel.de.

USA – Sanktionen gegen IStGH: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kritisiert die jüngsten US-Sanktionen gegen die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs, Tomoko Akane, und den ranghohen senegalesischen Ankläger Abdoulaye Seye scharf. Der "Frontalangriff auf das Völkerrecht" sei "zutiefst bedrückend". Deutschland werde den IStGH weiter unterstützen. US-Außenminister Marco Rubio begründete die Sanktionen mit dem bei dem IStGH anhängigen Verfahren gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu. Es berichten SZ, FAZ (Sofia Dreisbach), LTO (Franziska Kring), beck-aktuell und spiegel.de.

Für Reymer Klüver (SZ) sind die jüngsten US-Sanktionen eine "brüske Herausforderung aller Länder, die sich der internationalen Rechtsordnung unterworfen haben." Da Deutschland und die EU sich ausdrücklich zur Rechtsordnung bekennen, müssten sie nun "vehement gegen die US-Provokation vorgehen". Reinhard Müller (FAZ) sieht in den US-Sanktionen einen "offenen Kampf gegen" das "Erbe des Tribunals von Nürnberg" und das "gemeinsam vereinbarte Recht". Deutschland, das darauf hoffe, dass der per Haftbefehl gesuchte israelische Regierungschef "Deutschland nicht mit einem Besuch auf die Probe stellt", solle sich jedoch nicht als "Musterstreber aufspielen".

USA – Jugendschutz in sozialen Netzwerken/Meta: Nun berichten auch SZ (Peter Burghardt), FAZ (Roland Lindner), taz (Johannes Drosdowski), LTO, spiegel.de und bild.de (Dennis Dreher) über den Beginn des Zivilverfahrens von 29 US-Bundesstaaten gegen Meta, den Mutterkonzern von Instagram und Facebook. In ihrem Eröffnungsplädoyer warf die kalifornische Vize-Generalstaatsanwältin Megan O'Neill dem Konzern vor, die Plattformen absichtlich durch Likes, Autoplay und Push-Nachrichten so gestaltet zu haben, dass Kinder davon abhängig werden.

Lukas Wallraff (taz) appelliert an die Eigenverantwortung der Nutzer:innen von sozialen Netzwerken. Er meint, es wäre "zu bequem, nur auf Gerichtsurteile oder politische Maßnahmen zu warten". Alle müssten den Umgang mit Social Media lernen – nicht nur Kinder.

Frankreich – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Nun analysiert auch netzpolitik.org (Sebastian Meineck) die Entscheidung des französischen Verfassungsrats, der das Social-Media-Verbot für Minderjährige für verfassungswidrig erklärte. Die allgemeine Altersgrenze sei zu pauschal, setze sich über Erziehungsrechte der Eltern hinweg und enthalte keine Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre.

Juristische Ausbildung

DJT – Reform des Jurastudiums: Tobias Freudenberg (njw.de) hofft, dass der 75. Deutsche Juristentag, der Mitte September in Erfurt stattfindet, "das richtige Format für einen erfolgversprechenden Impuls" zur Reform der juristischen Ausbildung sein wird. Die Diskussion sei durch ein Gutachten und vier Referate gründlich vorbereitet; aktuelle Entwicklungen im Bereich KI und Rechtsstaat machten eine "zukunftsfähige Ausbildung des juristischen Nachwuchses" relevanter denn je.

Sonstiges

Migrationshintergrund in der Anwaltschaft: Rechtsprofessor Matthias Kilian fasst auf anwaltsblatt.de die Ergebnisse einer Studie des Soldan-Instituts zu migrantischen Berufseinsteiger:innen zusammen. Wenngleich der Anteil von Rechtsanwält:innen mit Migrationshintergrund in den Zulassungsjahren 2015 bis 2021 auf 15 Prozent gestiegen ist, liegt er immer noch sieben Prozent unter dem Anteil der Jurastudierenden mit Migrationshintergrund und mehr als zehn Prozent unter dem Bevölkerungsanteil. Knapp ein Drittel der befragten Junganwält:innen wurde aufgrund des Migrationshintergrundes diskriminiert, die meisten im Studium (22 Prozent) und im Referendariat (18 Prozent). Migrantische Frauen, die ohnehin häufiger von herkunftsbezogener Diskriminierung berichten, sind zudem intersektional betroffen: 82 Prozent aller jungen Rechtsanwältinnen gaben an, mindestens eine geschlechtsbezogene Diskriminierungserfahrung gemacht zu haben.

Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: Obwohl die Reform des Gewaltschutzgesetzes zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Männern, die ihren (Ex-)Partnerinnen gegenüber gewalttätig geworden sind, erst im Juli 2027 in Kraft tritt, verzeichnet der Einsatz elektronischer Fußfesseln nach spanischem Vorbild schon jetzt Erfolge in Deutschland. In den 79 Fällen, in denen seit Anfang 2025 elektronische Fußfesseln nach dem spanischen Modell eingesetzt wurden, kam es zu keinem Übergriff auf die betroffenen Frauen. Die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) hat bereits die entsprechende Technik angeschafft, bei der bedrohte Frauen eine mobile Schutzzone mit sich führen. Rechtsgrundlage für den Einsatz sind derzeit polizeigesetzliche Regeln der Länder oder Führungsaufsichts-Verfahren. Die taz (Christian Rath) berichtet. 

BSW: Anlässlich der erfolglosen Aufforderungen des BSW-Bundesverbands, der Thüringer BSW-Landesverband solle die Thüringer Brombeer-Koalition verlassen, schildert die FAZ (Frederik Orlowski), dass das Grundgesetz keinen direkten Durchgriff der Bundespartei erlaube, weil es die Parteien zu innerparteilicher Demokratie verpflichte. Sollte der Bundesverband des BSW die in der Satzung enthaltene Pflicht zur Sicherung der "Einheit der Partei" durchsetzen wollen, müssten Gerichte die Vereinbarkeit dieser Satzungsregelung mit dem Grundgesetz messen.

Streitkultur in Kanzleien: Rechtsanwalt Dennis Hillemann spricht sich auf beck-aktuell gegen die "Dynamik des Rechthabens" in (Groß-)Kanzleien und für mehr Offenheit für Diskussionen aus. "Die Fähigkeit, die eigene Meinung zu revidieren, ist keine Schwäche, sondern gehört zu den wertvollsten Kompetenzen im Anwaltsberuf" – Konflikte sollten daher als Chance gesehen werden.

Rechts-KI Harvey: Die in San Francisco ansässige KI-Plattform Harvey, die auf die Bedürfnisse von Kanzleien und Rechtsabteilungen ausgerichtet ist, bietet seit dieser Woche das KI-Instrument "Memory" an. "Memory" speichere die präferierten Schreibstile und Zitierweisen seiner Nutzer:innen und stelle so eine personalisierte Bearbeitung der juristischen Aufgaben sicher. Außerdem wird in die Harvey-Plattform nun die deutsche Dokumente-Übersetzungs-KI "DeepL" eingebunden. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

Rechtsgeschichte – Radbruch’sche Formel: Der Akademische Rat auf Zeit Philipp Glahé zeichnet in der Zeit die Entwicklung der Radbruch'schen Formel nach. Gustav Radbruch, zweifacher sozialdemokratischer Justizminister in der Weimarer Republik, untersuchte anlässlich des von NS-Richter:innen gesprochenen Unrechts 1946 in einem Aufsatz, bis zu welchem Punkt Bürger:innen und Richter:innen "ungerechte Gesetze" befolgen müssten und wie Rechtssicherheit und Gerechtigkeit in Einklang gebracht werden können.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/lh/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60683 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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