Eine Angestellte der Daimler Truck AG hatte mit ihrer Equal-Pay-Klage teilweise Erfolg. Ein Ukrainer wurde wegen Sabotage für Russland zu einer Haftstrafe verurteilt. Vor dem LG Koblenz begann der Prozess um einen Mord aus dem Jahr 1994.
Thema des Tages
LAG BaWü zu Equal Pay/Daimler Truck: Eine langjährige Abteilungsleiterin der Daimler Truck AG erhält eine Lohnnachzahlung von 210.000 Euro aufgrund ihrer Equal-Pay-Klage. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, dass der Frau für die Jahre 2018 bis 2022 die Differenz zum Medianentgelt ihrer männlichen Vergleichsgruppe zustehe. Ihren Antrag, sich bei der Höhe ihres Lohnes am Gehalt eines konkreten männlichen Spitzenverdieners zu orientieren, wies das LAG dagegen ab. Zwar hatte das BAG in dem Fall bereits Ende 2025 entschieden, dass für einen Equal-Pay-Anspruch grundsätzlich auch der Vergleich mit einem einzelnen besserverdienenden Kollegen genügen kann. Das LAG, an das der Fall zurückverwiesen worden war, entschied nun aber, dass Daimler hinsichtlich des einzelnen Kollegen die vermutete Diskriminierung wegen des Geschlechts widerlegen konnte. Der Mann habe auch im Vergleich zu seinen männlichen Kollegen besonders gut verdient, sodass die bessere Bezahlung nicht auf seinem Geschlecht beruht habe. faz.net (Marcus Jung), beck-aktuell und LTO (Tanja Podolski) berichten.
Rechtspolitik
Nachrichtendienste: Rechtsanwalt Stephan Göcken erörtert auf njw.de, welche Konsequenzen die Reform der Nachrichtendienste für das Anwaltsgeheimnis hätte. Während für den Verfassungsschutz ein absoluter Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses vorgesehen sei, stelle der Gesetzentwurf für den BND auf den Kontext der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant ab. Die Überwachung soll demnach zunächst zulässig sein, unzulässige Daten sollen erst nachträglich gelöscht werden müssen. Dem Berufsgeheimnis drohe "größte Gefahr", so Göcken.
AfD-Verbot: Im Gespräch mit der Welt (Thorsten Jungholt) fordert der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg einen Verbotsantrag gegen die AfD. Die aktuelle Diskussion verlaufe "politisch, unverbindlich und teilweise opportunistisch". Stattdessen müsse in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden, ob die AfD verfassungswidrig sei. Dass das BVerfG sich gegen ein Verbot entscheiden könne, sei ein Risiko, das man in Kauf nehmen müsse.
Länderfinanzausgleich/AfD-Landesregierung: Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) schlug vor, dem Land Sachsen-Anhalt Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich zu versagen, sollte die AfD die nächste Regierung stellen. Gegenüber dem Hbl (Martin Greive/Jan Hildebrand) forderte er "finanzielle Einschränkungen" für den Fall, dass eine AfD-Regierung Druck auf die Justiz und Presse ausübe. Rechtsprofessor Stefan Korioth betont dagegen, dass das Finanzverteilungssystem keine Möglichkeit vorsehe, Sanktionen zu verhängen. Der Länderfinanzausgleich sei durch Bundesgesetz geregelt und kenne keine Ausnahmeklauseln.
Martin Greive (Hbl) kommentiert, mit der Drohung, "dem Osten die Mittel zu entziehen, wenn die Wähler dort nicht die gewünschten Wahlergebnisse produzieren, werden Dinge miteinander vermischt, die nichts miteinander zu tun haben". Er warnt vor einer Debatte, "die sehr eklig werden und die Republik noch mehr spalten könnte, als es ohnehin der Fall schon ist."
Sicherheitsbehörden/AfD-Landesregierung: netzpolitik.org (Anna Biselli) beleuchtet, welche Auswirkungen eine AfD-Landesregierung auf die Arbeit der Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt hätte. Der Rechtsprofessor Markus Thiel betont einerseits, dass etwa der Leiter der Landespolizei kein politischer Beamter sei, der daher nicht ohne Weiteres gekündigt werden dürfe. Gleichwohl sieht er ein hohes "Drangsalierungspotenzial" gegenüber unliebsamen Beamten.
Informationsfreiheit: Der ARD-RadioReportRecht (Elena Raddatz) spricht mit dem Rechtsprofessor Maximilian Pichl und dem Gründer von FragDenStaat, Arne Semsrott, über die geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes. Beide befürchten eine "zentrale Trendwende im Informationsfreiheitsrecht". Pichl warnt, dass die Änderungen das Vertrauen in staatliche Institutionen erschüttern würden, ausgerechnet zu einer Zeit, in der Falschbehauptungen und Fake News die Öffentlichkeit prägten.
Klimaanpassung im Grundgesetz: Silke Kersting (Hbl) beklagt, dass die Politik die Dramatik des Klimawandels nicht erkenne. Auch die Forderung der SPD, die Klimaanpassung zur Gemeinschaftsaufgabe zu machen, lenke "nur von der wirklich wichtigen Frage ab, nämlich was genau die Regierung gegen die Erderwärmung tun will".
Im Gespräch mit beck-aktuell (Pia Lorenz) betont Rechtsprofessor Alexander Thiele, dass eine neue Gemeinschaftsaufgabe nicht nur die Finanzierung durch den Bund ermögliche, sondern auch bedeute, dass der Bund "inhaltlich mitreden" dürfe. Dies führe jedoch zu einer "Verantwortungsdiffusion". Anstelle einer Grundgesetzänderung empfiehlt Thiele, die Steuereinnahmen anders zuzuweisen, um den Ländern mehr Geld für die Klimaanpassung bereitzustellen.
Klimaklagen: Bayern hat im Bundesrat eine Gesetzesinitiative gegen zivilrechtliche Klimaklagen eingebracht. Sie sieht vor, durch eine Änderung des § 14 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) privatrechtliche “Ansprüche wegen klimabezogener Auswirkungen von Treibhausgasemissionen" auszuschließen, "soweit die Verursachung der Treibhausgasemissionen im Zeitpunkt ihrer Vornahme öffentlich-rechtlich zulässig war". Annabell Brüggemann und Miriam Saage-Maaß (beide ECCHR) stellen die Initiative auf dem Verfassungsblog vor und kritisierten sie: "Damit schützt der bayerische Vorstoß nicht vor einer vermeintlichen Überforderung des Rechtsstaats, sondern würde denjenigen den Rechtsschutz entziehen, die die Kosten der Klimakrise bereits heute tragen."
Unternehmensform: anwaltsblatt.de (Myra Jockisch) berichtet über eine Veranstaltung auf dem Deutschen Anwaltstag zum Vorschlag der EU-Kommission für die neue Gesellschaftsform "EU Inc". Bei grundsätzlicher Zustimmung gab es auch viel Kritik, u.a. an der Entwertung des Handelsregisters.
Justiz
OLG Stuttgart zu Sabotage für Russland: Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte den 30-jährigen Ukrainer Yevhen Be. wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Be. soll im Auftrag des russischen Staats Pakete mit GPS-Trackern in die Ukraine verschickt haben, um Anschläge auf die ukrainische "Nova Post" vorzubereiten. Zwei weitere Ukrainer, die die Bundesanwaltschaft ebenfalls angeklagt hatte, wurden freigesprochen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die beiden Männer bewusst für russische Akteure handelten. Yevhen Be. dagegen habe erkennen können, dass der Auftrag von einer russischen Stelle kam. Es berichten FAZ (Rüdiger Soldt), spiegel.de, beck-aktuell und zdfheute.de (Charlotte Greipl/Viviane Rinderknecht).
LG Koblenz – Mord an Amy Lopez: Vor dem Landgericht Koblenz begann der Prozess gegen den 81-jährigen Hans S., der im September 1994 die US-amerikanische Studentin Amy Lopez vergewaltigt und ermordet haben soll. Der Mann gestand die Tat vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft war nach Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten im Februar 2026 auf seine Spur gekommen. Ein forensisch-psychiatrischer Sachverständiger geht davon aus, dass S. zur Tatzeit voll schuldfähig war. Nach eigener Aussage habe der Angeklagte am Morgen des Tattages überlegt, "dass er eine Frau vergewaltigen möchte, wenn er eine finden würde". Er wurde bereits mehrfach wegen Sexualdelikten verurteilt. Es berichten SZ (Kathrin Wiesel-Lancé), FAZ (Eva Schläfer) und spiegel.de.
BVerfG zu Beschlagnahmeanordnung: Rechtsprofessor Jens Bülte kritisiert auf LTO eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Dezember 2025, in der die Verfassungsbeschwerde gegen eine Beschlagnahmeanordnung verworfen wurde. Der Beschwerdeführer habe sich nicht hinreichend mit "kritischen Stimmen in der Literatur" auseinandergesetzt. Bülte schreibt, es sei nicht mit dem "Jedermann-Charakter" der Verfassungsbeschwerde vereinbar, das Begründungsniveau "einer guten juristischen Dissertation" zu verlangen.
BVerfG zu Aufnahme von Afghan:innen: Der ehemalige Richter Peter Jacob schreibt auf dem Verfassungsblog, dass die Entscheidung des BVerfG zur Menschenrechtsliste auf den ersten Blick "sehr zu begrüßen" sei, dogmatisch aber nicht überzeuge. Das Gericht betone einerseits, dass die Aufnahmezusage keinerlei subjektive Rechtsposition begründet habe, sehe in ihrer pauschalen Rücknahme gleichzeitig aber einen Verstoß gegen das Willkürverbot. Dies sei "unrund".
BGH zu Blitzer: Über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Geschwindigkeitsmessungen auch dann verwertbar sind, wenn die Rohmessdaten nicht gespeichert wurden, berichtet nun auch LTO. Der BGH sah die verfahrensrechtliche "Waffengleichheit" nicht verletzt, da auch die Staatsanwaltschaft nicht über die Rohmessdaten verfügt.
OLG Frankfurt/M. zu Falschbehauptung auf Facebook/Ordnungsgeld: Weil drei Facebook-Posts 15 bzw. 17 Tage lang nicht gelöscht wurden, nachdem das Landgericht Frankfurt/M. die Löschung angeordnet hatte, muss der Konzern Meta ein Ordnungsgeld von 75.000 Euro zahlen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Das LG Frankfurt/M. hatte zuvor 100.000 Euro festgesetzt. Das OLG reduzierte die Summe, da dem Konzern kein vorsätzliches Zuwiderhandeln nachweisbar sei. In den zu löschenden Posts waren Falschbehauptungen über einen Soldaten verbreitet worden, der mit Klarnamen genannt wurde. Dies berichten beck-aktuell und LTO.
OVG Berlin-BB – FU Berlin und Antisemitismus: Der jüdische Student Lahav Shapira legte Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ein, das seine Klage auf Schutz vor antisemitischer Diskriminierung abgewiesen hatte. Das VG hatte argumentiert, dass aus der Antidiskriminierungspflicht der Hochschulen kein subjektives Recht erwachse, auf das Shapira sich berufen könne. Der Bundesverband RIAS begrüßte die Berufung und warnte vor einer erheblichen Schutzlücke im Berliner Hochschulrecht. FAZ (Heike Schmoll), zeit.de, beck-aktuell und LTO berichten.
LG Berlin – Vergewaltigung nach Betäubung: Die taz-berlin (Sophie Fichtner) berichtet vom zweiten Tag des Prozesses gegen Frank S., der Frauen betäubt und vergewaltigt und die Tagen gefilmt haben soll. Angeklagt sind 22 Taten gegen 14 Frauen aus den Jahren 2016 bis 2022. Auf den Videoaufnahmen sollen Vergewaltigungen von ingesamt 59 Frauen zu sehen sein. Der Angeklagte soll die Videos der Übergriffe in Ordnern abgespeichert haben, die den Namen der Frau trugen. In Chatnachrichten soll er sich mit anderen Tätern ausgetauscht haben.
Recht in der Welt
Frankreich – Sterbehilfe: Wie die FAZ (Michaela Wiegel) berichtet, billigte der französische Verfassungsrat ein Gesetz, das aktive Sterbehilfe in Frankreich erlaubt. Das Gesetz wurde Mitte Juli vom Parlament verabschiedet. Premierminister Sébastien Lecornu und andere Abgeordnete hatten daraufhin den Verfassungsrat angerufen. Dieser bestätigte das Gesetz als verfassungskonform, entschied aber, dass private Einrichtungen nicht gezwungen werden dürfen, aktive Sterbehilfe zu leisten. Auch Apotheker:innen dürften sich auf ihr Gewissen berufen und die Herstellung tödlicher Mittel verweigern.
Syrien – Wassim al-Assad: Wassim al-Assad, der Cousin des gestürzten syrischen Diktators Baschar al-Assad, wurde in Damaskus in Anwesenheit zum Tode verurteilt. Das Gericht entschied, er habe sich wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafbar gemacht. Die Urteilsverkündung wurde im Staatsfernsehen übertragen. Wassim al-Assad soll die Opposition unter Assad gewaltsam unterdrückt und den Captagon-Drogenschmuggel zur Finanzierung des Regimes mitorganisiert haben. Es berichten spiegel.de und zeit.de.
USA – Sanktionen gegen IStGH: Die USA kündigten Sanktionen nun auch gegen die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs Tomoko Akane und einen Ankläger des Gerichts, Abdoulaye Seye, an. Ihre Vermögenswerte in den USA werden eingefroren. Zudem werden die beiden Jurist:innen vom US-Finanzsystem ausgeschlossen. Außenminister Marco Rubio erklärte, der IStGH sei ein "korruptes und in fataler Weise politisiertes supranationales Gericht". zeit.de berichtet.
USA – Jugendschutz in sozialen Netzwerken/Meta: Vor einem Bundesgericht in Oakland begann ein Prozess gegen den Konzern Meta. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, junge Nutzer:innen der Plattformen Instagram und Facebook bewusst abhängig gemacht zu haben. Sollte Meta in dem Verfahren verlieren, müsste der Konzern eine Vereinbarung mit insgesamt 29 Bundesstaaten schließen. Sie verlangen eine Strafzahlung von rund 200 Milliarden Euro. Es handelt sich um den ersten US-Prozess zu den Folgen sozialer Netzwerke vor einem Bundesgericht. zeit.de und bild.de (Dennis Dreher) berichten.
USA – Tötung von Tupac Shakur: Im Prozess um die Tötung des Rappers Tupac Shakur sagte der Verteidiger von Duane Davis, dass dieser unschuldig sei – obwohl er in seinen Memoiren die Beteiligung eingeräumt hatte. In den Memoiren habe Davis seine Rolle beim Anschlag auf Shakur übertrieben, um die Verkaufszahlen zu steigern. Ferner sei das Buch größtenteils von seinem Lehrer Yusuf Jah geschrieben worden. Davis selbst habe sie nicht einmal von Anfang bis Ende gelesen. Es berichten FAZ (Christiane Heil) und spiegel.de (Henrik Bahlmann).
USA – Henkel/Liquid Nails: Wie das Hbl (Anna Westkämper) berichtet, entschied ein US-Bezirksgericht, dass Henkel in den USA nicht die Klebstoffmarke Liquid Nails übernehmen darf. Loctite, der größte Wettbewerber von Liquid Nails, gehört bereits zu Henkel. Die Kartellbehörde FTC hatte argumentiert, die beiden Marken seien das "Coca-Cola und Pepsi der Klebstoffe".
Sonstiges
Verbot von Palästina-Verein: Das hessische Innenministerium verbot den eingetragenen Verein "Palästina". Die Arbeit des 2022 gegründeten Vereins richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Vereinsmitglieder hätten antisemitische Propaganda verbreitet, etwa indem sie den Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 als "gelungene Widerstandsaktion" priesen. Das Ministerium verwies darauf, dass der hessische Verwaltungsgerichtshof bei der Anordnung der gleichzeitig stattfindenden Durchsuchungen entschieden habe, es bestünden "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Verbot". Es berichten FAZ (Timo Steppat), spiegel.de und bild.de (Stefan Schlagenhaufer).
Bettelverbote: Die Städte Dortmund und Düren haben in einem Radius von fünf Metern um Außengastronomie das Betteln verboten. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Adil Demirkol argumentiert auf dem Verfassungsblog, dass ein solches Bettelverbot nicht rechtmäßig sei, da Betteln keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung begründe. Die Bitte um eine Spende überschreite weder den straßenrechtlichen Widmungszweck, noch verletze sie Rechte Dritter. Mit einer "Verweilqualität" dürfe ordnungsrechtlich aber nicht argumentiert werden.
Smart Glasses: Der ehemalige baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink argumentiert in der FAZ, dass Smart Glasses von Meta nicht gegen geltendes Recht verstießen. Eine smarte Brille, die Videoaufnahmen mittels LED-Blinklicht kennzeichne, sei keine "heimliche Ausspähmaßnahme" im Sinne des Telekommunikationsrechts. Brink argumentiert, dass etwa auch Autos und Türklingeln heute mit Kameras ausgestattet seien. Datenschutzrechtlich sei schon fraglich, ob die DSGVO auf private Aufnahmen überhaupt anwendbar sei. Jedenfalls seien für die Aufnahmen nicht Meta, sondern die konkreten Nutzer:innen verantwortlich.
Angelika Nußberger im Interview: Anlässlich der Wahl der Rechtsprofessorin und ehemaligen EGMR-Vizepräsidentin Angelika Nußberger in den Orden Pour le mérite für Wissenschaften und Künste spricht sie mit njw.de (Monika Spiekermann). Bosnien-Herzegowina befinde sich in einer sehr schwierigen Situation; das Verfassungsgericht, dem sie angehört, sei eine der wenigen funktionierenden Institutionen. Über die Menschenrechtslage in Deutschland mache sie sich "große Sorgen", da "wir auch bei zentralen Fragen (…) in unserer polarisierten Gesellschaft keinen Konsens mehr finden".
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 19. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60672 (abgerufen am: 04.09.2026 )
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