SPD-Ministerien wollen Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe. 20 Jahre nach Inkrafttreten ist das AGG reformbedürftig. Geschwindigkeitsmessungen von Blitzern dürfen auch ohne Speicherung der Rohdaten verwertet werden.
Thema des Tages
Klimaanpassung im Grundgesetz: Die SPD-geführten Ministerien fordern in einem vierseitigen Aktionsplan besseren Schutz vor Folgen des Klimawandels. Sie wollen unter anderem "Klimaanpassung und Naturschutz" als Gemeinschaftsaufgabe in den Katalog des Art. 91a GG aufnehmen. So könne der Bund Länderaufgaben mitfinanzieren. Außerdem solle durch die Grundgesetzänderung klargestellt werden, dass Klimaanpassung eine "zentrale gesamtstaatliche" Aufgabe sei. Die CDU ist skeptisch, ob hierfür eine Grundgesetzänderung erforderlich ist und ob die Definition als Gemeinschaftsaufgabe passend sei, da es regional unterschiedliche Priorisierungen geben könne. Es berichten SZ, Hbl (Josefine Fokuhl u.a.), beck-aktuell, zeit.de (Fabian Reinbold/Alisa Schellenberg) und focus.de (Jacqueline Arend).
Auf LTO untersucht Rechtsprofessor Ekkehard Hofmann den Vorschlag verfassungsrechtlich. Zwar kenne das Grundgesetz mit Art. 91a das Instrument der Gemeinschaftsaufgaben für Daueraufgaben, die Bund und Länder gemeinsam wahrnehmen. Eine "pauschale Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben um den Begriff der Klimaanpassung" wäre jedoch "verfassungsrechtlich riskant", weil der Begriff zu weit sei. Hofmann empfiehlt daher, eine "eng begrenzte Gemeinschaftsaufgabe" für besonders dringliche Anpassungsmaßnahmen zu definieren, bei der die Kontrollrechte, Verwaltung und Kosten klar verteilt sind. Wirtschaftsprofessor Lars Feld erinnert im HBl daran, dass man mit der Föderalismusreform 2006 versucht habe, Gemeinschaftsaufgaben abzuschaffen. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe verwische die primäre Verantwortlichkeit von Ländern und Kommunen.
Michael Bauchmüller (SZ) begrüßt den Vorschlag der SPD-Ministerien, da es auf die Klimakrise "global und lokal eine richtige Antwort gibt: mehr Solidarität". Hingegen lehnt Reiner Burger (FAZ) Forderungen nach Zentralisierung als "naiv" ab, sie zeugten von Föderalismusskepsis. Florian Gathmann (spiegel.de) weist darauf hin, dass die Umweltminister:innen der Länder bereits im Mai an die Bundesregierung appelliert hatten, eine mögliche Grundgesetzänderung voranzutreiben.
Rechtspolitik
Antidiskriminierung: An diesem Dienstag vor 20 Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Das AGG soll Betroffene vor Diskriminierungen im Arbeitsleben und bei zivilrechtlichen Massengeschäften schützen. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht kleinere Änderungen vor. So soll etwa die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate verlängert werden, der Schutz vor sexueller Belästigung nicht mehr auf den Arbeitsplatz beschränkt sein und eine unabhängige Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet werden. Die FAZ (Marcus Jung) stellt die Entwicklungen der letzten beiden Jahrzehnte sowie die geplanten Neuerungen vor.
Rechtsanwältin Julia Schweitzer weist im FAZ-Einspruch auf bestehende Schutzlücken hin. So finde das AGG weiterhin keine Anwendung auf öffentlich-rechtliches Handeln. Diese Schutzlücke hätten die Bundesländer bislang – bis auf Berlin und Rheinland-Pfalz – nicht durch Landesgesetze geschlossen. Auf Bundesebene verpasste das von Karin Prien (CDU) geleitete Bundesfamilienministerium die Gelegenheit, AGG-Schutzlücken durch ein Verbandsklagerecht und weitere Diskriminierungskategorien zu schließen. Im FAZ-Einspruch weisen auch Eva Maria Andrades und Antonia Bottel (beide Antidiskriminierungsverband Deutschland) und Bernhard Franke (Ex-Antidiskriminierungsstelle des Bundes) auf den "erheblichen Nachbesserungsbedarf" des Referentenentwurfs zur AGG-Reform hin. Die geplanten Änderungen führten "nicht zu einer strukturellen Verbesserung des Diskriminierungsschutzes". Stattdessen brauche es "funktionierende Verfahren, angemessene Fristen und starke Institutionen", weil "Diskriminierungsschutz keine überflüssige Bürokratie, sondern eine rechtsstaatliche Notwendigkeit ist".
In einem separaten Kommentar schreibt Marcus Jung (FAZ), dass das AGG zwar kein Heilsbringer sei und viele Unklarheiten geschaffen habe, aber dennoch "Betroffenen ein Mittel an die Hand gibt, sich gegen Unrecht zur Wehr zu setzen". Gesetze "verändern keine Haltungen, aber sie verändern Verhaltensweisen".
Präventivhaft: Anlässlich aktueller Forderungen nach einer Ausweitung der Präventivhaft moniert Rechtsprofessorin Christine Morgenstern auf dem Verfassungsblog den "bekannten politischen Reflex" der "Flucht in die Prävention". Sie fragt, ob eine "langfristige Präventivhaft tatsächlich noch reine Gefahrenabwehr sein kann oder nicht faktisch doch den Charakter einer Strafe annimmt" und erinnert an Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die bereits eine wenige Stunden andauernde Präventivhaft nur unter engen Voraussetzungen erlauben. Man müsse "den Tendenzen, das rechtsstaatliche Strafverfahren unter einem Sicherheitsparadigma als mühsam beiseite zu verschieben, entschieden entgegentreten".
Polizeigesetz S-H: Laut netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) kommt ein Gutachten der Gruppe Freiheitsfoo zu dem Ergebnis, dass der Entwurf der schwarz-grünen Landesregierung für eine Reform des Polizeigesetzes Schleswig-Holstein eine Gefahr für die Demokratie sei. So erlaube der Gesetzentwurf eine bis zu zweimonatige Präventivhaft. Außerdem sollen die Voraussetzungen für die Videoüberwachung herabgesetzt und die Überwachung mittels elektronischer Fußfessel ausgeweitet werden.
AfD-Verbot: Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hendrik Hoppenstedt äußert sich in der Welt gegen die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Das Vertrauen der Wähler:innen gewinne man nicht vor Gericht zurück. Um die Menschen zu kämpfen, sei zwar "mühsamer als der Ruf nach Karlsruhe", aber "der einzige Weg, der unsere Demokratie wirklich stärkt".
Lukas Wallraff (taz) bezweifelt, dass "das Verbot einer Partei, die in manchen Bundesländern auf mehr als 40 Prozent kommt, langfristig der richtige Weg sein kann, um die Demokratie zu retten".
Nachrichtendienste/AfD-Landesregierung: Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) will der AfD im Fall einer Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt den Zugang zu hochsensiblen nachrichtendienstlichen Informationen versperren, so beck-aktuell und zeit.de.
Laut der Welt (Marc Felix Serrao) hält Rechtswissenschaftler Christoph Degenhart die Umsetzung solcher Forderungen für rechtlich kaum möglich. Denkbar sei indes, dass sich die Innenminister:innen der Länder im Falle eines AfD-Wahlsiegs künftig in zwei Formaten träfen – einmal offiziell und einmal inoffiziell, um sensiblere Themen ohne einen etwaigen AfD-Amtskollegen zu besprechen.
Organspenden: Die FAZ (Manfred Spieker) rezensiert das Buch des Medizinrechtlers Rainer Beckmann, in dem Beckmann schreibt, die derzeitige Transplantationsmedizin verletze die Vorgaben des Transplantationsgesetzes und das Tötungsverbot des Grundgesetzes, wenn der Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt werde. Beckmann schlägt vor, dass Spender:innen ausdrücklich der Entnahme ihrer Organe und dem anschließenden Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zustimmen müssen.
Arbeitszeit: Rechtsanwältin Kim Kleinert stellt im Expertenforum Arbeitsrecht die geplanten Neuerungen des Referentenentwurfs zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor, der die bundesarbeitsgerichtliche und EuGH-Rechtsprechung zur Erfassung der Arbeitszeit kodifizieren soll.
Justiz
BGH zu Blitzer: Geschwindigkeitsmessungen sind auch dann verwertbar, wenn die Blitzer die Rohmessdaten nicht speichern. Das Tatgericht dürfe grundsätzlich davon ausgehen, dass die Messergebnisse von zugelassenen und geeichten Blitzern richtig seien; ohne konkrete Anhaltspunkte bedürfe es keiner weiteren gerichtlichen Sachverhaltsklärung. Dies entschied der Bundesgerichtshof Anfang Juli auf Vorlage des Saarländischen Oberlandesgerichts, das anders entscheiden wollte. beck-aktuell berichtet.
VG Oldenburg zu Ausschluss von AfD-Landratskandidat: Der AfD-Politiker Martin Sichert muss nicht zur Landratswahl in Friesland am 13. September zugelassen werden, so das Verwaltungsgericht Oldenburg im Eilverfahren. Der Ausschluss Sicherts durch den Kreiswahlausschuss von Friesland, der einer unverbindlichen Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums wegen Zweifeln an der Verfassungstreue von Sichert folgte, begründe keinen offensichtlichen Fehler. Gerichtliche Überprüfungen vor der Wahl seien nur mit Blick auf offensichtliche Fehler möglich; grundsätzlich würden Fehler erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren geprüft. bild.de berichtet.
LG Hamburg zu Urheberrechtsverletzung Berliner Zeitung: Im Interview mit der FAZ (Jochen Zenthöfer) spricht LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann über seinen Erfolg gegen die Berliner Zeitung. Das Landgericht Hamburg hatte der Berliner Zeitung verboten, einen Artikel zu veröffentlichen, der teils wortgleiche Passagen eines LTO-Artikels von Zimmermann enthielt. Die Entscheidung stärke den Schutz der Arbeit von Journalist:innen von Qualitätsmedien, weil damit erstmals ein deutsches Gericht entschieden habe, dass "Zeitungen auch dann nicht voneinander abschreiben dürfen, wenn sie den übernommenen Text kürzen, umstellen und leicht umformulieren."
LG Rostock zu FKK auf Kreuzfahrtschiff: Nun berichtet auch LTO über das Urteil des Landgerichts Rostock von vergangenem Freitag, das einem Ehepaar eine Reisepreisminderung in Höhe von 3.430 Euro (5 Prozent des Reisepreises) zusprach, weil der FKK-Bereich auf einem Aida-Kreuzfahrtschiff kleiner war als auf einem im Zeitpunkt der Buchung abrufbaren Deckplan angegeben.
LG Frankfurt/M. – Steuerhinterziehung/Kunstraum: Laut dem Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. Ende letzten Jahres Anklage gegen fünf Männer wegen Steuerhinterziehung erhoben. Die Beschuldigten, zwei Vorstände der Münchener Dero Bank und drei Mitarbeiter der Londoner Investmentberatungsgesellschaft Hollbeach, sollen mittels der vermeintlich gemeinnützigen Gesellschaft "Kunstraum" Kapitalertragssteuer hinterzogen haben. Das Landgericht Frankfurt/M. entscheidet nun über die Zulassung der Anklage.
VG Köln – Bahntrassen: Die Deutsche Bahn will vor dem Verwaltungsgericht Köln im Eilrechtswege gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur zur Vergabe von Fernverkehrsstrecken-Kapazitäten für DB-Wettbewerber vorgehen. Die Mitte Juli ergangene Wettbewerbsklausel der BNetzA sieht vor, dass die für die Infrastruktur zuständige Bahn-Tochter DB InfraGo künftig mindestens ein Viertel der hoch belasteten Streckenkapazitäten für Unternehmen freigeben muss, die einen vertakteten Verkehr anbieten. Die Deutsche Bahn kritisiert, dass die Trassenvergabe so komplizierter würde. Hintergrund ist der geplante Markteinstieg des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo. Welt (Klemens Handke) und LTO berichten.
ArbG Leipzig – befristeter Trainervertrag: Miroslav Jagatic, Ex-Trainer von Fußball-Regionalligist Chemie Leipzig, hat vor dem Leipziger Arbeitsgericht Klage gegen seinen Ex-Klub eingereicht, für den er seit 2024 nicht mehr arbeitet, wobei der Vertrag noch bis 2027 läuft. Jagatic, der seit 2019 für den Verein mit befristeten Verträgen arbeitete, klagt auf Feststellung, dass er unbefristet angestellt ist, weil kein sachlicher Grund iSd. Teilzeit- und Befristungsgesetzes für die Befristung vorlag. Der Präzedenzfall könnte für viele Sportvereine relevant sein, vermutet bild.de (André Schmidt).
AG München zu Dachzelt-Befestigung: Wer sich als Mieter eines Dachzeltes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet, Schrauben und Verbindungen regelmäßig zu überprüfen, kommt dieser Pflicht nicht ausreichend nach, indem er ab und zu an dem Dachzelt rüttelt. Damit bestätigte das Amtsgericht München im Februar 2025 einen Schadensersatzanspruch einer Dachzelt-Vermieterin gegenüber einem Ehepaar, dessen gemietetes Dachzelt sich bei der Fahrt auf der Autobahn gelöst hatte und beschädigt wurde, wie LTO schreibt.
KI-Schriftsätze: Der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Jens Büggel moniert, dass immer mehr KI-generierte Schriftsätze mit oft weitschweifigen Ausführungen und halluzinierten Urteilen die Sozialgerichte überschwemmen. Da die Sozialgerichtsbarkeit niedrigschwellig sei und keine langen Begründungen erfordere, appelliert er an die Bürger:innen, bei Fragen die Richter:innen zu kontaktieren. Das LSG NRW habe zudem einen Formulierungsvorschlag für Klagen auf der Homepage hochgeladen und werde zukünftig verstärkt über Social Media den Kontakt zu den Bürger:innen suchen. LTO berichtet.
Recht in der Welt
USA – Justizminister Todd Blanche: Der kürzlich im US-Senat bestätigte neue Justizminister Todd Blanche verweigerte eine Antwort auf die Frage eines Journalisten, ob sein Ministerium unabhängig vom Weißen Haus handeln werde. Ein Justizminister müsse eine solche Zusage nicht geben, so Trumps ehemaliger Strafverteidiger Blanche. Präsident Trump werde auch nie etwas Illegales oder Unethisches verlangen. spiegel.de berichtet.
Ukraine – Zivilgesetzbuch: In der Ukraine gibt es Diskussionen um eine geplante Reform des Zivilgesetzbuchs. Während Politiker:innen der Präsidentenpartei die Reform mit einer "Entsowjetisierung" des Zivilrechts begründen, sehen Kritiker:innen darin eine Verschlechterung von Frauen-, Persönlichkeits- und LGBTQI-Rechten. Antikorruptionsaktivist:innen monieren zudem, dass das neue "Recht auf Vergessenwerden" zu weit gehe und korrupten Beamt:innen nützen könnte, so die FAZ (Othmara Glas).
Russland – Jabloko: Das Oberste Gericht in Russland hat den Ausschluss der kremlkritischen Partei Jabloko von der Parlamentswahl im September bestätigt. In einem anderen Verfahren verurteilte ein russisches Gericht den Jabloko-Vizechef Lew Schlosberg wegen angeblicher Verunglimpfung der russischen Streitkräfte zu elf Jahren und einem Monat Haft im Straflager. Es berichten FAZ (Reinhard Veser), SZ, spiegel.de, zeit.de, zeit.de und bild.de.
USA – Tötung von Tupac Shakur: 30 Jahre nach der Tötung des US-Rappers Tupac Shakur begann vor einem Gericht in Las Vegas das Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Drahtzieher Duane "Keffe D" Davis. In seinen 2019 erschienenen Memoiren hatte der Angeklagte sich selbst belastet; später bezeichnete er die Aussagen als erfunden. Das Verfahren ist auf einen Monat angesetzt. spiegel.de, zeit.de und bild.de (Katie Pfleghar) berichten.
Juristische Ausbildung
BVerfG zu Referendariat und Verfassungstreue: Nun schreibt auch beck-aktuell über die erfolglose Verfassungsbeschwerde des Dresdener OLG-Präsidenten gegen die Einstellung eines rechtsextremen Referendars in den juristischen Vorbereitungsdienst.
Sonstiges
Anwaltschaft: DAV-Präsident Stefan von Raumer schreibt auf anwaltsblatt.de, dass es die Anwaltschaft in Zeiten aktueller technologischer Entwicklungen aufgrund ihrer "zentralen Rolle bei der Effektuierung des Rechtsstaats" und wegen des "unabhängigen, allein am Interesse der Rechtsuchenden und an rechtlichen und ethischen Grundwerten orientierten Rechtsrats" mehr denn je brauche.
Rechtsgeschichte – KPD‑Verbot: Nun erinnert auch spiegel.de (Andreas Wassermann) an das vor 70 Jahren ergangene Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands durch das Bundesverfassungsgericht.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 18. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60664 (abgerufen am: 06.09.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag