Die juristische Presseschau vom 14. August 2026: Haft­be­fehl gegen Maxi­mi­lian Krah / Kli­ma­an­pas­sung ins GG? / Anzeige wegen Smart Glasses

14.08.2026

Weil der AfD-Abgeordnete bei Prozesskosten säumig war, wurde ein Haftbefehl erlassen. Umweltminister Schneider (SPD) will, dass die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe eingestuft wird. Ist der Verkauf von Smart Glasses strafbar?

Thema des Tages

AG Chemnitz zu Maximilian Krah: Weil der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah dem Satiriker Jan Böhmermann Prozesskosten schuldet, erließ das Amtsgericht Chemnitz einen Haftbefehl gegen ihn. Es soll um Kosten in Höhe von 296,26 Euro gehen. Krah war zuvor einem Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft ferngeblieben. Er hatte gegen Böhmermann Ende 2024 vor dem LG Düsseldorf geklagt, weil dieser in seinem Podcast über eine Champagnerbestellung Krahs auf dem Oktoberfest berichtet hatte. Das Gericht erkannte darin jedoch keine Verletzung von Krahs Persönlichkeitsrecht und wies die Unterlassungsklage zurück. Erst nachdem Böhmermann ein Vollstreckungsverfahren angestrengt hatte, zahlte Krah im Januar dieses Jahres rund 5000 Euro Prozesskosten an Böhmermann. Bezüglich der noch immer ausstehenden Summe sprach Krah von einem "zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde". Den Haftbefehl durfte das Amtsgericht ohne Zustimmung des Bundestags erlassen. Eine Vollstreckung müsste aber gemäß Art. 46 Abs. 3 GG durch den Bundestag genehmigt werden. Es berichten SZ, FAZ (Antonia Krinninger), Spiegel (Ann-Katrin Müller), zeit.de, bild.de (Michael Deutschmann), beck-aktuell und LTO.

Rechtspolitik

Klimaanpassung ins GG: Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) forderte eine Grundgesetzänderung, um die Klimaanpassung zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zu machen. Dies würde dem Bund ermöglichen, die Länder in diesem Bereich finanziell zu unterstützen. Bislang dürfe der Bund zum Beispiel nicht den Bau von Schattenplätzen oder das Aufbrechen von Versiegelung finanzieren, erklärte Schneider. Die CDU kritisierte den Vorstoß, weil er Verantwortungen verwische. FAZ, taz (Jonas Waack) und LTO berichten.

Nachrichtendienste: Die SZ (Ronen Steinke) zeichnet die Entstehung des Verfassungsschutzes nach und zeigt auf, dass die klare Abgrenzung zur Polizei von den Alliierten vorgegeben wurde. In einem Brief an den Parlamentarischen Rat schrieben sie: "Diese Stelle soll keine Polizeibefugnisse haben". Dies wäre Gift für eine Demokratie, da eine Regierung ihre Gegner damit einschüchtern könnte. Indem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dem Verfassungsschutz Befugnisse wie das Recht zu Wohnungsbetretungen geben wolle, breche er mit diesem historischen Trennungsgebot.

Im Interview mit der FAZ (David Klaubert) beklagt Konstantin von Notz (Grüne), dass die Ausstattung des Verfassungsschutzes mit polizeilichen Befugnissen die "Akzeptanz und Legitimität dieser wirklich notwendigen Reformen" bedrohe. Ein Geheimdienst brauche für seine Maßnahmen keine richterlichen Beschlüsse, wodurch "sich fundamental das Gewicht zwischen den Bürgern und dem Staat" verschiebe. In Bezug auf den Unabhängigen Kontrollrat fordert er, dass das Know-how der Bundesdatenschutzbeauftragten nicht verloren gehen dürfe. Gegenüber der taz (Timm Kühn) prognostiziert Tom Jennissen vom Netzwerk "Sicherheit ohne Überwachung", dass der reformierte Verfassungsschutz "auch linken und zivilgesellschaftlichen Aktivismus treffen wird". Dobrindt plane eine "neue Geheimpolizei". Die FAZ (Mona Jaeger) porträtiert den für Sicherheitspolitik zuständigen Staatssekretär im Innenministerium, Hans-Georg Engelke. Aufgrund der veränderten Bedrohungslage tue sich in der Sicherheitspolitik aktuell viel, was Engelke "vor Kurzem noch nicht für möglich gehalten hätte".

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, wer Gewalt durch Verfassungsfeinde verhindern wolle, dürfe sich weder Geheimdienste leisten, denen die Hände gebunden seien, noch solche, die entfesselt und ungebunden seien. “Im parlamentarischen Verfahren werden Befugnisse wie Sicherungen noch genau zu prüfen sein.”

Jugendstrafrecht: Im Gespräch mit der taz (Christian Rath) spricht sich Rechtsprofessorin Theresia Höynck (DVJJ) unter Verweis auf die Hirnforschung dafür aus, das Jugendstrafrecht ausnahmslos bis zum 21. Geburtstag anzuwenden. Heranwachsende seien generell noch beeinflussbarer und damit für das flexible Instrumentarium des Jugendstrafrechts erreichbarer. Die Anwendung des Jugendstrafrechts bei einer Einstufung als Gefährder automatisch auszuschließen, sei falsch, denn es gehe vor Gericht "um die Reife des Jugendlichen, nicht um seine Einstufung durch die Polizei”. Der Schutz der Bevölkerung spiele aber auch im Jugendstrafrecht eine Rolle.

AfD-Verbot: Im Buch Zwei sammelt die SZ (Ronen Steinke) Argumente, warum gegen die AfD ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden müsse. Es gehe weniger um die Frage, ob einem das politisch rechte, migrationsfeindliche Programm zusage, in dem sich die AfD von anderen rechtspopulistischen Parteien kaum unterscheide. "Es geht vielmehr darum, dass die AfD bereit sein könnte, ihre politischen Gegner zu entrechten, sobald sie eine Chance dazu sieht."

Prozenthürde im Wahlrecht: Im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) fordert der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde. Weil sich die Stimmverhältnisse geändert hätten, müsse die demokratische Repräsentation gegenüber der Funktionsfähigkeit des Parlaments heute wieder stärker gewichtet werden. Die Fünf-Prozent-Hürde habe zu einer Verhärtung des Parteiensystems geführt.

Justiz

GenStA Frankfurt/M. – Smart Glasses: Die Organisation Hate Aid stellte wegen der mit Videokameras ausgestatteten "Smart Glasses" von Meta und Ray-Ban Strafanzeigen bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main. Die Geschäftsführungen von Meta und Ray-Ban sowie mehrerer Optikerketten machten sich gem. § 27 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) strafbar. Das Gesetz verbietet Telekommunikationsanlagen, "die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen". Die Bundesnetzagentur, die für ein Verbot der Brillen zuständig wäre, sieht den Tatbestand als nicht erfüllt an, da die Brillenkameras durch ein kleines Blinklicht anzeigen, wenn sie aufnehmen. FAZ (Michael Hanfeld) und bild.de (Rainer Schuldt) berichten.

BVerfG zu Aufnahme von Afghan:innen: Der Doktorand Jona Höni kritisiert auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Aufnahmeprogramm "Menschenrechtsliste". Dass das Gericht einerseits einen politischen Beurteilungsspielraum anerkenne, dann aber eine verkappte Willkürprüfung durchführe, unterstreiche "erneut dessen Ambivalenz in der Frage, ob es im Bereich der Außenpolitik gerichtsfreie Räume geben kann". Überzeugender sei es, im Rahmen von § 22 S. 2 AufenthG auf eine gerichtliche Prüfung ganz zu verzichten. "Unzuverlässigkeit in der Migrationspolitik ist ein politisches, kein juristisches Problem."

BGH zu Anwaltszulassung und Altersteilzeit: Nun berichtet auch anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Ende Juni, wonach einem Syndikusanwalt, der sich in der zweiten, passiven Hälfte seiner Altersteilzeit befindet, nicht die Anwaltszulassung entzogen werden darf.

OLG Oldenburg zu Autokauf: Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass ein Autokäufer dem Autohaus weiterhin den vollen Kaufpreis für sein Auto schuldet, obwohl er die Summe zuvor bereits an einen Betrüger überwiesen hatte. Die Tochter des Mannes hatte das Autohaus per Mail nach der Bankverbindung gefragt, obwohl die Zahlungsabwicklung im Vertrag geregelt war. Dass Betrüger die Mail abfingen und der Tochter falsche Kontodaten übermittelten, sei dem Autohaus nicht anzulasten, entschied das Gericht. LTO berichtet.

OLG Hamm zu Handgepäck: Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte vor dem OLG Hamm erfolgreich gegen die Handgepäck-Regelungen der spanischen Airline Vueling. Diese erlaubte bei Flugbuchungen ohne Aufpreis nur "ein Handgepäckstück" mit den Maßen 40 × 30 × 20 cm. Das Gericht entschied, dass Passagieren erlaubt sein muss, auch mehr Taschen an Bord mitzunehmen, solange diese zusammen nicht die Maße übersteigen. tagesschau.de (Björn-Hendrik Otte) berichtet.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Prozess gegen den früheren Wirecard-Chef Markus Braun vor dem Landgericht München I sagte Gregor F. aus, der für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY die jährliche Prüfung von Wirecard organisierte. Die Vernehmung habe sich als "Tanz in Zeitlupe" dargestellt und nur punktuell Antworten geliefert, berichtet die SZ (Stephan Radomsky). F. hatte sich früher stets auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen, nun sind jedoch alle denkbaren Vorwürfe gegen ihn verjährt. Gegen EY sind aber Schadensersatzklagen anhängig.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Die Kinderpsychiaterin Mareike Schüler-Springorum stellte vor dem LG Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihr Gutachten zum Gesundheitszustand der Kinder von Christina Block vor. Die Kinder seien infolge der Entführung einer massiven Traumatisierung ausgesetzt gewesen, deren Folgen bis heute andauerten. LTO (Jakob Hoffmann) und beck-aktuell berichten.

Recht in der Welt

Russland – Jabloko: Die SZ (Silke Bigalke) porträtiert Nikolai Rybakow, den Chef der russischen Partei Jabloko, die den Krieg gegen die Ukraine kritisiert und durch den Obersten Gerichtshof von der Parlamentswahl ausgeschlossen wurde. Rybakow habe schon vor der Invasion im Februar 2022 öffentlich gesagt, dass ein Krieg keine Selbstverteidigung sei, weil niemand Russland angreife. Im aktuellen Lexikon geht die SZ (Julian Hans) ebenfalls auf Jabloko ein. Die Partei sitze seit 2007 nicht mehr in der Staatsduma. In der Vergangenheit habe der Kreml ihre Teilnahme an den Wahlen als demokratisches Feigenblatt genutzt.

Im Gespräch mit taz (Barbara Oertel) zeigt sich der russische Menschenrechtsaktivist Sergej Lukaschewski überrascht, wie schnell das Verbot durchgesetzt wurde. Da die Jabloko-Direktkandidaten noch nicht verboten wurden, werde der Druck auf die Partei nicht nachlassen.

Polen – Marcin Romanowski: Der stellvertretende Justizminister der früheren PiS-Regierung, Marcin Romanowski, soll sich in Transnistrien aufhalten, einem von prorussischen Separatisten kontrollierten Gebiet in Moldau. Ein Warschauer Gericht teilte mit, dass der Mann von dort einen Antrag auf sicheres Geleit gestellt habe. Gegen Romanowski ermittelt die polnische Staatsanwaltschaft wegen elf Straftaten, darunter Fälle von Betrug und Korruption. Unter anderem soll er einen Fonds für Verbrechensopfer zur Finanzierung des Wahlkampfs genutzt haben. FAZ (Niklas Zimmermann) und beck-aktuell berichten.

Irland – Gewalttäterregister: Das irische Parlament hat im Juli ein Gesetz beschlossen, wonach es bald ein öffentlich einsehbares Internet-Register über verurteilte Gewalttäter geben soll ("Jenny's Law"). Das Register soll vor der Aufnahme einer neuen Beziehung helfen, Risiken einzuschätzen. Registriert werden Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Stalking, Belästigung oder Freiheitsberaubung. Nach drei Jahren kann der Täter beantragen, aus dem Register gelöscht zu werden. beck-aktuell berichtet.

USA – Truth Social: Die Medienorganisationen "The Intercept Media" und "Freedom of the Press Foundation" klagen gegen den kostenpflichtigen Erstzugriff auf Donald Trumps Posts bei Truth Social. Trump hatte angekündigt, dass seine Posts künftig nur solchen Nutzer:innen unmittelbar angezeigt werden, die für bis zu 100.000 Dollar monatlich dem Programm Truth API beitreten. Die klagenden Organisationen sehen darin eine verfassungswidrige Beschränkung von offiziellen Regierungsinformationen, berichtet beck-aktuell.

Juristische Ausbildung

Justizassistenz: Wie LTO-Karriere berichtet, will Thüringen ab September Rechtsreferendar:innen zur Entlastung der Justiz einsetzen. Acht Stellen für sogenannte Justizassistent:innen sind zunächst geplant. Sie sollen vier bis acht Stunden pro Woche juristische Recherchen vornehmen und Entscheidungsvorschläge erarbeiten.

Sonstiges

PUA Korrupter Staatsanwalt: Vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtags zum korrupten Staatsanwalt Yashar G. sagte als erster Zeuge der Osnabrücker Staatsanwalt Nils Leimbrock aus, der die Ermittlungen gegen G. geleitet hatte. Yashar G. wurde unter anderem wegen Bestechlichkeit und Verrat von Dienstgeheimnissen verurteilt, weil er interne Ermittlungsdetails an eine Drogenbande verkauft haben soll. Leimbrock sagte, politische Einflussnahmen auf seine Ermittlungen habe es nicht gegeben. Die taz-nord (Nadine Conti) berichtet.

Neutralitätspflicht von Pistorius: Der SPD-Bürgermeisterkandidat für Winsen/Aller, Olav Mangels, teilte ein Video, in dem er mit Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor einer Kaserne steht. Darin empfiehlt Pistorius Mangels für die Wahl. Über dem Video wird Pistorius als Verteidigungsminister bezeichnet. Gegenüber bild.de (Moritz J. Müller/Burkhard Uhlenbroich) sagt Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler, dass Pistorius gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen habe. Pistorius stehe "vor einer Kaserne – also gewissermaßen an seinem Arbeitsplatz".

50 + 1: Nun schreiben auch die Rechtsanwälte Marcel Nuys und Mirko Gleitsmann auf LTO über die Entscheidung des Bundeskartellamts, wonach die 50 + 1 Regel grundsätzlich zulässig sei, von der Liga aber konsistent und einheitlich angewandt werden müsse. Die Umsetzung dieser Vorgaben müsse zu Veränderungen bei Klubs wie RB Leipzig, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg führen. Eine Frist zur Umsetzung habe das Kartellamt nicht genannt.

Anwaltshonorare: Rechtsanwalt Dennis Hillemann schreibt auf beck-aktuell, dass die "billable hour" in Großkanzleien nicht mehr zeitgemäß sei. Sie belohne Fleißarbeit, nicht anwaltliche Leistung, denn sie vermittle, dass es besser sei, möglichst lange an einer Sache zu sitzen, statt zügig zum richtigen Ergebnis zu kommen.

Polizist wird Anwalt: LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht mit dem ehemaligen Polizisten Julian Hüneburg, der während seiner Schichtarbeit im Einsatz- und Streifendienst Jura an der Fernuniversität Hagen studierte. Nach dem ersten Examen schrieb er seine Doktorarbeit und absolviert nun sein Referendariat.

Das Letzte zum Schluss

Kletteraktion: Der Kirche aufs Dach zu steigen, sollte in einem säkularen Rechtsstaat keine Konsequenzen haben. Es sei denn, man nimmt die Redewendung wörtlich. Ein Mann, der Anfang August auf den Südturm des Kölner Doms kletterte, wurde vom Bistum angezeigt. Die Polizei ermittelt nun wegen Hausfriedensbruchs. spiegel.de berichtet.


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60650 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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