Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform der Nachrichtendienste auf den Weg gebracht. US-Richterin weitet Stopp der Briefwahlreform auf alle Bundesstaaten aus. Kartellamt billigt Schutz vor Investoren im Profifußball.
Thema des Tages
Nachrichtendienste: Das Bundeskabinett hat einen 732-seitigen Gesetzentwurf zur Reform der Nachrichtendienste beschlossen. Dabei sollen die Gesetze für BND und Bundesamt für Verfassungsschutz völlig neu gefasst werden. BND und Verfassungsschutz sollen dabei mehr Befugnisse zur Aufklärung erhalten, aber auch erstmals Kompetenzen zu aktiven, operativen Eingriffen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs von einer “Revolution”. So soll der BND gigantische Datenmengen aus der strategischen Überwachung des internationalen Internetverkehrs bis zu einem Jahr auf Vorrat speichern. Außerdem soll der BND zur Abwehr von Bedrohungen aktiv eingreifen dürfen – etwa Hackergruppen ausschalten, Lieferketten manipulieren oder in IT-Systeme eindringen. Der Verfassungsschutz erhält die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung und darf heimlich Wohnungen betreten, um Überwachungsmaßnahmen vorzubereiten. Auch er darf künftig aktiv eingreifen, aber nur wenn die Polizei dazu nicht in der Lage ist. Diese neuen Eingriffe sind verfassungsrechtlich umstritten und dürften vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Auch politisch stößt die Reform auf Kritik, weil sie aus Sicht der AfD, der Linken und der Grünen Doppelstrukturen schafft und das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten belastet. Es berichten SZ (Roland Preuß), FAZ (Mona Jaeger), taz (Christian Rath), Hbl (Frank Specht) und LTO.
Reinhard Müller (FAZ) meint, die historische Trennung von Polizei und Geheimdiensten müsse angesichts hybrider Bedrohungen gelockert werden – mehr Austausch, weniger Verfahren. Frederik Eikmanns (taz) warnt dagegen, die Reform gebe BND und Verfassungsschutz polizeiliche Eingriffsbefugnisse und schaffe verdeckte Parallelstrukturen ohne einklagbaren Rechtsschutz; nötig sei eine klare Arbeitsteilung, um jede Form von Geheimpolizei zu verhindern. Wolf Wiedmann-Schmidt (spiegel.de) plädiert im Leitartikel für stärkere Dienste, um russische Cyberangriffe und Sabotage abzuwehren, fordert aber zugleich strenge Kontrolle und klare Grenzen, damit neue Befugnisse nicht aus dem Ruder laufen.
Rechtspolitik
Bürokratieabbau: Im Interview mit der Zeit (Tina Hildebrandt/Heinrich Wefing) schildern die Managerin Julia Jäkel und der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle, die beide bereits 2025 gemeinsam mit Peer Steinbrück und Thomas de Maizière eine umfassende Reforminitiative "für einen handlungsfähigen Staat" angestoßen hatten, warum trotz großer Reformbereitschaft in Bund und Ländern ein perfektionistisches, risikoscheues Mindset, überbordende Berichtspflichten und eine detailverliebte Kontrollkultur Reformen ausbremsen. Zugleich werben sie für eine gemeinsame "Reformerzählung", mehr Mut in Politik und Verwaltung und einen konsequenten Abbau struktureller Komplexität, damit der Staat wieder schneller, einfacher und handlungsfähiger werde.
Prozenthürde im Wahlrecht: Im Interview mit der Zeit (Eva Ricarda Lautsch/Stefan Schirmer) diskutieren Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) und CDU-Rechtspolitiker Günter Krings über Sinn und Risiken einer Absenkung der Fünf-Prozent-Sperrklausel. Ramelow plädiert für eine Drei-Prozent-Hürde, um mehr Stimmen im Parlament abzubilden und demokratische Vitalität zu stärken, während Krings warnt, dass niedrigere Schwellen die Regierungsbildung erschweren, mehr Kleinstparteien ins Parlament bringen und Prozesse verlangsamen würden.
Jugendstrafrecht: Der Rechtsprofessor Hans Kudlich warnt auf njw.de nach dem CSD-Attentat vor pauschalen Rufen nach Erwachsenenstrafrecht für Heranwachsende. Solche Taten seien zwar keine "Jugendsünden", doch die geltende Reifeprüfung verlange nicht, dass die Tat jugendtypisch ist. Moderate Sonderregeln für extrem planvolle, ideologisch getragene Fälle seien de lege ferenda denkbar, ohne das Jugendstrafrecht insgesamt zu beschädigen. In Ausnahmefällen könne eine Nicht-Erstreckung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende sinnvoll sein – ohne Systembruch.
Justiz
BGH zu Rechtsbeugung zugunsten des Vaters: Amtsrichter Thomas Melzer schreibt in der Zeit über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der die frühere Richterin Anna-Sophie Kröber vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen hat – und rekonstruiert dafür den gesamten Fall vom Corona-Frühjahr 2020 bis zum Urteil des Landgerichts Gera im Jahr 2024. Der Artikel zeigt, wie das LG Kröbers Handeln als bewusste Rechtsbeugung wertete, während der BGH dieselben Indizien völlig anders deutete, einen bloßen Rechtsirrtum annahm und ihre Entscheidung mit verfassungsrechtlichen Maßstäben zum Schutz der Menschenwürde in Einklang brachte.
OVG S-A zu AfD-Mitglieder und Waffen: Ausführlich analysiert nun auch LTO (Verena Vetter) die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, wonach AfD-Mitgliedern grundsätzlich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt, da sich ihre Partei in ihrem Gesamtbild gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes richte. Das OVG bestätigt damit die Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg, das den Landesverband der AfD Sachsen-Anhalt eigenständig als verfassungsfeindlich eingestuft hatte und deshalb bereits die bloße Mitgliedschaft als Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG wertete. In Einzelfällen, etwa bei nachweisbarem Entgegentreten gegen menschenverachtende Tendenzen in der AfD, könne es auch Ausnahmen geben.
BayVGH zu Sonntagsruhe bei Automatenläden: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat laut LTO im Eilverfahren entschieden, dass die Nürnberger Vorgabe zur nächtlichen Schließung personalloser Automatenläden am Sonntag vorerst bestehen bleibt, weil das öffentliche Interesse an der verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsruhe derzeit überwiege. Im zu entscheidenden Fall konnte der Betreiber weder konkrete Umsatzverluste belegen noch zeigen, dass die nächtlichen Menschenansammlungen tatsächlich reduziert würden. Zugleich hält das Gericht zentrale Fragen – etwa zur tatsächlichen Lärmminderung und zur Gleichbehandlung gegenüber anderen Betrieben – für offen und verwies sie in das Hauptsacheverfahren.
LSG Berlin-BB zu Fenstersprung als Arbeitsunfall: Der Rechtsanwalt Asil Buruncayir stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom Oktober 2025 vor, wonach der Fenstersprung eines Softwareentwicklers im Homeoffice nach der Explosion privater E-Roller-Akkus kein Arbeitsunfall im Sinne von § 8 SGB VII ist. Das Gericht verneinte einen inneren Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit, weil sowohl die Flucht aus dem Fenster als auch die vorangegangene Gefahr durch den E-Roller ausschließlich aus dem privaten Bereich stammten.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Wirecard-Prozess vor dem Landgericht München I schilderte die Koblenzer Staatsanwältin Susanne Schüler, wie parallel zu den eigenen Wirecard-Bilanzfälschungen fremde Kreditkartenbetrügereien über Wirecard-Strukturen liefen. Sie betonte, dass das Münchner Verfahren und die "Operation Chargeback" getrennt zu betrachten seien, zeichnete aber das Bild eines Konzerns, in dem einzelne Manager offenbar weitreichende Freiheiten für fragwürdige Praktiken hatten. Es schreibt die SZ (Stephan Radomsky).
LG München I zu Ostermann vs. Böhmermann: Das Landgericht München I hat die Klage des Bundespolizei-Gewerkschafters Manuel Ostermann gegen das "ZDF Magazin Royale" von Jan Böhmermann abgewiesen. Ostermann hatte sich durch zwei Passagen aus einer Sendung vom März 2025 in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt gesehen. Das Gericht stufte diese Aussagen jedoch als zulässige Meinungsäußerungen ein. Entscheidend war, dass Böhmermann keine Tatsachen behauptete, sondern das Verhalten der Bundespolizei im Zusammenhang mit den Aufnahmeprogrammen für gefährdete Afghan:innen bewertete – und dass Ostermann selbst mit scharfen öffentlichen Aussagen aufgetreten war, sodass er Kritik hinnehmen musste. Die SZ (Max Fluder) berichtet.
LG Hamburg zu Adamek vs. Claim: Das Landgericht Hamburg stärkte laut der FAZ (Michael Hanfeld) die Meinungsfreiheit des Investigativjournalisten Sascha Adamek – und setzte der NGO "Claim - Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit" zugleich juristische Grenzen. Adamek darf Claim weiterhin vorwerfen, mit "unsauberen" oder nicht belastbaren Zahlen zum Anstieg antimuslimischer Vorfällen zu arbeiten. Das Landgericht Hamburg wies den Antrag Claims auf eine einstweilige Verfügung weitgehend zurück, weil Adameks Kritik durch Fakten gestützt sei. Nur eine Nebenbehauptung – Claim habe seinen Vorwürfen "stillschweigend" nicht widersprochen – muss er künftig unterlassen. Claim wird vollständig aus Steuermitteln finanziert; Adamek fordert angesichts des Vorgangs eine Überprüfung der Förderung.
AG Flensburg zu erhängtem Hund: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg, wonach ein Mann, der den Pudel seiner Lebensgefährtin mit einem Seil an einem Baum erhängt und so qualvoll getötet hat, zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde – ausgesetzt zur Bewährung und verbunden mit einer Zahlung von 3.000 Euro an das örtliche Tierheim.
Leerstehender Gerichtssaal des LG Verden: Wie LTO schreibt, steht der für rund 3,6 Millionen Euro zum Hochsicherheits-Gerichtssaal umgebaute Reiterhof in Verden seit dem Urteil gegen das frühere RAF-Mitglied Daniela Klette leer. Der Mietvertrag läuft noch bis Ende Mai 2027, weil ein längerer Prozess erwartet worden war. Klette war bereits im Mai 2026 zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
Recht in der Welt
USA – Briefwahl: Eine Bundesrichterin in Boston hat den Versuch von US-Präsident Donald Trump, noch vor den Midterm-Wahlen die Regeln für die Briefwahl zu verschärfen, nun landesweit gestoppt und die bisherige einstweilige Verfügung von 23 auf alle 50 Bundesstaaten ausgeweitet. Die Richterin begründete dies mit dem engen Zeitplan vor den Wahlen und der Gefahr erheblicher Verwirrung, weil Trumps Dekret die US-Post verpflichten würde, Wahlunterlagen nur noch an staatlich registrierte Wahlberechtigte zu versenden. Zugleich betonte das Gericht, dass Wahlregeln verfassungsrechtlich Sache der Bundesstaaten sind und der Präsident ohne Ermächtigung des Kongresses nicht in das Wahlverfahren eingreifen darf; der Streit geht nun vor dem Supreme Court weiter. LTO und beck-aktuell berichten.
Ungarn – András Baka: beck-aktuell porträtiert den neuen ungarischen Präsidenten András Baka, der am Dienstag vom Parlament gewählt worden war, und zeichnet seinen Weg vom Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über das Amt des Präsidenten des ungarischen Obersten Gerichtshofs bis zu seiner politisch motivierten Absetzung in der Regierungszeit von Viktor Orbán nach. In seiner ersten Rede nach der Wahl kündigte er an, über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu wachen und dafür zu sorgen, dass sich die autoritären Strukturen der Orban-Jahre nicht wieder etablieren. Er tritt sein Amt am 19. August an.
Verena Mayer (SZ) begrüßt es, dass András Baka als Symbolfigur des rechtsstaatlichen Neuanfangs nun zum ungarischen Staatspräsidenten gewählt wurde. Dass er eine gute Wahl sei, zeige schon sein Werdegang. Baka müsse künftig genau darüber wachen, dass in Ungarn rechtsstaatliche Standards wieder gelten.
USA – Sanktionen gegen IStGH: Nun berichten auch FAZ (Finn Hohenschwert) und beck-aktuell über die Klage mehrerer US-Menschenrechtsorganisationen gegen die Sanktionspolitik der Trump-Regierung gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof. Im Mittelpunkt steht eine Executive Order aus dem Februar 2025, die es der Regierung erlaubt, Sanktionen gegen Personen und Organisationen zu verhängen, die mit dem IStGH kooperieren. Die Organisationen halten die Anordnung für verfassungswidrig und verlangen ihre Aufhebung; die US-Regierung verteidigt sie mit dem Argument, der IStGH greife in die Souveränität der USA und ihrer Verbündeten ein.
Südkorea – Korruption im Sport: In Südkorea steht der Fußballverband KFA nach der enttäuschenden WM zusätzlich wegen eines Bestechungsskandals unter Druck. Laut einem Regierungsprüfbericht soll die KFA zwischen 2011 und 2012 ausländischen Schiedsrichtern sexuelle Dienstleistungen bezahlt haben, um Spiele mit südkoreanischer Beteiligung zu beeinflussen. Die Polizei hat bereits eine Razzia durchgeführt und prüft, ob die Taten noch nicht verjährt sind. Da Prostitution in Südkorea illegal ist, geht es nicht nur um mögliche Korruption, sondern auch um Verstöße gegen Strafrecht und gesellschaftliche Normen. Parallel gibt es Vorwürfe der Vetternwirtschaft bei der Ernennung des Nationaltrainers Hong Myung Bo, wie die taz (Felix Lill) schreibt.
Juristische Ausbildung
Sexualstrafrecht im Studium: Rechtsprofessor Matthias Jahn und die wissenschaftliche Mitarbeiterin Marina Jakobi halten in der FAZ die Aufnahme des Sexualstrafrechts in den Pflichtstoff des Jurastudiums für didaktisch und systematisch falsch. Sie reagieren damit auf einen Gesetzentwurf der Grünen im Hessischen Landtag, die den gesamten Abschnitt zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Pflichtfachkanon aufnehmen wollen. Die Autor:innen widersprechen: Sexualstrafrecht sei zu einzelfallgetrieben, zu prozesslastig und didaktisch ungeeignet für die Grundausbildung. Sinnvoll seien Fortbildungen für Praktiker:innen und eine Entschlackung des Pflichtstoffs, nicht dessen politische Aufladung.
Sonstiges
50 + 1: Das Bundeskartellamt hat seine Prüfung der 50+1-Regel laut SZ (Philipp Selldorf) und FAZ (Tammo Blomberg) abgeschlossen und erklärt, dass sie kartellrechtlich weiterhin zulässig ist – aber nur, wenn sie konsequent und ohne ungerechtfertigte Ausnahmen angewendet wird. Die 50+1-Regel bedeutet, dass ein Profiklub nur dann eine Lizenz erhält, wenn der Mutterverein mindestens 50 Prozent plus eine Stimme hält; sie soll verhindern, dass Investoren die vollständige Kontrolle über Vereine übernehmen. Weil Ausnahmen wie in Leverkusen, Wolfsburg und Leipzig weiterhin bestehen, bleibt die Regel juristisch angreifbar, und die Liga muss nun Lösungen finden, die die Rechtssicherheit stärken und die Hinweise des Kartellamts berücksichtigen.
Drohne am Leipziger Flughafen: Die Zeit (Anne Hähnig/Martin Nejezchleba/Christoph Heinemann) zeigt auf, dass es – kurz vor dem Drohnenangriff am Leipziger Flughafen – im nahen Kursdorf zu einer Explosion kam, die vermutlich Teil desselben Anschlags war. In Leipzig prallte eine mit Semtex beladene Drohne auf die Tragfläche einer ukrainischen Antonow-Frachtmaschine, eine zweite Drohne wurde vermutet, und in Kursdorf entdeckten Ermittler:innen eine Antenne und Relaisstation, die zur Steuerung gedient haben könnten. Die Indizien sprechen für einen professionell geplanten Sabotageangriff, wahrscheinlich durch staatliche Akteure – mit Russland als plausibelster Hypothese.
Die FAZ (Othmara Glas) betont die sicherheitspolitische Bedeutung des Flughafens Leipzig/Halle als Antonov-Basis und NATO-Drehkreuz – der Fund einer Sprengstoffdrohne werfe Fragen zum Schutz strategischer Frachtflugzeuge auf. Die taz (Frederik Eikmanns) berichtet, dass die Bundeswehr in den letzten Jahren Hunderte Drohnensichtungen meldet; der Leipziger Fall deute laut Ermittlern und US-Diensten auf russische Sabotage hin, gestützt durch DNA-Spuren und Technikfunde.
Luftsicherheit/Drohnen: Die SZ (Daniel Brössler/Roland Preuß/Sina-Maria Schweikle) beleuchtet in einem Frage-Antwort-Format die noch immer lückenhafte Drohnenabwehr in Deutschland und die komplizierte Zuständigkeitsverteilung zwischen Bundeswehr (eigene Liegenschaften), Bundespolizei (Flughäfen und Bahnhöfe) und Landespolizei (alles Übrige) sowie die Befugnis der Bundeswehr zu Amtshilfe. Viele Flughäfen seien technisch aber noch kaum für Drohnenschutz ausgestattet, Ausschreibungen für Resilienzkonzepte seien zu langsam, Drohnen müssten nicht nur abgeschossen, sondern auch elektromagnetisch gestört werden.
Queeres Netzwerk im DAV: anwaltsblatt.de (Helmut Linck) berichtet vom ersten großen öffentlichen Auftritt des Queeren Netzwerks des Deutschen Anwaltvereins auf dem Deutschen Anwaltstag in Freiburg, bei dem Drag-Ikone Gloria Viagra und Sänger Logan Dudek den Empfang prägten und Sichtbarkeit, Vielfalt und eine junge, offene Anwaltskultur demonstrierten. Die Veranstaltung verstand sich als bewusst lauter Gegenakzent in einer Zeit, in der queere Menschen nach dem Attentat auf den Berliner CSD wieder stärker unter Druck geraten und Minderheitenrechte neu verteidigt werden müssen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/sf/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 13. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60640 (abgerufen am: 04.09.2026 )
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