Die Bundesregierung will heute den Gesetzentwurf zu BND- und BfV-Befugnissen beschließen. Ein syrisches Gericht verurteilte den Ex-Diktator in Abwesenheit zum Tode. Gutachten kritisiert die Verfassungsschutzabfrage vor Kultur-Förderungen.
Thema des Tages
Nachrichtendienste: Das Bundeskabinett will am heutigen Mittwoch den Entwurf für ein Gesetzespaket beschließen, das die Befugnisse des Bundesverfassungsschutzes (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) erheblich stärken soll. Die Nachrichtendienste sollen fortan auch operativ tätig werden dürfen. So soll der BND künftig gegen ausländische Cyber-Angriffe zurückschlagen dürfen. Das BND-Gesetz und das BVerfSchG sollen neu gefasst werden. Gleichzeitig soll der bereits bestehende Unabhängige Kontrollrat (UKR) gestärkt werden und erhält ein eigenes Gesetz. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält die geplante Reform für notwendig, um "uns wettbewerbsfähig und auf Augenhöhe mit unseren Partnerdiensten in der Welt aufzustellen". Die Linke kritisiert, dass die Reform das "historische Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten abschafft". Es berichten taz (Frederik Eikmanns), spiegel.de und beck-aktuell.
Im Interview mit der taz (Adam Schwedhelm) meint Konstantin von Notz (Grüne), dass es eine Reform brauche. Es müsse jedoch weiterhin klar zwischen nachrichtendienstlicher und polizeilicher Arbeit getrennt werden. Maximilian Jung (Reporter ohne Grenzen) warnt gegenüber netzpolitik.org (Anna Biselli), dass die Reform den Schutz von Journalist:innen und ihren Quellen abbaue, weil die Eingriffsschwellen zur Kontrolle von Ausland-Inland-Kommunikation an das niedrigere Niveau der Ausland-Ausland-Kommunikation angeglichen werde.
Ronen Steinke (SZ) kritisiert vor allem, dass der Verfassungsschutz künftig auch in Wohnungen einbrechen dürfen soll, und schreibt, dass Dobrindt mit seinem Gesetzentwurf "eine Parallelpolizei zur normalen Polizei, mit teilweise identischer Gefahrenabwehr-Mission plant – nur ohne die rechtsstaatliche Kontrolle".
Geheimdienstkontrolle: Die Neuregelung der Geheimdienstkontrolle in diesem Paket beleuchtet taz.de (Christian Rath). Der UKR übernimmt künftig auch die Aufgaben der bisherigen G-10-Kommission sowie die Datenschutzaufsicht über BND und BfV von der Bundesdatenschutzbeauftragten.
Einstufung von Parteien: Laut wdr.de (Philip Raillon) schlägt das Bundesinnenministerium im Referentenentwurf von Anfang Juli außerdem vor, dass ausschließlich das Bundesverwaltungsgericht für Verfahren gegen Einstufungen durch das BfV zuständig sein soll. Dadurch, dass künftig nur noch eine Instanz statt drei Instanzen entscheiden soll, sollen die Verfahren schneller durchgeführt werden.
Rechtspolitik
Remigration: Auf dem Verfassungsblog untersucht Dana Schmalz, MPI-Referentin, inwieweit eine AfD-Landesregierung eine völkische Remigrationspolitik umsetzen könnte. Bei der Rücknahme von Einbürgerungen, der Verweigerung von Niederlassungserlaubnissen und bei Ausweisungen komme den Landesbehörden ein "erheblicher Spielraum" zu. "In Kenntnis der drohenden missbräuchlichen Auslegung" solle das Bundesinnenministerium durch Verwaltungsvorschriften vorab "konkretisieren, was Ermessensgrenzen der entscheidenden Behörden sind”.
AfD-Verbot: Der ARD-RadioReportRecht (Max Bauer) spricht u.a. mit Rechtsanwältin Angela Furmaniak (RAV) über den von mehr als 1.000 Jurist:innen unterzeichneten offenen Brief, der die Politik auffordert, auf Grundlage des GFF-Gutachtens ein AfD-Verbotsverfahren einzuleiten. Furmaniak betont, dass die GFF "wirklich extrem hohe Maßstäbe an sich selber gesetzt hat und sehr klar unterschieden hat, was noch zulässige zugespitzte politische Debatte ist und wo die Verfassungswidrigkeit anfängt". Eine "imaginäre Neutralitätspflicht" spreche nicht dagegen, dass Richter:innen den offenen Brief unterzeichnen, argumentiert Furmaniak mit Verweis auf den Amtseid, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren.
Informationsfreiheit: Auf njw.de kritisiert Rechtsprofessorin Marion Albers die Koalitionspläne, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einzuschränken. Die geplante Anspruchsvoraussetzung des "berechtigten Interesses" sorge für Auslegungsprobleme, pauschale Schwärzungen widersprächen dem Ziel des IFG. "Statt einer Rückkehr zum Amtsgeheimnis-Staat bedarf es zukunftsfähiger Updates des IFG".
Justiz
EuGH zu Spielervermittlern: Nun berichtet auch die Anwältin Sinziana Ianc in der FAZ über zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs von Mitte Juli. Danach können Fußballverbände die Tätigkeit von Spielervermittlern regulieren, wenn dies zur Sicherung der Integrität des Sports erforderlich ist. Die Autorin weist darauf hin, dass das Urteil auch für Weltverbände im Handball und Basketball relevant sei, weil es auch dort Regularien für Spielervermittler gebe.
BVerfG zu Heizungsgesetz/Parlamentsrechte: Nun analysiert auch der wissenschaftliche Mitarbeiter Juri Heckmann auf dem JuWissBlog das im Juli verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu parlamentarischen Beratungsrechten im Gesetzgebungsverfahren. Wenngleich sich der Maßstabsteil der Hauptsacheentscheidung "zunächst vielversprechend liest", sei er prozessual kaum durchsetzbar. So verkomme der Maßstab von einem Recht zu einem Appell.
OVG S-A zu AfD-Mitglieder und Waffen: Nun schreiben auch zdf.de (Ida Meyer/Viviane Rinderknecht) und bild.de über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg, wonach AfD-Mitgliedern grundsätzlich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt, da sich ihre Partei in ihrem Gesamtbild gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes richte.
LG Saarbrücken zu Tötung von Gerichtsvollzieher: Das Landgericht Saarbrücken verurteilte einen 42-jährigen Deutschen, der einen Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung mit mindestens 13 Messerstichen getötet hatte, wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Aufgrund einer schizophrenen Erkrankung sei der Beschuldigte vermindert schuldfähig und werde in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Es berichten LTO, spiegel.de, focus.de und bild.de (Laura Meinfelder).
VG Trier zu Lärm durch Weinfest: Anfang August lehnte das Verwaltungsgericht Trier den Eilantrag eines Nachbarn ab, der strengere Lärmschutzregeln für ein Weinfest forderte. Der zu erwartende Lärm sei auch aufgrund örtlicher Traditionen zumutbar. Veranstaltungen, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums dienen und die eine hohe soziale Akzeptanz genießen, seien privilegiert. LTO berichtet.
FG Hessen zu Einfuhr von Elfenbein: Die Einfuhr eines Kettenanhängers aus Elfenbein bedarf auch dann einer Genehmigung, wenn der Erwerb des Anhängers mehr als 50 Jahre zurückliegt. Eine Rechnung, die lediglich einen Erwerb außerhalb der EU nachweist, reiche nicht, um den Anhänger als nicht genehmigungsbedürftigen persönlichen Gegenstand zu qualifizieren. Damit wies das Hessische Finanzgericht die Klage einer Frau gegen die dauerhafte Einziehung ihres Anhängers durch den Zoll ab, wie LTO schreibt.
AG Flensburg zu erhängtem Hund: Das Amtsgericht Flensburg verurteilte den 38-jährigen Andy W. wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. W. hatte den Pudelmischling seiner Partnerin mit einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt und stranguliert, weil der Hund ihn genervt habe. Es berichten beck-aktuell, focus.de und bild.de (Hans Bewersdorff).
Münchener Strafjustizzentrum: Das Anfang Juli neu eröffnete Strafjustizzentrum in München, das architektonisch den Anspruch hat, Transparenz und Sichtbarkeit zu verkörpern, verfügt anscheinend nicht über ausreichend große Räume, um der interessierten Öffentlichkeit Platz zu bieten. Die SZ (Susi Wimmer u.a.) beschreibt, dass es am Landgericht "auffallend eng" zugehe – von sechs besuchten Verhandlungen waren fünf überfüllt. Es gebe wenig Steckdosen, zu kleine Tische und nur schwachen Mobilfunkempfang.
Gerichtsverwaltung: Im Gespräch mit njw.de (Monika Spiekermann) erläutert Thomas Henrich, Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, den Einsatz richterlicher Mitarbeiter:innen in der Verwaltung des OLG. Die Assessor:innen sollten mindestens eineinhalb Jahre Berufserfahrung mitbringen und werden zunächst für ein Jahr abgeordnet, ohne dass sie parallel richterlichen Tätigkeiten nachgehen. Im Vordergrund stehe, so junge Richter:innen für eine spätere Tätigkeit als Präsidialrichter:in zu interessieren und sie darauf vorzubereiten.
Recht in der Welt
Syrien – Baschar al-Assad: Das Vierte Strafgericht in Damaskus verurteilte den ehemaligen syrischen Diktator Baschar al-Assad wegen mehrfachen vorsätzlichen Mordes, Folter, willkürlicher Inhaftierungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Abwesenheit zum Tode. Gegen den Bruder des Ex-Diktators, Mahir al-Assad, sprach das Gericht ebenfalls ein Todesurteil in Abwesenheit. Deren Cousin Atef Najib, der sich als eine der wenigen ehemaligen Führungspersonen in Syrien aufhält und persönlich vor Gericht verantworten musste, bekam unter anderem wegen "systematischen Massenmordes" die Todesstrafe. Laut Schätzungen wurden mehr als eine halbe Million Menschen im syrischen Bürgerkrieg getötet; für einen Großteil war das Assad-Regime verantwortlich. Das Urteil sprach ein Richter, der der Opposition angehörte, verfolgt wurde und selbst in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden war. In den kommenden Wochen stehen weitere Prozesse gegen einen anderen Cousin von Assad und einen Großmufti an – beide befinden sich in Syrien. Es berichten SZ, FAZ (Christoph Erhardt), taz (Julia Neumann), LTO, spiegel.de, zeit.de, focus.de und bild.de.
In einem separaten Kommentar sieht Christoph Erhardt (FAZ) den Urteilsspruch skeptisch, weil er vor allem Symbolpolitik sei. Das "binnen Monaten gefällte Urteil" sei eine "vertane Gelegenheit", die Verbrechen des Assad-Regimes sorgfältig aufzuarbeiten.
USA – Sanktionen gegen IStGH: Mehrere Menschenrechtsorganisationen, u.a. Human Rights Watch, haben die US-Regierung wegen ihres Vorgehens gegen den Internationalen Strafgerichtshof vor einem New Yorker Bundesgericht verklagt. Die US-Sanktionen seien "offenkundig rechtswidrige Angriffe auf die internationale Justiz" und verletzten die verfassungsrechtlich verankerte Meinungsfreiheit, so die Kläger. Es berichten spiegel.de und zeit.de.
Libanon – Todesstrafe: Als erstes arabisches Land schafft der Libanon formell die Todesstrafe ab. Seit 2004 fanden dort keine Hinrichtungen mehr statt, wie spiegel.de und zeit.de schreiben.
Russland – Jabloko: Die russische Oppositionspartei Jabloko, die Moskaus Angriffskrieg kritisiert, will gegen ihren Wahlausschluss Berufung einlegen. Am Montag hatte Russlands Oberstes Gericht der Klage einer kremltreuen nationalistischen Partei stattgegeben und Jabloko wegen angeblicher Gesetzesverstöße von der im September stattfindenden Parlamentswahl ausgeschlossen. SZ (Silke Bigalke), LTO und spiegel.de berichten.
Silke Bigalke (SZ) schreibt in einem separaten Beitrag, dass es "abzusehen war und doch erstaunlich ist", dass Jabloko von der Parlamentswahl ausgeschlossen wurde, "die gar keine echte Wahl ist". Das Urteil zeige, "wie groß Putins Angst vor dem eigenen Volk geworden ist". Barbara Oertel (taz) findet, dass Jabloko sich die Beschreitung des Rechtswegs gegen ihren Ausschluss, "so verständlich der Schritt auch sein mag, eigentlich sparen kann." Positive Überraschungen seien "im Drehbuch von Wladimir Putin nicht vorgesehen".
Großbritannien – Mastercard: Der Prozessfinanzier Innsworth Capital und der britische Verbraucherrechtsanwalt und Kläger der Mastercard-Sammelklage Walter Merricks haben sich darauf geeinigt, dass Innsworth Capital 63 Millionen Pfund der von Mastercard im Vergleich zugesprochenen 200 Millionen Pfund erhalten soll. Zuvor hatte Innsworth Capital den Vergleichsschluss Merricks mit Mastercard kritisiert; die ursprüngliche Klagesumme von Merricks Anwält:innen im Namen von bis zu 46 Millionen britischen Verbraucher:innen wegen ungerechtfertigter Transaktionsgebühren betrug 14 Milliarden Pfund, wie die FAZ (Marcus Jung) schreibt.
Juristische Ausbildung
Reform des Jurastudiums: Rechtsprofessor Hannes Rösler plädiert auf LTO-Karriere für "mehr Profilbildung statt Einheitsausbildung". Studierende sollten früher fachliche Schwerpunkte setzen und ein individuelles Kompetenzprofil entwickeln können.
Reform des Examens: Rechtsprofessor Tim Drygala begrüßt im FAZ-Einspruch Forderungen, den Prüfungsstoff zu begrenzen. Überlange Aufgaben, die nur unter Zeitmangel zu lösen sind ("Rennfahrerklausuren"), sollte es nicht mehr geben. Indes spricht sich der Autor dagegen aus, bisherige Studienleistungen in die Examensnote einzubeziehen, da dies "Gleichheitsaspekten nicht förderlich ist" und die Ergebnisse "nicht dieselbe Validität aufweisen wie die Staatsexamensklausuren".
Sonstiges
Extremismusprüfung: Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags ist das sogenannte Haber-Verfahren grundrechtswidrig. Das Verfahren sieht vor, dass einer Förderung im Bereich Kunst und Kultur eine Anfrage beim Verfassungsschutz vorausgeht. Die Abfrage und die damit verbundene Datenübermittlung greife ohne Rechtsgrundlage in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Außerdem werde die Rechtsweggarantie verletzt, wenn Betroffene jedenfalls nicht nachträglich über den heimlichen Überwachungsvorgang informiert werden. netzpolitik.org (Chris Köver) berichtet.
Wissenschaftsfreiheit: Rechtsprofessor Christoph Möllers spricht mit der Welt (Mladen Gladic) über sein neuestes Buch "Autoritäre Bedrohungen der Wissenschaftsfreiheit", das er gemeinsam mit Max Lenz und Nils Weinberg verfasst hat, und ordnet verschiedene Diskussionen um die Meinungs- und Kunstfreiheit ein. Gefragt nach dem Lied "Keine Angst" von Danger Dan und Igor Levit verteidigt Möllers die Nichtausstrahlung und meint, der an die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebundene Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bedeute auch, dass die Meinungsfreiheit in den Sendungen nicht ausgereizt werden dürfe.
Drohne am Flughafen Leipzig: Nun ordnet auch tagesschau.de (Christoph Kehlbach) den Drohnenfund am Leipziger Flughafen rechtlich ein. Die Bundesanwaltschaft könne die Ermittlungen – wie hier – bei "besonderer Bedeutung" eines Falls übernehmen. Völkerrechtlich seien die hohen Hürden eines "bewaffneten Angriffs" noch nicht erreicht, wenngleich der Drohnenangriff – komme er von einem staatlichen Akteur – jedenfalls die territoriale Integrität Deutschlands verletze, sodass Deutschland einen Anspruch auf Entschädigung hätte.
Fahrkartenkontrolle-Warnapp: beck-aktuell (Maximilian Amos) erläutert, dass Betreiber:innen einer App, die vor Fahrkartenkontrollen in den Berliner öffentlichen Verkehrsmitteln warnt, sich mangels klar umrissener Haupttat wohl nicht der Beihilfe zum Erschleichen von Leistungen strafbar machen. Indes dürften die Berliner Verkehrsbetriebe einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Betreiber:innen aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb haben.
Reinhard Strecker: Die taz (Peter Nowak) erinnert an Reinhard Strecker, der als Sprachwissenschafts-Student Anfang der 1960er-Jahre die Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" organisierte und auf personelle Kontinuitäten in der Nachkriegsjustiz durch ehemalige Nazi-Juristen aufmerksam machte. 2015 erhielt Strecker das Bundesverdienstkreuz, Anfang August verstarb er im Alter von 95 Jahren.
KI in der anwaltlichen Praxis: anwaltsblatt.de (Marcus Jung) berichtet über einen Workshop auf dem Deutschen Anwaltstag zur erfolgreichen Anwendung von KI in Kanzleien.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 12. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60634 (abgerufen am: 04.09.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag