Ein Bundeswehrsoldat, der sich antisemitisch äußerte, wurde aus dem Dienstverhältnis entfernt. 28 Medizinstudierende klagen gegen die Vorgaben der Landarztquote. Der Ex-Richter András Baka soll heute ungarischer Staatspräsident werden.
Thema des Tages
BVerwG zu Entlassung von Bundeswehrsoldaten: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entfernung eines ehemaligen Bundeswehrsoldaten aus dem Dienstverhältnis. Der Mann hatte 2021 bei einem Tischgespräch den Holocaust angezweifelt und vor mehr als 40 Soldat:innen das Wort "Juden" als Synonym für Verräter genutzt. Das BVerwG sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue. Die Vorfälle seien Ausdruck einer nationalsozialistischen Gesinnung. Zudem bezeichnete der Mann die Türkei und ihre Nachbarländer als "Müllländer". Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen das Mäßigungsgebot für Vorgesetzte und die innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht. Der Mann galt bis zu den Vorfällen als Vorzeigesoldat. Er war für seine überdurchschnittlichen Leistungen mit dem Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber ausgezeichnet worden. LTO (Xenia Piperidou) berichtet.
Rechtspolitik
Informationsfreiheit: Im Interview mit der taz (Clara Dünkler) warnt Brandenburgs Informationsfreiheits-Beauftragte Dagmar Hartge vor der geplanten Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Der Begriff des berechtigten Interesses sei "total schwammig". Die Eingrenzung der Antragsberechtigten auf EU-Bürger:innen führe zu "viel mehr Verwaltungsaufwand", da die Behörden künftig die Staatsangehörigkeit jeder Antragsteller:in prüfen müssten.
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Der Doktorand Quentin Herbster vertritt auf dem Verfassungsblog die Meinung, dass dem Bund die Kompetenz für ein pauschales Vergesellschaftungsverbot fehle. Ein solches Gesetz sei weder zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, noch zur Wahrung der Rechtseinheit notwendig, wie es Art. 72 Abs. 2 GG fordere. Der vorliegende Fall biete dem Bundesverfassungsgericht zudem die Gelegenheit, von seiner bisherigen Rechtsprechung Abstand zu nehmen, wonach auch verfassungswidrige Bundesgesetze eine Sperrwirkung bei der konkurrierenden Gesetzgebung auslösen. Schließlich liege hier ein "Missbrauch des kompetenzrechtlichen Verfassungssystems durch den Bund" nahe.
Gefährder: Im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) sagt Rechtsprofessor Ralf Poscher, er sehe nicht, welche zusätzlichen Überwachungsbefugnisse den Anschlag auf den CSD hätten verhindern können. Sollte das Gericht, das die Vorbewährung für Abdul Ballout anordnete, nicht über die Gefährdereinschätzung informiert worden sein, sei dies ein Fehler. Das Gericht hätte bei dieser Informationslage "vielleicht anders" entschieden. Außerdem stellt Poscher die Überwachungsgesamtrechnung vor, die er 2025 im Rahmen einer Pilotstudie entwickelte.
Schulpflicht: Reinhard Müller (FAZ) verteidigt anlässlich des Schulstarts die Schulpflicht. Sie stelle zwar einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, fördere aber "hoffentlich eine gemeinsame Grundlage, eine Sprache und ein Bild vom Menschen, seiner Würde und eigenen Intelligenz". Die Aufsicht des Staates führe nicht zu einer Indoktrinierung, sondern fördere Selbstbestimmung und Verantwortung.
KI im Asylverfahren: Der Postdoc Arian Henning beschäftigt sich auf dem Verfassungsblog mit dem Entwurf des KI-Migrationsverwaltungsgesetzes, das unter anderem das Training von KI-Modellen mit Daten aus der Migrationsverwaltung erlauben soll. Er warnt davor, den Einsatz von KI-Modellen in der Verwaltung kategorisch auszuschließen. Stattdessen müssten die "Standards rechtsstaatlicher Rechtfertigung und demokratischer Transparenz" auf KI-basierte Entscheidungen übertragen werden.
KI in Prüfungen: Die Juniorprofessorin Sarah Rachut argumentiert auf dem Verfassungsblog, dass der bayerische Gesetzentwurf, wonach Hochschulen künftig kein KI-Verbot für unbeaufsichtigte Prüfungen erlassen dürfen, verfassungskonform sei. Er verletze insbesondere nicht die Lehrfreiheit. Das "KI-Verbot-Verbot" erfasse nur solche Prüfungen, in denen die Hochschule eine etwaige KI-Nutzung nachträglich nicht nachweisen könne. In diesen Fällen verstießen pauschale KI-Verbote gegen die Chancengleichheit der Studierenden.
Cannabis/BZR: Das Konsumcannabisgesetz ermöglicht die Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister, wenn Personen wegen des Umgangs mit Cannabis "strafrechtlich verurteilt" wurden und das geltende Recht für diese Tat keine Strafe mehr vorsieht. Der Rechtsreferendar Pascal Reuer argumentiert auf LTO, dass die Norm analog auf solche Eintragungen angewandt werden sollte, die nicht auf eine richterliche Verurteilung zurückgehen, etwa das Absehen von der Verfolgung im Jugendstrafverfahren nach § 45 Jugendgerichtsgesetz. Den Beschuldigten würde sonst zum Verhängnis, dass sie nicht verurteilt wurden.
Luftsicherheit/Drohnen: Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) forderte nach dem Drohnenfund am Leipziger Flughafen eine Grundgesetzänderung, um die Bundeswehr zur Drohnenabwehr einzusetzen. Man könne bei Drohnen kaum unterscheiden, ob es sich um eine außenpolitische oder innenpolitische Bedrohung handele. Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums sprach sich gegen eine Änderung der Zuständigkeiten aus. Der Schutz der eigenen Liegenschaften laste die Bundeswehr bereits aus, ansonsten solle die Polizei zuständig bleiben. Es berichten SZ (Daniel Brössler u.a.), FAZ, beck-aktuell und LTO.
Daniel Brössler (SZ) warnt, dass Deutschland sich nicht in Fragen innerer Zuständigkeit verzetteln dürfe. Die Antwort auf den Drohnenfund müsse "in pragmatischer Vernunft liegen". Zunächst müsse die Bundespolizei aufrüsten. "Wenn das nicht reicht und eine militärische Bedrohung es erfordert, muss die Bundeswehr ran. Dafür ist sie da."
Justiz
Klagen gegen Landarztquote: zeit.de (Kaja Klapsa) berichtet, dass in Deutschland 28 Klagen von Medizinstudierenden gegen die sogenannte Landarztquote anhängig seien, die bereits in elf Bundesländern gilt. Studierende, die über diese Quote einen Studienplatz erhalten, müssen zB in NRW eine fünfjährige Facharztweiterbildung in der Allgemeinmedizin absolvieren und danach zehn Jahre lang in einem unterversorgten Gebiet arbeiten. Andernfalls droht eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro. Ein Student beklagt, dass der Vertrag seine Lebensplanung verhindere, weil er nicht vorhersehen könne, welche Gebiete am Ende seiner Ausbildung als unterversorgt gelten. Ein anderer Kläger kritisiert, dass er nicht Chirurg werden kann.
OLG Saarbrücken zu Geschwindigkeitsmessung: Wer im Bußgeldverfahren Zweifel an den Geschwindigkeits-Messdaten geltend machen will, hat zwar Anspruch auf die Daten, nicht aber auf eine Software zu deren Auslesung. Dies entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken, das die Rechtsbeschwerde gegen eine Verurteilung verwarf. Zur Auswertung der Datei könne sich der Betroffene an einen Sachverständigen wenden. beck-aktuell berichtet.
OVG S–A zu AfD-Mitglieder und Waffen: AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt gelten in der Regel nicht als zuverlässig im Sinne des Waffenrechts. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in mehreren Fällen. Das verfassungsrechtliche Parteienprivileg sei durch den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht berührt, weil für AfD-Mitglieder dieselben Maßstäbe gälten, wie für andere Personen. FAZ (Stephan Klenner) und spiegel.de berichten.
LG München I zu KI-Training/Suno: Juniorprofessor Tobias Lutzi analysiert auf anwaltsblatt.de, wie das Landgericht München I seine internationale Zuständigkeit für die Klage der Gema gegen Suno begründete. Erstmals klagte die Gema explizit auch gegen Rechtsverletzungen durch das KI-Training im Ausland. Das LG stützte seine Zuständigkeit auf eine Norm des Verwertungsgesellschaftengesetzes. Der Autor sieht darin "einen spürbaren Beitrag zur Rechtsdurchsetzung".
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft meldete sich Dor G., ein weiterer Israeli, der an der Entführung der Kinder von Christina Block beteiligt gewesen sein soll. Sollte sich G. mit einer Zeugenaussage im Hamburger Prozess einverstanden erklären, müsste das Gericht entscheiden, ob es ihn als Zeugen laden will. Die Vorsitzende Richterin hatte das Beweisprogramm des Gerichts zuvor für abgeschlossen erklärt. LTO (Jakob Hoffmann) berichtet.
LG Frankfurt/M. – Glücksspiel/Softwarefehler: Vor dem LG Frankfurt/M. klagt ein Mann, der in der Spielbank Bad Homburg an einem Glücksspiel-Automaten spielte und auf dem Display den Gewinn von 25.829,80 Euro angezeigt bekam. Die Spielbank zahlte die Summe jedoch nicht aus und erklärte, dass es sich bei der Anzeige um einen Softwarefehler gehandelt habe. In Wahrheit habe ein anderer Spieler zeitgleich an einem anderen Automaten den Jackpot gewonnen. bild.de (Claudia Detsch) berichtet.
StA Aachen – Tötung durch Krankenpfleger: Die Staatsanwaltschaften Köln und Aachen ermitteln in rund 140 weiteren Verdachtsfällen gegen den Palliativpfleger Ulrich S., der 2025 vor dem LG Aachen wegen zehnfachen Mordes und siebenundzwanzigfachen Mordversuchs verurteilt wurde. Er soll Patient:innen durch stark sedierende Medikamente getötet haben. Die neuen Ermittlungen betreffen Todesfälle vor Ende 2023 in Kliniken in Würselen und Köln. In mehr als vierzig Fällen wurden bereits Exhumierungen angeordnet. FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de berichten.
StA Leipzig – OB von Freiberg: Gegen den Oberbürgermeister des sächsischen Freiberg, Philipp Preißler (Freie Wähler), wird wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Er soll in einem Leipziger Hotel randaliert, Möbel aus dem Fenster geworfen und zwei Polizisten leicht verletzt haben. Der zuständige Landrat erließ ein Verbot zur Ausübung der Dienstgeschäfte. Zudem soll ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. spiegel.de (Anastasia Trenkler/Nadine Wolter) berichtet.
75 Jahre BVerfG: Die FAZ (Frederik Orlowski) rezensiert die von den Rechtsprofessor:innen Matthias Jestaedt, Anna-Bettina Kaiser, Angelika Nußberger und Andreas Voßkuhle herausgegebene Festschrift "Der Blick von außen. A view from outside". Sie versammelt anlässlich des 75-jährigen Bestehens internationale Perspektiven auf das Gericht. Aufgrund der unterschiedlichen Formen der 39 Beiträge bleibe der Aussagegehalt im globalen Maßstab begrenzt. Der Band biete aber Raum für "überraschende Perspektiven" auf das Gericht.
Recht in der Welt
Ungarn – András Baka: SZ (Verena Mayer) und taz (Florian Bayer) porträtieren den ehemaligen Richter András Baka, der am heutigen Dienstag vom ungarischen Parlament voraussichtlich zum Staatspräsidenten gewählt wird. Baka war von 1991 bis 2008 Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. 2009 wurde er zum Präsidenten des Obersten Gerichtshofs Ungarns gewählt. Viktor Orbán, der 2010 die Wahl gewann, entfernte Baka 2011 durch ein auf ihn zugeschnittenes Gesetz aus dem Amt, nachdem Baka Eingriffe in die Justiz kritisiert hatte. 2016 entschied der EGMR, dass Ungarns Regierung dadurch Bakas Meinungsfreiheit verletzt habe.
Russland – Jabloko: Die Oppositionspartei Jabloko, die sich als einzige russische Partei gegen den Ukrainekrieg ausspricht, wurde vom Obersten Gericht in Russland von der Parlamentswahl im September ausgeschlossen. Die Partei habe bei der Bebilderung ihres Wahlkampfmaterials gegen Urheberrechte verstoßen. Außerdem habe sie umgerechnet rund 178 Euro Wahlkampfhilfe aus den USA und Deutschland erhalten. Geklagt hatte die regierungstreue Partei Rodina. zeit.de berichtet.
Russland – Opposition: Nun berichtet auch die russische Journalistin Anna Narinskaya in der FAZ über ein kürzlich von der Staatsduma verabschiedetes Gesetz, das Oppositionellen wichtige staatsbürgerliche Rechte nimmt. Demnach werden künftig "automatisch" Bankkonten gesperrt und konsularische Dienstleistungen untersagt, wenn sich Emigrant:innen öffentlich kritisch über die russische Politik äußern. Ein Gerichtsverfahren ist nicht vorgesehen.
Ukraine – Kriegsvölkerrecht: Sebastian Gierke (SZ) kommentiert, wenn die Ukraine die Logistikzentren des russischen Online-Händlers "Wildberries" angreife, sei der "Abstand zwischen Kriegslogik und Kriegsverbrechen (...) nicht mehr groß". Wildberries vertreibe aber auch militärische Güter und sei daher ein zulässiges militärisches Ziel. Der Ukraine gehe es allerdings "nicht zuvorderst um Helme oder Schutzwesten", sondern um die Demoralisierung der russischen Bevölkerung. Es müsse "unbedingt" dabei bleiben, dass die Ukraine die Grenze zum Kriegsverbrechen nicht überschreite.
Ukraine – Leihmutterschaft: Das Hbl (Helena Smolak) gibt einen Überblick über die Arbeitsbedingungen ukrainischer Leihmütter. Das Land zähle zu den wichtigsten Standorten für kommerzielle Leihmutterschaft und werde insbesondere von deutschen Kund:innen aufgesucht. Leihmütter erhalten in der Ukraine rund 20.000 Euro, in den USA sind es zwischen 40.000 und 60.000 Dollar. Das ukrainische Recht sehe vor, dass die Frau bereits ein Kind geboren haben müsse.
Türkei – PKK: Das türkische Parlament stimmte für ein Gesetz, das die Freilassung zahlreicher ehemaliger Mitglieder der PKK anordnet. Die Haftstrafen sollen für fünf bis zehn Jahre aufgeschoben werden und anschließend als verbüßt gelten, sofern die Betroffenen keine neuen Straftaten begehen. Voraussetzung dafür ist eine gesicherte Auflösung der PKK sowie die Abgabe ihrer Waffen. Die PKK hatte im Mai 2025 öffentlich angekündigt, sich aufzulösen. spiegel.de und zeit.de berichten.
USA – Tötung von Tupac Shakur: In Las Vegas begann ein Gerichtsverfahren gegen den 63-jährigen Duane Davis, dem die Tötung des Rappers Tupac Shakur im Jahr 1996 zur Last gelegt wird. Er hatte öffentlich davon gesprochen, in dem Auto gesessen zu haben, aus dem die Schüsse auf Shakur abgefeuert wurden. Davis' Gang soll mit der Gang von Shakurs Begleiter verfeindet gewesen sein. Er soll die Tötung als Drahtzieher organisiert, nicht aber selbst geschossen haben. bild.de (Katie Pfleghar), beck-aktuell und LTO berichten.
Sonstiges
Befehlsverweigerung: Der Generalleutnant a. D. Andreas Hoppe widerspricht in der FAZ Navid Kermani, der in seiner Gelöbnisrede gesagt hatte, es sei die Pflicht der Soldat:innen, im Falle eines offenkundig völkerrechtswidrigen Krieges den Befehl zu verweigern. Die Verantwortung für Einsätze liege beim Parlament, dem Ministerium und den Vorgesetzten, entgegnet Hoppe. "Denken Sie an einen Zwanzigjährigen, der am Morgen nach dem Gelöbnis in die weitere Ausbildung geht. Er hat gehört, dass er womöglich Befehle wird verweigern müssen, und er wird nicht wissen, wann. Er wird es auch nicht wissen können: Die Auslegung des Völkerrechts ist ein Fach, für das Menschen Jahre studieren."
Jugendstrafvollzug: spiegel.de (Annette Langer) spricht mit dem Richter Michael Herrmann, der in der Jugendanstalt Hameln jedes Jahr Feuerwehr-Trainings anbietet. Die jugendlichen Häftlinge erhalten alle notwendigen Kenntnisse, um sich nach der Entlassung einer Freiwilligen Feuerwehr in Niedersachsen anzuschließen.
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LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 11. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 11.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60623 (abgerufen am: 10.09.2026 )
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