Das OLG München verurteilte Farhad N. wegen seines Attentats auf eine ver.di-Demo. Das BVerfG mahnt eine schnellere Prüfung der Einsprüche im Bundestags-Wahlprüfungsausschuss an. Der GBA übernimmt die Ermittlungen zur Sprengstoffdrohne.
Thema des Tages
OLG München zu Anschlag auf Demo in München: Der 25-jährige Afghane Farhad N., der im Februar 2025 von hinten mit dem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft ver.di gefahren war und dabei eine Frau und ihre zweijährige Tochter tötete sowie mehr als 40 Menschen verletzte, muss lebenslang in Haft. Das Oberlandesgericht München verurteilte N. unter anderem wegen zweifachen Mordes und 23-fachen versuchten Mordes und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht sah drei Mordmerkmale als gegeben an: Heimtücke, die Nutzung eines gemeingefährlichen Mittels und niedere Beweggründe. Der Vorsitzende Richter warf dem Angeklagten "übersteigerte religiöse Vorstellungen" vor. Anders als die Verteidigung nahm das Gericht volle Schuldfähigkeit an. Dem Angeklagten, der sich ab Herbst 2024 radikalisiert hatte, sei es bei der Tat darum gegangen, möglichst viele Menschen zu töten. Es berichten SZ (Linus Freymark), FAZ (Karin Truscheit), taz (Patrick Guyton), LTO, spiegel.de, zeit.de und bild.de (Jörn Ehlert/Andreas Bachner).
Rechtspolitik
Elternschaft: Eine Petition der Initative Nodoption und des Verbands LSVD+ fordert eine Reform des Abstammungsrechts und wurde bereits mehr als 120.000 Mal unterzeichnet. Die Petition setzt sich dafür ein, dass auch Kinder aus Ehen zwischen zwei Frauen oder nicht-binären Personen sofort zwei Eltern haben und nicht ein Elternteil das Kind erst adoptieren muss. Die taz (Amelie Sittenauer) berichtet ausführlich über die bisherige Diskussion.
Handelsrecht/Abschiebung: Die EU kann Entwicklungsländern künftig Zollvergünstigungen entziehen, wenn sie bei der Abschiebung eigener Staatsangehöriger nicht hinreichend kooperieren. Dies sieht eine Änderung des EU-Handelsrechts vor, die Mitte Juni verabschiedet wurde und ab Januar 2027 gilt. Rechtsprofessorin Romy Klimke kritisiert auf dem Verfassungsblog, dass eine solche Regelung "nicht nur entwicklungspolitisch fragwürdig ist, sondern auch gegen das Welthandelsrecht verstößt" und primärrechtlich verankerte Ziele der EU nicht beachte.
Asyl: Wie die FAZ (Thomas Gutschker) schreibt, fordern die europäischen Christdemokrat:innen, den Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge abzuschaffen und Staaten ein Recht auf Zurückweisung von Schutzsuchenden zuzuerkennen, wenn diese irregulär aus sicheren Drittstaaten einreisen oder instrumentalisiert werden. Rechtsprofessor Daniel Thym hält eine Umsetzung der Pläne für unrealistisch, weil dafür einstimmige Änderungen der EU-Verträge, der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention notwendig wären.
Hitzeschutz: Im FAZ-Einspruch schreiben die Rechtsprofessorinnen Andrea Kießling und Jacqueline Lorenzen sowie die Ärztin Nadja Oster, dass den Staat eine aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit folgende Pflicht zum Schutz vor hitzebedingten Gesundheitsgefahren treffe. Eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers folge aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG. Demnach dürfe der Bund Regelungen für "Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten" erlassen – wozu sie hitzebedingte Gesundheitsschädigungen zählen.
Ministervereidigung: Auf dem JuWissBlog kritisiert nun auch Florian Eichstädt, studentische Hilfskraft, dass der Bundeskanzler nach der Kabinettsumbildung nicht den Bundestag einberufen hat, damit die neuen Bundesminister:innen gemäß Art. 64 Abs. 2 GG "bei der Amtsübernahme" ihren Amtseid ablegen. Wenngleich die Eidesleistung keine konstitutive Wirkung habe, zeichne sich das "Muster einer Bundesregierung ab, die es mit dem Recht gelegentlich nicht so genau nimmt, wenn manch ein Vorhaben möglichst rasch durchgesetzt werden soll."
Justiz
BVerfG zu Wahlprüfungsbeschwerden: Das Bundesverfassungsgericht nutzte einen Beschluss zu einer Wahlprüfungsbeschwerde, die es als unzulässig verwarf, um den Bundestag zu ermahnen, seiner Pflicht zur Wahlprüfung nach Art. 41 Abs. 1 Satz 1 GG zeitnah nachzukommen. Nur so könne der Zweck der Wahlprüfung erreicht werden, die Legitimation des Parlaments abzusichern. So gebe es keine Rechtfertigung dafür, dass die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erst drei Monate nach der konstituierenden Sitzung des Bundestags gewählt wurden. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Finn Hohenschwert), tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt), LTO (Shayan Mirmoayedi) und beck-aktuell.
In einem separaten Kommentar findet es Finn Hohenschwert (FAZ) "richtig und wichtig", dass das BVerfG das Parlament "mit ungewöhnlich deutlichen Worten" an die Pflicht zur zeitnahen Bearbeitung der Wahlprüfung erinnerte. Wer die eigene Legitimation schützen wolle, müsse zeigen, "dass demokratische Kontrolle auch dann gilt, wenn sie unbequem wird".
GBA – Drohne am Flughafen Leipzig: Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls übernimmt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zur Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen, die in der Nacht zum Mittwoch in der Nähe einer ukrainischen Transportmaschine schwebte. Es bestehe der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, so spiegel.de (Matthias Gebauer u.a.), zeit.de und bild.de (Karl Keim/Marc Oliver Rühle).
BGH zu Kriegsverbrechen in Syrien: Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen den ehemaligen syrischen Milizionär Ammar A., der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. A. hatte sich kurz nach Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs einer Assad-treuen schiitischen Miliz angeschlossen, diese zeitweise angeführt und sich an Überfällen gegen sunnitische Zivilist:innen beteiligt. Es berichten SZ, LTO und tagesschau.de (Max Bauer).
OLG Frankfurt/M. zu Rentenpfändung Hanno Berger: Nun berichtet auch LTO, dass die Rente des wegen Cum-Ex-Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilten Anwalts Hanno Berger vollständig gepfändet werden darf. Da seine grundlegende Versorgung im Gefängnis gesichert sei, stehe Berger kein Selbstbehalt des Rentenanspruchs zu.
OLG Bamberg zu Eheschluss im Konsulat: Nun schreibt auch LTO (Shayan Mirmoayedi) über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg, wonach eine Ehe somalischer Staatsangehöriger anerkannt wird, die vor einem somalischen Konsularbeamten über Fenster und Videocall geschlossen wurde. Der Zweck des Art. 13 Abs. 4 S. 2 EGBGB, reine Konsensehen ohne staatliche Mitwirkung zu vermeiden, werde erfüllt, da hier in der Gesamtschau ein staatlicher Akt "im weitesten Sinne bei gleichzeitiger Anwesenheit der Verlobten stattgefunden hat".
OLG Hamm zu Haftung von Rechtsanwalt: Ein Rechtsanwalt, der das frühzeitige Ende des Berufungsverfahrens zu vertreten hat, weil er die Berufungsbegründungsfrist verpasst hatte, schuldet seinem Mandanten auch dann keinen Schadensersatz wegen entgangener Einnahmen, wenn dieser während des laufenden Gerichtsverfahrens noch Bezüge erhalten hätte. Damit lehnte das Oberlandesgericht Hamm die Klage eines Ex-Lehrers gegen seinen Anwalt ab. Der vermeintliche Schaden entspreche nicht dem Schutzzweck der Norm, da das Disziplinarverfahren lediglich das Interesse schützt, eine richtige Entscheidung zu bekommen, nicht aber ein etwaiges Interesse, eine Entscheidung hinauszuzögern, um weitere Bezüge zu erhalten. beck-aktuell berichtet.
OLG München – Chatkontrolle durch Meta: Vor dem Oberlandesgericht München als Berufungsgericht begehrt ein von der GFF unterstützter Kläger, dass Meta die sogenannte freiwillige Chatkontrolle beim Facebook-Messenger unterlässt. Die anlasslose Auswertung seiner Nachrichten durch Meta/Facebook sei grundrechtswidrig. Seitdem die EU-Ausnahmeverordnung im April 2026 ausgelaufen ist, erfolge die Chatkontrolle nun sogar ohne Rechtsgrundlage, so die GFF. Die taz (Christian Rath) schildert den seit 2023 anhängigen Rechtsstreit.
VG Karlsruhe zu Naturschutz-Ausgleich: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Klage eines Karlsruher Immobilienunternehmers gegen eine 95.000 Euro teure naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme ab. Der Unternehmer wollte einen Bürokomplex für 28 Millionen Euro auf einem Areal bauen, auf dem sich eine fast schon abgestorbene Eiche befand, die Fortpflanzungs- und Ruhestätte des seit 1992 streng geschützten Heldbock-Käfers war. Als Ausgleich für das Fällen der Eiche sollte der Unternehmer ein Heldbock-Refugium an anderer Stelle finanzieren, wogegen er klagte. Laut Gericht ist die von den Behörden angeordnete Ausgleichsmaßnahme jedoch nicht zu beanstanden, auch nicht die Höhe der Kosten. spiegel.de (Dietmar Hipp) berichtet.
LG Berlin II zu Pressespiegel: Das Landgericht Berlin II lehnte die Auskunftsansprüche des Online-Magazins Medieninsider gegen die PMG Presse-Monitor im Zusammenhang mit etwaigen urheberrechtlichen Ansprüchen ab. Da die PMG die Abrechnung lediglich als Dienstleisterin übernehme, verletze sie keine Urheberrechte von Medieninsider, sodass die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Urhebergesetz nicht vorliegen. LTO berichtet.
LG Berlin I – Vergewaltigung nach Betäubung: Am Landgericht Berlin I startete der Prozess gegen den 68-jährigen Elektriker Frank S., der u.a. wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist, weil er mindestens 14 Frauen betäubt und vergewaltigt haben soll. S. gestand die Vergewaltigungen, will jedoch zu den sedierenden Medikamenten erst später im Prozess aussagen. Laut Anklage hörte S. mit den Vergewaltigungen auch dann nicht auf, wenn die Frauen versuchten, sich im sedierten Zustand zu wehren, oder wenn sie sich erbrachen. Das auf den Festplatten von S. gefundene Bildmaterial zeigt mindestens 58 Frauen; zehn konnten bislang nicht identifiziert werden, einige Taten sind mittlerweile verjährt und im Fall von 30 weiteren Frauen dauern die Ermittlungen noch an. Der bis zum 1. Oktober terminierte Prozess wird am 18. August fortgeführt. Es berichten FAZ (Kim Maurus), taz-berlin (Sophie Fichtner/Uta Schleiermacher), spiegel.de, zeit.de (Lale Artun/Nina Monecke) und bild.de (Karin Hendrich) .
LG Hannover – Kinderpornografie bei Richter: Nun schreibt auch beck-aktuell (Maximilian Amos), dass ein Thüringer Richter, gegen den die Staatsanwaltschaft Hannover fast zwei Jahre lang wegen des Vorwurfs des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien ermittelt hatte, weiterhin im Dienst blieb, weil ein entsprechendes Informationsschreiben an die Thüringer Behörden versehentlich nicht versandt wurde.
VG Oldenburg – Ausschluss von AfD-Landratskandidat: Der AfD-Politiker Martin Sichert beantragte beim Verwaltungsgericht Oldenburg den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um zur Landratswahl in Friesland am 13. September zugelassen zu werden. Mitte Juli hatte der Kreiswahlausschuss von Friesland Sichert (nach einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums) wegen Zweifeln an der Verfassungstreue von der Wahl ausgeschlossen. Seinen Antrag begründet Sichert laut der Welt (Ricarda Breyton) mit dem Demokratieprinzip und dem Parteienprivileg.
StA Hannover – Vergewaltigung eines Mädchens: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Aufnahme von Ermittlungen in einem Fall aus dem Jugendzentrum Gnarrenburg abgelehnt. Ein Mädchen hatte die Vergewaltigung durch drei männliche Jugendliche angezeigt, wobei einer der Jungen sie festgehalten habe und sie aus Angst erstarrt sei. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft habe sie ihren entgegenstehenden Willen nicht deutlich gemacht. Es berichten SZ (Kerstin Lottritz) und bild.de (Hildburg Bruns).
Recht in der Welt
USA – Todd Blanche: Die FAZ (Sofia Dreisbach) zeichnet den Werdegang von Todd Blanche nach, der diese Woche im US-Senat als Justizminister bestätigt werden soll. Blanche arbeitete zunächst als Staatsanwalt und später als Anwalt in Wirtschaftssachen, bevor Donald Trump ihn 2023 in sein Verteidigerteam für das Verfahren wegen der Schweigegeldzahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels berief.
Israel – Tötung von Palästinenser: Ein israelischer Siedler ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er im Juli 2025 in Richtung einer Menschenmenge geschossen hatte und dabei einen palästinensischen Englischlehrer tötete. Die israelische Justiz geht nur selten strafrechtlich gegen die Gewalt der Siedler vor, wie spiegel.de schreibt.
Juristische Ausbildung
Sexualstrafrecht im Studium: Der Deutsche Juristinnenbund (djb) lehnt den Vorschlag der Grünen im hessischen Landtag ab, das Sexualstrafrecht zum Pflichtfachstoff der juristischen Ausbildung zu machen. Mehr Prüfungsstoff sensibilisiere nicht unbedingt für geschlechtsspezifische Gewalt. Stattdessen schlägt der djb eine grundsätzlich verpflichtende interdisziplinäre Lehrveranstaltung zu den Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt im Rechtssystem vor, ohne dass der Stoff selbst examensrelevant sein soll. Da geschlechtsspezifische Gewalt weit verbreitet ist, sollten betroffene Studierende von der Teilnahmepflicht befreit werden können, sofern sie eine Retraumatisierung befürchten. beck-aktuell berichtet.
Reform der juristischen Ausbildung: Zwei Autoren, die Bestnoten im juristischen Examen erzielten – der akademische Mitarbeiter Ron Straßburg und der Doktorand Martin Georg Scheugenpflug – plädieren im FAZ-Einspruch für eine Reform der juristischen Ausbildung. Sie fordern, die Note nicht allein von zwei Prüfungswochen abhängig zu machen, sondern auch erbrachte Studien- und Stationsleistungen zu berücksichtigen. Außerdem sprechen sie sich für verdeckte Zweitkorrekturen, bundesweit vergleichbare Prüfungsbedingungen und einen breiter gefächerten Kompetenzerwerb statt eines kontinuierlich wachsenden Pflichtfachstoffs aus.
Sonstiges
Diskriminierung in Schwimmbädern: Die Akademische Rätin a.Z. Büşra Akay legt auf LTO dar, dass Regelungen in Schwimmbädern, die faktisch Burkinis verbieten und Nicht-Deutschsprachigen den Zugang verwehren, rechtswidrig sind. Akay erinnert daran, dass das Bundesverwaltungsgericht 2013 entschieden hatte, dass einer muslimischen Schülerin die Teilnahme am Schwimmunterricht im Burkini als "annehmbare Ausweichmöglichkeit" zumutbar sei und die Rechtsordnung somit den "Burkini als Vehikel der Integration" verlange. Das Hausrecht privater Badeanstalten sei kein rechtsfreier Raum – "erst recht nicht an Orten gesellschaftlicher Teilhabe".
Drohne am Flughafen Leipzig: LTO (Patrick Heinemann) ordnet den Fund der sprengstoffgeladenen Drohne am Leipziger Flughafen und etwaige Reaktionsmöglichkeiten völker- und verfassungsrechtlich ein. Mangels eines "bewaffneten Angriffs" – der Drohnenfund allein erreiche nicht die hierfür erforderliche Intensitätsschwelle – stehe Deutschland zwar kein Selbstverteidigungsrecht zu, allerdings könnte es nach Art. 4 des NATO-Vertrags eine Konsultation der NATO-Staaten beantragen. Gemäß Art. 80a Abs. 1 Satz 1 GG könnte der Bundestag mit einfacher Mehrheit einzelne Notstandsgesetze scharfstellen, deren Anwendung dem Spannungs- und Verteidigungsfall vorbehalten ist.
Verfassungsschutz S-A: Rechtsreferendar Lukas Maria Hohner und Diplomjurist Till Stoye untersuchen auf dem Verfassungsblog, welchen Einfluss eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt auf den dortigen Landesverfassungsschutz haben könnte. Zwar habe der Bundesgesetzgeber Bund und Länder verpflichtet, Verfassungsschutzbehörden einzurichten, allerdings dürfe der Bund grundsätzlich keine Vorgaben zur Organisation machen. Insgesamt biete der "föderale Verfassungsschutzverbund gegenüber einem autoritär-populistischen Umbauversuch vielerorts rechtliche Sicherungen, verhindert aber nicht jede politische Einflussnahme".
Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherung: Rechtsanwalt Bernd Ennemann beschreibt auf anwaltsblatt.de das "schwierige Verhältnis" zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherern. Um die Kosten für Anwaltshonorare zu reduzieren, würden Rechtsschutzversicherer Selbstbeteiligungen einführen, sogenannte Partneranwält:innen rekrutieren, mit denen Honorarvereinbarungen getroffen werden, Anwaltshotlines anbieten und den Versicherungsnehmer:innen teils Abstandszahlungen anbieten, um sie davon abzuhalten, ein Mandat zu erteilen oder fortzuführen.
Das Letzte zum Schluss
Polizei hält Polisei an: Ein Geschwisterpaar, das von der Polizei angehalten wurde, weil es ein grün-weiß lackiertes Auto mit der Aufschrift "Polisei" fuhr, macht sich mangels Verwechslungsgefahr zwar nicht der Amtsanmaßung nach § 132 StGB strafbar, wie LTO (Simon Morgenstern) schreibt. Ganz legal waren die beiden trotzdem nicht unterwegs – die Polizei leitete ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz ein.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
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Die juristische Presseschau vom 7. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60608 (abgerufen am: 09.09.2026 )
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